Genau das ist schlicht und einfach falsch. Es stimmt nicht. Der Landesrechnungshof hat nicht die Schwangerenberatungsstellen bzw. deren Abrechnung kritisiert, sondern die Landesregierung,
Der Landesrechnungshof kritisierte zu Recht eine Reihe von Versäumnissen wie das Fehlen landesrechtlicher Regelungen im Sinne von § 4 Schwangerenkonfliktgesetz zum Zeitpunkt 2006,
die Nichtdurchführung vorgeschriebener Prüfungen. In vielen Fällen sind Stellen sieben Jahre lang nicht geprüft worden.
Wie gesagt, alles Versäumnisse des Ministeriums, keine Fehlverwendung oder Verschwendung durch Träger der Beratungsstellen!
Der Rechnungshof wirft zweitens die Frage auf, ob und inwieweit neben den eigentlichen Beraterinnen auch sogenannte Verwaltungskräfte durch das Land zu finanzieren sind. Das beträfe konkret 12,5 Stellen im ganzen Land. Für das Jahr 2003 sind dafür 366 500 Euro bereitgestellt worden.
Allerdings - das wiederum halte ich für richtig, wie das Ministerium dort gehandelt hat - in der Aussprache zu diesem Bericht bleibt das Ministerium bei der Auffassung, dass auf die
Förderung der Personalkosten für Verwaltungskräfte zur Umsetzung der Beratungen nicht verzichtet werden kann.
„Eine Subventionierung dieser Kosten könnte allenfalls dann notwendig werden, wenn ohne das Verwaltungspersonal die Beratungsleistungen nicht in dem erforderlichen Maß zu erbringen wären.“
Genau das haben Sie ja auch gemacht. Das möchten wir wieder ausgebaut haben. Den Nachweis liefert die Praxis. Deshalb unser Ansatz, dass es wieder ausfinanziert werden muss. Da geht es gar nicht um zusätzliche Mittel. Herr Homeyer hat vorhin doch etwas Schönes gesagt; er hat gesagt: Nun ist es gut mit Reden, Fakten müssen geschaffen werden!
Schaffen wir Fakten, stimmen Sie unserem Antrag zu, und dann stimmen Sie wieder mit Ihrem Wahlprogramm überein!
(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Frau Lehmann [SPD]: Frau Wöllert, Sie waren schon mal besser!)
Die Aussprache ist damit beendet, und wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen der Antrag in der Drucksache 4/7567 vor, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich? - Bei einer Enthaltung ist die Mehrheit gegen diesen Antrag; er ist somit abgelehnt.
Ich schließe die heutige Sitzung und lade Sie im Namen des Landesfeuerwehrverbandes zu dem anschließend beginnenden Parlamentarischen Abend ein.