Protocol of the Session on February 25, 2009

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2200 (Verkehrsservice- Stützpunkte), die die Abgeordnete Kircheis stellt.

Sogenannte Verkehrsservice-Stützpunkte haben in anderen Bundesländern die Aufgabe, nach Unfällen Bergungs- und Abschleppunternehmen zu kontaktieren. Im Land Brandenburg wird dies durch die Polizei übernommen. Der damit verbundene Koordinierungsaufwand ist jedoch enorm hoch.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wäre für das Land Brandenburg die Einrichtung von Verkehrsservice-Stützpunkten realisierbar?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kircheis, diese Frage beschäftigt mich seit langer Zeit; denn mit dieser Aufgabe ist für die Polizei auch Ärger verbunden, weil es häufig heißt, dass diejenigen, die die verunfallten Fahrzeuge bergen, vielleicht nicht richtig ausgewählt sind. Darum arbeiten wir gemeinsam mit verschiedenen Gruppierungen daran, eine solche Leitstelle einzurichten. Seit 2003 wird die Privatisierung der Übermittlung von Abschleppaufträgen von Bürgern mit Vertretern verschiedener Abschleppverbände erörtert. Seit 2005 gibt es einen Verein, dessen Zweck die Einrichtung einer privaten Leitstelle ist. Dieser Verein ist ein Zusammenschluss von Kraftfahrvereinigungen, Verbänden der Abschleppunternehmen, des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Kraftfahrzeuggewerbes e. V., des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Karosseriebaugewerbes, der Industrie- und Handelskammer Potsdam und des TÜV Berlin-Brandenburg sowie der TÜV-Service GmbH in Potsdam.

Wir haben die Gespräche in diesem Zeitraum intensiv begleitet. Im Zuge dieser auch für mich zu langen Erörterung wurde immer deutlich gemacht, dass eine Übergabe der Aufgaben erst dann möglich ist, wenn keine rechtlichen Bedenken gegen die Verfahrensweise der Vermittlung von Abschleppaufträgen bestünden. Als Letztes stand noch die kartellrechtliche Bewertung aus, die dem Verein zwischenzeitlich von der Landeskartellbehörde zugestellt wurde. Darin wurde dem Verein mitgeteilt, dass von der Landeskartellbehörde kein Anlass für das Einschreiten der Behörde gesehen werde, sofern der Verein in der von ihm dargelegten Weise tätig wird.

Nach der Vorlage von praktischen Erfahrungen soll es dann zu einem Zeitpunkt in hoffentlich in naher Zukunft zu einer endgültigen Klärung kommen. Die Einrichtung einer privaten Abschleppzentrale ist also sinnvoll. Sie wird von uns unterstützt, ist aber noch nicht verwirklicht.

Vielen Dank. - Als letzte Frage rufe ich die Frage 2201 (Kon- junkturmillionen - spürbare Auswirkungen für den Mittel- stand?) auf, die der Abgeordnete Norbert Schulze stellt.

Der Streit um die Verteilung des Millionenpakets aus den Konjunkturmitteln ist laut Medienberichten beigelegt. Auf die Kommunen entfallen demnach rund 241 Millionen Euro, wovon wiederum 153 Millionen Euro in die Bildung und 88 Millionen Euro in sonstige Infrastrukturprojekte fließen sollen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Garantien gibt es, dass die ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten ringenden mittelständischen Unternehmen der heimischen Regionen ebenfalls spürbar von diesen Konjunkturmillionen profitieren?

Minister Junghanns antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter, in der Aktuellen Stunde ist schon viel über die Wege des Geldes auch im Land gesagt worden, die einen Impuls setzen sollen, um die konjunkturelle Talfahrt zu dämpfen bzw. dieser Talfahrt entgegenzuwirken. Im Umgang mit den Investitionsmitteln des kommunalen Investitionsprogramms ist jeder, der Auftraggeber für diese Mittel ist, selbst und zuvorderst verantwortlich dafür, das sicherzustellen, was Sie mit Ihrer Frage erfahren wollen.

Der Bundesgesetzgeber, aber auch wir im Land haben gehandelt, und zur Unterstützung einer schnellen Umsetzung dieses konjunkturellen Investitionsprogramms sowie zur Sicherstellung der Einbeziehung der örtlichen Wirtschaft wurden insbesondere die Regeln zur Vergabe der öffentlichen Aufträge verändert. Wie Sie wissen, sind die Möglichkeit einer beschränkten Ausschreibung - eine beschränkte Ausschreibung macht man regelmäßig mit Blick auf die örtliche Wirtschaft und auch auf bekannte Firmen in der Region - und die Möglichkeiten zur freihändigen Vergabe deutlich verändert worden.

Es wird sichergestellt, dass man beschränkte Ausschreibungen bis zu einer Größenordnung von 1 Million Euro - im kommunalen Bereich ist das eine große Investition - durchführen kann, eingedenk der notwendigen Transparenzregeln. Auch bei der freihändigen Vergabe kann man jetzt bis zu 100 000 Euro gehen. Das Vergabeverfahren soll das also sichern. Deshalb ermutige ich und informiere auch die zuständigen Verantwortlichen auf kommunaler Ebene, das im Sinne der örtlichen Wirtschaft mit hohem Qualitätsanspruch und Transparenzregeln in Anspruch zu nehmen und die Ausschreibung durchzuführen.

Des Weiteren wird mit der Neuregelung des Vergaberechts auch noch einmal darüber informiert, dass es im Land Brandenburg durch das Unternehmerleistungsverzeichnis eine erprobte Institution gibt, mit der die Ausschreibenden, also die Auftraggeber, schnellen Zugriff auf das haben, was im Land nicht nur an Bauleistungen, sondern auch an Ausrüstungsgegenständen oder Baumaterialien produziert wird und verfügbar ist. Auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass sich Konjunkturinvestitionsmittel mit örtlicher Wirtschaft und örtlicher Industrie vereinigen können.

In Beantwortung Ihrer Frage lautet der Hinweis also: Nutzt die Investitionsmittel im Sinne von Nachhaltigkeit für gute und kluge Projekte im Land und fangt ganz schnell an, über diese Projekte mit der örtlichen Wirtschaft zu sprechen! Nutzt das, was im Land produziert wird, für die Durchführung dieser Projekte! Ich denke dabei an Bauleistungen bis hin zu Technologien, die wir im Land haben, zur thermischen Sanierung von Gebäuden oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien. All das wird helfen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt, und ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause mit der Bitte um pünktliches Wiedererscheinen.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.07 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren! Es ist 13 Uhr. Wir setzen die Sitzung fort. Ich begrüße unsere Gäste von der Heinrich-HeineOberschule in Eisenhüttenstadt. Ich wünsche euch einen interessanten Nachmittag hier im Haus.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 28. November 2008 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6997

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/7248

Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7208

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen oder Enthaltungen ? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag vom 18. Dezember 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7236

1. Lesung

Hierzu führen wir eine Debatte und beginnen mit dem Beitrag der Landesregierung. - Herr Staatssekretär Appel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rundfunkstaatsverträge erlangen normalerweise keine besondere, jedenfalls mediale Aufmerksamkeit. Das ist höchstens dann anders, wenn es um Rundfunkgebühren geht - meistens um die Anhebung von Rundfunkgebühren. Diese mediale Aufmerksamkeit ist bei dem vorliegenden Zwölften Rundfunkstaatsvertrag ganz, ganz anders. Sie haben in den letzten Monaten und Wochen sicherlich viel darüber lesen können. Es geht darum, ob und wie die Öffentlich-Rechtlichen Zugang zum digitalen Zeitalter bekommen, das heißt, zu den Telemedien. Zunächst einmal kann man sich die Frage stellen: Warum wollen die das überhaupt? - Uns, allen Rundfunkpolitikern und den Sendern selbst, ist klar geworden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bei den jungen Menschen - dabei schaue ich zu der Schulklasse - eigentlich nur noch über die Telemedien landen können und das über das Fernsehen und das Radio über das Radio vielleicht noch ein bisschen -, aber über das Fernsehen fast überhaupt nicht mehr gelingt. Das heißt, die Zuschauer unseres geliebten rbb sind eher 50+, also etwa meine Generation und darüber.

(Zuruf von der SPD: Nö!)

- Gut. - Warum wollen wir darüber einen Staatsvertrag schließen? Man könnte doch sagen: Lasst die das einfach machen. Da hat die EU-Kommission gesagt: Na, wenn ihr bei den Öffentlich-Rechtlichen Gebühren erhebt, dann könnte das eine unzulässige Beihilfe sein, es sei denn, ihr Länder beauftragt die Öffentlich-Rechtlichen dazu, in den Telemedien präsent zu sein. - Man hat uns dazu 24 Monate Zeit gegeben; das war im Jahr 2007. Das heißt, wir müssen bis 2009 eine Regelung, eine Beauftragung der Öffentlich-Rechtlichen für den Bereich Telemedien haben. Wir haben die 24 Monate genutzt und hart verhandelt. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass das ein schwieriger Weg war, da man versucht hat, 16 Bundesländer übereinzubringen und es noch A-Meinungen und B-Meinungen und F-Meinungen gibt. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Rundfunkstaatsvertrag einen ganz vernünftigen Kompromiss erzielt haben.

Der Zugang der Öffentlich-Rechtlichen zu den Telemedien ist geregelt. Es liegt mit diesem Rundfunkstaatsvertrag ein Auftrag vor. Damit haben sich die Privaten nicht durchsetzen können. Die wollten nämlich, dass der Zutritt völlig verwehrt wird. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich auch nicht ganz durchsetzen können. Die wollten eigentlich einen völlig ungezügelten Zugang zu den Telemedien. Ich glaube, wir haben mit diesen Regelungen, dass mithilfe eines Drei-Stufen-Tests auch die Öffentlich-Rechtlichen in den Telemedien über sieben Tage hinaus präsent sein können, einen vernünftigen Kompromiss erzielt, mit dem auch die Öffentlich-Rechtlichen letztendlich, wie sie uns inzwischen hinter vorgehaltener Hand sagen, leben und vor allen Dingen arbeiten können. Auch die Verleger, die dagegen protestiert haben, dass die Öffentlich-Rechtlichen jetzt auch noch den Printmedien Konkurrenz machen, konnten meines Er

achtens beruhigt werden. Der Staatsvertrag enthält eine Regelung, wonach presseähnliche Angebote nicht zulässig sind.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Gremien sagen. Als wir auf die Idee kamen, diesen Drei-Stufen-Test durchzuführen, gab es sofort jede Menge Organisationen, die gesagt haben: Oh, wir wären für die Durchführung dieses Drei-Stufen-Tests gut geeignet. - Wir haben nach vielen Diskussionen und reiflicher Überlegung gesagt: Um Gottes Willen nicht noch neue Gremien schaffen, sondern lasst uns gucken, was vorhanden ist. Es gibt bei den Öffentlich-Rechtlichen immer Verwaltungsräte, Fernsehräte, Rundfunkräte. Wir haben gesagt, dass wir das in die Hände der Fernsehräte und Rundfunkräte legen, weil die eigentlich dazu berufen sind. Das führt natürlich dazu, dass diese Gremien damit in eine neue Rolle kommen, denn sie müssen mit diesem Drei-Stufen-Test ein ziemlich klar geregeltes, bisher allerdings noch nicht praktiziertes Verfahren durchführen und am Schluss zu der Entscheidung kommen, dass ein Zugang zu den Telemedien entweder, wie in dieser Form beantragt, nicht gestattet wird oder aus den marktwirtschaftlichen Gründen gestattet werden kann. Da besteht eine erhöhte Verantwortung. Die Gremien können sich da Dritter bedienen und sollen das auch. Ich denke, dass die Verantwortung da in den richtigen Händen liegt.

Fazit: Trotz aller Kritik, die von allen Seiten geäußert worden ist, hat die Rundfunkkommission der Länder einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Ich wünsche den Öffentlich-Rechtlichen dann, wenn dieser Staatsvertrag in Kraft tritt, einen gelungenen Aufbruch in das digitale Zeitalter und bitte um die Zustimmung zum Rundfunkstaatsvertrag. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Meier.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der der Umsetzung des sogenannten EU-Beihilfekompromisses dient, ist von zentraler Bedeutung bei der grundlegenden Reform des Rundfunkrechts und hat die medienpolitische Debatte des letzten Jahres maßgeblich geprägt. Im Kern geht es in diesem Staatsvertrag um die Konkretisierung des Auftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die EU hatte die derzeitige Finanzierung und Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kritisiert.