in Brandenburg ist man hier in Deutschland momentan Spitzenreiter, weil die Mitstreiter schwächeln - auch wenn Sachsen und Berlin jetzt zumindest aufschließen. Gleichzeitig - das ist auch eine Botschaft - müssen Sie eingestehen, Frau Lehmann, dass das selbstgesteckte Ziel der Koalition für 2008, 3 700 bewilligte Stellen auszuweisen, deutlich verfehlt wurde. Das hat in erster Linie damit zu tun, dass es Hemmnisse gibt, die sich bei der Schaffung dieser Stellen in der Praxis gezeigt haben.
Um diese Hemmnisse zu beseitigen, haben wir bereits im September des letzten Jahres in der Drucksache 4/6683 einen Antrag gestellt, in dem wir diese benannt und den Sie damals abgelehnt haben. Heute servieren Sie uns einen Antrag, der heißt „Kommunal-Kombi stärken“. Meine Damen und Herren, wir haben uns schon daran gewöhnt, dass Sie unsere Anträge erst zurückweisen und dann mit einer gewissen Schamfrist hier einen teilweise ähnlichen, zumindest in die gleiche Richtung laufenden Antrag vorweisen. Das ist auch in diesem Fall zu sehen.
Hier ein Beispiel: Unsere Forderung, wonach vorausgegangene Maßnahmen der Arbeitsförderung nicht mehr als Unterbrechungstatbestand gelten sollten, die eine Förderung im Kommunallohn-Kombiprogramm ausschließen, ähnelt doch sehr Ihrem Anliegen, die individuellen Zugangsvoraussetzungen zu ändern. Auch Ihre Forderung nach Fortsetzung des KommunalKombiprogramms 2009 ist deckungsgleich mit unserem Antrag im September.
Trotz der wenigen Worte - gute Besserung, liebe Kollegin - hatte ich den Eindruck, dass Sie jetzt der Retter des KommunalKombis in diesem Haus sind. Insofern, Herr Kollege Baaske, vielleicht noch einmal für Sie zur Erinnerung: Pikant war, als wir den Antrag auf Aufhebung der sogenannten 15%-Klausel für die Teilnahme von Landkreisen und kreisfreien Städten im September gefordert haben, hat Ihre Kollegin Dr. Schröder für die Fraktion gesprochen. Sie hat nicht nur als einzelne Abgeordnete, sondern für die ganze Fraktion unseren Antrag bewertet, und zwar wie folgt:
Inzwischen ist die Grenze gefallen. Die Arbeitslosenquote von 12 % ist als Linie eingezogen, und das begrüßen wir außerordentlich.
Meine Damen und Herren, als konstruktive Opposition kritisieren wir nicht nur, sondern wir unterbreiten heute noch einmal wesentliche Essentials, wie der Kommunal-Kombi in Zukunft richtungsweisend im Land gestaltet werden kann. Ob Ihr Reden und Handeln beim Kombi übereinstimmt, werden wir
sehen bei der Frage, ob Sie endlich bereit sind, das gesamte Stellenkontingent des Landes kozufinanzieren. Bisher sind nur 7 500 der 11 300 Stellen kofinanziert. Der Landesteil ist entscheidend dafür, ob das gesamte Stellenkontingent durch die Landkreise bzw. durch die Träger auch ausgeschöpft werden kann. Oder glauben Sie selbst nicht mehr an den Erfolg des Programms? Diese Frage muss man sich stellen. Ich glaube, dass Ersteres sicherlich Ihre Zielstellung ist, und hoffe, dass wir in den nächsten Monaten im Rahmen einer Nachtragshaushaltsberatung in diesem Haus auf dieses Thema zurückkommen.
Nichtsdestotrotz sollten wir uns gemeinsam für die Erhöhung des Finanzierungsanteils des Bundes einsetzen; denn bisher ist klar, dass es sowohl bei den Kommunen als auch bei den Trägern Schwierigkeiten gibt, mit dem geschnürten Budget Menschen aus dem Leistungsbezug herauszuholen. Ich glaube, diesbezüglich muss dieses Budget überdacht werden.
Ebenfalls ist es trotzdem sinnvoll, noch einmal auf den Landkreis Potsdam-Mittelmark einzugehen. Sie haben gesagt, es bestehe keine Notwendigkeit, über die Aufnahme dieses Landkreises in das Programm nachzudenken, wie es unser Antrag hier fordert. Ich habe noch einmal die Übersicht über die Langzeitarbeitslosigkeit in Brandenburg herausgesucht, Stand Dezember 2008. Da hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 35,4 % einen sehr hohen Anteil an den Langzeitarbeitslosen. Deshalb glaube ich, dass auch dies in der Diskussion berücksichtigt werden sollte, dass dieser Landkreis ebenso wie die vier neuen zur Verbesserung der Situation der Arbeitslosen herangezogen werden sollte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sylvia Lehmann hat trotz rauher Stimme schon sehr wichtige Dinge gesagt. Sie alle werden sich noch an die Diskussion erinnern. Erst kam die Diskussion um die Bürgerarbeit, dann kam der Kommunal-Kombi. Ich möchte wenigstens daran erinnern dürfen, dass wir als Land immerhin 45 Millionen Euro für dieses Programm bereitstellen. Dazu kommen noch die Mittel des Bundes und die Mittel der Kommunen und der Kreise. Man sollte hier die Gesamtheit des Programms und dessen, was wir hier investieren, immer im Auge behalten.
Herr Görke, wenn Sie sagen, dass wir Ihren Antrag quasi kopiert hätten, dann würde ich sagen, wir waren vielleicht von etwas mehr Realismus geprägt; denn zu diesem Zeitpunkt, als Sie Ihren Antrag stellten, war erstens die Erfahrung noch nicht da, und zweitens wussten wir, dass er gar nicht durchsetzbar wäre.
- Bitte schön, es handelt sich um ein Bundesprogramm und um eine Richtlinie des Bundes. Wenn Sie bundesweit etwas umsetzen wollen, dann bedarf es einiger Anstrengungen. Das muss man einmal so sagen. Dass wir auf unsere Erfolge, die wir innerhalb des Landes haben, auch stolz sein dürfen, werden Sie, glaube ich, uns einfach nicht absprechen.
Wir haben den Antrag - Sylvia Lehmann hat es gesagt - mit zwei Forderungen gestellt. Ich denke, das ist vernünftig. Das Einzige, was mich an dieser Stelle etwas verwundert, ist die Tatsache, dass bisher kein Landkreis diese Härtefallklausel in Anspruch genommen hat; denn es wäre schon möglich gewesen, unter bestimmten Voraussetzungen hier abweichend Arbeitslose in den KommunalKombi zu integrieren. Es verwundert mich etwas, dass nicht ein einziger Landkreis von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Woran das liegt, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich gehe davon aus, dass wir vor dem Hintergrund einer sehr kritischen Bewertung und der dann vorliegenden Auswertung der Ergebnisse weiter diskutieren, wie dieses Programm umgesetzt werden wird. Ich hoffe, es wird in Gänze umgesetzt werden. Wenn die Fraktion DIE LINKE hier unter dem Aspekt mehr, höher, größer, weiter, schöner - wie so oft - immer weiter gehende Forderungen stellt und dann aus dem KommunalKombi gleich einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt machen möchte, dann denke ich: Das wollen wir genau nicht.
Im Gegenteil: Wir wollen, dass der Kommunal-Kombi ein flexibles Instrument im Instrumentenkasten des SGB für Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in den Kommunen ist.
Eines sollten wir nicht aus den Augen verlieren: Wir wollen, dass Menschen reguläre Arbeit finden. Das wollen Sie nicht. Wir wollen die Menschen nicht in einem Kommunal-Kombi parken, sondern es soll ihnen daraus die Chance erwachsen, entweder in reguläre Arbeit zu kommen oder in Rente zu gehen. Ich denke, das ist vernünftig. Man sollte nie vergessen, dass das Ganze finanziert werden muss; über den hohen Finanzanteil habe ich gesprochen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Landesregierung gebeten werden nett und freundlich -, sich auch weiterhin für die Änderung der individuellen Zugangsvoraussetzungen einzusetzen. Auch sollen wir die Landesregierung bitten, dass sie sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzt, dass das Programm auch nach dem Jahr 2009 fortgesetzt wird.
Meine Damen und Herren Koalitionäre, warum sollen wir die Landesregierung denn immerzu um etwas bitten? Das klingt so halbherzig. Ich hatte beim Lesen des Antrags den Eindruck, Sie möchten das gar nicht. Denn wenn man etwas möchte, dann fordert man es. Wir als Landesparlament können fordern. Also in Zukunft nicht so zaghaft, liebe Kollegen der Koalition!
Es wird Sie nicht verwundern, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden, obwohl wir uns mit einigen Forderungen durchaus einverstanden erklären. Uns liegt nämlich auch der Antrag der linken Genossen vor. Ich muss sagen, dieser ist wirklich präziser und enthält durchaus mehr berechtigte Forderungen, denen sich die DVU-Fraktion anschließen kann. Deshalb werden wir dem Antrag der linken Genossen zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Momente im Leben einer sozialdemokratischen Sozialministerin, da tut einem selbst die Linke leid - weil sie hier so viel Zustimmung von der anderen Seite bekommt.
Ein Jahr Kommunal-Kombi - wie hat sich das Instrument bewährt? Was war gut, was war weniger gut? Was ist zu ändern? Ziel war und ist es, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Regionen mit einer hohen und verfestigten Arbeitslosigkeit zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich zu schaffen. Damit sollten Langzeitarbeitslose wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen, und das soziale Leben in den Kommunen sollte unterstützt werden.
Mit diesem Ziel hatten wir seinerzeit als einer der ersten Landtage in Deutschland die Kofinanzierung von bis zu 7 540 Stellen mit je 150 Euro beschlossen, jeweils 3 770 Stellen für 2008 und 2009. Bis Ende 2008 waren in den Regionen über 2 300 Stellen beantragt und 1 630 Stellen besetzt. Ich flechte an dieser Stelle ein: Herr Görke, wenn Sie sagen, wir sollten das volle Förderkontingent landesseitig kofinanzieren, so widerspricht das der Tatsache, dass unsere 7 540 Stellen nicht ausgeschöpft sind. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu diesen Konditionen würde nicht zu einem erhöhten Abfluss führen. Das könnte man dann fordern, wenn alle Stellen besetzt wären. Dann können wir uns gern darüber unterhalten.
Natürlich sind die 1 630 langzeitarbeitslosen Menschen, für die sich wieder berufliche Perspektiven auftun, in unserem Fokus. Bitte überlegen Sie, was wir an Fördermöglichkeiten auftun, wenn es darum geht, in Betrieben Arbeitsplätze zu schaffen, und welche Fördersummen dort hineingesteckt werden. 1 630 Menschen eine Perspektive zu geben ist ein Erfolg. Das muss man so sehen, wenn man über die Zahlen redet. Bezogen auf das vom Bund bereitgestellte Förderkontingent weist Brandenburg Sie haben es richtigerweise gesagt - den höchsten Anteil an Bewilligungen auf; das ist ein erfreulicher Aspekt. Aber es stimmt, 1 630 besetzte Stellen sind viel weniger, als wir uns erhofft und gewünscht haben. Das hat jedoch nichts mit der Nichterfüllung eines selbstgesteckten Ziels zu tun; denn es ist eine Option, die sowohl der Bund als auch das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Mit der Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln seitens des Landes eröffnen wir eine Möglichkeit, aber es ist kein selbstgestecktes Ziel. Wir sind nicht die handelnden Akteure, sondern die Umsetzung geschieht vor Ort. Wir können also insofern das Ziel nicht verfehlt haben, wir konnten uns gar keines stellen. Wir können lediglich den Kommunen eine Option eröffnen.
Zwischen August 2006 und April 2007 wurde als Förderkriterium eine Arbeitslosenquote von 15 % zugrunde gelegt. 9 Landkreise und 3 kreisfreie Städte in Brandenburg haben diese Bedingung erfüllt. Aber wir haben immer gesagt, dass es auch in Regionen, die eine Arbeitslosenquote von unter 15 % haben, notwendig ist, Langzeitarbeitslosen dieses Programm zu eröffnen. Insofern finde ich es ein bisschen komisch, dass Sie sagen, das habe in Ihrem Antrag gestanden, den wir abgelehnt hätten. Anhand der Protokolle ist nachvollziehbar, dass diese Öffnung von Anfang an mein politischer Wille war.
Das gilt auch für die Zugangsvoraussetzungen. Der Antrag, den Sie im Herbst letzten Jahres gestellt haben, hatte eine Krux darüber haben Sie nicht gesprochen -, und zwar die gleiche wie der heutige Antrag, nämlich dass Sie eben noch mehr Haushaltsmittel in Anspruch nehmen und einen öffentlichen Beschäftigungssektor eröffnen wollen. Das ist die eigentliche Krux in Ihrem Antrag. Bezüglich der Zugangsvoraussetzungen und der Regionen, die davon profitieren sollen, gab es immer Einvernehmen zwischen dem Parlament und der Regierung.
Frau Ministerin, würden Sie mir Recht geben, dass es, wenn wir die Hemmnisse beseitigten, eine Chance gäbe, den 50 000 Menschen in unserem Land, die über 50 Jahre und derzeit arbeitslos sind und überwiegend Leistungen gemäß dem SGB II beziehen, eine Perspektive auch in einem öffentlich geförderten Bereich zu eröffnen, und dass wir uns in dieser Hinsicht auch fiskalisch einrichten sollten, alle vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel gegenzufinanzieren?
Herr Görke, die Zugangsvoraussetzungen, über die wir heute diskutieren, haben nichts mit dem öffentlichen Beschäftigungssektor zu tun, den Sie einfordern. Das sind zwei verschiedene Dinge. Aber Sie verpacken es immer in einen Antrag, und deswegen ist er für die Koalition nie zustimmungsfähig. Das ist klar. Ein öffentlicher Beschäftigungssektor - unbefristet für die Teilnehmenden - ist mit der Koalition und der Regierung nicht zu machen. Wir wollen die Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt und in reguläre Arbeitsverhältnisse bringen. Eine Befristung ist vorgesehen, damit deutlich wird, dass es nur eine Hilfe, eine Überbrückungsmaßnahme ist. Sie packen beides in einen Antrag und denken, damit könnten Sie uns ein bisschen hinters Licht führen. Das gelingt aber nicht.
Wir haben versucht, die Zugangsvoraussetzungen zu verändern. Die Landkreise Dahme-Speewald, Havelland, Oberhavel und Teltow-Fläming haben wir mit in das Programm nehmen kön
nen, und ich bin zuversichtlich, dass die Kreise kurzfristig die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Programms schaffen werden. Aber es ist eben nötig, dass sich auch noch andere Förderkriterien ändern, und zwar betrifft das die Regelungen bezüglich der individuellen Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmenden: erstens die Dauer der Arbeitslosigkeit vor dem Eintritt in ein Kommunal-Kombi-Arbeitsverhältnis und zweitens die Dauer des vorherigen ALG-II-Bezugs. Bisher galten 24 bzw. 12 Monate. Diese Anforderungen führen dazu, dass zum Beispiel ehemalige Teilnehmer an ABM und MAE frühestens ein Jahr nach dieser Maßnahme zum KommunalKombi zugelassen werden, sofern sie seither ununterbrochen ALG II bezogen haben. Ich kenne Menschen in unserem Land, die eine Rest-ABM in Anspruch genommen haben, in der sie drei Monate lang beschäftigt waren, und nun ein Jahr warten müssen, bis sie eine Kommunal-Stelle bekommen können. Wir sind uns einig und haben von Anfang an gesagt, wir kämpfen dafür, dass diese Regelung geändert wird. Das Kriterium des zwölfmonatigen ALG-II-Bezugs muss überdacht werden. Es erschwert den Zugang zum Programm.
Wir haben mit dem Kommunal-Kombi ein Programm, das Bund, Land und Kommunen gleichermaßen einbezieht. Das ist wichtig, um die Verantwortlichkeit, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, gemeinsam wahrzunehmen und den Langzeitarbeitslosen eine neue Chance zu geben. Wir möchten unbedingt, dass auch die Menschen, die diese Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, Zugang zum Programm haben. Mit dem Bund wird es diesbezüglich in Kürze Erörterungen geben. Sie brauchen diesbezüglich nicht immerzu Anträge zu stellen; denn das, was wir heute verabschieden, gibt mir Rückendeckung gegenüber dem Bund, das Anliegen voranzubringen. Deshalb bin ich so erpicht darauf, dass alle demokratischen Fraktionen den Antrag unterstützen. - Vielen Dank.