Protocol of the Session on December 18, 2008

Dass das die richtige Deutung ist, mache ich an dem Ergebnis der IGLU-Studie fest: Von den 16 teilnehmenden Ländern haben 13 so abgeschnitten, dass es keinen signifikanten Unterschied zum Bundesmittelwert gibt. Es gab lediglich einen Ausreißer nach oben, Thüringen, und zwei Ausreißer nach unten, Hamburg und Bremen. Das ist ein Beweis dafür, dass man aufhören sollte, den erreichten Platz in den Vordergrund zu schieben.

Brandenburg - das will ich an der Stelle auch einmal sagen liegt mit seinen Punktwerten deutlich über dem internationalen und dem europäischen Durchschnitt. Unsere Punktwerte sind höher als die von Frankreich, England, Polen und Österreich. Das sind ja nun keine Entwicklungsländer, sondern gleichwertige Partner.

Ich habe Sorgen; das habe ich auch in der besagten Pressemitteilung geäußert. Meine größte Sorge ist, dass wir es nicht geschafft haben, die Leselust zu befördern. Denn wenn 21 % der teilnehmenden Mädchen und Jungen sagen - es sind besonders die Jungen -, sie läsen in ihrer Freizeit im Prinzip nie, sondern eigentlich nur, wenn sie durch die Schule dazu gezwungen werden, ist das ein schreckliches Ergebnis. Da haben wir viel zu tun. Wenn ich „wir“ sage, meine ich die Schule, aber auch die Elternhäuser. Deshalb zum Schluss ein Appell an alle Eltern im Land Brandenburg. Weihnachten steht vor der Tür; insofern kann ein Rupprecht auch mal einen Wunsch äußern: Schenken Sie Ihren Kindern zu Weihnachten Bücher, und kaufen Sie sich bitte auch selbst ein Buch! Ich glaube, das wird uns weiterhelfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt Nachfragebedarf. Frau Große, bitte.

Dem Appell, Bücher zu verschenken und Kindern und Enkeln vorzulesen, möchte ich mich anschließen. Was das Ranking bzw. die Vergleiche angeht, so teile ich Ihre Auffassung, dass dies problematisch ist. Dennoch ist der Vergleich der deutschen Bundesländer davon geprägt, dass es unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Länder, die einen hohen Anteil an Kindern mit

Migrationshintergrund haben, stehen vor ganz anderen Herausforderungen. Bei uns ist dieser Anteil gering, und ich frage Sie, ob man daran gemessen nicht einen deutlicheren Sprung hätte machen müssen?

Der Sprung war schon recht deutlich. Natürlich haben andere Länder größere Probleme als wir. Darum stehen die Stadtstaaten mit ihrem hohen Migrantenanteil ja auch auf den Plätzen 14, 15 und 16. Ich vermisse bei Ihrem Ansatz jedoch die Erkenntnis, dass ein Migrationshintergrund nicht von vornherein problembesetzt ist. Natürlich, bezüglich der Lesekompetenz kann es problematisch sein. Aber: Auch in Brandenburg gibt es Kinder mit Migrationshintergrund, und sie zählen bei IGLU häufig zu den Besten. Ich denke, man sollte den Migrationshintergrund nicht per se zu einem Problem machen.

Dass wir andere Voraussetzungen haben als beispielsweise Berlin, die schlechter als wir, aber für einen Stadtstaat vergleichsweise gut abgeschnitten haben, ist völlig klar. Deshalb schauen wir auch nicht nach Berlin, sondern verstärkt nach Thüringen. Die Thüringer haben ein Superergebnis geliefert. Sie sind die absolute Nummer 1 in Deutschland. Wie sie das geschafft haben, untersuchen wir gemeinsam; es gibt da eine kollegiale Zusammenarbeit. Da werden wir uns sicherlich das eine oder andere abschauen können. Dazu bin ich immer bereit. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Schrey stellt die Frage 2061 (Einsatz zusätzlicher Bundesmittel im Bereich Verkehr).

Dem Land Brandenburg werden durch das Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Investitionsprogramms im Bereich Verkehr für die Jahre 2009 und 2010 54,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat der Landesrechnungshof den schlechten Zustand der Landesstraßen kritisiert.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine Möglichkeit, die Mittel auch für die Verbesserung der Landesstraßen einzusetzen?

Der Verkehrsminister wird antworten. Bitte, Herr Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schrey, ich freue mich, dass das Land Brandenburg für die Jahre 2009 und 2010 insgesamt 54,5 Millionen Euro zusätzlich für Maßnahmen an Bundesstraßen und Autobahnen zur Verfügung haben wird. Die Bundesmittel können nur für Bundesstraßen und für Bundesautobahnen ausgegeben werden, leider nicht für Landesstraßen. Ich kann aber sagen, dass die Mittel aus dem Landeshaushalt, die wir für Landesstraßen zur Verfügung haben, mit Mitteln der Europäischen Union ergänzt werden; wir werden das Thema Landesstraßen heute Nachmittag ja noch einmal ausführlich

diskutieren. Ich gehe deshalb davon aus, dass wir auch in den nächsten Jahren auskömmlich Mittel für Landesstraßen zur Verfügung haben werden. - Danke.

Es gibt eine Reihe von Nachfragen. Der Abgeordnete Gujjula stellt die erste.

Sehr geehrter Herr Minister, können Sie in diesem Zusammenhang eine positive Aussage treffen, dass diese Mittel vielleicht auch für die Umgehungsstraße Herzfelde bzw. die straßenbegleitende Baumaßnahme Fredersdorf-Vogelsdorf mit infrage kommen, sodass sie auch saniert werden können? Sie waren ja in diesem Jahr in mehreren Veranstaltungen und haben die Nöte und Sorgen der Bürger von Herzfelde, aber auch von Fredersdorf-Vogelsdorf wahrnehmen können.

Sehr geehrter Herr Gujjula, das Thema „Ortsumgehung Herzfelde“ liegt uns allen sehr am Herzen. Ich habe bereits öffentlich erklärt, dass wir dabei sind, das Planfeststellungsverfahren zu überarbeiten und die Planung anzupassen. In Herzfelde gibt es Probleme mit dem Grundwasser, welches die Trasse ein Stück weit bedroht. Das wird überarbeitet, sodass ich davon ausgehe, dass wir zeitnah neues Baurecht haben. Mein persönliches Ziel ist es, aus diesen Mitteln im Jahr 2010 auch einen Baustart für die Ortsumgehung Herzfelde vorzunehmen. Ansonsten setzen wir die Mittel für ein zeitliches Vorziehen an anderen Stellen bzw. auch als Verstärkungsmittel beispielsweise auf der A 12 und an anderen Stellen ein, sodass ich davon ausgehe, dass wir diese Mittel bis zum Jahresende 2010 komplett werden ausgeben können. Ich habe einen Teil nicht ganz berücksichtigt.

Was die Ortsumgehung anbelangt, wird das nur mit Herzfelde funktionieren, wenn wir dort wieder Baurecht haben. Ich gehe aber davon aus, dass wir es schaffen. In anderen Bereichen werden wir Ertüchtigungsmaßnahmen vornehmen können. Ansonsten wäre das die einzige Ortsumgehung, die wir jetzt im östlichen Berliner Rand mit realisieren können.

Der Abgeordnete Krause stellt die nächste Frage.

Herr Minister, Sie merken schon, jetzt beginnt der Run auf die 54 Millionen Euro. Ein Teil ist schon eingeplant. Sehen Sie Möglichkeiten, etwas für den Ausbau der B 96 einzusetzen, damit wir da zügiger vorankommen?

Lieber Kollege, es gibt laufend Anfragen zum Thema B 96. Ich war gerade erst vor einigen Tagen dort, als ich den Radweg zwischen Nassenheide und Oranienburg eröffnet habe. Ich habe dort ein sehr intensives Gespräch mit der Bürgerinitiative geführt und habe mir auch die spezielle Situation eines betroffenen Bürgers angeschaut. Dort ist es aber so: Wir werden das

Baurecht im Jahre 2009 oder 2010 noch nicht haben, sodass es nicht möglich sein wird, aus diesen 54,5 Millionen Euro Mittel für den Ausbau der B 96 zu nutzen.

Die nächste notleidende Straße kommt von Herrn von Arnim. Bitte!

Herr Präsident, eben nicht. - Da ich davon ausgehe, dass das Ministerium für Verkehr, dem Herr Dellmann vorsteht, natürlich nicht nach dem Windhundverfahren handeln und sagen wird, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, sondern sich überlegen wird, wo die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können, ist meine Frage an Sie, Herr Minister: Hat das Haus sich schon Gedanken darüber gemacht, nach welchen Prioritäten es vorzugehen beabsichtigt? Wird es mehr so sein, dass man regionalräumlich vorgeht, oder wird man versuchen, herauszufinden, wo es unter Umständen von der Schadhaftigkeit und von der Intensität des Verkehrs her angemessen ist, zu helfen?

Sehr geehrter Herr von Arnim, wir haben klare Kriterienkataloge, nach denen wir entscheiden, wo Mittel eingesetzt werden. Ich habe auch im Fachausschuss schon mehrfach darüber berichten können, welche Baumaßnahmen vorrangig mit anstehen, ganz egal, ob es Ortsumgehungen oder Ortsdurchfahrten sind. Davon lassen wir uns natürlich jetzt bei diesen zusätzlichen Mitteln leiten.

Es kommt ein zweiter Punkt hinzu, nämlich der, dass wir Baurecht haben müssen. Wir alle wissen, dass heutzutage die Planungsverfahren länger dauern als noch vor einigen Jahren. Das hat auch mit demokratischer Kultur zu tun. Ich sehe das nicht negativ. Der Kollege Krause sprach beispielsweise die B 96 an, wo wir noch nicht anfangen können, weil wir das Baurecht noch nicht haben. Ich bin allerdings trotzdem sicher, dass wir dieses Geld gut ausgeben können. Es wird beispielsweise auch möglich sein, für den Bereich der B 198 zwischen der Autobahn und Angermünde, wenn wir dort Baurecht haben, noch im Jahr 2010 Mittel mit einzusetzen.

Ich bin gerne bereit, detailliert im zuständigen Fachausschuss Auskunft zu geben.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 2062 (Gyrocop- ter MT 03) des Abgeordneten Claus.

Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass der für das Land Brandenburg zur Überwachung vorgesehene Gyrocopter MT 03 keine Betriebserlaubnis besitzt. Die bisher durchführten 200 Testflugstunden für das Brandenburger Innenministerium wurden demnach mit einem Luftfahrzeug durchgeführt, dem in seiner getesteten Konfiguration keine gültige Betriebserlaubnis durch das Luftfahrtbundesamt erteilt wurde.

Ich frage daher die Landesregierung: Wer trägt die Verantwortung im Innenministerium sowie im Verkehrsministerium da

für, dass ein Luftfahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis in Brandenburg im Auftrag des Innenministeriums Testflüge absolvieren konnte?

Innenminister Schönbohm wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der aufmerksame Leser, Herr Kollege Claus, kann aus den Medienberichten folgenden Sachverhalt entnehmen:

Erstens: Die praktische Erprobung des Traghubschraubers war von der Polizei bereits am 26. September abgeschlossen worden.

Zweite Aussage: Es gab aufgebauschte Medienberichte über eine angeblich fehlende Betrieberlaubnis für den Tragschrauber, wie von Ihnen geschildert.

Drittens: Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, dass der für das Projekt eingesetzte Tragschrauber des Typs MT 03 nicht rechtswidrig betrieben worden ist. Dieses Modell verfügt über eine ordnungsgemäße Musterzulassung nach § 4 Abs. 1 a Luftverkehrszulassungsordnung.

Für diesen verwendeten Typ liegt auch ein Zertifikat über die Stückprüfung nach § 10 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vor. Die Stückprüfung ist vorgeschrieben, um die Übereinstimmung des Geräts mit der Musterzulassung zu bestätigen. Damit war auch die Verkehrszulassung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrszulassungsordnung gegeben. Wenn der Traghubschrauber gleichwohl abweichend von der Musterzulassung mit zwei Tanks ausgerüstet wurde und damit die Stückprüfung unbeanstandet durchlief, erlosch die Verkehrszulassung erst mit dem Widerruf durch den Deutschen Ultraleichtflugverband e. V. als Beauftragter nach § 31 c Luftverkehrsgesetz. Ich gebe zu: ganz schön kompliziert. Aber der Widerruf für die mit zwei Tanks ausgerüsteten Tragschrauber vom Typ MT 03 erfolgte am 6. November 2008, also nach Abschluss der Testflüge.

Die Kritik am Ministerium des Inneren war groß, aber die Darstellung des Sachverhalts war kleingeschrieben. Von daher gesehen geht Ihre Frage von einem falschen Sachverhalt aus. Das tut mir leid, aber aufmerksames Lesen erleichtert manchmal die Wahrheitsfindung, und wenn nicht, hätte ich die Frage auch gerne schriftlich beantwortet.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank für die weiche Landung.

(Heiterkeit - Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir kommen zur Frage 2063 (Ärztemangel - Niederlassung ausländischer Ärzte) des Abgeordneten Gujjula.

Um den Ärztemangel zu beheben, setzt sich die Landesregierung auch für die Arbeit ausländischer Ärzte im Land Branden

burg ein. Gerade freie Stellen, beispielsweise als Assistenzärzte, werden oft mit Ärzten aus mittel- und osteuropäischen Ländern besetzt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Fortschritte wurden bei der Niederlassung ausländischer Ärzte in Brandenburg erzielt?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gujjula, derzeit sind 424 Ärztinnen und Ärzte mit nichtdeutscher Staatangehörigkeit bzw. staatenlos bei der Landesärztekammer Brandenburg gemeldet. Diese ausländischen Ärztinnen und Ärzte kommen insbesondere aus Polen, nämlich 139, Russland, 43, Bulgarien, 28, der Slowakei, 26, der Ukraine, 24, Griechenland, 21, und Österreich, 20. Diese Zahl hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. 2006 beispielsweise hatten wir noch 340, heute sind wir - wie eben gesagt - bei einem Stand von 424.

Im Juni 2008 hat das MASGF mit der Österreichischen Ärztekammer eine engere Zusammenarbeit bei der Ausbildung und Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten vereinbart. Dazu gehört eine aktive Informations- und Vermittlungstätigkeit für Absolventen eines Medizinstudiums. Beim Zugang zum Arbeitsmarkt von fertig ausgebildeten Ärzten, bei der Niederlassung und Inanspruchnahme von Förderungen sollen dieselben Bedingungen gelten wie bei Absolventen aus dem eigenen Land. Unterstützt wird der Vertrag für Brandenburg ausdrücklich von der Landesärztekammer und von der Krankenhausgesellschaft.

Weiterhin hat Brandenburg gemeinsam mit der Otto-BeneckeStiftung ein spezifisches Weiterbildungsprojekt für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte entwickelt, für die eine erfolgreiche Berufsintegration bisher nicht möglich war. Es soll hauptsächlich als jüdische Immigranten oder Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eingewanderten Ärztinnen und Ärzte, die aus ihrem Herfunktsland meist schon langjährige ärztliche Berufserfahrung mitbringen, bei der Vorbereitung auf die für ihre Berufsanerkennung notwendige Prüfung unterstützen und an märkische Kliniken und Arztpraxen vermitteln helfen. Nach der Bundesärzteordnung müssen ausländische Ärzte eine Prüfung durch die Ärztekammer zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses im Herkunftsland ablegen. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und medizinische Fachkenntnisse, die dem deutschen Standard entsprechen. Genau deshalb ist diese zehnmonatige Qualifizierung auch darauf ausgerichtet.