Die Unternehmen haben ein Interesse daran, höhere Einnahmen zu erzielen. Aber Sie wissen, wie das System funktioniert. Die Kosten werden auf der einen Seite durch die Tarifeinnahmen, auf der anderen Seite durch die Zuschüsse der jeweiligen Aufgabenträger gedeckt. Wir rechnen dies gegen. Wir haben bereits bei der Tariferhöhung, die im April dieses Jahres stattgefunden hat, sehr wohl auch mögliche Preissteigerungen im Bereich der Energie eingerechnet, sodass wir ganz klar zu der Aussage kommen: Eine Tariferhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt unangemessen. Sollten sich im Einzelfall Tarifeinnahmeerwartungen bei einzelnen Unternehmen nicht erfüllen, sind die Aufgabenträger verpflichtet, entsprechend den geltenden Verkehrsverträgen ein Defizit auszugleichen.
Die 155 km lange Nordverlängerung der Autobahn A 14 von Magdeburg über Wittenberge in Richtung Schwerin ist bisher nicht realisiert. Bei einem Besuch in der SPD-Landtagsfraktion hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Schwierigkeit der Finanzierung dargestellt. Minister Tiefensee sprach von einer „gigantischen Kostenexplosion“. Nun gilt statt 600 Millionen eine Bausumme von 1,278 Milliarden Euro als unterste Grenze. Als Alternative zu dieser kostenintensiven Variante, die lediglich in nicht miteinander verbundenen Teilstücken gebaut werden soll, gilt der qualifizierte Ausbau der Bundesstraßen B 189, B 5 und B 191.
Ich frage die Landesregierung: Warum stellt der Ausbau der Bundesstraßen keine Alternative für die beteiligten Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dar?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gujjula, die Untersuchung zur sogenannten Null-Plus-Lösung ist im Rahmen des Linienfindungsverfahrens vorgenommen worden. Es ist also genau mit untersucht worden, ob eine Qualifizierung der Bundesfernstraßen im Bereich beispielsweise der B 189 oder der B 5 eine echte Alternative darstellen würde. Es gibt ein klares Ergebnis, das besagt: Diese Variante ist nicht die Vorzugsvariante für die Er
Ich will das im Einzelnen auch begründen. Bei den vorgesehenen und geschätzten Zahlen der Verkehrsentwicklung wäre es notwendig, wenn man diese Null-Plus-Lösung nehmen würde, die Bundesstraßen nicht nur auszubauen, sondern man müsste quasi neue Trassen neben bestehenden Bundesstraßen verlegen. Das heißt, es würde dann zu einem faktischen Neubau der B 189 und der B 5 kommen. Wenn man dann die Abwägung macht - und die ist durchgeführt worden -, ist das Ergebnis ganz klar. Durch eine optimierte Trassenführung der A 14 gibt es erstens weniger Raumzerschneidung, und es gibt zweitens erhebliche verkehrliche Vorteile: kürzere Fahrtzeiten etc. Es ist auch ganz klar eine Entlastung der Städte zu verzeichnen.
Es gibt einen Nachteil, und zwar im Bereich der Natura-2000Gebiete bzw. im Bereich weiterer naturschutzfachlicher Belange. Aber bei der Abwägung der gesamten Prozesse ist das Ergebnis ganz klar: dass die gewählte Variante mit der A 14 auch die volkswirtschaftlich sinnvollere Variante ist.
Es gibt große Diskussionen auch um die Finanzierung. Aber ich möchte an dieser Stelle die Aussage erneuern: Die Finanzierung ist sicher. Das heißt, es ist mit den anderen beiden Bundesländern und mit dem Bundesverkehrsminister vereinbart, dass in Etappen gebaut und finanziert wird. Für den Brandenburger Abschnitt heißt das in einer ersten Bauetappe: Am Ende der EU-Strukturfondsperiode bis 2013 gibt es den Abschnitt von der Elbe inklusive Brücke an Wittenberge vorbei bis zur B 5. Man wird über einige Jahre auch die B 5 noch mit nutzen müssen. Aber in einem zweiten Schritt - voraussichtlich bis etwa 2018 - wird auch dieser Abschnitt in Brandenburg realisiert werden können.
Dass Abschnitte gebildet werden, ist etwas Übliches, siehe die A 20. Die gesamte A 20 war auch nicht innerhalb von zwei Jahren fertig, sondern der Bau und die Finanzierung gingen phasenweise voran.
Ich möchte eine Feststellung treffen: Im Ausschuss haben wir die Nachfrage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung gestellt.
Da wurde gesagt, dass diese nicht vorliegt. Also können wir das in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal thematisieren. Der Staatssekretär war zu einer Aussage offensichtlich nicht in der Lage. Sie hatten sich öffentlich im RBB geäußert, dass diese finanzielle Belastung zusätzlich zulasten von Brandenburger Investitionen gehen würde.
- Na klar, eine Frage. Ich frage jetzt: Welche Belastungen sind das ganz konkret, und welche Auswirkungen hat das für welche Objekte, Projekte, Investitionen? Das interessiert Sie doch immer, Herr Schrey.
Frau Tack, es ist so, dass wir uns in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium ganz klar gemeinsam positioniert haben, wie dieser Abschnitt bis 2013 realisiert und finanziert wird angesichts der entstandenen Mehrkosten, die sich unter anderem aus dem neu ergänzten EU-Naturschutzrecht, aber auch aus steigenden Preisen ergeben haben. Dies und die steigenden Preise für die im Bau einzusetzenden Materialien, insbesondere bei Stahl, werden dazu führen, dass andere Baumaßnahmen in Brandenburg zeitlich gestreckt bzw. nach hinten geschoben werden müssen. Was das konkret sein wird, kann ich Ihnen dann sagen, wenn wir Baurecht bei der A 14 haben - wir haben noch kein Baurecht bei der A 14 -, weil wir dann erst wissen, wann der konkrete Baubeginn ist. Dann haben wir auch unsere einzelnen Finanzierungsjahresscheiben zusammen, sodass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt sagen kann, welche Maßnahmen im Einzelnen betroffen sein werden.
Aber ich möchte auch ganz deutlich sagen: Durch den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel, der EFRE-Mittel wird es möglich sein, die Auswirkungen auf andere Baumaßnahmen in Brandenburg zu minimieren.
Eine Nachfrage, Herr Minister: Sind in der jetzt in Rede stehenden Bausumme auch Lärmschutzmaßnahmen und Maßnahmen, die aus naturschutzfachlichen Gründen notwendig sind, enthalten, oder kommen diese noch hinzu?
Ich freue mich, dass ein deutlicher Befürworter der A 14 aus der Prignitz für die Fraktion DIE LINKE eine Nachfrage stellt.
Herr Domres, die von Ihnen nachgefragten Kosten sind dort komplett eingerechnet, also auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Sie können davon ausgehen, dass allein 8 bis 10 % der Gesamtsumme dafür zum Einsatz kommen. Auch Lärmschutzmaßnahmen sind dabei selbstverständlich integriert.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Abgeordnete Kaiser stellt die Frage 2029 (Landesfinanzierung für die Rabbinerausbildung in Brandenburg).
Das erste Rabbinerseminar Deutschlands nach 1945 hat seinen Sitz in Potsdam. Das Abraham Geiger Kolleg ist eine in
seiner Art einzigartige Einrichtung, die bisher auch für einen erheblichen Teil der eigenen Finanzierung selbst gesorgt hat. Wegen der eingetretenen Finanzkrise werden Zahlungen aus den USA ausbleiben, und die Deutsche Bank gab kürzlich bekannt, die bisherige Förderung von 50 000 Euro nicht mehr fortzuführen.
Wie bereits vor einem Monat an dieser Stelle besprochen, wird sich die Landesregierung gegenüber der Kultusministerkonferenz noch im Dezember dieses Jahres für eine künftig von den Bundesländern getragene Finanzierung einsetzen.
Inzwischen hat sich der Rektor des Abraham Geiger Kollegs an den Ministerpräsidenten gewandt und ihn gebeten, die Landesförderung um 50 000 Euro auf 100 000 Euro zu erhöhen.
Ungeachtet der Notwendigkeit, nach dem Bund auch in Brandenburg über die institutionelle Förderung des Abraham Geiger Kollegs nachzudenken, frage ich die Landesregierung: Wie steht sie zu der dringenden Bitte des Abraham Geiger Kollegs?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung schätzt und unterstützt das Abraham Geiger Kolleg auch, weil es sich, wie Sie gerade sagten, Frau Kaiser, sozusagen selbst finanziert hat. Die Grundintention bei der Gründung war das Versprechen, dass das Kolleg unabhängig von staatlichen Summen über Spendengelder - in allererster Linie aus den USA - finanziert wird. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht sehr realistisch ist. Deswegen gibt es bereits eine Unterstützung aus meinem Haus für das Geiger Kolleg, und es gibt seit zwei Jahren die Zusage meinerseits, dass das Land Brandenburg in der KMK einen Antrag für eine ländergemeinsame Finanzierung stellt. Dazu muss man wissen, dass ländergemeinsame Finanzierungen existieren, dass es aber seit 18, 19 Jahren keine neue ländergemeinsame Finanzierung gegeben hat, sodass ein solcher Antrag nicht trivial ist.
Ich rechne mir - auch aufgrund der politischen Bedeutung dieses Anliegens - trotzdem Chancen aus. Ich denke, es ist völlig klar, dass es kein Anliegen ist, das nur das Land Brandenburg trägt, sondern die Rabbinerausbildung für Ost- und Mitteleuropa - einer der ersten Rabbiner ist jetzt in Südafrika - ist eine Aufgabe, die gesamtstaatlich gesehen werden kann. Deshalb haben wir den Antrag bei der KMK gestellt. Ich hätte ihn gern früher gestellt, aber da musste ich auf ein mögliches Okay vonseiten des Zentralrats der Juden warten. Das hat zwei Jahre gedauert. Wir haben den Antrag über 250 000 Euro als Land Brandenburg zusätzlich zu dem gestellt - das ist ganz klar -, was sie dann mitzahlen müssen - 50 000 Euro.
Ich war verwundert, als mich drei Tage nach diesem Antrag, der ja auf der Basis der Zahlen des Wirtschaftsplans des Geiger Kollegs beruhen muss, die Forderung von Herrn Homolka nach Erhöhung der Finanzsumme um 50 000 vonseiten des Landes erreichte. Das bedeutet, der gesamte Finanzplan muss überarbeitet werden, weil sich natürlich in den drei Tagen keine neue Situation ergeben haben kann. Wir haben einen Plan abgege
ben, der aus Sicht des Kollegs stimmig ist. Wenn wir jetzt sagen: Okay, das Land übernimmt davon 50 000 mehr, dann reduziert sich die Summe im Antrag an die KMK. Ich denke, das muss nicht unbedingt befördert werden, sondern jetzt kommt es darauf an, dass in der KMK im Dezember entschieden wird, wie sie damit umgeht. Da ist auch noch eine Reihe von Fragen offen, weil sich bei der Planung für das nächste Jahr die Kosten für das Abraham Geiger Kolleg beträchtlich erhöhen werden. Aber das ist, denke ich, auf einem sehr guten Weg. Ich werde auch im Ausschuss darüber informieren, wenn die KMK entschieden hat.
Vielen Dank. Der Abgeordnete Jürgens hat noch eine Frage. Oder war es Frau Kaiser? - Bitte, Frau Kaiser.
Frau Ministerin, da Sie selbst gesagt haben, dass die nichtstaatliche Finanzierung dauerhaft offensichtlich nicht realistisch ist, frage ich nach: Wird die Landesregierung Brandenburg - wie auch die Bundesregierung - darüber nachdenken, mittelfristig das Abraham Geiger Kolleg institutionell zu fördern?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Bemerkung, dass offensichtlich der Finanzplan nicht realistisch war. Der ging natürlich von den vorherigen Finanzierungsbedingungen und Finanzierungszusagen, von Spendenplanungen und zum Beispiel Zusagen der Deutschen Bank aus. Den Abgeordneten liegt ein umfangreicher Vorgang vor. Die jetzigen finanziellen Probleme des Abraham Geiger Kollegs sind für mich zumindest nachvollziehbar. Ich frage dennoch: Hat die Landesregierung bereits die Frage eines zusätzlichen Zuschusses von 50 000 Euro besprochen? Oder lehnen Sie das grundsätzlich ab?
Frau Kaiser, der Plan, den wir eingereicht haben, beruht auf der Prognose des Abraham Geiger Kollegs, das heißt, auf der finanziellen Situation, dass Herr Homolka damit rechnet, dass die Spenden nicht in dem bisherigen Umfang kommen. Ich habe letzte Woche mit Oberrabbiner Jacob gesprochen, der ein bestimmtes Spendenaufkommen für nächstes Jahr erwartet. Auf dieser Basis ist die Planung gemacht worden, und diese Basis hat sich nicht innerhalb von drei Tagen verändert. Es ist eine institutionelle Förderung, wenn die KMK dieses tut. Es ist eine institutionelle Förderung, wenn wir eine ländergemeinsame Finanzierung über die KMK haben. Dann ist es keine Projektförderung, sondern eine institutionelle Förderung wie die der jüdischen Studien in Heidelberg.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2030 (Ausbau der Ned- litzer Südbrücke in Potsdam), die der Abgeordnete Niekisch stellen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht wieder einmal um das größte zusammenhängende Weltkulturerbedenkmal der UNESCO in Deutschland, nämlich in Potsdam. Im Potsdamer Norden ist unter anderem geplant, den Sacrow
Paretzer Kanal auszubauen. Da wird es auch noch eine Menge rechtlicher Auseinandersetzungen geben, weil es doch ein sehr starker Eingriff in die Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt ist. Mein Thema ist jedoch ein anderes, denn in diesem Zusammenhang soll auch die Nedlitzer Südbrücke, auch als „Brücke des Friedens“ bekannt - anders als die 250 Meter entfernte erst kürzlich restaurierte Nordbrücke -, aus der historischen Achse gerissen und möglicherweise verschwenkt werden.
Ich frage dazu die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, darauf hinzuwirken, dass auch die Nedlitzer Südbrücke im Falle der grundsätzlichen Sanierung bzw. des Neubaus in der historischen Trasse der Kulturlandschaft belassen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Niekisch! Am 16.04. dieses Jahres ist der Planfeststellungsbeschluss zur Nedlitzer Südbrücke ergangen. Am 16.07., also drei Monate später, ist dieser Beschluss bestandskräftig geworden, da es keinerlei Klageverfahren gab. Damit ist klar, dass die Brücke in der von den Planern und von den Auftraggebern gewählten Form auch realisiert wird.
Es gab im Vorfeld intensive Abstimmungen mit verschiedensten Beteiligten, insbesondere mit der Stadt Potsdam, auf deren Gemarkung ja die Nedlitzer Südbrücke liegt. Es war durch die Planfeststellungsbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, im Wesentlichen zwischen dem hohen Gut Trinkwasser-/Grundwasserschutz auf der einen Seite und dem Landschaftsbild auf der anderen Seite abzuwägen.
Aufgrund der dort vorhandenen Situation musste sich die Planfeststellungsbehörde für die sogenannte Variante 3 entschieden, sprich für einen Neubau südlich, aber parallel zur bisherigen Achse der alten Brücke. Das führt im Übrigen nicht dazu, dass nun eine Sichtachse völlig zerstört wird, aus dem einfachen Grunde, weil es aus dem Zentrum Potsdams heraus keine geradlinige Achse gibt. Auch die jetzige Nedlitzer Brücke liegt ja nicht in einer Achse, wenn man von hier aus Potsdam herausschaut. Ich kenne diesen Bereich bestens von meinen Fahrradtouren, lieber Herr Dr. Niekisch, sodass ich sagen kann, dass dort eine angemesse Lösung gefunden worden ist. Angesichts der Tatsache, dass keine Klagen vorliegen, gehe ich doch davon aus, dass viele diesen Kompromiss mittragen. - Danke.
Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass diese Angelegenheit von Einwohnern der Umgebung vor den Petitionsausschuss des Bundestages gebracht worden ist?
Zweitens: Dass es gegen die neue Brückenanlage keine rechtlichen Klagen gab, muss ich zur Kenntnis nehmen, und dass sie aber näher an die Trinkwasserschutzzone heran- als davon wegrückt?