Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist, bedingt durch die geografische Lage Berlins inmitten Brandenburgs, prinzipiell eine logische Konsequenz der Zusammenarbeit beider Länder.
Wir sind der Auffassung, dass eine Bündelung der Kräfte Brandenburgs mit Berlin einen durchaus positiven Nutzeffekt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft beider Länder haben kann - wie gesagt: kann oder könnte. Letztlich ist es doch so, dass das Gesetz einerseits und die Umsetzung andererseits leider allzu oft zwei Seiten einer Medaille sind. Das zu vermeiden ist nun einmal die Aufgabe der Politik.
Wir gehen davon aus, dass es richtig ist, wenn die in beiden Ländern vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Tätigkeitsfelder koordinieren und spezialisieren. Gesundheitlicher Verbraucherschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arzneimittelwesen, Veterinärwesen und Umweltüberwachung sind jene Betätigungsfelder, für die es in den Ländern Brandenburg und Berlin die entsprechenden Einrichtungen und Spezialisten gibt. Dieser Tatsache Rechnung tragend, wurde ein Landeslabor Berlin-Brandenburg als Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der kalkulierte Nutzen auch eintritt. Es dürfte auch zu beachten sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen des Landeslabors dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Wir haben immer wieder - auch an dieser Stelle - mit allem Nachdruck darauf hingewiesen. Die DVU tritt grundsätzlich immer für eine progressiv-fortschrittliche Entwicklung ein. Sie ist aber genauso unnachgiebig, wenn es um nachteilige Veränderungen für die jeweiligen Beschäftigten einer Branche geht. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich der IV Abschnitt - Personal - des Staatsvertrages in der Praxis bewähren wird.
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfolgenabschätzung, insbesondere der sonstigen Vorteile wird sich unsere Fraktion einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss nicht entgegenstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt die Zusammenlegung der beiden Institutionen, weil sie zum einen aus wirtschaftlichen Gründen und zum anderen darüber hinaus vom sachlichen Gehalt her sinnvoll ist. Zwischen Berlin und Brandenburg gibt es keine Grenze mehr. Es gibt keine Mauer mehr. Daher tun wir gut daran, wenn es um den Schutz von Verbraucherrechten und auch um den Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg und Berlin geht, dass die beiden Bundesländer gemeinsam das Notwendige tun, um hier bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
So richtig und konsequent die Entscheidung war, dass der Agrarminister des Landes Berlin Dietmar Woidke heißt, so
sinnvoll ist es auch, dass wir die Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz gemeinsam wahrnehmen. Was die Kollegin Adolph an Bedenken vorgetragen hat, nach dem Motto, ein Haar in der Suppe finden, war für mich eher der Versuch, auf einer Glatze Locken zu drehen.
Denn wer will denn den beiden Landesregierungen unterstellen, den Verbraucherschutz oder den Umweltschutz einschränken zu wollen! Das trauen wir unserer Landesregierung und auch der Genossin Lompscher in Berlin nicht zu. Die vorgesehene Regelung bezüglich der Finanzen besagt: im Jahr 2009 halbe-halbe und weitergehend dann nach Fallzahlen. Niemand wird dem Land Brandenburg oder dem Land Berlin ernsthaft unterstellen wollen, dass die zuständigen Behörden sagen: Untersucht mal möglichst wenig, damit es billiger für uns wird. - So etwas anzunehmen ist großer Quatsch, zumal - da ist Brandenburg vermutlich bundesweit eine Ausnahme - die Verbraucherzentrale zu den wenigen Titeln im Landeshaushalt Brandenburg gehört, die wir zu keiner Zeit angetastet haben. Wir haben immer sichergestellt, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg auf hohem Niveau gewährleistet ist und bleibt. Die Bundesverbraucherzentrale hatte mal ein Ranking erstellt, in dem Brandenburg die Nummer 1 gewesen ist. Das sind wir ja nicht überall, aber in dem Bereich sind wir es.
Meine Fraktion hat mit der Zustimmung zu dem Staatsvertrag kein Problem. Es ist richtig, darüber zu beraten, aber ich denke, die Alternative wird ja wohl nicht sein, in neue Verhandlungen mit dem Land Berlin, mit Senat und Abgeordnetenhaus, einzutreten. Ich kann in dem Staatsvertragsentwurf keine Mängel erkennen. Ich sehe darin nur viele Vorteile für die Menschen in Berlin und Brandenburg. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, damit ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beendet. Wir haben über zwei Überweisungsanträge abzustimmen. Da ich unterschiedliche Auffassungen gehört habe, lasse ich darüber getrennt abstimmen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6781 an den Hauptausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Die Linksfraktion beantragt darüber hinaus die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Mitberatung an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag mit ganz knapper Mehrheit nicht gefolgt worden.
Der Ausschuss hat aber natürlich wie immer ein Selbstbefassungsrecht und darf sich den Staatsvertrag auf die Tagesordnung setzen.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf mit wesentlichen und unwesentlichen Änderungen vor. Die unwesentlichen lasse ich außen vor und komme zu den beiden wesentlichen Änderungen.
Erstens: Wir wollen die besoldungsrechtlichen Vorschriften der Lebenswirklichkeit anpassen, das heißt, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften an besoldungsrechtlichen Vorschriften, die für Ehepartner gedacht sind, teilhaben lassen. Das folgt einer gesellschaftlichen Normalität. Brandenburg ist damit eines der ersten Länder, das sie in besoldungsrechtliche Vorschriften umsetzt. Wir haben auch vor, sie in versorgungsrechtliche Vorschriften umzusetzen. Wenn ein entsprechender Gesetzentwurf zur Novellierung aussteht, werden wir das an der Stelle vorschlagen.
Die zweite Änderung ist die Erhöhung des Familienzuschlags. Es folgt einer Feststellung von Gerichten, dass der gemäß dem Alimentationsprinzip an entsprechende Beamte monatlich vonseiten des Dienstherrn gezahlte Familienzuschlag nicht ausreicht, und deswegen schlagen wir Ihnen mit dem Gesetzentwurf vor, dass er rückwirkend zum 1. Januar 2007 um 50 Euro entsprechend angepasst der besoldungsrechtlichen Absenkungsvorschriften im Osten, reduziert auf 92,5 % dieses Betrages - erhöht wird. Dies ist ein Schritt, mit dem Konsequenzen
aus der Rechtsprechung gezogen und die Rahmenbedingungen für kinderreiche Beamtenfamilien in Brandenburg verbessert werden, was wir ja alle wollen. In diesem Sinne wünsche ich, dass wir das Gesetz gut beraten und zügig zur Abstimmung im Parlament stellen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greift die Landesregierung Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf und transferiert im Ergebnis der Föderalismusreform I Bundesrecht in Landesrecht. Dabei bleibt sie aber - wie so oft - inkonsequent und berücksichtigt Vorschläge von Berufsorganisationen und Interessenverbänden nur unzureichend.
Es ist positiv hervorzuheben, dass endlich eine Angleichung der Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgt. Allerdings hat diese Angleichung einerseits lange gedauert - denn auf Bundesebene wäre das schon 2002 und auf Landesebene ab dem Jahre 2006 möglich gewesen -, und andererseits bezieht sich diese Angleichung nur auf besoldungsrechtliche Fragen wie den Familienzuschlag und die Beihilfe, nicht aber auf versorgungsrechtliche Fragen wie die Hinterbliebenenversorgung. Für den betroffenen Interessenverband ist das schwer nachvollziehbar, wurden doch mit dem Abgeordnetengesetz vom 29.05.2006 Lebenspartner von Abgeordneten bezüglich der Hinterbliebenenversorgung mit Ehegatten von Abgeordneten gleichgestellt.
Bei der pauschalen Erhöhung des Familienzuschlages um 50 Euro für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern setzt die Regierung eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur nichtverfassungskonformen Alimentation der Beamten um. Allerdings soll diese Zahlung nur rückwirkend zum 01.01.2007 erfolgen. Nach den Gerichtsentscheidungen ist eine rückwirkende Zahlung aber bereits ab dem 01.01.2004 möglich. Wenn die Regierung ihre eigene Begründung ernst nimmt und die Regelung „zugleich ein familienpolitisches Signal zur Gestaltung familienfreundlicher Rahmenbedingungen“ sein soll, dann sollte die rückwirkende Zahlung zum 01.01.2004 erfolgen. Andernfalls muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie sich bei ihrer Familienpolitik zumindest in dieser Frage am Rande der Verfassungskonformität bewegt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat wegen Verletzung des Alimentationsprinzips zur Erhöhung des Familienzuschlags aufgefordert, und das ist ja die untere Ebene der Bedarfssicherung.
Problematisch sind auch die Übergangsregelungen zur Anwendung der zweiten Besoldungsübergangsverordnung. Sie sollen zwar den Besitzstand für vor dem 01.01.2008 nach A 10 beförderte Beamte wahren, aber das Grundproblem wird nicht gelöst, und das ist der unterschiedliche Zeitpunkt der Ost-WestAnpassung für die Besoldungsgruppen bis A 9 und ab A 10. Was auf Bundesebene im Tarifbereich und im Besoldungsbereich geschafft wurde, nämlich die einheitliche Anpassung zum
01.04.2008, sollte auch in Brandenburg möglich sein. Sowohl die nicht gleichzeitige Anpassung an die hundertprozentige Vergütung als auch die jetzt vorgesehene Regelung zur Besitzstandswahrung stellt aus Sicht meiner Fraktion einen Verstoß gegen das Abstandsgebot in der Besoldung dar. Das sollten wir in Brandenburg nicht zulassen, auch weil es gegen das Leistungsprinzip verstößt.
Problematisch sehen wir auch die Regelung zur Ersetzung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz durch Landesrecht mit dem Zweiten Beamtenversorgungsergänzungsgesetz. Die Novellierung des § 3 Abs. 2 stellt einen Kompromiss dar; nach dieser Vorschrift werden Beschäftigungszeiten, die vor der systemnahen Tätigkeit liegen, bei der Höchstgrenzenberechnung berücksichtigt. Nach unserer Auffassung sollten aber auch als systemnah deklarierte Zeiten ungekürzt als Rechnungsgrundlage erhalten bleiben.
Damit wir uns richtig verstehen: Wir reden über Menschen, die seinerzeit durch die sogenannte Bischofskonferenz gegangen sind, von der Gauck-Behörde überprüft wurden und den sogenannten Persilschein erhielten, zu Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden und seitdem ihren Dienst in der Demokratie versehen. Mit der jetzt vorgesehenen Regelung werden sozusagen verschiedene Versorgungsklassen geschaffen. Die Vorschriften des ehemaligen § 55 Beamtenversorgungsgesetz in Verbindung mit § 2 Nr. 9 Beamtenversorgungsübergangsverordnung verstoßen aus Sicht meiner Fraktion gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und der Verfassung Brandenburgs und verletzen das Recht auf amtsangemessene Versorgung. 18 Jahre nach der deutschen Einheit und nach einer langjährigen Bewährung als Beamter in der Demokratie dürfen wir eine solche Ungleichbehandlung, die einem Versorgungsstrafrecht gleichkommt, nicht zulassen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben erheblichen Gesprächs- und Veränderungsbedarf. Ich sehe den Beratungen im Ausschuss mit Interesse entgegen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat als Gesetzgeber die Pflicht, die Besoldung und Versorgung der Beamten sowie der früheren Richterinnen und Richter und Staatsanwälte zu regeln. Bei dem Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung an vier Stellen Änderungen im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht vor. Damit werden auch Rechtsprechung und Urteile vom Bundesverfassungsgericht und von verschiedenen Verwaltungsgerichten umgesetzt. Darauf haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits hingewiesen.
Mit der Anpassung des Familienzuschlags für das dritte Kind und weitere Kinder ab dem Jahr 2007 wird die Familienkomponente in der Besoldung nochmals gestärkt. Wir wollen erreichen, dass die Rahmenbedingungen für Beamte mit drei und mehr Kindern schlicht und ergreifend verbessert werden. Die
ses Signal familienfreundlicher Politik folgt nicht zuletzt dem Urteil aus dem Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichten.