Protocol of the Session on October 15, 2008

ses Signal familienfreundlicher Politik folgt nicht zuletzt dem Urteil aus dem Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichten.

Mit der Anpassung der Besoldung der Beamten in der Besoldungsgruppe A 9 auf 100 % der Besoldung in den westlichen Ländern bis zum 1. Januar 2008 haben sich in Einzelfällen Ungerechtigkeiten ergeben, die nun ausgeglichen werden müssen. So konnte es in Einzelfällen passieren, dass bei der Beförderung von Besoldungsgruppe A 9 in die Besoldungsgruppe A 10 keine Einkommenssteigerung, sondern Einkommensverluste auftraten. Diese Verluste sind nicht beabsichtigt gewesen und müssen ausgeglichen werden. Dies geschieht mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Wir werden damit sicherstellen, dass die Bezüge der Beamten nicht geringer werden, als sie vor der Beförderung waren. Ebenso verhält es sich mit den Versorgungsbezügen.

Außerdem erfolgt eine Änderung an verschiedenen Paragrafen im Besoldungs- und Versorgungsrecht, die sich zum Teil aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben. So soll erreicht werden, dass Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz von der Anrechnung auf Versorgungsbezüge freigestellt werden.

Die wichtigste Änderung betrifft das Besoldungsrecht für Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Der Minister hat dazu schon einige Worte gesagt. Damit ist Brandenburg einer der Spitzenreiter in der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, dies ist ein wichtiger Schritt. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird der Familienzuschlag ebenso an Beamte in einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt. Andere Vorschriften, die sich auf die Angehörigen der eingetragenen Lebenspartnerschaften und auf eine frühere oder aktuell bestehende Lebenspartnerschaft beziehen, werden ebenso mit der Ehe schlicht und ergreifend gleichgestellt. Damit erreicht Brandenburg im Besoldungsrecht der Beamten die vollständige Gleichstellung mit der Ehe.

Auch ich freue mich auf die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss über den Gesetzentwurf und bitte um Ihre Zustimmung für die Überweisung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Die Abgeordnete Hesselbarth spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. So steht es in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, unserer Verfassung. Analog ist es in Artikel 26 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung formuliert. Doch der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Es beginnt bereits mit Artikel 1 des vorliegenden Rahmengesetzes, dem Gesetz zur Anpassung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder. Völlig zu Recht bemängelt der Landesverband Brandenburg des deutschen Richterbundes in sei

ner Stellungnahme, dass die rückwirkende Erhöhung des monatlich zustehenden Familienzuschlags für dritte und weitere berücksichtigungsfähige Kinder mit einem Betrag von 50 Euro allenfalls als eine Mindestumsetzung der Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sowie aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Thematik angesehen werden kann.

Es ist bemerkenswert, wenn der Finanzminster darauf entgegnet:

„Nach den vorliegenden Erkenntnissen deckt der Pauschalbetrag im Regelfall den ergänzenden Alimentationsbedarf ab. In den meisten Fällen übersteigt er diesen sogar.“

Ich denke, Herr Finanzminister, Sie leben auf einem anderen Stern. Jeder halbwegs in der Realität lebende Mitbürger wird Ihnen, Herr Finanzminister, unschwer mitteilen können, dass die geradezu lächerliche Summe in Höhe von 50 Euro im Monat den Zusatzbedarf pro Kind angesichts der heutigen Teuerungsraten der kinderreichen Familien noch nicht einmal zu einem Bruchteil abdeckt. Selbst eine Erhöhung von 100 Euro im Monat wäre unserer Meinung nach noch lange nicht ausreichend. Doch Kinderfreundlichkeit ist offensichtlich nicht Ihre Sache, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, und das noch nicht einmal bei den eigenen Landesbeamten.

Dagegen sollen nach Artikel 3 und Artikel 6 des vorliegenden Gesetzentwurfs sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften zukünftig in Brandenburg in den Geltungsbereich der besoldungsrechtlichen Vorschriften einbezogen werden. So sollen künftig Beamte, die in einer solchen Lebenspartnerschaft leben, einschließlich sogenannter gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, in Zukunft ebenfalls Anspruch auf Familienzuschlag und weitere Vergünstigungen haben, die bisher nur Ehepartnern zustanden. Das widerspricht vollkommen dem von mir bereits erwähnten Artikel 6 unseres Grundgesetzes, welcher Familie und Ehe unter einen besonderen Schutz stellt.

(Beifall bei der DVU)

Die von Ihnen geplante Regelung ist also schlicht und ergreifend grundgesetzwidrig.

Was schließlich die von Ihnen geplanten Übergangsregelungen zur Anwendung der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in Artikel 2 § 7 a sowie in Artikel 5 § 4 angeht, so ist es zwar grundsätzlich richtig, dass das Auslaufen der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung nicht zu einer Besoldungskürzung der Beamten der Besoldungsgruppe A 9 führen darf. Doch die Verletzung des Abstandsgebots in der Frage der Besoldung zwischen den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 kann da stimmen wir dem Deutschen Beamtenbund vollkommen zu nur dadurch vermieden werden, dass auch Brandenburg endlich dem Beispiel des Bundes folgt und allen Beamten ab dem Jahr 2008 endlich, 18 Jahre nach der Wiedervereinigung, die Angleichung an die Besoldung in den Altbundesländern gewährt.

Den vorliegenden Gesetzentwurf als solchen wird die DVUFraktion selbstverständlich ablehnen, und wir werden auch einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Dr. Funck spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auslöser dafür, dass uns das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften jetzt vorliegt, ist - das ist bereits gesagt worden - das Bundesverfassungsgericht. Weiterer Auslöser ist natürlich die Föderalismusreform I. Ich hatte damals ausdrücklich befürwortet, dass die Zuständigkeit im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts in Landeshoheit übergeht, weil wir dadurch neue Spielräume, vor allen Dingen neue Gestaltungsspielräume bekommen.

Die Änderungen, die jetzt hier vorgenommen wurden, sind im Prinzip diejenigen, die auch gefordert worden sind. Das wurde schon angesprochen: der Familienzuschlag, die Berücksichtigung der Lebenspartnerschaften, was ich persönlich für richtig halte; wenn die Vorschriften so sind, dann muss das natürlich auch für die Beamten gelten.

Was man bei den Debatten immer wieder hört - gerade von der Opposition -, ist, es sei zu wenig, es müsse mehr sein. An dieser Stelle sei nur auf heute Vormittag hingewiesen, auch hinsichtlich der Neuverschuldung. Es ist zwar für den einen oder anderen ein kleiner Betrag, aber insgesamt reden wir hier schon wieder über 1,5 Millionen Euro. Auch das ist eine Menge Geld.

Ich denke, es ist ist lobenswert, dass dieser Zuschlag und dieser Erhöhungsbeitrag kommen.

Einen Hinweis möchte ich mir noch hinsichtlich der Föderalismusreform I erlauben. Ich würde mir wünschen, dass wir den Gestaltungsspielraum, den wir als Land bekommen haben, in Zukunft stärker nutzen. Man hätte im Bereich der Leistungsbezahlung in diesem Gesetz mehr positive Anreize schaffen können. Ich hoffe, dass das bei einer nachfolgenden Diskussion noch möglich sein wird.

Ich glaube, was hier jetzt vorliegt, ist nicht der große Wurf, aber es ist der richtige Schritt in die richtige Richtung.

Natürlich werden wir der Überweisung zustimmen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10 angelangt.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6783 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Oder Enthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen ist diesem Überweisungsvorschlag zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6784

1. Lesung

Wir hören den Beitrag von Minister Dr. Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über ein Drittel der Landesfläche des Landes Brandenburg ist mit Wäldern bestockt. Die Wälder sichern Einkommen für zahlreiche der 95 000 Waldbesitzer und liefern den Rohstoff für sage und schreibe 2 300 Unternehmen der Holzwirtschaft mit ihren insgesamt 13 000 Beschäftigten.

Die Wirtschaftskraft der Brandenburger Wälder endet aber nicht am Werktor der Spanplatten-, Furnier- und Sägewerke, sie strahlt weit darüber hinaus.

Unsere Kiefern- und Laubwälder sind quasi fester Bestandteil der Betriebskonzepte der 1 100 Beherbergungsbetriebe und der Tourismusbranche im Land insgesamt. Sie sind zu großen Teilen deren natürliches Kapital.

Diese verlässliche Einkommenssicherung im ländlichen Raum durch unsere Wälder kann man angesichts der demografischen und ökonomischen Entwicklung gar nicht hoch genug schätzen. Sie ist integraler Bestandteil der wirtschaftlichen Leistung Brandenburgs.

Die Bedeutung des Waldes bemisst sich jedoch nicht allein nach Festmetern oder einem schönen Landschaftsbild. Zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen leben in den Wäldern unserer Heimat und bilden die für das nordostdeutsche Tiefland so typischen Lebensgemeinschaften. Sie gilt es zu bewahren und zu schützen. Weiter helfen unsere Wälder und die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz dabei, das Klima zu schützen und die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum betone ich diese Leistungen des Waldes für Brandenburg? - Ich betone sie aus drei Gründen: erstens weil wir stolz auf unseren Brandenburger Wald sein können, zweitens weil diese Leistungen keine Gratisleistungen von Mutter Natur sind, sondern von vielen hart arbeitenden Menschen in den privaten und kommunalen Forstbetrieben erwirtschaftet werden, und drittens weil ich mich bei den Beschäftigten der Landesforstverwaltung für ihre Leistungen bei der nachhaltigen Bewirtschaftung des Landeswaldes und bei der vorbildlichen Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben im Namen der gesamten Landesregierung ausdrücklich bedanken möchte.

Dies, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, könnte nun ein schönes Schlusswort gewesen sein. Die Konsolidierung des Landeshaushalts und die damit verbundenen Einsparungen in allen Ressorts erfordern nun aber von der Landesforstverwaltung weitere Anpassungen, damit sie auch künftig

die ihr gestellten Aufgaben umfassend und in hoher Qualität erfüllen kann. Ich sage ausdrücklich „weitere“, weil seit Bildung der Landesforstverwaltung im Jahre 1991 bereits mehrere Reformansätze verwirklicht wurden; zuletzt durch den Beschluss der Landesregierung von 2001 zur Entwicklung der optimierten Gemeinschaftsforstverwaltung.

Ziel dieser Reform waren die Anpassung an die veränderten Waldeigentumsverhältnisse und die Verbesserung der Effizienz. Auf diesen Lorbeeren können wir uns heute aber nicht ausruhen. Die notwendige Konsolidierung der Landesfinanzen des Landes Brandenburg zwingt zur Weiterführung dieses begonnenen Weges.

Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2006 hat die Landesregierung daher festgelegt, den Zuschussbedarf für die Landeswaldbewirtschaftung bis zum Jahre 2014 auf null zu senken und den Zuschussbedarf für die Hoheitsund Gemeinwohlaufgaben bei der Landesforstverwaltung bis 2015 um jährlich 2,5 % zu mindern.

In ihrem Kabinettsbeschluss vom Februar 2007 hat die Landesregierung Eckpunkte für die Fortschreibung der Forstverwaltung konkretisiert.

Erstens: Erhalt der Gemeinschaftsforstverwaltung bei Trennung der marktorientierten von den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereichen.

Zweitens: Erhalt des Landesforstvermögens. Auch dies ist eine Absicht, die dieses Haus immer wieder bekräftigt hat.

Drittens: Vorgabe einer Personalzielzahl von 1 500 zum 1. Januar 2015.