Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. September 2008 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors BerlinBrandenburg
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 30. September habe ich gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher den Staatsvertrag über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg unterzeichnet. Gegenstand dieses Staatsvertrages ist die Zusammenführung des Berliner Instituts für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen - abgekürzt ILAT und des Landeslabors Brandenburg - abgekürzt LLB - zu einer gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Nach der Bündelung der Untersuchungseinrichtungen und Errichtung des Landeslabors Brandenburg zum 1. Januar 2004 und der Zusammenführung der Aufgaben an derzeit noch vier Standorten - Hauptsitz Frankfurt (Oder), daneben noch Potsdam, Kleinmachnow und Oranienburg - ergeben sich damit in diesem Bereich weitere notwendige organisatorische Veränderungen.
Vorrangiges Ziel der Zusammenführung der Untersuchungseinrichtungen Berlins und Brandenburgs ist, durch Effizienzsteigerung und Synergieeffekte zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der amtlichen Untersuchungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz - unter Wahrung der sozialen Belange der Beschäftigten - beizutragen.
Durch die Fusion der Untersuchungseinrichtungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz wird ermöglicht, personelle Ressourcen und technische Ausstattungen gemeinsam zu nutzen. Sie alle wissen, dass im Laborbereich technische Ausstattungen besonders teuer sind. Damit kann den ständig wachsenden europaund bundesrechtlichen Anforderungen an die Untersuchungslabore auf Dauer besser Rechnung getragen werden.
Die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zum Schutz der Umwelt erforderlichen Untersuchungen im umweltbezogenen Gesundheitsschutz, im Arzneimittelwesen, im Veterinärwesen, in der Umweltüberwachung, in der Landwirtschaft und auch in der Geologie können damit auf dem gewohnt hohen Niveau weiterhin dauerhaft in hoher Qualität durchgeführt werden.
Trotz knapper werdender Ressourcen und gestiegener Anforderungen gibt es in der Region Berlin-Brandenburg auch in Zukunft eine amtliche Untersuchungseinrichtung, die für das derzeitige Aufgabenspektrum alle nach dem neuesten Stand der Wissenschaft erforderlichen Methoden bereithält und diese jederzeit anwenden kann.
Das leistungsfähige Labor wird nicht erst bei Lebensmittelskandalen und Tierseuchen aktiv, sondern es wird, wie bisher, vor allem präventiv tätig sein. Durch ein umfangreiches Spektrum an Anlassuntersuchungen und an Routineuntersuchungen wird ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg dauerhaft sichergestellt.
Der am 30. September unterzeichnete Staatsvertrag ist das Ergebnis fast dreijähriger Vorarbeiten. Die Landesregierung Brandenburg hat den Vertrag bereits am 20. November letzten Jahres gebilligt. In der gemeinsamen Kabinettssitzung des Berliner
Senats und der Brandenburger Landesregierung am 27. November letzten Jahres wurde beschlossen, das Fusionsvorhaben nach Durchführung der in Berlin noch erforderlichen Verfahrensschritte - mit dem Ziel der Gründung des Landeslabors Berlin-Brandenburg zum 1. Januar 2009 weiterzuführen.
Durch die formalen Verfahrensabläufe in Berlin ist der Zeitraum für die parlamentarische Beratung - gegenüber den ursprünglichen Planungen - leider deutlich verkürzt. Ich hoffe gleichwohl, dass es möglich ist, das parlamentarische Zustimmungsverfahren so abzuschließen, dass die Anstalt am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Im Folgenden möchte ich kurz auf die wesentlichen Eckpunkte des geplanten gemeinsamen Landeslabors eingehen. Vorgesehen ist die Zusammenführung des Berliner Instituts für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen und des Landeslabors Brandenburg in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Träger sind die Länder Berlin und Brandenburg. Die beabsichtigten Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen können nur durch eine einheitliche Organisation und eine einheitliche Fachaufsicht erzielt werden.
Hauptsitz der gemeinsamen Untersuchungseinrichtung ist Berlin. Ein weiterer Standort in Frankfurt (Oder) bleibt dauerhaft erhalten. An diesem Standort werden die Veterinäruntersuchungen konzentriert, die für die brandenburgische Landwirtschaft eine besonders große Bedeutung haben.
Die Wahrnehmung der Fachaufgaben für Brandenburg richtet sich nach den hier geltenden Regelungen. Die meisten fachrechtlichen Vorgaben ergeben sich übrigens aus Bundes- und Europarecht, sodass sich zwischen Berlin und Brandenburg kaum Unterschiede ergeben.
Durch die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts kommt dem Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan über den Direktor eine herausgehobene Funktion zu. Bei der Besetzung des Verwaltungsrates gehen die Länder Berlin und Brandenburg neue Wege. Erstmals erhalten neben den obersten Landesbehörden beider Länder auch zwei von den Beschäftigtenvertretungen entsandte Vertreter Sitz und Stimme in einem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus insgesamt acht Mitgliedern. Brandenburg hat das dauerhafte Vorschlagsrecht für die Position der Direktorin bzw. des Direktors, und Berlin hat demzufolge das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter.
Die Wirtschaftsführung der Anstalt erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen. Nach Abschluss der arbeitsteiligen Neuorganisation der Aufgaben in der Anstalt werden die Kosten den Trägerländern auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung zugeordnet. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung hat das Landeslabor Brandenburg bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Einer Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen kommt auch im Hinblick auf die erforderliche Transparenz bei der Ermittlung der Leistungsentgelte eine besonders wichtige Rolle zu.
Das Landeslabor untersteht der gemeinsamen Fach- und Rechtsaufsicht beider Länder. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt im Einvernehmen mit meinem Ministerium diese Fachaufsicht wahr.
Die im Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen und im Landeslabor Brandenburg beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen mit Wirksamwerden der Laborfusion auf die gemeinsame Anstalt über. Den Beschäftigten erwachsen hieraus keinerlei Nachteile. Vielmehr ergibt sich gerade für die im Berliner Umland Beschäftigten des Landeslabors Brandenburg die Möglichkeit für eine Beschäftigung am derzeitigen Standort des ILAT in der Invalidenstraße in Berlin, sodass die Folgen der für das Land Brandenburg vorgesehenen Konzentration aller Untersuchungseinrichtungen am Standort Frankfurt (Oder) für eine Reihe von Mitarbeitern abgemildert werden können. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages wurde inzwischen auch mit den Verhandlungen über einen Überleitungstarifvertrag begonnen, der die Rechte der Beschäftigten zusätzlich absichern wird.
Im Anschluss an die Grundsatzentscheidungen von Senat und Brandenburger Landesregierung zur Fusion der Untersuchungseinrichtungen im November letzten Jahres wurde unverzüglich mit der konzeptionellen Vorbereitung der Fusion begonnen. Aufgrund der geleisteten Vorarbeit bin ich zuversichtlich, dass das gemeinsame Landeslabor trotz der knappen Zeitleiste seine Arbeit am 1. Januar 2009 aufnehmen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche gemeinsame Untersuchungseinrichtung im gesundheitlichen Verbraucherschutz und im Umweltschutz ist bundesweit bislang einmalig. Sie ist das Ergebnis einer intensiven sach- und ergebnisorientierten Zusammenarbeit von Berliner Senat und Landesregierung, der beiden Untersuchungseinrichtungen, der Personalvertretung und auch - das möchte ich hier besonders hervorheben - der Gewerkschaften.
Daher freue ich mich, dass nunmehr über den Landwirtschaftsstaatsvertrag hinaus auch im zunehmend wichtigeren Feld des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zwischen Berlin und Brandenburg vereinbart werden konnte. Weder die Warenströme im Lebensmittelhandel noch die Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Einkäufen orientieren sich an Landesgrenzen.
Die Fusion der Untersuchungseinrichtungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz trägt den fachlichen Erfordernissen ebenso wie den Belangen der Beschäftigten Rechnung und kommt den 6 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Metropolregion Berlin-Brandenburg durch die Gewährleistung eines hohen Untersuchungsniveaus dauerhaft zugute.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag und möchte mich noch einmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Personalvertretungen und auch bei den Gewerkschaften herzlich bedanken, die diesen Staatsvertrag ermöglicht haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gammelfleisch und Dioxinskandale, Vogelgrippe und BSE - das Landeslabor Brandenburg ist permanent gefragt und steht vor wachsenden Auf
gaben. Fast täglich werden Vorfälle in der Fleischbranche bekannt. Trotz immer neuer Verdachtsfälle von Lebensmittelverunreinigungen und Tierseuchen, die umgehend und schnell bearbeitet werden müssen, ist es im Staatsvertrag zur Fusion des Landeslabors Brandenburgs und des Berliner Instituts für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen erklärtes Ziel, Personal- und Sachkosten einzusparen.
Das Landeslabor Brandenburg bündelte ab 2004 acht Untersuchungslabore zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier, zum Verbraucherschutz vom Erzeuger bis zur Ladentheke sowie zum Umweltschutz. Lediglich der Standort Frankfurt (Oder) soll erhalten bleiben. Auch wenn die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage mitteilte, dass es sich nicht um Schließungen der anderen Standorte handelte, sondern um neue Strukturen der Spezialisierung und Konzentration, bleiben die Fakten bestehen.
Trotz steigenden Arbeitspensums war es erklärtes Ziel der Landesregierung, von 2004 bis 2009 weit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusparen. Laut Stellenplan 2004 gab es im Landeslabor 405 Beschäftigte. 2009 sollen es 290 Stellen sein.
Amtliche Untersuchungsaufgaben wurden teilweise mithilfe länderübergreifender Kooperationen mit anderen Bundesländern sowie durch externe Vergaben wahrgenommen. Laut Jahresbericht des Landeslabors gab es schon im Jahr 2006 durch die vorgenommenen Laborschließungen 300 000 Untersuchungen weniger als im Jahr 2004 - 300 000!
Wie wichtig die Proben besonders von Lebensmitteln sind, verdeutlicht, dass 2006 bei nahezu jeder dritten Fleisch- und Wurstprobe Beanstandungen wie Überlagerung und falsche Etikettierung zu verzeichnen waren. Bei Nahrungsergänzungsmitteln war sogar über die Hälfte der Proben zu beanstanden. Wie wir kritisierten auch Verbraucherschützer den Rückgang von Lebensmittelkontrollen in Brandenburg heftig.
Es darf nicht sein, dass angesichts geplanter finanzieller Kürzungen gesundheitliche Gefahren für Verbraucher in Kauf genommen werden. Das Land muss seinen Kontrollaufgaben zur Einhaltung rechtlicher Bestimmungen auf diesem Gebiet weiterhin voll gerecht werden können. Lebensmittelüberwachung muss von öffentlichen Sparzwängen ausgenommen werden.
Es kann nicht sein, dass vieles der Selbstkontrolle überlassen wird, dass beispielsweise ein Geschäftmann mit krimineller Energie durch Datenmanipulation seinen Gewinn maximiert und sich dann auch noch selbst bescheinigen kann, wie qualitätsbewusst er arbeitet.
Für den Fall, dass Minister Dr. Woidke meine Kritik an der Ausgestaltung der Fusion auf Brandenburger Seite der rot-roten Mitwirkung auf Berliner Seite anlasten will, verweise ich darauf, dass die Finanzierungsmethode ausschließlich auf die Brandenburger Seite separat ausgerichtet ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Brandendenburg und Berlin bringen 246 bzw. 245 Beschäftigte in die neue, gemeinsam getragene Anstalt öffentlichen Rechts ab 1. Januar 2009 ein.
Zu begrüßen ist, dass es mit der Anstaltsgründung keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass die Zusammenführung der Untersuchungseinrichtungen der zunehmenden Verflechtung im Wirtschaftsraum
Möge die Fusion, wie angekündigt, den neuen Herausforderungen beim Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der natürlichen Ressourcen entsprechen. Die neue Untersuchungseinrichtung kann langfristig einen wichtigen Beitrag für ein in Berlin und Brandenburg vergleichbares und hohes Niveau in diesen Bereichen leisten. Sie kann dazu beitragen, den steigenden europa- und bundesrechtlichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden.
Wir nehmen Minister Dr. Woidke beim Wort, dass das fusionierte neue Labor nicht erst bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen aktiv wird. Es ist zu hoffen, dass die neue Anstalt vor allem präventiv tätig wird und durch ein umfangreiches Spektrum an Anlass- und Routineuntersuchungen ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg sicherstellen wird.
Ich bitte um Ihre Zustimmung, den Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag an den Hauptausschuss und an den zuständigen Fachausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich bleibt mir gar nicht mehr viel dazu zu sagen. Minister Dr. Woidke hat das sehr umfassend und komplett getan. Dass die Opposition natürlich das Haar in der Suppe sucht, dafür sitzt sie hier. Das ist in Ordnung. Wenn die Fusion am 01.01.2009 vollzogen sein wird, wird etwas gelungen sein, worauf wir gemeinsam stolz sein dürfen.
Natürlich sind zwei sehr unterschiedliche Einrichtungen dann zusammengeführt worden. Aber mit den motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das schon klappen. Man wird durchaus noch leichte Korrekturen vornehmen dürfen. Ich bin jedenfalls froh, dass die Rahmenbedingungen so gesetzt worden sind, wie sie gesetzt sind.
Ich bin überzeugt davon, dass dieser Tag, der 1. Januar, ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dem Raum Berlin-Brandenburg sein wird. Letztlich gibt es in diesem Raum keine Grenzen, die unüberwindbar wären. Insofern ist es gut, dass die Lebensmittelüberwachung gerade hier und an dieser Stelle so umfassend betrieben wird. Ich bin davon überzeugt, dass es keinen Grund gibt, hier Panik zu machen, sondern dass wir tatsächlich mehr Sicherheit in diesem Bereich bekommen. Deshalb sollten wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich glaube, eine Überweisung an den Ausschuss brauchen wir nicht.