Zusammenfassend möchte ich sagen: Es liegt ein Kompromiss vor, den wir auch gegenüber unseren Bürgern vertreten müssen. Was den Lohn bzw. das Gehalt der Menschen im Land betrifft, werden nur geringe Steigerungsraten verzeichnet. Bei den Rentnern in Deutschland stehen Nullrunden - ohne Ausgleich der Inflationsrate - an; sie haben weniger im Portemonnaie. Für sie ist das aus sozialer Sicht eine große Zumutung.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen die Vorschläge der KEF zu Strukturänderungs- und Einsparungspotenzialen stärker in Augenschein nehmen. Sowohl die Landesparlamente als auch die Rundfunkanstalten sollten prüfen, ob
Überweisen wir den Gesetzentwurf an den Hauptausschuss. Ich denke, der Kompromiss ist gerade noch vertretbar und vernünftig. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Niekisch. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/207 an den Hauptausschuss.
Wer der Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen der PDS-, der SPDund der CDU-Fraktion angenommen. Die DVU-Fraktion hat dagegen gestimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion muss weitergehen. Dazu ist es notwendig, dass das Konversionssondervermögen in seiner bisherigen Form erhalten bleibt. Die im Rahmen des WGT-Sondervermögens durchgeführte Konversion, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundstücken hat sich seit der Gründung des Sondervermögens bewährt. Die Überführung des WGT-Sondervermögens in den allgemeinen Landeshaushalt zum 1. Januar 2005 würde dagegen zu einem faktischen Stillstand der weiteren Konversion und zur Verödung der noch im Eigentum des WGTSondervermögens stehenden Flächen führen.
Bekanntlich sind die für eine Überführung in den Landeshaushalt genannten Gründe - zum Beispiel die Erschöpfung des Sondervermögens, Intransparenz usw. - überhaupt nicht eingetreten. Die anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Brandenburgischen Bodengesellschaft vorgelegten Zahlen beweisen das.
Der Ministerpräsident, die ehemalige Finanzministerin sowie die BBG-Geschäftsführerin König zogen am 01.07. dieses Jahres nach zehn Jahren Konversion und Verwertung ehemaliger russischer Militärliegenschaften eine positive Bilanz. Bei dieser Gelegenheit wurde auch hervorgehoben, dass die Gesellschaft seit ihrer Gründung im Jahre 1994 mehr als 60 % der Flächen einer zivilen Nutzung zugeführt hat. Das 1994 gebil
dete Sondervermögen „Grundstücksfonds Brandenburg“ habe sich - so wurde bei dieser Feierstunde erklärt - voll und ganz bewährt.
Bis zum Sommer 2004 wurden von der BBG 814 rechtskräftige Kaufverträge über rund 61 200 ha des im Eigentum des Landes befindlichen ehemaligen WGT-Liegenschaftsbestandes mit einem Gesamtnettoverkaufserlös in Höhe von 200 Millionen Euro abgeschlossen. Die Kaufverträge führten darüber hinaus zu Investitionsverpflichtungen in Höhe von über 1 Milliarde Euro, wovon gut die Hälfte bereits realisiert ist, zum Beispiel der Biotechnologiepark Luckenwalde, das Gewerbegebiet Flugplatz Oranienburg oder das Oberstufenzentrum in der Garde Ulanen Kaserne in Potsdam. Durch den planmäßigen Konversionsprozess wurden darüber hinaus bis heute insgesamt 1 240 Arbeitsplätze geschaffen.
„Was hier im Land Brandenburg an Konversion geleistet worden ist, wird leider im Westen der Republik nur wenig zur Kenntnis genommen. Aber auch dies ist zu würdigen, wenn der Aufbau Ost bewertet wird.“
Frau Ziegler erklärte in ihrer damaligen Eigenschaft als Finanzministerin, das Land sei auf einem guten Weg, bis Ende 2006 drei Viertel der ursprünglich rund 100 000 ha ehemalige WGT-Flächen zu verkaufen bzw. zu verpachten.
Wie verträgt sich das, Frau Ministerin Ziegler und Herr Minister Speer, jedoch mit dem seinerzeit von Ihnen durch den Landtag gepeitschten Beschluss, das WGT-Sondervermögen aufzulösen und in den allgemeinen Landeshaushalt überzuführen? Dies würde nur - das ließ Frau Minister Ziegler damals auch in der Presse anklingen - zu einem abrupten Ende der Konversion und Verkaufstätigkeit und damit zu verödeten, munitionsbelasteten, mit Sicherheitszäunen umgebenen und ansonsten ungenutzten, quer über das Land verstreuten Flächen führen. Dies kann auf keinen Fall im Interesse des Landes liegen.
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Koalitionsfraktionen fort. Es spricht der Abgeordnete Bischoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte weiß Gott nicht alle Einzelheiten auflisten, die uns zu der im Übrigen bereits beschlossenen Überführung des WGT-Sondervermögens in den Landeshaushalt veranlasst haben. Weil es sich jedoch zugegebenermaßen um einen sehr schwierigen Sachverhalt handelt, erläutere ich den Damen und Herren von der DVU gern noch einmal die drei wesentlichen Aspekte.
Erstens: Das WGT-Sondervermögen heißt nicht so, weil es sich hierbei um einen Goldschatz handelt, sondern der Vermögensbegriff ist rein technischer Art. Ein Teil der im WGT-Sondervermögen befindlichen Grundstücke ist im Prinzip sogar ohne Wert und stellt eine Belastung für den Haushalt dar.
Zweitens: Das Sondervermögen war als revolvierender Fonds angelegt. Leider funktioniert diese Konstruktion nicht in alle Ewigkeit. Je mehr Grundstücke veräußert werden, desto problematischer wird natürlich das im Portfolio verbleibende Grundstücksangebot. Die Ausgaben für Flächensanierungen, Konversionsmaßnahmen und natürlich auch für die Verwaltung überschreiten irgendwann die Einnahmen aus den Flächenverkäufen. Dieser Zeitpunkt ist erreicht.
Drittens: Zu der von der DVU befürchteten Verödung - so steht es im Antrag - der noch im WGT-Sondervermögen befindlichen Flächen wird es schon deshalb nicht kommen können, weil es sich zum überwiegenden Teil um Wald- und Heideflächen handelt. Die von der DVU befürchtete Versteppung oder Wüstenbildung kann nur auf klimatische Auswirkungen zurückzuführen sein. Die Überführung des WGT-Sondervermögens in den Landeshaushalt hat damit jedoch nichts zu tun. Bei Vorliegen anderer Erkenntnisse bitte ich allerdings um unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
Noch ein Wort zum Schluss, meine Damen und Herren von der DVU: Man kann Wirtschaftlichkeit nicht beschließen. Sie wollen die Landesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das WGT-Sondervermögen auf eine solide rechtliche und finanzielle Basis zu stellen. Wenn Sie uns bitte verraten, wie das konkret gehen soll, könnten wir uns die Suche nach Eldorado sparen, denn das Märchen vom Goldesel wäre dann Realität. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Die PDS-Fraktion setzt die Debatte fort. Bitte sehr, Herr Domres.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Parlamentsarbeit ist mehr als das Abschreiben von Anträgen für Landtagssitzungen. Das müsste die DVU-Fraktion nach fünfjähriger Mitgliedschaft in diesem Landtag gelernt haben.
Ich frage mich, warum Sie die Überführung des Sondervermögens in das allgemeine Grundvermögen nie in der Ausschussarbeit thematisiert haben. Im Wirtschaftsausschuss, im Haushaltsausschuss oder im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung, den Sie sogar leiten, hätte Gelegenheit dazu bestanden.
Ich denke, Sie haben die Frage der Überführung des Sondervermögens in der Vergangenheit deshalb nicht thematisiert, weil es Ihnen auch in diesem Fall nicht um die sachliche Klärung eines Problems geht. Sie wollen, wie bei anderen Themen auch, die demokratischen Parteien dieses Landtages vorführen. Das aber wird Ihnen auch diesmal nicht gelingen.
Die Position der PDS zur Überführung des Sondervermögens ist hinlänglich bekannt. Die PDS-Fraktion hat in den vergangenen Jahren mit mehreren parlamentarischen Initiativen und Anträgen deutlich gemacht, dass sie einen anderen Umgang mit dem Sondervermögen wollte. Das Benennen von Problemen,
ohne eigene Lösungsansätze vorzulegen - wie es die DVU immer wieder tut -, ist noch lange keine Politik.
Der vorgelegte Antrag wurde konzipiert - so steht es jedenfalls in der Begründung -, um das WGT-Sondervermögen in seiner bisherigen Form zu erhalten und die Effektivität der Konversion und Veräußerung auch in Zukunft zu gewährleisten.
Ich glaube, in Brandenburg gibt es außer den sechs DVU-Abgeordneten niemanden mehr, der meint, das WGT-Sondervermögen wäre so wie bisher weiterzuführen.
Fakt ist: Der Verwertungsaufwand steigt ständig und die Erlöse werden mit Sicherheit im Jahr 2005 sinken. Auch wenn sich die Vorhersagen des Finanzministeriums in diesem Jahr wieder nicht bestätigt haben, muss man für die Zukunft annehmen, dass die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen werden.
Fakt ist auch, dass man sich darüber Gedanken machen muss, wie es mit der Konversion im Land weitergeht. Wie gestaltet sich künftig die Haushalts- und Wirtschaftsführung der BBG? Welche Prioritäten werden in der Konversionsarbeit künftig gesetzt? Wie gestaltet sich die Überführung des Sondervermögens ins allgemeine Grundvermögen? Wie gestaltet sich die Zwischenabrechnung des Sondervermögens?
Die Stunde der Wahrheit wird mit der Haushaltsdebatte schlagen. Dann wird sich zeigen, welchen Stellenwert die Konversion im Landtag hat. Die PDS hat die Diskussion um die Weiterführung der Konversion nicht nur auf das WGT-Gesetz bzw. auf die Überführung des Sondervermögens reduziert. Das würde zu kurz greifen und wäre perspektivisch gesehen angesichts der im Zusammenhang mit der Konversionspolitik noch anstehenden Aufgaben nicht tragfähig.
Erst in der letzten Landtagssitzung hat die PDS-Fraktion einen Antrag zur künftigen Gestaltung der Konversion vorgelegt. Darin forderten wir unter anderem ein Bundeskonversionsprogramm. Dass nun auch die Wirtschaftsministerkonferenz ein solches Konversionsprogramm fordert, zeigt, wie richtig wir gelegen haben, und es zeigt, wie sehr die DVU inhaltlich hinterherhinkt.
Es geht eben nicht nur um die Frage, ob das WGT-Sondervermögen selbstständig ist oder nicht, sondern darum, wie sich die künftige Förderung von Konversion gestaltet. Die Aussagen des Finanzministeriums, dass eine Förderung der Liegenschaftskonversion auch für Liegenschaften innerhalb des allgemeinen Grundvermögens möglich ist, stehen und sind für alle Beteiligten verbindlich.
Nicht erst seit der Diskussion über die Zukunft der Konversion im Land Brandenburg wissen wir, dass über die Ausgestaltung neu nachgedacht werden muss. Die Überarbeitung der Leitlinien für Konversion ist das eine, die Neuregelung der Finanzierung von Konversionsmaßnahmen das andere zu lösende Problem. Letzteres wird nicht allein im Land zu regeln sein. Auf Anfrage des PDS-Europaabgeordneten André Brie teilte die EuropaKommission unlängst mit, dass für die Konversionspolitik 2007 bis 2013 die weitere Unterstützung der Mitgliedsstaaten der EU bei der Konversion von Militärstandorten vorgesehen ist.
Wie schon gesagt, greift der vorliegende Schaufensterantrag viel zu kurz und geht an der notwendigen politischen Rahmensetzung vorbei. Deshalb lehnt die PDS-Fraktion den Antrag ab.
Ich danke dem Abgeordneten Domres. - Da die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet, geht das Wort noch einmal an die DVU-Fraktion.