Herr Kollege Senftleben, Sie haben ja gesagt, dass die wissenschaftliche Interpretation dieses Berichtes es eigentlich gar nicht so sehr zulässt, dass man Unterschiedliches herausfiltert, weil die Zahlen und die Fakten nun einmal so sind, wie sie sind. Das sehe ich ganz genauso. Ich sehe allerdings, dass wir unterschiedliche Vorstellungen von den Wegen haben, wie man dem, was noch nicht in Ordnung ist, begegnet. Da haben wir unterschiedliche Vorstellungen; darüber streiten wir hier, das ist ganz klar.
Ich möchte noch einmal auf zwei, drei kleine Probleme aufmerksam machen. Wir haben - da bin ich ganz bei Ihnen, auch bei den Ministern -, verglichen mit anderen Bundesländern, noch nicht ein ganz so schlechtes Verhältnis zwischen den Abstiegen und den Aufstiegen aus dem jeweiligen System, also von einem Bildungsgang in den anderen.
(Schulze [SPD]: Können Sie es nicht mal positiv formu- lieren? Sie formulieren es immer nur negativ!)
Ich sage Ihnen trotzdem: Das alles ist zu einem Zeitpunkt erhoben worden, nämlich 2006, als wir noch 37 Gesamtschulen hatten; das alles ist erhoben worden, als wir noch nicht das 12-jährige Abitur hatten; das alles ist erhoben worden, als wir noch nicht den Probeunterricht und die anderen Dinge hatten. Wir haben also unser Augenmerk darauf zu richten: Haben wir mit den Möglichkeiten, die die Landesregierung jetzt eingeleitet hat, an den richtigen Stellschrauben gedreht? Da sagen wir Nein.
Auch ich möchte natürlich gern, dass dieses Verhältnis so bleibt, und natürlich möchte DIE LINKE gern, dass für Menschen, die sich in sozialen Risikolagen befinden, der Weg zu höherer Bildung leichter wird.
Das ist doch ganz klar. Das haben heute auch alle klar zum Ausdruck gebracht, dass sie das wollen. Wir sagen dazu: Ihre Wege sind nicht die richtigen. Darauf bezog sich unsere Analyse.
Wir haben bezüglich der unzureichenden Zahl der Abschlüsse insgesamt - 10,7 % - ganz offensichtlich mit dem IOS-Programm, den Camps und all diesen Dingen vielleicht auch noch nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen. Es reicht nicht, wenn wir von außen kompensierende Hilfen über IOS an die Oberschulen holen; wir müssen das System mit pädagogischem Personal vernünftig ausstatten. Wir brauchen Förder- und Teilungsstunden. Das ist eine Haushaltsfrage. Da liegen wir jedes Mal miteinander im Clinch, weil Sie nicht bereit sind, bei 1 500 einzusparenden Lehrerstellen mehr ins System zu geben, damit wir das besser hinbekommen können. Das ist doch auch ein strukturelles Problem.
Natürlich, Frau Ministerin Wanka, ist unsere Bezugsgröße für das, was im Bereich der Hochschulen passieren soll, nicht die DDR. Sie ist natürlich von Ihnen richtigerweise als Bezugsgröße genannt worden; denn die 22 % - da bin ich ganz bei Ihnen -, die im Land Brandenburg eine akademische Ausbildung machen, haben etwas mit den 14 % - es waren, glaube ich, noch nicht einmal so viele - Zulassungen zur Hochschule in der DDR zu tun. Umso größer ist doch die Herausforderung, hier etwas vorzulegen. Da sage ich: Wir merken, dass wir bei den 46 % - das ist noch die Zahl aus dem Jahr 2006 - möglicherweise durch die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, nicht so viele zu verzeichnen haben. Die Zahlen beim Hochschulzugang sind gesunken.
Ich möchte uns alle auffordern, dass wir die Analyse wirklich ernst nehmen und daraus die richtigen Schritte ableiten. Das war unser Anliegen, und ich finde, das war heute auch der richtige Aufschlag dazu.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 56 (Neuregelung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft), die der Abgeordnete Görke stellen wird.
Der Bundesrat hat am letzten Freitag eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, unter anderem ging es um die Änderung beim Wohngeld, die wir befürworten. Diesem Beschluss lag ein Kompromiss zugrunde, die Neuregelung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu regeln. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hat dies als untragbaren Kompromiss bezeichnet. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit einer massiven Kritik an den Ministerpräsidenten gewandt, diesen Plänen nicht zuzustimmen, weil sie befürchten, dass die zurückgehende Kostenbeteiligung des Bundes erhebliche Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte der Länder hat.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse dieses Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere mit dem Blick auf die kommunalen Haushalte in Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, es ist zunächst einmal zu begrüßen, dass im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern Einigung zum Wohngeldgesetz erzielt wurde, weil damit der Weg
zur Verabschiedung der Wohngeldnovelle freigemacht werden konnte, denn wir alle gehen davon aus, dass auch viele Brandenburgerinnen und Brandenburger partizipieren werden.
Der Wegfall der mit dem § 46 Abs. 9 SGB II für das Jahr 2010 vorgesehenen Überprüfungsmöglichkeit zur Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung, das heißt, die jetzt vorgesehene Entfristung der bestehenden Regelung, war eben auch Bestandteil des Kompromisspaketes, mit dem insbesondere die Festbetragsfinanzierung auf die prozentuale Beteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII umgestellt worden ist.
Lassen Sie mich ein bisschen ausholen, damit der Vergleich zwischen dem jetzigen Status quo und dem, was kommen wird, sichtbar wird.
In diesem Jahr haben wir eine quotale Bundesbeteiligung im Bereich des SGB II in Höhe von 28,6 %. Die Quote für 2009 kann derzeit noch nicht ermittelt werden, weil die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Mitte 2007 bis Mitte 2008 zugrunde gelegt wird. Die revidierten Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten liegen deshalb auch noch nicht vor. Da wir aber weiterhin von einem allgemeinen Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ausgehen, ist damit auch ein weiterer Rückgang der Quote vorherzusehen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die SoBEZ in Höhe von 190 Millionen Euro jährlich immer noch im Gesamtpaket enthalten sind. Die Entfristung der SoBEZ dem Grunde nach soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 vorgenommen werden. Ab 2010 soll dann regelmäßig überprüft werden, in welcher Höhe noch Sonderlasten der ostdeutschen Länder Berükksichtigung finden sollen. Es ist davon auszugehen, dass es dann auch eher zu einer Abschmelzung kommen wird.
Wir hatten eine Forderung der Länder, eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro, schon im Jahr 2006 erhoben. Es ist uns nicht geglückt, diese durchzusetzen. Wir haben immer wieder Protest eingelegt. Das heißt, die Beteiligung des Bundes in Höhe von insgesamt 5,7 Milliarden Euro, die wir gefordert haben, konnte damals schon nicht vollständig erreicht werden, sondern es gab diesen Kompromiss von 4,3 Milliarden Euro.
Es wurde für uns in Brandenburg ermittelt, dass wir den Kompromiss im Jahr 2006 auch deshalb mittragen konnten, weil wir unter Berücksichtigung der SoBEZ in Höhe von 190 Millionen Euro mit ca. 5 Millionen Euro knapp im Entlastungsbereich liegen würden. Deshalb war dieser Kompromiss auch tragfähig. Für 2008 müssen wir aufgrund der Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes von 28,6 % davon ausgehen, dass Brandenburg wie auch die Mehrzahl der anderen Länder bereits belastet ist. Die Höhe ist noch nicht genau ermittelt. Die detaillierten Be- und Entlastungsrechnungen macht das Finanzressort. Darauf werden wir noch warten müssen, bis auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften als Rechengrundlage vorliegt. Wir können nicht prognostizieren, wie die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2009 und 2010 sein werden. Das macht die Schwierigkeit aus.
Die Neuregelung, die Sie angesprochen haben, sieht eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 13 % an den Nettoausgaben der Grundsicherung des Vorvorjahres vor, die sich dann um 1 % jährlich erhöht, bis im Jahr 2012 eine Quote von 16 % er
reicht wird. Das bedeutet für Brandenburg: Im Jahr 2006 betrugen die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 58,3 Millionen Euro; eine Beteiligungsquote von 13 % entspricht einer Beteiligung des Bundes von 7,6 Millionen Euro. Das bedeutet eine Steigerung von 1,1 Millionen Euro gegenüber der alten Regelung. Wir gehen davon aus, dass der tatsächliche Betrag höher ausfällt, da die Ausgaben des Jahres 2007 für die Berechnung des Zuschusses zugrunde gelegt und die mit Sicherheit höher sein werden. Aber sie liegen auch noch nicht vor, deshalb ist eine genaue Berechnung nicht möglich.
Aufgrund der kontinuierlichen Steigerungsraten bei den Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Vorvorjahren von mehr als 5 Millionen Euro wird sich der Zuschuss voraussichtlich auf ca. 8,3 Millionen Euro erhöhen. Das würde Mehreinnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro für unser Land im Jahr 2009 bedeuten. Durch die jährliche prozentuale Steigerung - 14 % im Jahr 2010, 15 % im Jahr 2011 und 16 % im Jahr 2012 - erhöht sich auch der Zuschuss für das Land Brandenburg entsprechend. Auf der Basis von angenommenen Ausgaben im Jahr 2007 in Höhe von 64 Millionen Euro entsprechen 14 % dann 9 Millionen Euro Bundeszuschuss, 15 % 9,6 Millionen Euro und 16 % einem Zuschuss von 10,2 Millionen Euro, aber immer auf der alten Datenbasis. Das heißt, dass diese Summen, weil man das immer prozentual auf dem Vorjahr aufbaut, dann noch erhöht werden. So viel heute, später mehr.
Jetzt schon im Parlament und dann sicherlich noch im Ausschuss. - Frau Ministerin, Sie gehen - Sie haben das dargestellt von einem Abschmelzen des Bundeszuschusses aus. Es gibt eine Prognose des Landes Schleswig-Holstein. Wir führen dieses Land öfter an, um als Flächenland Vergleichsrechnungen anzustellen. Der dortige Ministerpräsident hat von seiner Verwaltung ermitteln lassen, dass die Kommunen mit über 40 Millionen Euro weniger Zuweisungen, also mit einem Defizit, zu rechnen haben. Ich gehe davon aus, dass es hier in Brandenburg vor der Beschlussfassung im Bundesrat eine Folgeabschätzung gegeben hat und kein Beschluss ins Blaue hinein gefasst wurde. Von welchen Mehrkosten müssen die brandenburgischen Kommunen im Zusammenhang mit diesem Abschmelzen des Bundeszuschusses ausgehen, und was wird die Landesregierung möglicherweise unternehmen, um dies im Sinne der Kommunen zu kompensieren?
Herr Görke, die Schwierigkeit ist - ich habe damals an den Verhandlungen teilgenommen -, dass man immer nur prognostizierte Daten als Grundlage nehmen kann. Das heißt, auch für Schleswig-Holstein und den Ministerpräsidenten in SchleswigHolstein ist es sehr schwierig, die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2009 und 2010 auf realer Basis darzustellen. Deshalb sind diese Rechnungen einfach nur fiktiv. Sie basieren auf keiner realen Grundlage. Das ist die Schwierigkeit für jedes Land, das zu tun. Wenn wir aber davon ausgehen, dass auch in Zukunft die Anzahl der Bedarfsgemeinschaft zurückgeht,
dann ist es eine logische Schlussfolgerung, dass damit auch die Kostenbeteiligung des Bundes zurückgeht.
Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste Frage ist: Gab es vor dieser Neuregelung eine Bilanz der alten Regelung? Es war damals eine Entlastung der Kommunen zugesagt. Ist diese Entlastung eingetreten?
Zweite Frage: Der Kollege Görke hatte schon nach den Konsequenzen für das Land Brandenburg für die Kommunen gefragt. Gab es aus Ihrem Haus oder innerhalb der Landesregierung eine Folgenabschätzung, wenn dieses Gesetz so eintritt, welche Konsequenzen auf die Landkreise und kreisfreien Städte zukommen werden?
Herr Domres, die zweite Frage hatte ich gerade eben beantwortet. Die erste Frage hatte ich vorher schon beantwortet. Insofern brauchen Sie nur das Protokoll zu lesen.
Schönen Dank. - Wir kommen zur Fragestunde. Wir haben fünf Fragen, die sich mit dem Kommunal-Kombi befassen. Wir werden alle fünf Fragen stellen lassen und gemeinsam beantworten. Die Ministerin hat dann ein großes Paket zu beantworten.
Wir beginnen mit der Frage 1822 (Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“), gestellt von der Abgeordneten Lehmann. Bitte, Frau Lehmann.
Der Kommunal-Kombi stößt eben doch auf großes Interesse, und ich freue mich, dass ich den Reigen dieser Fragestellungen eröffnen darf.
Von Anfang 2008 bis Ende 2009 fördert der Bund mit bis zu 800 Euro monatlich die Einrichtung von bis zu 100 000 zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen. Die Förderung ist auf Kreise und kreisfreie Städte beschränkt, in denen die Arbeitslosenquote zwischen August 2006 und April 2007 im Schnitt über 15 % lag. Das Land Brandenburg stellt für insgesamt bis zu 7 539 der zu schaffenden Arbeitsplätze eine Gegenfinanzierung in Höhe von 150 Euro im Monat zur Verfügung. In diesem Rahmen können 2008 im Jahresdurchschnitt bis zu 1 885 Beschäftigungsverhältnisse in Brandenburg begründet werden.
Ich frage die Landesregierung: Für wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wurde bisher in Brandenburg über das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ eine Förderung beantragt?