Protocol of the Session on May 29, 2008

100-Kilometer-Radius fahren zu lassen, hat die Wasserstraße eine besondere Bedeutung. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Minister Dellmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war noch in einem fachlichen Diskurs mit dem Kollegen Dr. Klocksin über Wasserstraßen in Brandenburg. Ich bitte um Nachsicht.

Frau Tack, wir sollten einmal das festhalten, was der Kollege Günther zur Frage der Zuständigkeiten gesagt hat. Es ist immer wichtig, auch an dieser Stelle auf die Zuständigkeiten aufmerksam zu machen. Es ist eine Bundeswasserstraße. Zuständig ist die Bundeswasserstraßenverwaltung. Das Land Brandenburg wird im Planfeststellungsverfahren über die entsprechenden Umweltbehörden beteiligt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Es sind unsere Steuergelder!)

Die entsprechende Stellungnahme wird in den nächsten Tagen das Haus des Landesumweltamtes verlassen.

Es gehört auch dazu, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 in den vergangenen Jahren, also vom Zeitpunkt der Idee bis zum heutigen Tage, erheblichen Überarbeitungsbedarf hatte und es auch erhebliche Überarbeitungen gab. Wir reden überhaupt nicht mehr über das Modell, über das wir vor 15 Jahren geredet haben, sodass dort inzwischen eine sehr starke Orientierung an den Dingen, die hier im Land Brandenburg und in Berlin realistisch sind, stattgefunden hat.

Noch einen Satz zur Prognose, Frau Tack. Ich erinnere mich an Prognosen, die Sie einmal zu Flughäfen in Brandenburg, insbesondere zum Thema BBI, abgegeben haben. Das ist so mit jenen, die Prognosen machen. Sie machen es nach bestem Wissen und Gewissen. Das haben Sie damals auch gemacht, aber die Realität hat Sie völlig überholt. So sage ich ganz deutlich: Selbst die realen Zahlen, auch wenn sie nicht riesig toll sind, haben die Prognosen zu den Wasserstraßen in Brandenburg inzwischen glücklicherweise überholt.

Ich glaube nicht, dass Sie generell gegen die Nutzung von Wasserstraßen sind. Sie sind sogar jemand, der sich dafür ausspricht. Deshalb möchte ich die Zahlen noch einmal nennen. In den vergangenen fünf Jahren gab es eine Steigerung, wenn auch auf recht niedrigem Stand, um immerhin 25 %, bezogen auf die öffentlichen Binnenhäfen - eine Steigerung auch der Nutzung der Wasserstraßen. Es scheint mir wichtig zu sein, dass in den vergangenen Jahren - der Kollege Klocksin kennt die Zahlen - selbst auf der Schleuse Kleinmachnow glücklicherweise wieder ein deutlicher Anstieg von Verkehren auf der Wasserstraße stattgefunden hat. Ich rede nicht von den Zahlen, die in den sehr optimistischen Prognosen aus den 90er Jahren stammen. Aber immerhin ist das, was wir wünschen, nämlich eine stärkere Nutzung der Wasserstraßen, in den letzten Jahren tatsächlich wieder eingetroffen.

Wir müssen überlegen - auch als Transitland -, wie wir zumindest einen Teil der Verkehre, die zunehmend unsere Straßen mit betreffen, herunterbekommen und die Wasserstraße verstärkt nutzen können. Das Thema Container wird eine wichtige Rolle spielen. Ich selbst bin gespannt, zu erfahren, welche Rolle das in zwei bis drei Jahren spielen wird. Wir alle wissen, dass wir mit den Containerschiffen bisher nicht sinnvoll nach Berlin in Richtung Stettin kommen, und zwar aus dem einfachen Grunde, dass das Schiffshebewerk noch nicht da ist. Wenn es neu gebaut sein wird, können wir dort auch zweilagig fahren. Ende diesen Jahres wird die alte Eisenbahnbrücke bei Genthin abgerissen. Dann wird erstmals zweilagiger Containerverkehr in Richtung Hamburg und Bremen möglich sein. Ich gehe davon aus, dass der Containerverkehr noch einmal einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung der Binnenwasserstraßen bringen wird. Auch deshalb haben wir uns ganz klar vor zwei Jahren entschieden, den Hafen Wustermark auszubauen. Ich will noch einmal auf den Eröffnungstermin hinweisen: 01.10.2008. Dann haben wir tatsächlich ein Güterverkehrszentrum, das die Anbindung zur Schiene, Straße und Binnenwasserstraße hat. Das ist eine sehr gute Entscheidung.

Ich glaube, dass mit dem Planfeststellungsverfahren ein Ergebnis vorliegen wird, das durchaus akzeptabel ist. Das sage ich auch aus umweltpolitischer Sicht sehr deutlich; denn ich habe mir sehr genau - auch im vergangenen Jahr - dieses Naturschutzgroßprojekt, das auch zwischen den Naturschutzverwaltungen, Umweltverwaltungen, Bund und Land vereinbart worden ist, angeschaut. Dort ist gesagt worden: Wir nehmen bereits sehr zeitig Einfluss darauf und sehen zu, dass wir das, was wir bei diesem Verkehrsprojekt letztlich an sinnvollen Ausgleichsmaßnahmen tun können, auch machen. - Dieses Modellprojekt für wegweisende, vorgreifende Planungen von Ausgleichsmaßnahmen sucht deutschlandweit noch seinesgleichen.

Ich sage Modellvorhaben dazu, da auch künftig solche Modelle weiterhin gefahren werden sollten; denn bereits in einer sehr zeitigen Planungsphase darauf einzugehen und eventuelle Eingriffe in Natur und Landschaft im Vorfeld sehr zeitig auszugleichen ist, glaube ich, ein zukunftsorientierter Ansatz. Deshalb sollte aus meiner Sicht der vorliegende Antrag abgelehnt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihren Redebeitrag. - Frau Tack stünde noch eine halbe Minute Redezeit zur Verfügung. Sie verzichtet. Danke.

Damit sind wir am Ende unserer Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung des Antrags, der Ihnen in der Drucksache 4/6246 vorliegt, an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung - federführend - und an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diese Überweisung gestimmt worden. Demzufolge ist die Überweisung abgelehnt worden.

Für den Fall der Ablehnung hat die Fraktion DIE LINKE eine namentliche Abstimmung über den Antrag in der Sache beantragt.

Wir rufen die Namen auf, und ich bitte Sie, Ihr Votum laut und deutlich abzugeben. Bitte schön.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es noch Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben?

(Die Abgeordneten Frau Lehmann [SPD] und Frau Fech- ner [DVU] geben ihr Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag - Drucksache 4/6246 - in der Sache bekannt:

Für den Antrag stimmten 22 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 36 Abgeordnete. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 5080)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Verbesserung der Bedingungen des Zugangs zum Richteramt für Volljuristen aus der Wirtschaft und Anwaltschaft

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/6248

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie erhalten das Wort.

Ein guter Richter muss mit beiden Beinen auf dem Boden stehen. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel eines modernen Personalmanagements in der Justiz muss daher die Auswahl von Richtern sein, die fähig sind, sich schnell auch in immer neuen, komplizierten Rechtsmaterien zurechtzufinden. Hier ist in vielen Bereichen Erfahrung mit Menschen und mit der Arbeitswelt immer unerlässlicher - sei es im IT-Recht, im gewerblichen Rechtsschutz bis hin zum Bereich der Strafrechtspflege, wo zum Beispiel vielen Juristen das von Technik geprägte Thema der Computerkriminalität großes Kopfzerbrechen bei der Subsumtion eines Sachverhalts bereitet, die für einen erfahrenen IT-Rechtler nur Routine wäre. Gerade im Arbeitsgerichtsbereich genügt es nicht, wenn Vertreter der Tarifverbände in den Kammern sitzen. Denn in der Praxis ist es doch so, dass letztlich der Berichterstatter - natürlich der Berufsrichter - die Entscheidung auch vorgibt.

Grundlegende Konsequenz kann daher nur die Umstellung auf ein Anforderungsprofil bei den Richtern sein, bei denen das Kriterium der sozialen Kompetenz nicht nur auf dem Papier

steht, sondern endlich mit Inhalt gefüllt wird. Dies ist nicht mehr zu erreichen, indem man bei den Bewerbern für den Proberichterdienst im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Zweiten Staatsexamina abstellt.

Nun werden Sie sagen: Es gibt doch ein Basisanforderungsprofil, das besondere Kenntnisse und soziale Kompetenz berücksichtigen soll. - Natürlich gibt es das. Aber seien wir doch ehrlich: Was hat sich denn seit der Justizreform wirklich geändert? Gerade in den Fachgerichten, aber auch in den spezialisierten Kammern der Landgerichte wird zunehmend von Bedeutung, dass auch mit der praktischen Rechtsanwendung vertrauten Juristen, sei es aus der Anwaltschaft oder der Wirtschaft, der Einstieg in das Richteramt ermöglicht wird.

Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus. Am Anfang der Richterlaufbahn entscheiden das Ministerium und der Richterwahlausschuss über die Einstellung des meist zwischen 27- und 30-jährigen Richters. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem meist kein Mensch eine ordentliche Prognose darüber abgeben kann, wie sich der Bewerber im Laufe seines langen Lebens entwickeln wird. Geeignete Spätberufene gewinnt die Justiz regelmäßig nicht, denn Quereinsteiger haben in der Regel keine Chance. Wenn zum Beispiel ein tüchtiger Anwalt mit 45 Jahren Richter werden möchte, könnte er auf den Händen zum Justizministerium laufen und auf den Füßen ein von ihm verfasstes hochberühmtes Fachbuch balancieren - dennoch wäre er zu alt.

Richter ist in Deutschland nämlich ein Laufbahnberuf, in dem man mit spätestens 30 Jahren anfangen muss. Da frage ich mich schon, meine Damen und Herren, wie ein Bewerber nach einer durchschnittlich achtjährigen juristischen Ausbildung - vom universitären Studium über das Referendariat - im Rahmen des Anforderungsprofils noch besondere Zusatzqualifikationen wie Berufserfahrung und besondere Kenntnisse in speziellen beruflichen Disziplinen mitbringen soll.

Faktisch beschränkt sich der Nachweis von Spezialkenntnissen auf ein bloßes Hineinschnuppern des Bewerbers in die Arbeitsgebiete des Wirtschaftsjuristen bzw. des Anwalts im Rahmen des zeitlich knapp bemessenen Referendariats. Von echter Berufserfahrung kann hier wohl kaum jemand reden. Dabei werden die Rechtsprobleme immer komplizierter. Gerade die Implementierung des Gemeinschaftsrechts setzt immer differenziertere und komplexere Kenntnisse voraus, die ohne praktische Erfahrung oft nicht erreichbar sind.

Die eingangs erwähnten Beispiele brauche ich nicht zu wiederholen. Unsere Justiz braucht mehr Spezialisten mit Erfahrung von der praktischen beruflichen Seite her, damit auch in Zukunft die Anforderungen ordentlich und zügig erfüllt werden können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete von Arnim. Er spricht für die Koalitionsfraktionen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einem ersten flüchtigen Hinsehen könnte man geneigt sein, diesem An

trag zu folgen - allerdings nur nach dem ersten Hinsehen. Bei genauerer Prüfung stellt man relativ schnell fest, dass man besser Nein sagt.

Der Grund ist simpel. Es ist - wie ich glaube, nicht zu Unrecht bis heute Praxis, dass die Grundlage für den Zugang zum Richteramt ein entsprechender Notenspiegel ist, das heißt die Noten 7 und 9 in der Ersten bzw. der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Ihr Ansinnen, den Anteil der fachlichen Praxis zu erhöhen, ist berechtigt. Aber aus einem einfachen Grund bleibe ich bei meinem Nein: Sie selbst haben angeführt, wie kompliziert die unterschiedlichen Materien insgesamt werden. Damit meinen wir aber nicht nur die praktische Seite, sondern auch den Justizbereich im engeren Sinne, also auch die Gesetzgebung. Deswegen bleiben wir bei dem Qualifikationskriterium „Notenspiegel“; das sollte der Ausgangspunkt sein.

Ich habe mich beim Oberlandesgericht erkundigt. Dort gab es 50 oder 51 Bewerbungen. Die von mir gerade angesprochene Qualifizierung, was die Noten betrifft, haben aus der Anwaltschaft lediglich drei Bewerber vorweisen können, aus der beruflichen Praxis niemand.

Wir sind gut beraten, bei der entsprechenden juristischen Qualifizierung zu bleiben. Deswegen lehnen wir den Antrag der DVU-Fraktion ab.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Sarrach.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Urteil zu diesem Antrag ist kurz und schmerzlos: Die DVU zielt, wie üblich, ins Abseits, indem sie durch das für sie anscheinend dunkle Dickicht des bestehenden Regelwerks aus Bundes- und Landesrecht tapst und dabei unweigerlich straucheln muss.