An Herrn Baaske gerichtet, möchte ich gern Folgendes sagen: Wir haben wirklich 32 400 Unterschriften gesammelt.
- Die Volksinitiative; darauf komme ich gleich noch zurück. Möglicherweise gibt es darin ja auch Mitstreiter aus der SPD in diesem Land Brandenburg, weil diese gemeinsam mit uns, mit der Volksinitiative, dieses Sozialticket wollen. Des Weiteren sind „wir“ der Arbeitslosenverband, die Gewerkschaften DGB und ver.di, die Volkssolidarität, mehrere Interessengruppen sowie Bündnis 90/Die Grünen. Herr Baaske, wir sind also nicht die einzige politische Partei, die da mitmacht. So viel zu „wir“,
die die Volksinitiative wie auch viele andere Initiativen tragen. Die Volksinitiative wird außerdem noch von weiteren Gruppen unterstützt und getragen, zum Beispiel von der GEW im Lande Brandenburg. Ich will damit sagen, dass es sich um ein breites Bündnis für ein Sozialticket in Brandenburg handelt. Noch einmal: mehr als 32 000 Unterschriften.
Außerdem, Herr Baaske, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich bin nicht eine gespaltene Persönlichkeit, sondern ich bin hier Abgeordnete. Im Auftrag meiner Fraktion habe ich mindestens viermal, zu jeder Haushaltsdebatte, einen Antrag für ein Sozialticket im Land Brandenburg begründet. Das haben Sie jedesmal abgelehnt.
Bekanntermaßen gibt es aber, wie Sie auch selbst eingeräumt haben, das Bedürfnis nach einem Sozialticket. Wir haben dieses Bedürfnis aufgegriffen und einen Antrag dazu formuliert. Sie haben das abgelehnt.
Viele haben mit uns gesagt: Jetzt ist aber die Zeit gekommen, dass wir wirklich eine breite Basis schaffen, um das Vorhaben der Einführung eines Sozialtickets zu befördern. Was in Berlin möglich ist, nämlich die Chancengleichheit im Verkehrsverbund herzustellen, muss doch auch in Brandenburg möglich sein. - So ist die Volksinitiative zustande gekommen. Ich bin dort Mitglied bzw. sogar gesetzliche Vertreterin. Ich engagiere mich da also genauso wie viele andere auch.
Meine Redezeit geht zu Ende. Deshalb möchte ich abschließend nur noch Folgendes sagen: Wenn das Sozialticket eingeführt wird, dann freuen wir uns hier gemeinsam und sind dankbar, dass diese Initiative es geschafft hat, den Betroffenengruppen das Sozialticket in Brandenburg zur Verfügung zu stellen. Wenn es nicht eingeführt wird, was wir alle gemeinsam nicht wollen, dann - ich weiß gar nicht, was ich sagen soll - gnade euch Gott! Aber es wird eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, nach diesem denkwürdigen Schluss einer Debatte kommen wir zur Abstimmung. Dazu liegt Ihnen in Drucksache 4/6072 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Stimmenthaltungen abgelehnt.
Des Weiteren liegt Ihnen in Drucksache 4/6139 ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.
- In diesem Fall kann ich es ja auszählen: Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD sowie der Fraktion DIE LINKE ist dem Entschließungsantrag gefolgt worden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesentwicklungsplan LEP B-B wird im I. Quartal 2009, also mit drei Monaten Verzögerung, in Kraft treten und nach dem informellen Leitbild „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ und dem Landesentwicklungsprogramm den Schlussstein für die Neuausrichtung der Landesentwicklung hin zur Strategie „Stärken stärken“ bilden.
Der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen nach dem Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens rund 600 Äußerungen und 4 700 Bedenken, Anregungen und Hinweise zur Abwägung vor. Die Beteiligung am Prozess der Neuausrichtung der Landesplanung ist also begrüßenswert hoch. Nimmt man die zahlreichen Regionaldialoge und Veranstaltungen unterschiedlichster gesellschaftlicher Kräfte hinzu, so stellt man eine außerordentliche öffentliche Anteilnahme und zugleich kontroverse Diskussionen fest.
Wenig Anteil an diesem grundsätzlichen Prozess hat der Landtag selbst. Das liegt am formal wohlgeordneten Verfahren der Landesplanung und ist im Großen und Ganzen nicht infrage zu stellen. Wer hier im Saale wollte auch über 5 000 Einzelaspekte entscheiden? Dennoch gibt es Anlass, den LEP B-B im Parlament zu thematisieren. Dies ist eben auch die erste Intention des vorliegenden Antrags.
Auf einer Tagung des Städte- und Gemeindebundes zu diesem Thema am 18. März wurde von Konferenzteilnehmern die Frage gestellt, wie denn der Landtag zum LEP B-B stehe. Die Antwort der Befragten - immerhin zwei Fraktionsvorsitzende und ein Ministerabgeordneter - hätte formal lauten müssen: Der Landtag als solcher ist mit dem Projekt der neuen, von einer völlig veränderten Entwicklungsstrategie geprägten Landesplanung nicht befasst, abgesehen von der Benehmensherstellung im Fachausschuss. - Mit unserem Antrag, der Landtag möge sich zumindest eines grundsätzlichen Themas des LEP B-B annehmen, soll solch einem Defizit entgegengewirkt und uns, den Abgeordneten, die Möglichkeit gegeben werden, an einer strategischen Entscheidung im Detail mitzuwirken.
Das Kernstück des LEP-B-B-Entwurfs ist das vorgeschlagene Zentrale-Orte-System und steht, wie im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung informiert wurde, neben der Siedlungsentwicklung, der Sicherung des Freiraumverbundes, der Verkehrsentwicklung und der Entwicklung des ländlichen Raumes im Mittelpunkt der kritischen Begleitung durch die Träger öffentlicher Belange.
Das zukünftige Netz mit Metropole, Oberzentren und Mittelzentren ist der planerische Ausdruck für die im Planungsprozess ausgemachten Stärken der Raumstruktur Brandenburgs. Vor dem Hintergrund der Gesamtheit der Strukturen und Erfordernisse der Daseinsvorsorge, die im Lande gegeben sind und die auch unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen dauerhaft tragen sollen, weist der Entwurf hier die größten Defizite auf. Das machen nicht zuletzt die mehr als 200 Unterschriften unter einem offenen Brief deutlich; Sie wissen das. Aber auch die zahlreichen fachlich sehr fundierten Stellungnahmen zum LEP B-B, die von Städten, Ämtern und Planungsgemeinschaften erarbeitet wurden, machen dies sichtbar.
Zukünftig endet der landesplanerische Ansatz bei den gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge. Das sind die Mittelzentren. Diesen wird eine Mantelbevölkerung zugeordnet, die wiederum diese Funktionen in Anspruch nehmen soll, dauerhaft auslasten soll. Die vielerorts neben der Mittelzentrale bestens funktionierende übergemeindliche Daseinsvorsorge, oft gewachsen in vielen Jahrzehnten und seit der Wende zum großen Teil mit öffentlichem Aufwand weiter ausgeprägt, findet landesplanerisch keine Berücksichtigung mehr. Noch im Landesentwicklungsprogramm wird neben den zentralen Orten Mittelzentren - von weiteren Städten als Anker im Raum gesprochen. Im LEP-B-B-Entwurf haben sie sich in Luft aufgelöst.
Unser Antrag zielt ganz einfach darauf, diese Strukturen der Daseinsvorsorge zu verdeutlichen und zu werten, sie überschaubar mit Funktionsräumen der zukünftigen Mittelzentren und Oberzentren wie auch der Metropole abzugleichen und hier vorzulegen.
Auch im engeren Verflechtungsraum gibt es erhebliche Zweifel am zukünftigen System der zentralen Orte, und die Bewertung von faktisch existierenden Funktionsräumen könnte auch hier noch einmal zu neuen Erkenntnissen führen.
Bewusst schlagen wir in unserem Antrag vor, die Regionalen Planungsgemeinschaften in die Erarbeitung einer solchen Analyse einzubeziehen. Die Planungsstellen verfügen über das notwendige Know-how und die unmittelbare Verbindung zu den Kommunen, die mit einem LEP B-B leben wollen, den sie mitgestaltet haben und von dem sie auch überzeugt sind.
Wir halten das Mitwirken der Planungsgemeinschaften an einer Analyse der Strukturen der Daseinsvorsorge für eine Vorbedingung einer sachlichen interkommunalen Diskussion. Die per Plan verordneten mittelzentralen Verantwortungsgemeinschaften brauchen diese Diskussion, um sie auch wirksam zu machen.
Meine Fraktion teilt die Überzeugung, dass im Land eine weitere Zentralort-Ebene notwendig ist, ohne die Straffung des Systems und die Reduzierung der Zahl der Zentren generell infrage zu stellen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zuerst eine Frage der Finanzierung bzw. der Finanzierbarkeit einer enger begrenzten Struktur. Wer aber übergemeindliche Lasten trägt, muss natürlich auch auf Unterstützung rechnen können.
Gewiss haben Gemeinden ohne Zentrenstatus Entwicklungsmöglichkeiten. Jedoch weisen Kommunalpolitiker völlig zu Recht auf den Bedeutungsverlust hin, den der Wegfall der Zentralörtlichkeit mit sich bringt. Die Botschaft, nicht mehr zentraler Ort zu sein, ist keinesfalls entwicklungsfördernd. Auch die zukünftigen Fachpolitiken und Fachplanungen werden langfristig bewirken, dass Entwicklungspotenziale in der Fläche weniger Berücksichtigung finden.
Das führt zur Grundfrage: Infrastruktur, Nahverkehr, Bildung und Gesundheit, gebunden an ein weitmaschiges Netz von Mittelzentren, wird das Land künftig seinem Verfassungsziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen nicht näherbringen.
Es steht fest: Die Strukturen der Daseinsvorsorge, die Funktionsund Handlungsräume im Land sind anders, als das vorgeschlagene System der zentralen Orte es widerspiegelt. Die in unserem Antrag geforderte Analyse wird dies - dessen sind wir uns sicher - bestätigen. Wird es so sein, dann wäre es folgerichtig, eine zusätzliche Ebene in den Entwurf des LEP B-B einzuarbeiten.
Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Der Antrag der Linken klingt verführerisch. „Strukturen der Daseinsvorsorge landesweit zukunftsfähig sichern“ - wer in diesem Hause möchte das nicht? Das Problem ist nur: Sie verfehlen das Thema mit dem von Ihnen gewählten Ansatz vollständig.
Es besteht keine Notwendigkeit, zurzeit über den LEP B-B zu diskutieren. Wir sind überhaupt nicht an dem Verfahren beteiligt. Herr Heinze hat darauf hingewiesen, dass die Phase der Stellungnahmen zur Landesplanung abgeschlossen ist; gegenwärtig erfolgt ihre Sichtung. Offensichtlich kennt Herr Heinze die Ergebnisse dieses Abwägungsprozesses schon und kommt zu dem Schluss, wir müssten eine dritte Ebene einführen. Ich kenne die Ergebnisse der Abwägung noch nicht und bin mir noch gar nicht sicher, wie der Bericht aussehen wird.
Zurzeit melden sich alle diejenigen zu Wort, die eine dritte Ebene - Grund- oder Kleinzentren - wieder eingeführt haben wollen. Sie verkennen vollständig, dass wir mit der Überarbeitung unserer Landesplanung dazu übergegangen sind, das Prinzip „Stärken stärken“ konsequent umzusetzen. Wir begreifen die Städte als Anker im Raum und haben deshalb den Status als Mittelzentrum dahingehend ausgeweitet, dass wir eine größere Anzahl an Städten zu Mittelzentren erklärt haben. Im alten Plan waren es 27; jetzt sind es 33. Was die Mittelzentren in Funktionsteilung angeht, so waren es früher 6; wir haben jetzt 14.
Wir haben dafür in Kauf genommen, dass die Grundzentren wegfallen. Dafür gibt es gute Gründe, die ich aber nicht alle aufführen will. So liegt uns ein Gutachten vor, das belegt, dass eine übergemeindliche Funktionswahrnehmung durch die Grundzentren überhaupt nicht erfolgt. Wenn in diesem Hause
alle ehrlich wären, würden sie bestätigen, dass es überhaupt nicht um den planerischen Status, sondern um die Einwohnerveredelung im Rahmen des FAG geht.
Die Einwohnerveredelung ist der Kernpunkt der Diskussion und hat mit Landesplanung relativ wenig zu tun. Das sollte man ehrlicherweise auch einmal sagen.
Dass sich in der Vergangenheit, nachdem die Gemeindegebietsreform gegriffen hatte, unsere Kommunen untereinander, mit Verlaub gesagt, unehrlich verhalten haben, resultierte aus Folgendem: Wenn ein Ort bzw. Amt vorher Grundzentrum war und dann eine Einheitsgemeinde gebildet wurde, dann hat die Einwohnerveredelung plötzlich für das gesamte Gebiet des Amtes gegriffen. Wenn ein Ort beim Amt geblieben ist, dann ist die Veredelung weiterhin nur für die Kernstadt erfolgt. Das ist nicht gerecht und kann so nicht bleiben. Das kann auch nicht unser aller Anliegen in diesem Haus sein. Vor diesem Hintergrund fragen Sie bitte noch einmal genau nach, welche Motivation jeder Einzelne hat!
Es kann durchaus Orte geben, die besondere Funktionen wahrnehmen. Das können Erholungsorte sein oder Orte, die besonders industriell geprägt sind, aber auch Gegenden, in denen militärische Einheiten stationiert sind, die einen ganz anderen Infrastrukturbedarf haben. Das alles ist aber landesplanerisch nicht zu ermitteln.
Noch dazu wollen Sie gern das Parlament beteiligt wissen. Es tut mir leid, in Ihrem Antrag verlangen Sie, dass „im engen Zusammenwirken von Gemeinsamer Landesplanung und den Regionalen Planungsgemeinschaften“ ein neuer Bericht erarbeitet wird. Also wären wir wieder außen vor.
Wir können uns im Fachausschuss permanent informieren lassen. Das ist erfolgt. Am 13. März haben wir alle einen wunderschönen Plan des Ministeriums bekommen, der eine Zeitachse enthält und genau darlegt, in welchen Schritten welche Abstimmungen erfolgen. Wir dürfen nie vergessen, dass wir eine gemeinsame Landesplanung mit Berlin haben; auch insoweit sind Abstimmungsprozesse notwendig. Ich bitte alle Kollegen, die Interesse an dieser Terminplanung haben, bei den Fachkollegen aus dem Ausschuss nachzufragen. Das ist kein Problem. Wir alle haben die Terminplanung erhalten und können sie weiterleiten.
Sie werden erkennen, dass der LEP B-B Teil eines langfristigen Prozesses ist, der von der Interministeriellen Arbeitsgruppe über die PLAKO bis hin zur Benehmensherstellung im Fachausschuss reicht; dort sind wir gefragt. Das Problem ist nur: Sie verkennen grundsätzlich, dass es sich bei dem Ganzen nicht um ein Gesetz, sondern um eine Rechtsverordnung handelt. Es ist kein Regelungsgegenstand dieses Parlaments. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Er ist sachlich völlig unbegründet und kommt zur Unzeit. Unser Fachausschuss ist jederzeit informiert worden. Im Benehmen mit dem Minister werden wir auch das weitere Verfahren gestalten. Dabei kommt es zu einer Abwägung zwischen allen Interessengruppen, sowohl im Land als auch mit Berlin. Ich gehe davon aus, dass die kommunale Ebene unseren - dann wahrscheinlich abgestimmten - Bericht in Gänze mittragen wird.