Die Ziele der Koalition in Bezug auf die Konversion sind verworren und nicht erkennbar. Was die vollkommenen Ziele angeht, so hätte Einstein in Bezug auf die Möglichkeiten der Konversion im Land Brandenburg Recht gehabt. Der haushaltspolitische Rahmen in Bezug auf die Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung ist klar; die neue Konversionsrichtlinie ist, wenn auch mit Ecken und Kanten, veröffentlicht, und es kann mit ihr gearbeitet werden. Im Land gibt es mit der BBG einen aktiven und erfahrenen Geschäftsbesorger, leider mit der Einschränkung, dass nicht klar ist, wie das alles ab 2009 weitergehen soll. Aber selbst das ist heilbar.
Wir haben mit FOKUS, dem Forum für Konversion und Stadtentwicklung, ein Netzwerk von Akteuren der Kommunen und der Wirtschaft, welches beispielhaft arbeitet und relativ einmalig ist. Brandenburg kann auf die Erfolgsgeschichte Konversion und auf das bisher Erreichte stolz sein. Das alles zählt aus meiner Sicht zu den vollkommenen Mitteln, die Einstein gemeint haben könnte.
Dazu gehört aber ein Gesetz, Herr Dr. Klocksin, welches die Grundlage für die hier schon oft diskutierte Erfolgsgeschichte Konversion ist. Das Gesetz über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen - in der Folge nur noch WGT-Gesetz genannt - regelt die Verwertung, Entwicklung und Verwaltung der ehemals von der Westgruppe der Truppen genutzten Liegenschaften, die nach dem Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg auf das Land Brandenburg übertragen worden sind. Es wurde 1994 beschlossen und mit dem Entbürokratisierungsgesetz im Jahr 2004 geändert.
Unsere Kolleginnen und Kollegen, die dieses Gesetz beschlossen haben, konnten das, was sich in den Folgejahren entwickelt hat, nicht vorhersagen und nicht wissen. Ich bin mir sicher, dass sie den Ehrgeiz gehabt hätten, diese Erfolgsgeschichte zu Ende zu bringen und das WGT-Gesetz so, wie es das Ansinnen
Die Konversion und der weitere Umgang mit den WGT-Liegenschaften waren ein Dauerthema in den letzten Landtagstagungen. Dass für die Fraktion DIE LINKE die Zukunft der Konversion und der weitere Umgang mit den WGT-Liegenschaften nicht zufriedenstellend gelöst sind, habe ich in den letzten Debatten für meine Fraktion deutlich gemacht. Ich halte es an dieser Stelle mit Marie Curie, die sagte:
„Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist. Mich interessiert, was getan werden muss.“
Mit diesem Zitat von Marie Curie wird der Konflikt deutlich. Herr Schulze, mich interessiert das, was getan werden muss. Sie haben scheinbar andere Interessen. Die Koalition möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass eine Schlussrechnung bis zum 31. August 2008 vorgelegt wird. Die Fraktion DIE LINKE möchte, dass das WGT-Gesetz weiterhin in Kraft bleibt und die besagte Schlussrechnung zum 31.12.2015 erstellt wird.
Warum ist das aus Sicht meiner Fraktion erforderlich? Dafür gibt es viele Gründe. Ich möchte Ihnen die fünf wichtigsten Gründe nennen.
Erstens: Laut dem Operationellen Programm des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung 2007 bis 2013 ist für die Konversion im Land Brandenburg der Einsatz von EU-Mitteln in Höhe von 21 Millionen Euro vorgesehen. Einschließlich der n+2-Regel ist eine Förderung der Konversion vorbehaltlich entsprechender Mittel bis zum 31.12.2015 möglich. Deshalb soll frühestens zeitgleich mit dem Auslaufen der EU-Förderperiode die Schlussrechnung zum Liegenschaftsvermögen erfolgen, um aus diesem die Bereitstellung kommunaler Eigenanteile bis dahin weiterhin zu ermöglichen.
Zweitens: Mit der Fortschreibung der Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg hat die Landesregierung die Konversion weiterhin zur landespolitischen Aufgabe erklärt. Das ist gut, und DIE LINKE begrüßt das. Wann die Konversion ihren endgültigen Abschluss finden kann, ist heute noch nicht absehbar. Momentan befinden sich immer noch ca. 10 200 Hektar Restflächen und ca. 130 Liegenschaften im Bestand des WGT-Liegenschaftsvermögens. Künftig könnten die Areale Sperenberg und die Kyritz-Ruppiner Heide in das WGT-Liegenschaftsvermögen überführt werden. Deshalb sind aus unserer Sicht ein klarer Rahmen und eine klare Zielstellung für die Verwertung, Entwicklung und Verwaltung der Liegenschaften notwendig.
Drittens: Im Jahresbericht des Landesrechnungshofs 2007 wird festgestellt, dass die Vermarktung der WGT-Liegenschaften als Folge der militärischen Nutzung ohne verwertungsvorbereitende Maßnahmen nicht zu realisieren ist. Das heißt also: Die Altlastenbeseitigung, die Munitionssuche, der Rückbau von Gebäuden werden auch künftig nötig sein. Des Weiteren wird festgestellt, dass wichtige Vermarktungsvoraussetzungen - beispielsweise gesicherte planungsrechtliche Rahmenbedingungen - fehlen. Das würde sich mit einer Aufhebung bzw. dem Außerkrafttreten des WGT-Gesetzes noch verschärfen.
Viertens: Das WGT-Gesetz ist die Grundlage für die Ausweisung der Titelgruppe 65 im Einzelplan 20. Die Aufnahme dieser Titelgruppe war die Zusage der Landesregierung an die
Kommunen bei der Überführung des WGT-Sondervermögens in das allgemeine Grundvermögen, dass die Konversion fortgeführt wird und innerhalb dieser Titelgruppe dieser revolvierende Fonds erhalten bleibt. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Außerkrafttreten des WGT-Gesetzes der falsche Weg, weil noch etliche Probleme vor uns liegen.
Das fünfte Argument hat mit Artikel 2 unseres Antrags zu tun. Mit der Aufhebung des WGT-Gesetzes werden keine bürokratischen Hemmnisse abgebaut, was aber einmal als Ziel formuliert war. Es ist auch keine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft erkennbar.
Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie uns in den Ausschüssen über Wege, Ziele und über die Zukunft der Konversion und den Umgang mit den ehemaligen Militärliegenschaften diskutieren, und stimmen Sie einer Überweisung zu. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Konversion und WGT-Liegenschaften beschäftigt. Auf der Tagesordnung standen 15 Jahre Konversion, die neuen Konversionsleitlinien, ein vermeintlich neuer Antrag der Fraktion DIE LINKE und der aktuelle Bericht über die Verwertung der WGT-Liegenschaften.
In diesen Debatten ist bereits sehr viel über die Bilanz und die Perspektiven der Konversion gesagt worden. In gebotener Kürze möchte ich zwei grundsätzliche Punkte ansprechen.
Erstens: Die Überführung der WGT-Liegenschaften in eine zivile Nutzung ist im Wesentlichen gelungen. 84 % der Flächen konnten bis Ende 2006 verwertet werden. Damit ist ein Großteil der Arbeit erfolgreich erledigt.
Zweitens: Auch die Zukunft der Konversion ist gesichert. Dass die Koalition den Verfassungsauftrag ernst nimmt, hat sie durch die Fortschreibung der Leitlinien unterstrichen. Dass wir Konversion auch in den nächsten Jahren verantwortungsvoll umsetzen wollen, zeigt unter anderem die neue Richtlinie des Wirtschaftsministeriums, mit der die Fördergrundsätze und die Förderbestimmungen für die Kommunen konkret benannt werden. Ich sehe das Projekt Konversion deshalb nicht vor dem Aus. Die rechtlichen und politischen Grundlagen sind vorhanden. Auch zukünftig wird gute Arbeit geleistet werden, natürlich in enger Abstimmung mit den FOKUS-Kommunen und dem Netzwerk.
Einiges kann man sicherlich noch besser machen. Das hoffe ich zumindest, aber die Richtung und die Voraussetzung stimmen. Das sollten auch Sie, Herr Kollege Domres, zur Kenntnis
nehmen, denn die Konversion ist in Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Ich kenne außer Ihnen niemanden, der daran zweifelt.
Dass die Arbeit nicht einfacher wird, liegt auf der Hand. Die verfügbaren finanziellen Mittel werden knapper, und das Grundstücksportfolio ist schmaler geworden, als es vor einigen Jahren war, da die Grundstücke, die nicht zu den leicht verwertbaren Grundstücken gehören, übrig sind. Wo eine Nachnutzung gesichert ist - ich wiederhole mich bezogen auf vergangene Landtagsdebatten - und wo eine echte wirtschaftliche Perspektive besteht, werden die Flächen auch weiterhin entwickelt, vermarktet und veräußert werden. Das kann ich Ihnen versichern. Ich glaube, das Land bleibt dabei ein verlässlicher Partner.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Es wird sich nichts daran ändern, wenn Anfang 2010 das WGT-Gesetz außer Kraft tritt. Das Konversionsgebot bleibt in Artikel 40 der Landesverfassung verankert und wird weiterhin die Richtschnur für das Handeln der Landesregierung sein. Das unbedingte Festhalten der Fraktion DIE LINKE am WGT-Gesetz ist deshalb nicht verständlich, eher dadurch motiviert, ein Instrument zu haben, mit dem man deutlicher machen kann, worin man sich von der sachlichen Arbeit der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen unterscheidet.
Auch mit Blick auf die Entstehung und Intention des WGT-Gesetzes ist das Anliegen der Fraktion DIE LINKE nicht nachzuvollziehen. Es war von Beginn an klar, dass das Gesetz zeitlich befristet ist. Diese Klausel ist gut begründet, wenn man die zeitgeschichtlichen Umstände näher betrachtet. 1994 übernahm Brandenburg WGT-Flächen in einer Größenordnung von ca. 100 000 Hektar. Das sind fünfmal mehr, als beispielsweise Sachsen übernommen hat. Die damit verbundenen Belastungen - finanziell, wirtschaftlich und ökologisch - waren außergewöhnlich hoch.
Angesichts dieser besonderen Herausforderung war es sachlich richtig und völlig sinnvoll, 1994 einen sondergesetzlichen Rahmen für diese Aufgabe zu schaffen. Heute ist die Situation Gott sei Dank eine völlig andere. Die Brandenburger Bodengesellschaft ist bei der Verwertung der Flächen sehr weit vorangekommen. Der im Gesetz festgelegte Grenzwert von 75 % ist seit langem deutlich überschritten. Ich sehe daher kein überzeugendes Argument, das für eine Verlängerung bis 2015 spricht. Es gibt eine gemeinsame Geschäftsgrundlage, die allen Beteiligten bekannt ist und an die wir uns halten sollten. Man sollte nicht aus Nostalgie etwas künstlich am Leben erhalten, was seinen Zweck sehr gut erfüllt hat und dadurch nicht mehr erforderlich ist.
Nun zur Schlussrechnung: Ich komme zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, bis zum 31. August dieses Jahres die Schlussrechnung vorzulegen.
Seit geraumer Zeit erinnere ich regelmäßig daran, dass im WGT-Gesetz eine Schlussrechnung verbindlich - ich betone „verbindlich“ - vorgeschrieben wird. Verbindlich heißt nicht heute, morgen oder sonst irgendwann, sondern zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt. Der vorgegebene Wert ist nach offiziel
len Angaben - wie bereits erwähnt - nicht nur erreicht, sondern mit 84 % deutlich überschritten, was gut ist. Damit ist die Schlussrechnung zu erstellen. Der Landtag erinnert die Landesregierung daran, den gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß und fristgerecht nachzukommen.
Meiner Meinung nach ist das Erstellen der Schlussrechnung keine Formalie. Die Kommunen wirken bekanntermaßen nicht nur bei der Konversion mit, sondern sind auch finanziell beteiligt. Nach Abzug notwendiger Rückstellungen stehen den Gemeinden und den Landkreisen jeweils 25 % des Überschusses zu. Es ist daher an der Zeit, dass die Landesregierung die Abrechnung sorgfältig und transparent vornimmt. Das heißt natürlich auch, dass die Abführungen an den Landeshaushalt, die gemäß § 8 des WGT-Gesetzes bereits erfolgt sind, auf den Landesanteil angerechnet werden. Auch wenn dann unter dem Strich - Herr Finanzminister sagte in einer der letzten Sitzungen: Da bleibt so wenig übrig, das kann einer ausrechnen. nicht viel vom Kuchen übrig bleibt, wollen die Gemeinden zu Recht wissen, wie groß ihr Stück ausfallen wird. Selbst wenn es nur um vermeintlich kleine Beträge geht, ist das Land ohne Wenn und Aber in der Pflicht, den Kommunen eine ordentliche Abrechnung vorzulegen.
Da das Land durch Beschluss des Landtages bereits im Vorgriff höhere Millionenbeträge aus dem WGT-Vermögen in den Landeshaushalt übernommen hat - sozusagen eine Gewinnvorwegnahme getätigt hat, so ist es im WGT-Gesetz geregelt -, heißt das auf jeden Fall, dass ich für meine Fraktion einen ausgewiesenen Gewinn erwarte. Andernfalls müsste das Land die vorweggenommene Gewinnentnahme wieder zurückführen, wenn es zu einem Defizit käme. Aufgrund dessen halte ich nichts von einer weiteren Verschiebung der Schlussrechnung, wie es die Fraktion DIE LINKE fordert. Die Kommunen haben Anspruch darauf; ich denke, der Haushaltsgesetzgeber auch. Daher sollten wir diese Schlussrechnung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verlegen. Dies wird sie auch nicht; denn wir werden zum 31. August - so der Landtag dies beschließt - die Schlussrechnung erhalten und dann wiederum einen neuen Gesprächsboden für die Gespräche mit den Kommunen haben.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen daher, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dombrowski. - Während Frau Hesselbarth für die DVU-Fraktion an das Rednerpult tritt, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Heinrich-HeineOberschule aus Eisenhüttenstadt. Herzlich willkommen und viel Spaß!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion im Land Brandenburg muss weitergehen. Viele Beispiele belegen ihren Erfolg. Auf ehemals militärisch genutzten Liegenschaften wurden preiswerter Wohnraum, Technologie- und Gründer
zentren, Behördenzentren, Universitäten, Fachhochschulen sowie Heilstätten geschaffen. Es entstanden Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit munitionsberäumten Wegen. Beseitigt wurden Bedrohungen der Umwelt als Folge militärischer Hinterlassenschaften. Erhebliche Fortschritte haben auch die Sanierung von Boden und Grundwasser sowie der Abriss maroder Militärbauten gemacht.
Konversion hat in vielen Kommunen unseres Landes einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung geleistet. Bisher wurden mehr als vier Fünftel der etwa 100 000 ha, die der Bund im Jahr 1994 nach dem Abzug der Westgruppe der Truppen Brandenburg übertragen hatte, in eine zivile Nutzung überführt.
Doch viele Kommunen und Regionen unseres Landes müssen auch in Zukunft noch die Folgen der Bundeswehrstrukturreform mit den damit verbundenen Schließungen und Standortreduzierungen bewältigen. Aus diesem Grund bleibt im Operationellen Programm des Landes für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 die Konversionsförderung auch weiterhin verankert. Ziel ist es dabei, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen zu sichern sowie Naturschutz, Naherholung und Tourismus zu entwickeln. Insgesamt soll so zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Nutzung der Flächen sowie insbesondere auch zur Erzeugung erneuerbarer Energien beigetragen werden.
Doch, meine Damen und Herren, die Konversion ist noch lange nicht abgeschlossen. Daher ist es völlig unverständlich, dass nach der bisherigen Fassung des WGT-Gesetzes die Schlussabrechnung bereits zum 1. Juli 2009 stattfinden soll. Noch gravierender ist die Regelung in Artikel 22 Nr. 12 des Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Land Brandenburg, mit dem die Aufhebung des WGT-Gesetzes zum 1. Januar 2010 erfolgen soll. Es ist unstrittig, dass nach abgeschlossener Konversion der vom Land übernommenen WGT-Liegenschaften das WGT-Gesetz aufgehoben werden kann und auch muss. Wann dafür der geeignete Zeitpunkt ist, kann heute jedoch seriös noch nicht abgeschätzt werden. Immerhin sind nahezu 20 000 Hektar der vom Land Brandenburg übernommenen WGT-Flächen bisher noch nicht einer zivilen Nachnutzung zugeführt worden. Darunter befinden sich Liegenschaften nicht nur in schwach bewohnten Gegenden, sondern auch in Städten wie Bernau, Fürstenberg, Jüterbog, Neuruppin oder Rathenow.
Warum eine Streichung des WGT-Gesetzes zur Verringerung von Normen und zum Bürokratieabbau beitragen soll, ist darüber hinaus ohnehin nicht nachvollziehbar. Immerhin hat dieses Gesetz - wie kaum ein anderes - zur Entwicklung und Gestaltung unseres Landes beigetragen und Arbeitsplätze geschaffen, statt sie - wie durch andere Gesetze geschehen - zu vernichten.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmt die DVU-Fraktion zu. Den Antrag der Koalitionsfraktionen lehnen wir dagegen ab.