Protocol of the Session on April 9, 2008

Die Haltbarkeit unseres heutigen Beschlussvorschlages ist daher begrenzt. Auch nur von daher und nur von Bundesseite begründet, werden wir das Gesetz wieder anfassen, und nicht auf Wunsch von Frau Adolph.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Zum Thema Seriosität der Argumentation möchte ich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch eines sagen: Vor dem Hintergrund der sicherlich für niemanden befriedigenden Situation um die Kläranlage Fürstenwalde spielt DIE LINKE ganz offen

die empörte, auf Recht und Ordnung bedachte Anwältin der Umwelt. Von Umweltskandal, von Gefährdung des Gewässers, von illegalem Betrieb ist die Rede. Gemeint ist damit die Verrieselung gereinigten Abwassers. Eigenartig finde ich nur, dass eben diese Möglichkeit der Verrieselung von Ihnen immer wieder salonfähig gemacht werden soll. Denn genau darauf zielen Ihre Änderungsanträge ab. Ich finde, das ist keine seriöse Politik.

Wir haben diesen Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt, und ich bitte Sie alle hier im Hohen Hause, dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Die Kollegin Adolph hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie sind persönlich angesprochen worden und dürfen deshalb reagieren. Bitte.

Erstens: Unsere Anträge werden zunächst in der Fraktion erörtert und dann abgestimmt. Das ist nicht mein Antrag.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Zweitens: Alle Inhalte, die ich hier benannt habe, sind in den Stellungnahmen des Nachhaltigkeitsbeirates und anderer anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände enthalten. Das hat nichts mit unserer Oppositionstätigkeit zutun.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank. - Die im Rahmen einer Kurzintervention angesprochene Rednerin hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Möchten Sie? - Danke.

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Norbert Schulze.

Während er nach vorn kommt, begrüße ich unsere Gäste vom Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau. Ich wünsche euch einen interessanten Nachmittag hier im Landtag zu Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mitunter eine nützliche Sache, wenn Gesetze von Zeit zu Zeit geändert werden. - Wie gesagt, mitunter. Das habe ich bekanntlich in meinem Redebeitrag zur 1. Lesung dieses Gesetzentwurfes gesagt. Dieses „mitunter“ ist nunmehr im negativen Sinne zur Tatsache geworden.

Während einige Änderungen, aus den Anhörungen und den Anträgen der Fraktionen resultierend, in den Gesetzestext eingeflossen sind, fanden andere ebenfalls äußerst wichtige Änderungsanträge im Ausschuss keine Zustimmung und somit auch keine Berücksichtigung im Gesetzentwurf.

Aus diesem Grund hat unsere DVU-Fraktion zur heutigen Plenarsitzung zwei Änderungsanträge eingereicht. Im Interesse der Sache bitte ich eindringlich um Ihre Zustimmung zu diesen Anträgen.

Bei diesen Anträgen handelt es sich um Anträge mit dem Ziel einer veränderten Fassung der §§ 43 und 66 des vorliegenden Gesetzentwurfes. Diese Anträge sind inhaltlich als eindeutig zugunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und im Sinne ihres Willens zu betrachten.

So sind wir zum Beispiel der Auffassung, dass die vorgeschlagene Fassung der Sätze 1 und 2 des § 43 Abs. 3 eine positive Auswirkung auf die Entwicklung des Wassersports und des Tourismus hat, zumal durch die Streichung des Begriffs „Einzelfall“ eine unbürokratische Genehmigungserteilung ermöglicht wird. Nur über Bürokratieabbau zu reden, meine Damen und Herren, genügt eben nicht. Bürokratieabbau muss in jeder Hinsicht, also auch bei der Verwirklichung des Wassergesetzes, praktiziert werden.

Der Änderungsvorschlag unserer Fraktion in Bezug auf den § 66 bezieht sich auf die Freistellungsdauer von mindestens 15 Jahren. Meine Fraktion vertritt hier die Auffassung, dass mit dieser festzuschreibenden Mindestfrist von 15 Jahren eine gewisse Investitionssicherheit für Betreiber von Kleinkläranlagen und für Interessenten am Bau von Kleinkläranlagen garantiert wird. Gleichzeitig werden damit Willkürmaßnahmen von Abwasserverbänden verhindert, das heißt, ein Zwangsanschluss der Betroffenen an zentrale Abwasseranlagen ist zunächst für den Zeitraum von mindestens 15 Jahren ausgeschlossen.

Gleichzeitig ist diese Änderung auch unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes zu sehen. Der in der Beschlussempfehlung enthaltene Bezug auf die Freistellungsbefristung entsprechend § 28 Abs. 3 ist nicht akzeptabel. Es heißt dort:

„Die Erlaubnis wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. Sie ist zu befristen.“

Meine Damen und Herren, bei diesem „Sie ist zu befristen.“ fehlt die Eindeutigkeit und somit wird unbestreitbar jedweder Behörden- und Verbandswillkür Tür und Tor geöffnet. Um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt keine vernünftige Alternative zu den von unserer DVU-Fraktion eingebrachten Änderungsanträgen.

(Beifall bei der DVU)

Wir sollten im Land Brandenburg endlich Gesetze verabschieden, welche für die Verbraucher sinnvoll, nützlich und auch verständlich sind. Es müssen Gesetze sein, die nicht bereits nach wenigen Wochen oder Monaten durch Änderungen oder Ergänzungen undurchschaubar werden. Das sind dann nämlich keine Gesetze mehr, sondern unqualifizierte und undurchdachte Niederschriften.

Das novellierte brandenburgische Wassergesetz betrifft in irgendeiner Weise jeden in Brandenburg lebenden Menschen. Wasser und Abwasser sind Dinge, die uns alle angehen. Das sind keine populistischen Floskeln, meine Damen und Herren, das sind Tatsachen. Der Spruch „Jedem Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“ ist uns wohl bekannt. Dennoch sind wir der Auffassung, dass die Gesetzesnovelle nur mit unseren Ände

rungsanträgen ein hohes Maß an Bürgerinteressen berücksichtigt.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion setzt der Abgeordnete Dombrowski die Debatte fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Stellungnahme für die CDU-Fraktion ein wenig Sachlichkeit anmahnen. Es geht hier um das Wassergesetz und nicht um eine Wahlkampf-Podiumsdiskussion. Ich möchte auch dem Eindruck entgegentreten, wir wären in einer Notsituation als wäre es höchste Not, ein Gesetz völlig auf den Prüfstand und auf den Kopf zu stellen -, sondern es bleibt festzustellen, dass wir hier im Land Brandenburg eine geordnete Wasserwirtschaft haben. Es sind nach der Wende in Brandenburg wie auch in anderen neuen Bundesländern Fehler gemacht worden. Unabhängig davon, wer vor Ort politisch das Sagen hatte, streiten und kämpfen wir in allen neuen Ländern immer noch sozusagen gegen die Spätfolgen in bestimmten Teilen des Landes. Darum sind die Landesregierung und der Landtag Brandenburg in seiner Mehrheit bemüht.

Natürlich ist dieses Thema, das eigentlich eine nachhaltige Wasserwirtschaft regeln soll, auch dazu geeignet, politisch Funken zu schlagen, insbesondere wenn Wahlen vor der Tür stehen. Das ist aber nicht der Ansatz, den Fachpolitiker wählen sollten, wenn sie miteinander sprechen und miteinander umgehen.

Nach 13 Jahren war Novellierungsbedarf vorhanden. Es hat einen Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards gegeben, der im Übrigen sozusagen dann auch mit zur Verlangsamung des Gesetzgebungsverfahrens beigetragen hat, weil dem Umweltministerium aufgetragen worden war, Reduzierungsvorschläge für die Bürokratie vorzunehmen und auch ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ob das an jeder Ecke rund war, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall haben wir wichtige Erfahrungen sammeln und Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Es sind Zulassungsverfahren und Übermittlungspflichten reduziert worden. Wenn zum Beispiel jemand tauchen gehen möchte, muss er das nicht mehr anmelden. Das betrifft nur wenige von uns. Aber warum muss man so etwas Simples im Gesetz regeln? Es sind Doppelzuständigkeiten abgebaut worden, es sind Beteiligungsrechte auf das notwendige verwaltungstechnische Maß beschränkt worden. Es ist Bundes- und EU-Regelungen Rechnung getragen worden und auch dem Hochwasserschutz. Es sind mehr Kompetenzen an die unteren Wasserbehörden abgetreten worden, beispielsweise im Trinkwasserbereich, und noch einige weitere Details.

Frau Adolph hat kritisiert, nur, weil einmal das Wort Nachhaltigkeit hineinkommt, sei es noch kein nachhaltiges Gesetz. Man sollte nachhaltig nicht mit nachträglich verwechseln. Aber es wäre schön, wenn alle Fraktionen dieses Hauses immer weit vorausschauend wären und sich nicht nur spontan aussuchen würden, wo sie den Begriff Nachhaltigkeit für sich in Anspruch nehmen möchten.

Sie haben den Kollegen Gemmel erwähnt, den ich sehr schätze.

Als ich 1989 in den Landtag kam und er mein Gesprächspartner zum Thema Umwelt war, habe ich ihm vorgeschlagen, unsere Zusammenarbeit auf die Grundlage der Betriebswirtschaft und der Wissenschaft zu stellen. Wir waren uns einig und haben uns die Hand gegeben. Dennoch, das sage ich ganz unumwunden, habe ich fünf Jahre lang mit dem Kollegen Gemmel über die Abschaffung des Anschluss- und Benutzungszwangs diskutiert. Das war allerdings von mir nicht beabsichtigt. Das wollen Sie letztendlich auch, meine Damen und Herren von der Linkspartei. Frau Adolph hatte ja gesagt, jeder Bürger solle sich aussuchen können, ob er sich an eine Anlage anschließt oder sein Abwasser dezentral entsorgt. Das wollen wir definitiv nicht; denn das wäre keine geordnete Wasserwirtschaft. Deshalb ist es auch richtig, die Genehmigung für den Betrieb von Kleinkläranlagen an eine wasserrechtliche Genehmigung zu knüpfen.

Die Zusammenhänge, Frau Adolph, die Sie zum Thema Kläranlage Fürstenwalde hergestellt haben, sind nicht so, wie Sie das dargestellt haben. Sie wissen das auch. Die Kollegin Gregor-Ness hat dazu schon ihre Meinung gesagt; ich kann mich dem nur anschließen.

Wir haben im neuen Wassergesetz auch geregelt, dass sich die Bewirtschaftung mehr an den Flussbetriebseinheiten orientieren soll. Es gibt natürlich eine Historie dazu, wie sich die Wasser- und Bodenverbände gebildet haben oder wie die Abwasserwirtschaft geregelt wurde. Es war nicht immer der wasserwirtschaftliche Zusammenhang gesehen worden, es wurde eine Vorflut organisiert und Ähnliches mehr. Gleiches gilt natürlich auch für die anderen wasserwirtschaftlichen Verbände. Da waren mehr die Verwaltungseinheiten als die wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge entscheidend.

Das, was dieses Wassergesetz eigentlich so schwierig gemacht hat, war die Vielzahl der Beteiligten in der Diskussion. Jeder, der im Land unterwegs ist, hat mit dem Wasser irgendetwas zu tun, sei es im privaten Bereich, in der Wasserwirtschaft, bei den Wasser- und Bodenverbänden, den Waldbesitzern oder den Landwirten usw.

Meine Damen und Herren von der Linkspartei, Sie wollen jetzt das Wassergesetz in die Tonne treten und sagen, es sei nicht das Papier wert, auf dem es steht. Eine Ihrer Forderungen lautet: Anwendung des Verursacherprinzips. Da bin ich im Grundsatz mit Ihnen einer Meinung, weil sich diese Forderung aus der Wasserrahmenrichtlinie ableitet. Darin ist das Verursacherprinzip festgelegt. Aber wie sieht es denn im Detail aus? Sie nennen die Versiegelung der Tagebaue. Warum, Frau Kollegin Wehlan, nennt Ihre Fraktion nicht die Landwirte im Havelländischen Rhinluch, wo ständig die Pumpen laufen, damit Ackerwirtschaft betrieben werden kann? Das tun Sie nicht. Wenn ein Verursacherprinzip angewandt wird, muss man es generell auf alle anwenden und nicht einmal hier und einmal da, weil da die großen Kapitalisten sitzen, sondern auch für die Bauern. Das will zumindest eine Mehrheit in diesem Hause nicht. Wir wollen, dass Solidarität auch in diesem Bereich herrscht. Deshalb können Sie nicht einfach selektiv Forderungen erheben. Sie können das schon, aber Sie werden damit keinen Erfolg haben, und ich halte das nicht für seriös.

Meine Damen und Herren, eine wesentliche Diskussion hatten wir mit den Städten und Gemeinden. Ich bin nicht der Meinung, dass dem Städte- und Gemeindebund - wie die Kollegin

Gregor-Ness feststellte - Rechnung getragen wurde. Ich glaube, man hätte dem Städte- und Gemeindebund viel mehr entgegenkommen müssen. Eine große Diskussion - die Beteiligten wissen das - wurde darüber geführt, wie zukünftig die Verbandsbeiträge für die Wasser- und Bodenverbände erhoben werden. Wir haben uns so verständigt, dass sowohl die alte Veranlagungsvariante angewendet werden kann als auch die neue und zum Teil im Barnim praktizierte Variante, die Wasser- und Bodenverbandsbeiträge über die Grundsteuer zu erheben. Man kann dies wahlweise tun. Die Kommunen aber - das ist für mich im Grunde genommen sehr nachvollziehbar - sagen: Was haben wir eigentlich damit zu tun? Warum wird das nicht nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit ähnlich wie bei den Abwasserzweckverbänden mit einer Übergangsfrist so geregelt, dass die Wasser- und Bodenverbände darüber selbst entscheiden können? So weit sind wir noch nicht. Der Diskussionsprozess schreitet fort. Ich glaube aber, dass wir mit diesem Wassergesetz insgesamt gut leben können. Wir werden im nächsten Jahr, so hoffe ich, ein Umweltgesetzbuch des Bundes bekommen, das einen weiteren Regelungsbedarf in diesem Bereich vorsieht, und ich denke, dass dann der Tag gekommen sein wird, unsere Aufgaben hier im Land Brandenburg noch einmal grundsätzlich zu überprüfen. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich mich der Kollegin Gregor-Ness anschließen und bitten, den Antrag der Linkspartei abzulehnen und dem Gesetzentwurf Ihre Stimme zu geben. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herr Minister Dr. Woidke rundet die Debatte ab.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den Vorrednern sehr dankbar, dass sie es geschafft haben, in ihrer relativ kurzen Redezeit die Grundproblematik der Diskussion der vergangenen Jahre - Frau Adolph, insoweit gebe ich Ihnen vollkommen Recht - noch einmal zu verdeutlichen. Den Rednern der Koalition danke ich insbesondere dafür, dass Sie deutlich gemacht haben, worum es ging.

Es wurde kritisiert, dass wir jahrelang an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben. Frau Adolph, das ist nicht im stillen Kämmerlein passiert. Ich habe mich auch nicht mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin in die Besenkammer verzogen und mir etwas ausgedacht.

(Allgemeine Heiterkeit)

- Ich habe gerade gesagt, dass es nicht so war. - Wir haben vielmehr während der gesamten Zeit gemeinsam mit den Abgeordneten dieses Hauses die Diskussion geführt, und zwar nicht nur in den parlamentarischen Gremien - insbesondere in den Ausschüssen und den Arbeitskreisen der Fraktionen -, sondern auch auf nichtoffizieller Ebene. Das ist dokumentiert. Ich erinnere auch an die besonders intensive Beratung im Sonderausschuss für Normen und Standards; insoweit bin ich Herrn Dombrowski als Berichterstatter sehr dankbar. Dort hat die Wassergesetzgebung für das Land Brandenburg eine zentrale Rolle gespielt.

Frau Adolph, reden Sie bitte mit den Kollegen aus Ihren Reihen, die in diesem Ausschuss vertreten waren; ich denke, Ihre Nachbarin zur Linken gehört dazu. Sie werden feststellen, dass die Verbindung des Ziels der Entbürokratisierung mit den Zielen der besseren Lesbarkeit und der Einsparung von Verwaltungskosten - dabei geht es um Steuermittel dieses Landes; es sind letztlich Kosten für Investoren und Privatpersonen - bei einem solch umfangreichen Regelwerk eine riesengroße Aufgabe ist.

Ich bin den Mitgliedern des Sonderausschusses noch heute sehr dankbar, dass dieses umfangreiche Regelwerk einem Gutachter übergeben wurde, der zu untersuchen hatte, ob Deregulierung und Kosteneinsparung erreicht, aber gleichzeitig die Umweltstandards nicht abgesenkt werden. Insoweit muss ich Ihre Darstellung kritisieren, Frau Adolph: Mit der Deregulierung war weder eine Absenkung der Umweltstandards noch eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte Dritter, beispielsweise anerkannter Naturschutzverbände, verbunden.

Wir haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die Ziele klar formuliert. Die sieben Monate intensiver Diskussion in den Ausschüssen zeigen, wie viel Zeit sich die Koalition genommen hat, um auch im parlamentarischen Raum über diesen Gesetzentwurf zu beraten. In dieser Phase wurden sogar noch einmal Prüfaufträge ausgelöst. Andere Ressorts wurden beteiligt; ich denke nur an das Innen- und das Finanzressort. Gutachten wurden erstellt. Am Ende wurde in den Ausschüssen Bericht erstattet; Sie waren bei verschiedenen Sitzungen und Anhörungen dabei.