Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Aussprache ist noch nicht beendet, weil es das Ansinnen einer Kurzintervention von Herrn Dombrowski gab. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich diese Kurzintervention vortragen kann. Ich hätte eigentlich schon beim letzten Tagesordnungspunkt davon Gebrauch machen wollen, weil ich festgestellt habe: Es haben beim letzten wie auch bei diesem Tagesordnungspunkt von der Abgeordnetenseite her immer nur die Damen gesprochen. Das klang beim letzten Tagesordnungspunkt auch einmal so nebenher an. Es ist doch eine Angelegenheit, die auch die Männer angeht.
Ich habe insbesondere die Einlassung der Kollegin Wöllert zum Anlass genommen, mich zu Wort zu melden, weil sie bezogen auf den Antrag der Regierungsfraktionen sinngemäß sagte: Jetzt schon wieder ein Plan, wozu brauchen Sie den? Frau Kollegin Wöllert, wenn man einen Plan nicht im Sinne von Planwirtschaft versteht, sondern als Schaffung einer Grundlage für ein geordnetes und bedachtes Handeln, dann bedarf es eines solchen Plans. Ich will Ihnen das auch begründen. Ich habe im Frühjahr vorigen Jahres im Rahmen einer Veranstaltung einer Grundschule in meinem Wahlkreis mit der Verbraucherzentrale festgestellt, was an den Schulen so an Speisen
angeboten wird, was die Kinder wissen und was nicht, was die Lehrer ihnen sagen oder nicht sagen usw. Ich habe mich einmal dafür interessiert und abgefragt, an welchen Schulen in Brandenburg überhaupt selbst gekocht wird. Zuerst habe ich im Bildungsministerium angerufen. Da wusste man nichts und hat auf den Schulträger verwiesen. Auch beim Gesundheitsministerium lag natürlich nichts vor; denn laut Gesetz sind die Schulträger zuständig. Dann habe ich beim Landkreis nachgefragt, und auch der Landkreis kann nur etwas über die Schulen sagen, die er selbst betreibt.
Man sieht daran, dass ein durchgängiges Wissen über das, was an den Schulen in diesem Bereich passiert, nicht vorliegt. Von daher ist es gut und richtig und wichtig, dass die Landesregierung und auch wir hier im Landtag dieses Wissen erst einmal sammeln, um darauf aufbauend gute Entscheidungen treffen zu können.
Eines kann ich Ihnen sagen: Im Landkreis Havelland haben wir eine Umfrage an allen Schulen veranlasst. Der Kollege Görke kennt die Ergebnisse, und er weiß auch, dass es zum Beispiel keinen Zusammenhang zwischen dem Preis eines Schulessens und dessen Inanspruchnahme gibt. Wir haben an den Schulen im Landkreis Havelland Essenteilnahmequoten zwischen 9 und 78 % und unterschiedliche Preislagen bei den Schulessen. Von daher hat es andere Gründe, warum dies so unterschiedlich ist. Es wird selbstverständlich weiter untersucht. Jeder einzelne Schüler wird befragt werden, noch vor den großen Ferien, damit wir wissen, warum er am Schulessen teilnimmt oder nicht.
Wenn die Kollegin Wöllert kostenloses Essen, und zwar jetzt, hier so auf den Punkt bringt, dann sage ich Ihnen: Das ist einfach Quatsch.
Keines unserer Kinder droht zu verhungern, weil an den Schulen kein kostenloses Essen angeboten wird. Wir wollen vor allen Dingen, dass gesundes Essen ausgegeben wird.
Verdächtig in Ihrem Antrag ist auch, dass Sie sich immer wieder nur auf die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften beziehen. Was haben Sie eigentlich gegen die Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Was haben Sie eigentlich gegen die Kinder von Familien, die aufstockende Leistungen erhalten? Was haben Sie gegen Kinder von Familien, in denen sich die Eltern übernommen haben und sich deshalb verschiedene Dinge nicht leisten können?
Das ist etwas, was meiner Fraktion und mir persönlich wichtig ist. Hilfe soll das Kind bekommen, das sie wirklich braucht. Das geht nicht mit 08/15, und es nützt niemandem etwas, wenn ein Essen, das kostenlos ausgegeben wird, nachher in der Tonne landet. - Danke schön.
Entschuldigung, das hatte ich nicht gesehen. Frau Wöllert hat das Recht, darauf zu reagieren. Bitte schön.
Herr Dombrowski, mir hat sich Ihre Erklärung nicht ganz erschlossen. Meiner Meinung nach haben wir keinen Plan beschlossen, sondern es soll berichtet werden. Das war der Gegenstand der Beschlussvorlage. So viel zu Ihrem ersten Teil, als es um Planung ging.
Zu dem zweiten Teil dessen, was Sie gesagt haben: Schauen Sie sich unseren Antrag an. In diesem Teil des Antrags war das Mittagessen beispielhaft aufgeführt, verbunden mit dem Hinweis auf Hartz-IV-Gemeinschaften bzw. sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Das waren also Beispiele. Schauen Sie hinein! Im Übrigen habe ich mündlich allgemein ausgeführt, dass es um Familien mit geringem Einkommen geht. Ich habe also alle Fälle genannt, die Sie hier noch einmal angeführt haben.
Herzlichen Dank. - Damit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/5952, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden ist. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen damit zu dem Antrag in der Drucksache 4/5917, der von den Koalitionsfraktionen der SPD und der CDU eingebracht worden ist. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei mehreren Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist diesem Antrag mehrheitlich entsprochen worden. Er ist somit angenommen.
Außerdem liegt der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/5950 vor. - Die Aussprache wird durch den Abgeordneten Domres eröffnet, der seinen Platz am Rednerpult bereits eingenommen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In gut drei Wochen ist Ostern. Am Ostersonntag werden wieder viele Tausend Menschen aus der ganzen Bundesrepublik in die Kyritz-Ruppiner Heide kommen, um mit kreativem Protest für ihre zivile Nutzung zu streiten. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass wir uns am Ostersonntag beim
Ostermarsch für eine freie Heide in Fretzdorf treffen. Ich würde mich freuen, und nicht nur ich; da bin ich mir sicher. Denn in uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen die Bürgerinnen und Bürger jede Menge Hoffnung in der Frage, ob und wie wir in der Auseinandersetzung um die künftige Nutzung an ihrer Seite stehen. Sie erhoffen sich von uns nicht nur moralische, sondern auch ganz praktische Unterstützung und Hilfe.
Vor knapp zwei Monaten, am Neujahrstag, forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestwanderung und die Bürgerinitiativen in Schweinrich den Landtag Brandenburg auf, den fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern als Anregung zu sehen und einen ähnlichen Beschluss hier im Brandenburger Landtag zu fassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, was war in Schwerin geschehen? Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gab es etwas für diese Republik sehr Ungewöhnliches, nämlich einen fraktionsübergreifenden Antrag und Beschluss der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und DIE LINKE. Als der Landtag Brandenburg bei der Neujahrswanderung aufgefordert wurde, entsprechend tätig zu werden, war ich mir fast sicher, dass das, was im Landtag Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sachfrage entschieden worden ist, auch im Landtag Brandenburg möglich sein muss. Leider habe ich mich geirrt.
Meine Enttäuschung war umso größer, als doch der Einsatz für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide seit dem 14. April 2005 Beschlusslage hier im Landtag ist. Diese Beschlusslage hat die Koalition mit einem Entschließungsantrag zum Antrag meiner Fraktion damals herbeigeführt. Diesem Ihrem Entschließungsantrag haben wir selbstverständlich zugestimmt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was ist in den seither vergangenen drei Jahren passiert? Unbestritten sehr viel. Ich erinnere an den Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, an die Gerichtsentscheidungen des vergangenen Sommers, an die vielen Protestaktionen der Bürgerinitiativen mit Tausenden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ich erinnere weiter an den Bericht des Bundesrechnungshofs, der in seiner Eindeutigkeit keine Fragen offenlässt, an die vielen Veranstaltungen zur Erarbeitung von Konzepten für eine zivile Nachnutzung, an Arbeitsgruppenberatungen, an den Konversionssommer und, und, und.
Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur wegen der Vorlage aus Mecklenburg-Vorpommern ist meine Fraktion der Meinung, dass eine erneute Wortmeldung des Landtags Brandenburg heute angezeigt ist. Wir meinen, wir sollten die gereichte Hand nicht ausschlagen und eine Reaktion zeigen.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern erachtet es für erforderlich, dass die Landesparlamente der von der Einrichtung des Luft-Boden-Schießplatzes betroffenen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zusammenwirken. Weiterhin spricht sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern unter anderem dafür aus, dass die Präsidenten der Landtage von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin beim Deutschen Bundestag die ablehnende Haltung der drei Landesparlamente gemeinsam verdeutlichen. Man stelle sich vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Drei ostdeutsche Landtage mit einer gemeinsamen Forderung, mit gemeinsamen Aktivitäten, mit einem gemeinsamen Ziel! Was für ein Zeichen
von Politikfähigkeit auch für die Bürgerinnen und Bürger in diesen drei Ländern - völlig ungewöhnlich in der heutigen Zeit!
Darüber hinaus hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die dortige Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit der Regierung des Landes Brandenburg und dem Senat von Berlin mit ihrer begründeten Ablehnung der Einrichtung eines LuftBoden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide bei der Bundesregierung nachdrücklich vorzusprechen. Gleichzeitig wird eine enge Kooperation der Planungsbehörden der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg für die Verbesserung der regionalen Entwicklung in den von den Planungen des Bundesverteidigungsministeriums betroffenen Landkreisen gefordert. Außerdem soll die Mitarbeit in der länderübergreifenden Projektgruppe Wirtschaft der Unternehmerinitiative „Pro Heide“ weiterhin effektiv unterstützt werden. So der weitreichende fraktionsübergreifende politische Wille unserer Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern.
Nun frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum ist so etwas im Landtag Brandenburg nicht möglich? Warum nutzen wir dieses Angebot für die Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und einer freien Heide nicht? - Ich möchte diese Kritik aber nicht so pauschal im Raum stehen lassen; denn aus der SPD-Fraktion war zu hören, dass man sich einen solchen Antrag und einen solchen Beschluss sehr wohl vorstellen kann. Das kategorische Nein kam wieder einmal von der CDU.
Nun ist mir die Glaubwürdigkeit der CDU wirklich nicht wichtig, aber ich finde es bemerkenswert, dass der Wirtschaftsminister und CDU-Landesvorsitzende, der auf der ITB vor einigen Jahren die Kehrtwende in der Bombodrom-Frage eingeleitet hat, von seiner Fraktion so im Regen stehen gelassen wird. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es ist nun wirklich Ihr Problem, wie lange Sie Ihre Blockadehaltung aufrechterhalten wollen. Aber dass es nun keinen gemeinsamen Antrag gibt, ist sehr schade und ein falsches Signal nicht nur an die Brandenburger, sondern auch an die Mecklenburger und Berliner. Mit Ihrer Politik blockieren Sie uns hier in Brandenburg und damit in der Sache. Ich halte Ihre Entscheidung, zusammen mit der Fraktion DIE LINKE keine Anträge einzubringen, für anachronistisch, und mein Eindruck ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Kyritz-Ruppiner Heide dafür kein Verständnis haben - im Übrigen auch viele Ihrer Parteimitglieder nicht.
Nun hat sich mit dem Entschließungsantrag die Situation dahin gehend geändert, dass es doch noch zu einem fraktionsübergreifenden Beschluss kommt und der Landtag nicht vollständig das Gesicht verliert. Meine Fraktion - das kann ich an dieser Stelle schon ankündigen - wird dem Entschließungsantrag zustimmen. Dennoch möchte ich Sie ermuntern, meine Damen und Herren, die Abstimmung zu unserem Antrag in den Koalitionsfraktionen freizugeben. Ich kenne die Zwänge, in denen sich die SPD, resultierend aus dem Koalitionsvertrag, befindet, und ich bin mir sicher, dass es auch in der CDU-Fraktion Kollegen gibt, die diesem Antrag bei Aufhebung des Fraktionszwangs ihre Zustimmung geben würden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Ziel ist mit unserem Antrag bereits jetzt erreicht; denn ohne Antrag kein Entschließungsantrag und so keine Positionierung.
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg begrüßt den fraktionsübergreifenden Beschluss der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE und der FDP im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zum Antrag „Kein Luft-BodenSchießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide“ ausdrücklich. Mit dem durch meine Fraktion vorgelegten Antrag möchten wir nicht nur das Angebot unserer Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern annehmen und ausgestalten, sondern durchaus auch eigene Akzente setzen. Das kommt in Ihrem Entschließungsantrag zu kurz.
Meine Damen und Herren, das Wirken der Bürgerinitiative wurde bundesweit bereits gewürdigt. Ich möchte an dieser Stelle an die Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille im Jahre 2003 und des Göttinger Friedenspreises im Jahre 2007 erinnern. Warum wird ein solches bürgerschaftliches Engagement nicht auch in Brandenburg gewürdigt? Gute Gründe dafür gibt es doch genug. Deshalb schlägt meine Fraktion vor, dass nach dem Gesetz über den Verdienstorden des Landes Brandenburg durch die vorschlagsberechtigten Personen, also den Präsidenten des Landtages für den Landtag und die Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche, der Bürgerinitiative FREIeHEIDe der Verdienstorden des Landes Brandenburg verliehen wird. Im Gesetz heißt es dazu:
„Als Zeichen der Anerkennung und des Dankes für außerordentliche Verdienste um das Land Brandenburg und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Landes Brandenburg gestiftet. Er kann an verdiente Personen verliehen werden.“
Ich denke, dass die Sprecher der Bürgerinitiative stellvertretend diese Ehrung längst verdient haben und bekommen sollten. Meine Fraktion bittet die Vorschlagsberechtigten, dies wohlwollend zu prüfen.
Dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin bei der Verhinderung des Luft-Boden-Schießplatzes zusammenwirken, sollte selbstverständlich sein. Aber davon hört man in der Öffentlichkeit und auch hier im Parlament relativ wenig. Auch deshalb ist der vorgelegte Antrag wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE möchte auch für die Öffentlichkeit deutlich machen, dass die Landesregierung selbstverständlich weiterhin, und zwar mit Unterstützung des Landtages, darauf hinarbeitet, dass das Bundesverteidigungsministerium die juristischen Auseinandersetzungen beendet. Es sind genug Steuermittel, und zwar in Größenordnungen, für diese Auseinandersetzung verschleudert worden. Allein die gerichtlichen Streitigkeiten haben bereits über 460 000 Euro gekostet.
Bedenken wir: Jede Bürgerin und jeder Bürger muss vor Anrufung eines Gerichts die daraus entstehenden Kosten für sich genau prüfen, auch in Bezug auf die Erfolgsaussichten. Mittellose bekommen Prozesskostenhilfe, jedoch nur bei Aussicht auf Erfolg. Das Bundesverteidigungsministerium dagegen greift mit beiden Händen tief in den Steuersack und klagt auf Teufel komm raus - egal, was es kostet, und immer in der vagen Hoffnung, die nächste Instanz würde alles ganz anders sehen.
Was bedeutet dies? Die Steuerzahler zahlen die Prozesskostenhilfe für das Ministerium ohne Deckelung, auf bloßen Verdacht und - was noch schlimmer ist - gegen ihren Willen. Da
mit muss endlich Schluss sein, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass wir eine politische Lösung wollen und nicht auf den Ausgang des juristischen Verfahrens warten. Das kann sich noch Jahre hinziehen.