Protocol of the Session on February 28, 2008

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Redeverzicht angemeldet, sodass die DVU-Fraktion noch einmal das Wort erhält. Frau Fechner, Sie haben noch anderthalb Minuten Zeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben es gehört, ich habe nur anderthalb Minuten Zeit, um auf all den Unsinn wieder zu antworten.

Frau Lehmann, Frau Schier, dass Sie meine Rede bemängeln, verwundert mich doch ziemlich, denn letzten Endes haben Sie in Ihren Redebeiträgen das bestätigt, was ich gesagt habe.

(Beifall bei der DVU)

Allerdings hat uns Frau Schier unterstellt, wir würden suggerieren, dass hier im Land Brandenburg nichts gemacht wird. Es wird sehr, sehr viel gemacht im Land Brandenburg. Das erkennen wir auch durchaus an. Was wir allerdings bemängeln, ist, dass letzten Endes nur reagiert wird. Man müsste sich mit den Ursachen auseinandersetzen. Da gebe ich der Abgeordneten der linksextremen Linken recht, wenn sie sagt, es müsste Ursachenforschung betrieben werden. Dass Frau Wöllert dieses emotionale Thema hier wieder einmal missbraucht, um über den politischen Gegner herzuziehen, finde ich nur verachtenswert.

(Beifall bei der DVU)

Noch etwas: Das ist das Problem, Frau Lehmann, Frau Schier: Sie reagieren. Und das ist der Unterschied zu unserer Politik. Bevor wir etwas an Maßnahmen installieren, setzen wir uns erst einmal mit den Ursachen auseinander. Dass die Landesregierung hier zu diesem wichtigen Thema schweigt, zeigt doch letztlich auch nur, dass sie hilflos ist, dass auch sie nicht genau weiß, was die konkreten Ursachen sind. Aber ich hoffe, dass die Landesregierung dies zum Anlass nimmt, hierzu eine konkrete Ursachenforschung zu betreiben, damit wir, meine Damen und Herren, in Zukunft mit sinnvollen, effektiven Maßnahmen darauf reagieren können, damit in Zukunft kein Kind mehr Opfer seiner Eltern wird.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aussprache zur Aktuellen Stunde angelangt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/5948 Drucksache 4/5949 Drucksache 4/5895

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 51 (18-Millionen-Euro-Investition in Schenkendöbern in Gefahr), die von der Abgeordneten Schulz gestellt wird.

Das Landesumweltamt genehmigte den Windpark Schenkendöbern trotz vorliegendem Flächennutzungs- und Bebauungsplan erst nach 17 Monaten. Ein daraufhin eingelegter Drittwiderspruch wurde erst nach weiteren 25 Monaten vom Landesumweltamt zurückgewiesen. In der Zwischenzeit ist die ursprünglich nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilte Genehmigung für den Investor ausgelaufen, mit morgigem Datum übrigens. Die vom Investor beantragte Verlängerung der Ge

nehmigungsfrist zur Errichtung der Anlage wird nunmehr abgelehnt.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt die Landesregierung, um die 18-Millionen-Euro-Investition in der Gemeinde Schenkendöbern zu sichern?

Darauf antwortet Minister Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schulz, bevor ich auf die Frage nach den Aktivitäten der Landesregierung eingehen kann, muss ich noch einige Informationen zum Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes geben.

Der von Frau Schulz angeführte Investor stellte am 12. April 2004 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zehn Windkraftanlagen. Im Rahmen der notwendigen Behördenbeteiligung an diesem Verfahren wurde festgestellt, dass der Antrag nicht vollständig war. Die letzte Ergänzung der Antragsunterlagen durch den Investor erfolgte daraufhin am 20. Oktober des Jahres 2004.

Bei der weiteren Prüfung des Antrags musste festgestellt werden, dass der Bebauungsplan, den Sie, Frau Schulz, in Ihrer Frage angesprochen haben, an einem Fehler in der Abwägung litt. So mussten zunächst die erforderlichen Schritte zur Heilung dieses Fehlers durchgeführt werden, bevor eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden konnte. Nachdem dieses Hindernis beseitigt war, wurde die Genehmigung durch das Landesumweltamt am 28. Juli 2005 erteilt. Die 17 Monate, die das Genehmigungsverfahren in Anspruch genommen hat, sind also nur zu einem Teil dem Landesumweltamt, zu einem weitaus größeren Teil allerdings anderen am Verfahren Beteiligten anzulasten. Die übrige Zeit ging für die Beseitigung eines Fehlers verloren, den die Gemeinde selbst zu vertreten hat, nämlich den Bebauungsplan.

Die Genehmigungsbehörde war in der Zwischenzeit nicht untätig. Sie hat sich bemüht, dem Investor einen Weg zur zügigen Verwirklichung seines Vorhabens zu ebnen. So wurde schon am 17. März des Jahres 2005 eine Zulassung des vorzeitigen Beginns erteilt. Auf dieser Grundlage hätte der Investor am Folgetag, am 18. März 2005, mit der Errichtung beginnen können. Das sind dann gerade noch fünf Monate, die zwischen der Vollständigkeit des Antrags und der Schaffung eines Baurechtes für die Investition liegen.

Mit der Erteilung der Genehmigung am 28. Juli 2005 wurde gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet. Wieder hätte der Investor unverzüglich, schon am nächsten Tag, mit dem Bau beginnen können. Etwaige Widersprüche hatten keine aufschiebende Wirkung - ich betone nochmals: keine aufschiebende Wirkung - für die handelnden Behörden. Der Investor hat mit den Bauarbeiten aber bis heute nicht begonnen, obwohl er daran in keiner Weise gehindert war. Es lag also auch kein Grund vor, mit besonderer Eile über einen Widerspruch zu entscheiden.

Mit der Genehmigung war - das ist üblich, nicht nur in Brandenburg - eine Befristung verbunden. Danach erlischt diese Genehmigung, wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Erteilung nicht mit dem Bau begonnen und die Anlage nicht innerhalb einer weiteren Frist in Betrieb genommen wird. Diese Frist, Frau Schulz, ist in der Tat inzwischen verstrichen, ohne dass mit dem Bau begonnen worden ist. Bei der Prüfung einer Fristverlängerung ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob sich an der Sach- und Rechtslage seit der Genehmigung etwas geändert hat.

Derzeit prüft das Landesumweltamt, ob unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung möglich ist. Es hat hierzu dem Investor nochmals Gelegenheit gegeben, die aus seiner Sicht erheblichen Tatsachen vorzutragen. Nach dieser Anhörung wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, Fakt ist doch aber, es gibt keine Fristverlängerung, und keine Bank der Welt gibt dem Investor bei einem Drittwiderspruch bei einer so großen und nachhaltigen Investition das Geld frei, solange nicht entschieden ist. Das muss man einfach so klar sagen.

Es war ja entschieden.

Es war nicht entschieden. Der Drittwiderspruch war nicht entschieden. Das Einzige, worauf Sie sich jetzt berufen, ist, dass dieser Widerspruch in Bearbeitung keine aufschiebende Wirkung gehabt hat.

Frau Schulz, wollen Sie jetzt eine Frage stellen oder darf ich etwas dazu sagen? Wenn das eine Frage war, dann möchte ich darauf antworten.

Ich habe versucht, das als Frage zu formulieren.

Herr Minister, lassen Sie die Abgeordnete zu Ihrer Frage kommen!

Gut.

Zweitens: Der Fakt ist schon etwas länger bekannt, und der Bürgermeister hatte sich um ein Gespräch mit dem Landesumweltamt bemüht. Das ist mit dem Hinweis abgelehnt worden,

man hätte im Ministerium so viel Arbeit. Ich glaube, das ist keine Art, mit den Beteiligten umzugehen.

Frau Abgeordnete, die Frage bitte!

Halten Sie das für richtig? - Ich hätte diese Frage vielleicht an den Anfang stellen sollen, Herr Präsident. Sie haben Recht.

Meine dritte Frage: Herr Minister, es tut mir furchtbar leid, aber sagen Sie mir bitte, wie ich den Wählerinnen und Wählern erklären soll, dass eine Windkraftanlage, also ein Energieträger, den wir laut der Energiestrategie auch nach vorn stellen, nicht errichtet werden kann und es gleich nebenan, drei Kilometer weiter, einen riesengroßen Tagebau geben wird und drei Dörfer abgebaggert werden. Das ist schwer zu erklären, für mich jedenfalls.

Das war jetzt die Frage. Frau Schulz, es ist unerheblich, was an Drittwidersprüchen oder Ähnlichem vorliegt. Wenn Baurecht durch die zuständigen Behörden geschaffen ist, ist dieses Baurecht geschaffen. Ich stelle hier nochmals fest, das dieses Baurecht von Behördenseite her über mehr als zwei Jahre hinweg bestanden hat. Wenn Drittwidersprüche, Klagen und Ähnliches kommen - wie es hier der Fall war -, dann weist das nur nochmals darauf hin, dass wir Rechtssicherheit für die Investoren brauchen und dass diese Rechtssicherheit nur dann eintreten wird, wenn alle rechtlich relevanten Dinge durch die Behörde so abgeprüft und vor der Entscheidung der Behörde abgewogen sind, dass eine rechtssichere Entscheidung erfolgen kann. Wenn dann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn - wie in diesem Fall - gestattet wird, ist die Behörde in diesem Punkt sehr weit gegangen. Sie ist dem Investor sehr weit entgegengekommen. Wenn er meint, er müsste noch andere Dinge abklären, oder hat interne Probleme und kann nicht mit dem Bau beginnen, dann ist das aber nicht der Behörde anzulasten.

Ich sage Ihnen noch etwas, was natürlich Genehmigungsverfahren in Summe betrifft: Die Einflussnahme von außen auf Verfahren, die eine hohe Öffentlichkeit haben, die ein hohes Klagerisiko haben, ist immer riskant. Ich verteidige jeden Mitarbeiter, der sich nicht beeinflussen lässt, der nicht Bürgermeister oder andere zu sich vorlässt, sondern dieses Verfahren nach den klaren Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes abarbeitet. Das muss passieren. Eine Behörde muss neutral arbeiten können. Ich denke, das sollte auch das Ziel dieses Landtages sein. - Danke.

Der Abgeordnete Dombrowski hat eine weitere Frage.

Herr Minister, zu diesem speziellen Fall möchte ich jetzt keine Frage stellen. Ich habe folgende Nachfrage: Sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, dass die Landesregierung eine größere Chance hätte, die Energieziele für 2020 für den Bereich der erneuerbaren Energien besser und sicherer zu erreichen,

wenn im Landesumweltamt im technischen Bereich eine qualifizierte Personalverstärkung erfolgen würde?

Herr Abgeordneter, ich bin für Vorschläge des Haushaltsgesetzgebers in dieser Richtung immer sehr dankbar. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 52 (Po- sitionierung der Landesregierung zur Wohngelderhöhung), die von der Abgeordneten Böhnisch gestellt wird.

Nach mehrmaliger Ankündigung von Bundesbauminister Tiefensee zu einer geplanten Wohngelderhöhung werden sich die Bauminister der Länder am 14. März 2008 zu einer Sonderbauministerkonferenz treffen, um sich mit einer Wohngeldleistungsnovelle zu befassen, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll.

Ich frage die Landesregierung, wie sie sich auf dieser Konferenz zu der geplanten Wohngelderhöhung positionieren wird.

Das wird uns der Wohngeldminister Dellmann sagen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Böhnisch, wir haben den Medien entnehmen können, dass der Bund beabsichtigt, die Wohngeldregelungen anzupassen. Wir sind wohl gemeinsam der Auffassung, dass eine Wohngeldnovelle nach gut sieben Jahren auch zwingend erforderlich ist, und zwar vor allem deshalb, weil nicht nur bei den Kaltmieten, sondern insbesondere auch bei den Heizkosten erhebliche Preissteigerungen festzustellen sind. Aus diesem Grunde begrüße ich es außerordentlich, dass beispielsweise Heizkosten zukünftig in die Regelungen einbezogen werden sollen.

Offiziell liegt der Landesregierung noch kein Vorschlag vor, aber ich gehe davon aus, dass uns der Bundesbauminister dies im Rahmen der Sonderbauministerkonferenz offiziell vorstellen wird. Auch das Bundeskabinett hat sich damit noch nicht beschäftigt. Jedoch ist wohl davon auszugehen, dass der Vorschlag, den wir aktuell den Medien entnommen haben, in das Bundesratsverfahren eingebracht werden wird.

In Brandenburg gibt es zurzeit etwa 22 000 Wohngeldempfängerinnen und -empfänger. Nach den Vorstellungen, die jetzt vonseiten des Bundes vorgetragen worden sind, belaufen sich die Mehrkosten auf etwa 400 Millionen Euro; ich betone: 400 Millionen Euro. Wenn das Verhältnis der Aufteilung zwischen Bund und Ländern beibehalten würde, dann wären das jeweils 200 Millionen Euro Mehrkosten beim Bund und bei den Ländern. Heruntergerechnet auf das Land Brandenburg betrügen die Mehrkosten 10 Millionen Euro. Aktuell zahlt das Land etwa 34 Millionen Euro, die auch im Haushaltsplan verankert sind.

Allein an diesen Zahlen wird klar, dass wir uns in die Beratungen im Bundesrat intensiv einbringen müssen, wobei wir uns auch mit der Frage werden beschäftigen müssen, wie wir das in unserem Haushaltsplan für das Jahr 2009 bzw. für weitere Jahre abbilden können. Das ist der richtige Zeitpunkt. Über die Details müssen wir dann noch intensiv diskutieren. - Vielen Dank.