Protocol of the Session on January 24, 2008

Ein letzter Satz dazu. Der Preisabschlag wurde den Betrieben für entgangene Wertbildung des Bodeneigentums zu DDR-Zeiten zugestanden. Es ist also ein Ausgleich dafür, dass die Bodeneigentümer nicht wie in anderen Ländern Eigenkapital aufgrund des Bodeneigentums bilden konnten. Deshalb dieser Preisabschlag beim Bodenerwerb. Dies etwa ist der Inhalt. Es gibt eine sehr schöne Broschüre, die darüber informiert.

(Zuruf von der SPD: Das ist befristet bis 2009!)

- Das ist das Neue dieser Novelle. Die Betriebe haben also noch zwei Jahre Zeit, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen. Die Treuhand wird - ich bin darüber informiert - in den nächsten zwei Jahren nur noch diese begünstigten Flächenkäufe abwickeln und alles andere zunächst zurückstellen.

Zu den steuerlichen Einflüssen.

Herr Abgeordneter, Entschuldigung, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Es gibt ein neues Begehren, eine Frage zu stellen. Des Weiteren möchte ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Ich habe die Zeit zur Beantwortung der Frage abgezogen, und trotzdem haben Sie Ihre Redezeit schon überschritten.

Mir steht noch eine Minute zur Verfügung, Frau Präsidentin.

Deshalb die Frage, ob Sie noch eine Zwischenfrage zulassen.

Ich lasse die Frage zu. Aber ich bin mit der Beantwortung der Fragen von Herrn Klein noch nicht fertig.

Ich hatte es so verstanden, dass dies schon abgeschlossen war.

Nein, das ist nicht der Fall. Herr Klein hat zwei Fragen gestellt, eine nach der Erläuterung des Begriffs EALG und eine nach dem Einfluss der steuerlichen Regelungen. Ich möchte die zweite Frage noch ganz kurz beantworten.

Mit den steuerlichen Regelungen verhält es sich folgendermaßen: Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass der Mehrerlös aus Veräußerungen von Grund und Boden mit aufstehendem Bewuchs bzw. mit Gebäuden voll einkommensteuerpflichtig ist. Dazu gibt es eine Regelung für die Reinvestition. Gemäß § 6 b können die Mehrerlöse, die meist zu 100 % nach dem Spitzensteuersatz besteuert werden, die also dem Fiskus zufließen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Boden, Grundstücke etc. reinvestiert werden. Wenn jemand 100 ha Bauland verkauft, zum Beispiel den Hektar für 50 Euro/m2, bringt das 500 000 Euro. Dafür kann er dann 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche kaufen.

Diese Regelung drückt jetzt auf den Bodenmarkt. Es wird jeder Preis geboten. Unsere Landwirte haben keine Chance, sich dort zu bewerben. Das beeinflusst auch die Preise bei der BVVG hinsichtlich des Meistgebots. Über dieses Problem sollten wir uns Gedanken machen. Nicht das Grundstücksverkehrsgesetz ist der springende Punkt, sondern es sind die steuerlichen Regelungen in diesem Bereich. Hier findet ein Verdrängungswettbewerb statt, dem wir als Landwirte nicht gewachsen sind.

Nun folgt die Frage Ihrer Fraktionskollegin.

Frau Präsidentin, diese Frage passt dazu. Das EALG ist das eine; aber wie wirken die globalen Entwicklungen auf den Bodenmarkt?

Frau Hartfelder, diese Frage kann ich ganz kurz beantworten, wir könnten darüber aber auch sehr lange und ausführlich diskutieren.

Wir leben in Deutschland nicht auf einer Insel der Glückseligen. Wir sind in die globalen Entwicklungen eingebunden. Diese vollziehen sich so, dass sich in den nächsten 20 Jahren der Nahrungsmittelbedarf - gemessen in Kilokalorien - auf der Welt verdoppelt, und zwar bei gleichzeitiger Reduzierung der landwirtschaftlichen Fläche pro Kopf der Weltbevölkerung um ein Drittel. Das heißt, die Schere geht weit auseinander. Dieses Problem wird durch die Verwendung von Primärrohstoffen zur Erzeugung von Bioenergien zusätzlich verschärft.

Das ist also das Problem: Es gibt eine Verknappung von Nahrungsmitteln auf dem Weltmarkt, die sich natürlich auf den Bodenpreis niederschlägt. Gegenwärtig findet wieder ein Gipfel in Davos statt. Dort wurde von einer Welternährungskrise gesprochen. Es sind keine Reserven mehr vorhanden. Das heizt die Situation auf dem Bodenmarkt an. Deutschland ist davon genauso betroffen wie alle anderen Länder. Das ist eine zusätzliche Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Ich bemerke, dass die Unruhe zunimmt. Ich habe auch lange genug geredet.

(Lachen und Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Man könnte sicher noch sehr lange darüber reden.

Aber dann muss man vorher eine längere Redezeit beantragen.

Bei diesem Thema ist mir nicht zum Lachen zumute, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Wenn Ihnen so ist, können Sie gern weiterlachen. Ich habe entsprechend gehandelt und werde als Landwirt auch weiter handeln, um die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herr Abgeordneter, das richtet sich nicht nur an Sie, sondern gilt generell: Es ist an manchen Stellen sehr interessant, miteinander zu reden. In solchen Fällen bitte ich Sie alle, sich in Zukunft auf längere Redezeiten zu verständigen.

Herr Minister Woidke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Albrecht Daniel Thaer wäre neidisch erblasst angesichts dieser sehr umfangreichen agrarökonomischen Ausführungen. Nachdem wir beim letzten Mal schon die Freude hatten, uns mit Dieter Helm über das Vermehrungsverhalten von Bacillus thuringensis zu unterhalten, hat er heute die landwirtschaftliche Vorlesungsreihe auf hohem Niveau fortgesetzt. Recht herzlichen Dank dafür.

Das gibt mir Gelegenheit, mich auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren. Es ist in der Tat so, dass dieser Antrag vor einem ernsten Hintergrund gestellt wurde. Ich gebe meinen Vorrednern insoweit Recht: Es geht hier um eine grundlegende Frage für die Zukunft der brandenburgischen Landwirtschaft, nämlich die Bodenfrage.

Im ersten Teil ihres Antrags fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf - ich zitiere -, „gegenüber der Bundesregierung initiativ zu werden, um die Privatisierungspraxis der BVVG so zu verändern, dass durch sie ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der bestehenden Agrarunternehmen in Brandenburg und zur Sicherung ihrer Entwicklung geleistet wird“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schreiben Anfang 2008. Boden wird in Brandenburg seit 1990 privatisiert. Ich bin froh, dass wir nicht bis zum Jahr 2008 gewartet haben, um gegenüber der Bundesregierung initiativ zu werden, sondern dass schon ein Edwin Zimmermann, ein Gunter Fritsch und ein Wolfgang Birthler in diesem Sinne tätig geworden sind und sich für die Interessen der Brandenburger Landwirtschaft eingesetzt haben. Entsprechende Erfolge auf Bundesebene sind im Interesse unserer Landwirtschaft erreicht worden.

Frau Wehlan, an den grundsätzlichen Aussagen, die ich von dieser Stelle aus im Dezember getroffen habe, hat sich unter anderem deshalb nichts verändert. Nach wie vor ist festzuhalten, dass es sich bei der Privatisierungsrichtlinie der BVVG um einen Kompromiss handelt. Es gibt hier immer einen Kampf zwischen den fiskalischen Interessen des Bundes und den agrarstrukturellen Interessen der neuen Bundesländer. Ich möchte betonen, dass es eine Konkurrenz nicht nur zwischen landwirtschaftsfremden Personen und den Bauern um bäuerliches Land gibt; es gibt auch Konkurrenz unter den landwirtschaftlichen Betrieben. Das sollte man nicht außer Acht lassen.

Ein Aspekt wird hier anscheinend vergessen. Sie stellen in Ihrem Antrag die Situation so dar, als gäbe es nur Katastrophen auf dem Bodenmarkt. Dies ist falsch. Das gilt für den Bodenmarkt in Summe und erst recht für die BVVG-Privatisierung. Von Brandenburger Agrarunternehmen werden fast täglich BVVG-Flächen erworben. Wir werden auch aus diesem Grund den schwer errungenen Kompromiss nicht infrage stellen; denn dadurch müssten auch die derzeit laufenden Erwerbsverfahren gestoppt und langwierige Verhandlungen - ich betone: mit ungewissem Ausgang - geführt werden.

Den erzielten Kompromiss können wir mittragen. Allerdings trifft nicht jede einzelne Äußerung eines BVVG-Mitarbeiters auf unsere Unterstützung, geschweige denn auf unser Wohlwollen. Wir sehen die Risiken sehr genau. Wir sehen auch, dass es Leute gibt, die sagen: Wenn ich mehr Geld einnehme, kann ich vielleicht meine Karriere vorantreiben. - Insoweit gibt es ein Risiko. Wir beobachten die Entwicklung speziell auf dem Bodenmarkt sehr genau.

Der Bodenmarkt hat sich - das ist der Unterschied zum Bodenmarkt des Jahres 1990 - in den letzten Monaten und Jahren sehr turbulent entwickelt. Wir werden weiterhin die Grundsätze verfolgen, die wir schon in der Vergangenheit gegenüber dem Bund vertreten haben.

Erstens: Wir lehnen das Last-call-Verfahren ab. Dieses Verfahren treibt bei einigen Ausschreibungen die Preise in die Höhe und führt dazu, dass unsere Landwirte teilweise nicht mehr mitbieten können.

Zweitens: Wir wollen die Ergebnisse der Gutachterausschüsse in das Bewertungssystem der BVVG einbeziehen und damit eine offene und transparente Bewertung der Flächen erreichen. Wir brauchen keine Zahlen, die für die Öffentlichkeit und den Landwirt, der sich an dem Verfahren beteiligen will, nicht nachvollziehbar sind.

Drittens: Wir wollen, dass solche Betriebe eine Sonderfallregelung bekommen, die nicht in den Rahmen der neuen Privatisierungskonzeption passen, aber durch den Entzug von Flächen in ihrer Existenz bedroht wären.

Wir haben die genannten Punkte ausgiebig mit der Bundesregierung erörtert. Zu einem Großteil gibt es Übereinstimmung bzw. Fortschritte in der Diskussion.

Frau Wehlan, Sie schlagen eine Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes vor, wissen aber genau, dass man damit nur einen Teil des Problems erfassen würde. Das Grundstücksverkehrsgesetz ist heute ein wichtigeres Instrument als jemals zuvor; aber es ist nicht das einzige Risiko. Wenn sich Großinvestoren an Betrieben beteiligen, indem sie Gesellschafteranteile erwerben, dann findet das Grundstücksverkehrsgesetz keine Anwendung, und der Boden ist am Ende doch in anderen Händen. Auf der Grundlage des Grundstücksverkehrsgesetzes könnte dagegen nichts ausgerichtet werden.

Wir werden die seit 1990 vom Land Brandenburg verfolgten Grundsätze weiterhin befolgen. Wir wollen, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe auch mithilfe der Bodenprivatisierung stabilisiert werden und dass unsere Strukturen weiterhin wettbewerbsfähig sind. Deswegen werden wir dem Bodenmarkt weiterhin besondere Beachtung schenken und die agrarstrukturellen Interessen des Landes Brandenburg sichern. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Da die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet ist, kommen wir zur Abstimmung. Ihnen liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/5746 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden; er ist somit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Jugendstrafrecht nicht verschärfen - Jugendkriminalität durch soziale Integration begegnen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/5747

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Sarrach, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So glücklich die Europapolitikerinnen und -politiker dieser Tage sein können, so unglücklich müssten die Rechtspolitiker sein, weil wir mit unseren Themen immer an das Ende der Tagesordnung rücken; das ist keine Besonderheit. Dabei ist es doch ein recht spannendes Thema, weil es jeden Tag in der Zeitung steht. Die aktuellen Landtagswahlkämpfe haben es möglich gemacht, dass kaum ein Tag vergeht, an dem nicht Politikforderungen nach härteren Strafen, Erziehungscamps oder dem „Warnschuss-Arrest“ erhoben werden.

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])

- Dazu komme ich noch, Herr Senftleben. - Auch im Land Brandenburg glauben vor allem CDU-Politiker, dass ein solches politisches Handeln notwendig sei.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt jede Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Ich habe vernommen, dass, was unseren Antrag betrifft, die Meinung bestehe, er könne einem Denkverbot gleichkommen. Ich bin der Auffassung, dass es heute durchaus möglich ist, sich im Landtag zu den aktuellen Vorschlägen zu verhalten, Position zu beziehen und dass insofern nicht von einem Denkverbot gesprochen werden kann. Ich kann es kaum glauben, dass beispielsweise Sozialdemokraten hier noch Beratungsbedarf haben. Diese Blöße können Sie sich, so glaube ich, nicht geben, nachdem Ihre eigene Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen Mitunterstützer des Aufrufs „Hände weg vom Jugendstrafrecht!“ ist.

(Der Redner hält ein Schriftstück hoch.)