Dann lassen Sie mich an dieser Stelle abkürzen und Folgendes sagen: Ich habe überhaupt kein Problem damit, zu sagen: Der Status quo kann immer überwunden werden. Warum soll es nicht in einem Bundesland so etwas wie ein Sozialticket geben? Also lassen Sie uns über eine sinnvolle Lösung nachdenken. Da habe ich meine kleine Kritik an der von mir geschätzten Volksinitiative schon einmal formuliert. Es ist keine gute Idee, ein Sozialticket anzulegen, das auf das Territorium einer Gebietskörperschaft beschränkt ist. Wenn ich von Teltow nach Potsdam für 2,40 Euro fahre - halber Preis: 1,20 Euro; natürlich nicht für mich, aber im Falle eines Sozialtickets -, dann würde das im Ergebnis dazu führen, dass ich gar nicht über die Grenze der Gebietskörperschaft komme. Fahre ich zwei Kilometer östlich von Teltow, bin ich in Großbeeren und brauche dann schon zwei zusätzliche Tickets. Gerade in diesem Bereich rund um Berlin, wo die Schnittstellen so groß sind, macht es Sinn, über andere Einheiten nachzudenken.
Ich lasse sie zu, doch erst möchte ich gern meinen Satz zu Ende führen. - Deshalb hat der VBB eine Erhebung auf der Basis der Anspruchsteller aus SGB II und SGB XII vorgenommen
und eine Größenordnung von etwa 230 000 Betroffenen, gemessen im Juni 2007, ausgemacht und dies darauf angelegt. Das sind die Geisterzahlen, die hier immer wieder zugerufen werden. Das sind keine offiziellen Zahlen, wie es im Text der Volksinitiative heißt, sondern es sind Zahlen, die einer reinen Kostenrechnung - es ist keine Marktanalyse - zugrunde liegen. Dazu sagt man: Wenn man ein VBB-Ticket auf einer Gebietskörperschaft abbilden würde, wären das etwa 5 Millionen Euro. Das kann aber nicht befriedigen, sondern es müsste ein größerer Bereich einer VBB-Karte sein. Das wären dann 9,9 Millionen Euro. Das sind die Zahlen, die der VBB selbst nennt, immer unterstellt, 30 % der Berechtigten würden dies in Anspruch nehmen. Ich glaube, da ist es sinnvoll, sich noch einmal kundig zu machen.
Um uns noch einmal zu verständigen: Ihre Redezeit ist zu Ende, auch mit diesem langen Satz. Da aber die Frage vorab angemeldet war, gibt es jetzt die Chance, die Frage zu stellen und auch noch, die Antwort zu geben. Bitte schön, Frau Wehlan.
Herr Klocksin liebt es ja, die Redezeit durch die Beantwortung von Fragen zu verlängern. Aber das war eigentlich nicht mein Ansinnen. Nur zu Ihrem Unverständnis, warum die Ebene einer Gebietskörperschaft genommen würde, hätte ich eine Nachfrage. Sie wissen sicherlich, dass die Gewährsträgerschaft im Rahmen des VBB auch auf die Gebietskörperschaftsebene reflektiert. Also, die Landkreise sind Auftragsgewährsträger für den VBB. Ist es dann nicht logisch, dass man bei der Einführung eines Sozialtickets auf eine vorhandene Struktur zurückgreift? Sonst hätten Sie uns doch wieder vorwurfsvoll gefragt, was dieser bürokratische Aufwand jetzt noch soll. Wir greifen auf eine Struktur zurück, die vorhanden ist. Insofern wäre die Frage, ob Ihnen bekannt ist, dass diese Gewährsträgerschaft im VBB auf die Kreise übertragen ist.
Es geht doch um die Transportmöglichkeit für das Individuum, nicht um die Frage der Gewährsträgerschaft. Es geht darum, möglich zu machen, dass sich jemand von Ludwigsfelde nach Potsdam begeben kann und nicht an der Kreisgrenze stoppen muss. Das ist doch der entscheidende Punkt. Das ist mit dem Vorschlag in der Form aber nicht gewährleistet.
- Ich glaube, Herrn Vietze gelingt es, gleichzeitig zuzuhören und zu sprechen. - Wenn wir das tun, dann müssen wir uns aber
Da bedarf es selbstverständlich der Mitarbeit der Landkreise und der kreisfreien Städte. Alles andere wäre eine reine Schauveranstaltung.
Da die Volksinitiative von vielen seriösen Organisationen - dabei will ich die Seriosität Ihrer Partei gar nicht infrage stellen - getragen wird, ist es mir wichtig, darauf zu reagieren. Was Sie im Moment machen, ist ja nichts anderes als eine Skandalisierung des Themas, um es im Vorwahlkampfjahr warmzuhalten. Dafür habe ich Verständnis. Ich würde das, wenn ich in der Opposition wäre, vielleicht genauso machen. Aber Sie nehmen überhaupt nicht zur Kenntnis, was der Hauptausschuss beschlossen hat. Das sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen.
Dann schließe ich den Satz an dieser Stelle ab, wobei ich abschließend nur noch Wert darauf lege, dass der Hauptausschuss festgestellt hat, das Funktionieren des örtlichen Sozialtickets zur Jahresmitte, im II. Quartal dieses Jahres, evaluieren zu wollen. Damit haben wir eine gute Entscheidungsgrundlage, auf der mehr erreicht wird, als es bei einer reinen Emotionalisierung eines solch wichtigen Themas möglich wäre. - Herzlichen Dank auch für Ihre Geduld.
Vielen Dank. - Ich habe mehrfach geklingelt, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir vor einer namentlichen Abstimmung stehen. Jetzt weise ich zunächst darauf hin, dass die Aussprache beendet ist.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/5576. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE namentliche Abstimmung verlangt.
Vor dieser Abstimmung möchte ich auf etwas hinweisen, Frau Kollegin Lehmann. In der Beschlussempfehlung heißt es, der Landtag möge den Gegenstand der oben genannten Volksinitiative ablehnen. In Ihrem Redebeitrag, Frau Kollegin, klang das etwas anders. Deswegen sah ich mich genötigt, diesen Hinweis zu geben.
Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung bekannt: 43 Abgeordnete stimmten mit Ja, 31 Abgeordnete stimmten mit Nein. - Damit ist die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses angenommen.
Zweitens liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/5749 vor. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich ist gegen den Entschließungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nichtwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht, Herr Wirtschaftsminister. Was Sie mit Ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage 32 zu den Auswirkungen der Globalisierung auf die Wirtschaftsprozesse in Brandenburg vorgelegt haben, ist so haarsträubend, dass Sie dafür normalerweise Ihren Hut nehmen müssten, Herr Minister. Nach dem Motto des griechischen Philosophen Sokrates: „Ich weiß, dass ich nichts weiß“, offenbaren Sie in der vorliegenden Antwort, dass Sie und Ihr Ministerium für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen durch die zunehmende Globalisierung, ja selbst für die Bewältigung Ihrer ureigenen wirtschaftspolitischen Grundaufgaben in der Gegenwart nicht über das geringste dafür notwendige Zahlenmaterial verfügen. Was soll man von einem Wirtschaftsministerium halten, welches noch nicht einmal weiß, wo sich die einzelnen Unternehmen des Landes befinden, in dem Ahnungslosigkeit bezüglich Mitarbeiter, Umsatz- oder Eigenkapitalzahlen der im Lan
de ansässigen Unternehmen herrscht und wo offensichtlich keine Daten über Insolvenzen oder Liquidationen im Lande ansässiger Unternehmen vorgehalten werden?
Was soll man schließlich von einer Landesregierung halten, wo der Finanzminister zwar einerseits mittels einer rigorosen Rotstiftpolitik die Bürgerinnen und Bürger und die kleinen und mittelständischen Firmen des Landes buchstäblich zu Tode spart, welcher aber andererseits keinerlei Erkenntnisse darüber vorliegen, welche Steuerverluste, aus dieser Totsparpolitik resultierenden Unternehmensinsolvenzen bzw. Unternehmensverlagerungen entstanden sind? Wie, Herr Wirtschaftsminister, wollen Sie jemals eine antizyklische Wirtschaftspolitik betreiben, wenn Sie noch nicht einmal Erkenntnisse über die aus den Unternehmensaufgaben bzw. Unternehmensverlagerungen in den letzten Jahren entstandenen Kaufkraftverluste haben?
In diesem Stil geht es in Ihren Antworten auf unsere 33 Fragen munter weiter. Weder hat die Landesregierung irgendwelche Erkenntnisse über die branchenspezifische Aufschlüsselung der im Lande vorgenommenen Unternehmensansiedlungen stattdessen wird auf die sogenannten Branchenkompetenzfelder verwiesen -, noch liegen ihr irgendwelche Umsatz- oder Mitarbeiterzahlen der angesiedelten Unternehmen vor. Als Entschuldigung wird auf die Vertraulichkeit dieser Daten verwiesen. Über die Eigentumsverhältnisse der im Land Brandenburg ansässigen Unternehmen kann ebenso wenig eine Aussage getroffen werden.
Es ist geradezu unglaublich, dass Sie im Vorspann Ihrer Antwort schreiben - das muss ich hier wörtlich zitieren -:
„Es ist überdies weder die Aufgabe der Landesregierung, noch wäre es möglich bzw. angesichts des dazu erforderlichen Aufwandes angemessen, Unternehmensdaten in größerem Umfang selbst zu erheben, auszuwerten oder gar zu veröffentlichen.“
Ich denke, Herr Minister, Sie hatten erstens genug Zeit, dies zu tun, und zweitens ist genau das Ihre Aufgabe und die Ihrer hochbezahlten Mitarbeiter; denn ohne diese Daten ist selbst in einer Kleinstadt Wirtschaftsförderung absolut unmöglich. Sie, Herr Minister, sind für die Wirtschaftsförderung unseres ganzen Landes Brandenburg verantwortlich. Also ist es Ihre ureigenste Aufgabe, aufgrund detaillierten Datenmaterials genau das zu betreiben, wofür Sie vom Steuerzahler bezahlt werden, nämlich Wirtschaftsförderung.