Münch hat ausführlich dargelegt, was das Anliegen des Gesetzes ist. Als uns die Vogelgrippe aufgeschreckt hat, hat jeder nach dem öffentlichen Gesundheitsdienst gerufen. Wenn die Hygiene in die Betriebe kommt oder wenn im Sommer die Schwimmbäder kontrolliert werden, ist der öffentliche Gesundheitsdienst tätig. Öffentlicher Gesundheitsdienst ist wirklich nötig und umfasst nicht nur den Kinderschutz. Aber ich möchte noch einmal auf den Kinderschutz eingehen.
Frau Wöllert, wir schaffen Doppelstrukturen ab. Sie haben im ersten Teil Ihrer Rede gesagt, dass nur wenige Kreise die vorgesehene Anzahl der Reihenuntersuchungen schaffen. Das wollen wir ändern, indem wir zu den U-Untersuchungen pflichtig einladen. Was nützt uns eine Vorgabe in den Kindergärten, wenn die sowieso nicht geschafft wird?
Ein ganz wichtiger Aspekt ist für mich das Einladungswesen. Jedes Kind, das wir erreichen, ist ein Kind, das von uns wirklich kontrolliert wird. Mit den Untersuchungen im dritten Lebensjahr wollen wir alle Kinder erreichen, auch die Hauskinder. Ich hatte am Anfang arge Bedenken, weil ich mir gesagt habe: Ich suggeriere damit ja, dass alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, dies nicht ordentlich machen und dass ich alle irgendwann einmal vorladen muss. Die Eltern, die die Untersuchung vornehmen lassen, werden das mit einem Lächeln hinnehmen, hoffe ich, und werden den guten Gedanken dahinter sehen. Aber ich erhoffe mir dadurch auch, dass wir Kinder herauspicken, die tatsächlich bedroht sind. Das ist mir den Konflikt zwischen den Eltern, die gut betreuen, und denen, die wir dann herausfischen, wert.
Ich meine, es gibt noch Klärungs- und Diskussionsbedarf, wie wir gerade bemerkt haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bitte Sie darum, der Überweisung des Gesetzentwurfs zuzustimmen. - Vielen Dank.
Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5286 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde dem Überweisungsantrag einstimmig gefolgt.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält der Abgeordnete Gujjula. Er spricht für die SPD-Fraktion. - Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich ist Brandenburg sehr arm an Bodenschätzen. Es hat wenig Metalle, aber märkisches Gold. Gemeint sind die vielen Medaillen, die Brandenburger Sportler gewinnen. Während der Olympischen Spiele in Athen stand in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“:
Auf diese goldenen Leistungen in Judo, Schießen, Kajakfahren, Rudern usw. kann man genauso stolz sein wie auf unsere 2 877 Brandenburger Sportvereine. Aber dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Er kostet sehr viel Kraft und Schweiß. Aber er kostet auch viel Geld, und darum geht es heute.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes zeigen wir einmal mehr: Brandenburg lässt sich seinen Sport etwas kosten. Wir geben gern Geld dafür aus. Auf hohem Niveau wollen wir den Sport fördern und haben ihn deshalb bisher aus allen Haushaltseinsparungen herausgehalten. Es gibt genügend Freizeitsportler und leidenschaftliche Präsidenten von Sportvereinen in diesem Saal, die auch in Zukunft nicht zulassen, dass jemand Hand an unsere Sportförderung legt. Bestes Beispiel: die rückläufigen Einnahmen aus den Konzessionsabgaben der Lotterien und Sportvereine, die wir jetzt kompensieren.
Die Feststellung eines Mindestbetrages in Höhe von 15 Millionen Euro kann sich sehen lassen. Gegenüber der bisherigen Finanzierung entstehen Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 3 Millionen Euro. Wenn wir an die Bedeutung des Breitensports vor allem für Kinder und Jugendliche denken, dann sind diese Kosten gut investiertes Geld. Wir decken sie durch Steuereinnahmen im Gesamthaushalt.
Als Arzt und auch als Ehrenvorsitzender eines der ältesten Sportvereine in Brandenburg, des Männerturnvereins Altlandsberg 1860, und auch als Sponsor der Zweiten-Bundesliga-Frauenmannschaft weiß ich, wie gesund Bewegung ist. Sie fördert die Leistungsfähigkeit und macht Spaß, gerade im Verein. Für mich als sportpolitischer Sprecher der SPD sind drei Handlungsfelder sehr wichtig:
Erstens der Schulsport, der bekanntlich nicht in der Schule, sondern in bewegungsorientierten Kitas anfängt. Zu Recht arbeiten erste Kitas unter der Regie der brandenburgischen Sportjugend. Zu Recht kooperiert die Hälfte unserer Grundschulen mit den lokalen Sportvereinen. Es müssen noch mehr werden.
Zweitens der größte Teil des ehrenamtlichen Sports in den Vereinen. Fast in jedem Landkreis und in jeder größeren Stadt gibt es Marathonläufe, Sportfeste und Turniere mit großer Tradition. Ich will dieses großartige Engagement von 393 219 Sportlern, Brandenburgerinnen und Brandenburgern, in Vereinen sichern und erweitern helfen.
Verglichen mit anderen Bundesländern stehen wir sehr gut da in puncto Leidenschaft und auch in puncto Finanzierung. Niemand wird erwartet haben, dass wir aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol der Länder davon Abstriche machen. Ich glaube, dass es großen Konsens bei dieser Gesetzesänderung gibt, und verweise auf ein Zitat des deutschen Schriftstellers Martin Kessel:
Ich glaube, dass keiner von uns etwas gegen Glück hat. Deswegen kann ich allen Abgeordneten insbesondere der Koalition nur empfehlen, diese Vorlage an den Ausschuss zu überweisen. - Danke.
Wir setzen die Beratung mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Es spricht die Abgeordnete Meier.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich sehr, dass endlich wieder mal ein Lösungsansatz gefunden wurde, über den sich die drei großen Fraktionen einig sind. Das freut mich umso mehr, als damit einer Forderung der Betroffenen selbst Rechnung getragen und eine Forderung der Fraktion DIE LINKE umgesetzt wird. Bereits vor mehreren Monaten hat unsere Fraktion öffentlich gefordert, dass die Summe von 15 Millionen Euro verstetigt werden sollte, um nicht den Schwankungen der Glücksspielabgabe ausgesetzt zu sein, die nach der neuen Regelung zu erwarten sind. Es ist aber nur ein erster Schritt, den wir in diesem Land gehen, um unserer Verantwortung in der Sportförderung und Sportentwicklung gerecht zu werden.
Es sei mir ein ganz kleiner Einwurf zur Deckungsquelle gestattet. Wenn wir bei unseren Haushaltsanträgen die Deckungsquelle „Steuermehreinnahmen“ angeben, wird uns immer vorgeworfen, dass wir uns einer Quelle bedienten, die man nicht überschauen könne. Insofern finde ich es schon spannend, dass Sie bei Mindereinnahmen diese Deckungsquelle angeben. Aber sei's drum.
Nach wie vor sehen wir vorhandene oder sich gar zuspitzende Probleme im Sport, insbesondere im Bereich der Sportstätten. Wir haben im September vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sportstätten für den Kinder- und Jugendsport festschreiben sollte. Die SPD begründete ihre Ablehnung damals mit der nach ihrer Meinung bereits existierenden Regelung im Sportförderungsgesetz. Dass dies allerdings eine Kannbestimmung und die Realität in den Kommunen eine andere ist, wird leider sehr gern verdrängt. Minister Rupprecht lehnte damals eine Behandlung im Ausschuss ab und verwies auf die Landessportkonferenz. Auch dort spielte dieses Thema im vergangenen Jahr keine Rolle, aber auf der letzten Konferenz am vergangenen Freitag verwiesen die Vertreter der geladenen Kommunen in ihren Beiträgen selbst auf dieses Problem.
Ein weiteres Thema tauchte auf, eines, das ich vorhin als ein sich zuspitzendes Problem bezeichnete und auf das auch der
Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Gerlach in seinem Interview am Montag verwies. Die nach Meinung der Fraktion DIE LINKE falsche Bildungspolitik der Koalition wirkt sich nicht nur problematisch auf Schulen, Pädagogen, Kinder und Eltern aus, sondern strahlt auch auf den Freizeitbereich aus. Ortsansässige Sportvereine sind auf die Nutzungsmöglichkeiten der an die Schulen angeschlossenen Sportstätten angewiesen. Mit der Schließung von Schulen und der Aufgabe von Bildungsstandorten, vor allem im ländlichen Raum, stehen auch die - so Gerlach - absolut erforderlichen Sporthallen nicht mehr zur Verfügung. Vereine allein sind nicht mehr in der Lage, die nötigen Mittel für den Unterhalt der Sportstätten aufzubringen. Betroffen von Schulschließungen sind ohnehin schon Kinder und Jugendliche aus strukturschwachen Gegenden. Wenn man ihnen dann noch die oft einzige Möglichkeit zur aktiven Freizeitgestaltung in ihrem Ort nimmt, dann ist das doppelt fatal.
Diese Möglichkeit zu erhalten ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig - wir haben das alles schon mehrfach gehört -, schließlich erfüllen gerade auch Sportvereine eine überaus wichtige gesellschaftliche Funktion. In dieser Frage ist also ein schnelles Umsteuern nötig. Hier benötigen sowohl die Sportvereine als auch die Kommunen die Unterstützung des Landes. Wir sollten uns mit dem Sportförderungsgesetz nicht in Zufriedenheit wiegen, sondern es als ersten Schritt ansehen, dem weitere folgen müssen, um dem Sport im Land die angemessene Perspektive zu bieten, die er verdient. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 10. Dezember 1992 wurde im Landtag Brandenburg das Sportförderungsgesetz der damaligen Landesregierung beschlossen. Bereits im Februar 1991 - Frau Blechinger wird sich erinnern -, also kurz nach der Konstituierung des Landtages, hatte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Sportförderung eingebracht. Das zeigt und unterstreicht, dass der CDU-Fraktion und der CDU insgesamt der Sport wichtig war und ist.
Sport hat insgesamt eine positive Breitenwirkung. Sport zieht mehr Menschen in seinen Bann als alle anderen Formen gesellschaftlicher Betätigung. In den Sportverbänden engagieren sich über 50 000 Ehrenamtler, die über 900 000 Stunden ableisten.
Die Mitgliederzahl in den Landessportverbänden ist kontinuierlich gestiegen. Mitglied im Landessportbund sind - wie wir von meinem Vorredner, dem neuen Kollegen in der SPD-Fraktion, schon hörten - 2 877 Turn- und Sportvereine des Landes Brandenburg. Die Vereine haben insgesamt 293 000 Mitglieder. Besonders groß ist dabei die Altersgruppe der Sieben- bis 14-Jährigen mit über 50 000 Mitgliedern. Aber auch 38 000 Männer und Frauen, die älter als 61 Jahre sind, sind in den Sportvereinen organisiert. Mitglieder im LSB Brandenburg e. V. sind 14 Kreissportbünde, 4 Stadtsportbünde, 49 Landessportver
In den Koalitionsverträgen haben wir uns gemeinsam mit der SPD immer zur Landessportförderung bekannt. Sport umfasst viele Bereiche wie den Leistungs- und Spitzensport, aber auch den Schul- und Breitensport, der wiederum Sport für Senioren, für Behinderte, für Jugendliche und Kinder oder den Sport im Rahmen der Rehabilitation einschließt. Der Sport hat nicht nur eine gesundheitliche Komponente, er erzieht Menschen auch zu mehr Toleranz und sorgt dafür, dass der Teamgeist, die Willensbildung und ganz besonders die Leistungsbereitschaft ausgeprägt werden.
Wenn wir ehrlich sind, sind wir ja auch alle stolz, wenn Sportlerinnen und Sportler wie Kathrin Boron oder Kevin Kuske, die ich stellvertretend für viele andere nenne, medaillengeschmückt von Wettkämpfen zurückkommen.
Bis zum Jahr 2002 erfolgte die Sportförderung aus dem Haushalt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Im Jahr 2002 hat der Landessportbund darum gebeten, die Förderung gänzlich auf Lottomittel umzustellen. Damit sollte die Sportförderung unabhängig vom Haushalt gesichert werden. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht selbstverständlich ist. Das Parlament und die Landesregierung sind zum damaligen Zeitpunkt dem Wunsch des Landessportbundes nachgekommen. Ab 2004 wurden für die Sportförderung Lottomittel in Höhe von 36 % der Konzessionsabgabe eingesetzt.
Eine zusätzliche Förderung des Sports erfolgte über den GPO, den Goldenen Plan Ost der Bundesregierung, an dem wir uns anteilig beteiligen. Das war sehr hilfreich; denn viele Sportstätten - das hat meine Vorrednerin schon gesagt - befanden sich unmittelbar nach der Wende in einem sehr maroden Zustand. Die Mittel wurden vielseitig verwendet. Aber besonders Vereinshäuser und deren Sanitäreinrichtungen wurden mit relativ wenigen Fördermitteln in vielen ehrenamtlichen Stunden errichtet oder saniert.
Wenn sich jetzt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol der Länder gesetzliche Veränderungen ergeben, die auch zu Änderungen im Lottospielverhalten führen können, dann, denke ich, ist es richtig, wenn wir das Sportförderungsgesetz in der von uns beabsichtigten Richtung ändern. Mit der vorliegenden Änderung der Finanzierung wollen wir verhindern, dass die Sportförderung ins Trudeln kommt. Vor allen Dingen ist es uns wichtig, dass der Sport klare Richtlinien für die Vorbereitung der übernächsten Olympischen Spiele, nämlich 2012, hat, damit Planungssicherheit erhält und in Ruhe in diesem Verband arbeiten kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde meinen Redebeitrag nicht so ausführlich gestalten; denn es scheint fraktionsübergreifend Einigkeit zu herrschen: Die Förderung des Sports ist wichtig und auch ihre Ausfinanzierung.
Damit komme ich zu zwei Kritikpunkten meiner DVU-Fraktion, und zwar, was die Deckungsquelle anbelangt; Frau Meier hat es schon kritisiert. Sie schreiben wörtlich: