Protocol of the Session on November 14, 2007

Damit komme ich zu zwei Kritikpunkten meiner DVU-Fraktion, und zwar, was die Deckungsquelle anbelangt; Frau Meier hat es schon kritisiert. Sie schreiben wörtlich:

„Mindereinnahmen aus der Glücksspielabgabe werden durch Steuermehreinnahmen im Gesamthaushalt ausgeglichen.“

Doch was ist, wenn das Geld nicht mehr so sprudelt, wenn die Steuereinnahmen sinken und wir sogar Steuerausfälle haben? Aus dem Grunde werden wir diesem Gesetz so nicht zustimmen können. Wir werden uns enthalten.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Wir haben noch einen Kritikpunkt. Wir sind der Meinung, dass nicht nur eine stetige, sondern eine steigende Förderung des Sports sinnvoll wäre. Die eingestellten 15 Millionen Euro dürften auf Dauer nicht ausreichend sein.

Ich denke, dass ich die Gründe dargelegt habe, warum die DVU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen kann.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung spricht der zuständige Minister, Herr Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Landesregierung begrüße ich sozusagen als zuständiger Landesobersportler den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU ausdrücklich.

Wie wir alle wissen, kommt es zu einer Neugestaltung des Glücksspielwesens. Als Folge dieser Entwicklung werden die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe der Lotterien und Sportwetten deutlich zurückgehen. Eine solche Entwicklung war nicht absehbar, als wir seinerzeit die Sportförderung auf eine ausschließliche Finanzierung aus Lottomitteln umgestellt haben. Wir waren uns damals zwar der Risiken bewusst, die sich aus einem möglichen Rückgang des Spielbetriebs ergeben könnten, eine strukturelle Änderung, wie sie jetzt stattfindet, gehörte aber damals nicht zu den absehbaren Ereignissen. Deshalb wären ohne Änderung des Sportförderungsgesetzes erhebliche negative Folgen für den Sport in unserem Land zu befürchten.

Mit der vorgeschlagenen Festschreibung eines Mindestbetrages in Höhe von 15 Millionen Euro wird die Sportförderung für die nächsten Jahre auf dem gegenwärtigen Niveau konsolidiert. Damit ist es dem Landessportbund und der Landesregierung möglich, die Strukturen des organisierten Sports in unserem Land weiter angemessen zu unterstützen. Die Alternative wären Einschränkungen in allen Bereichen unserer erfolgreichen Sportförderung. Besonders dramatisch wären diese Einschränkungen bei der Nachwuchsförderung der Landessportverbände. Da gemäß Artikel 35 unserer Verfassung die Sportförderung auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breiten- und Spitzensport gerichtet sein muss, wäre beispielsweise eine Reduzierung der Trainerstel

len für den Kinder- und Jugendsport im Land Brandenburg unvermeidbar.

Nicht zu unterschätzen wären auch die negativen Auswirkungen auf die Förderung des Bundes im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Spitzensportstrukturen im Land Brandenburg. Ohne die mit dem Bund abgestimmte Nachwuchsentwicklung sind die sehr erfolgreichen, im erheblichen Maße mit Bundesmitteln geförderten Strukturen der Olympiastützpunkte in Brandenburg in Zukunft nicht gesichert. Auch große Einschränkungen - darüber haben meine Vorredner schon gesprochen - bei der Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus wären die Folge einer negativen Entwicklung der Glücksspielabgabe. Im Bereich der Sportstätteninfrastruktur haben wir auch Dank des Goldenen Planes Ost der Bundesregierung in der Vergangenheit erhebliche Fortschritte erreicht.

Da nach dem Jahr 2009 der Goldene Plan vermutlich nicht fortgesetzt wird, was ich sehr bedauere, muss die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus dann im Rahmen der im Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

Aus den genannten Gründen begrüße und unterstütze ich die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausdrücklich. Brandenburg ist und bleibt ein Sportland, und wir werden hier und heute einen wichtigen Beitrag dazu leisten. - Sport frei! Danke.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt, und ich stelle den Gesetzentwurf - Zweites Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes Brandenburg - in der Drucksache 4/5289, 2. Neudruck, zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist das Gesetz in 1. Lesung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zur Situation der Justiz im Land Brandenburg

Große Anfrage 31 der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/4812

Antwort der Landesregierung

Drucksache 4/5146

Die Debatte wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Sarrach eröffnet. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion DIE LINKE stellte - übrigens ein einmaliger Vorgang in vier Wahlperioden - eine Große Anfrage zur Situation der Justiz im Land Brandenburg, um für das Parlament und die inter

essierte Öffentlichkeit einen präzisen, aktuellen und umfassenden Gesamtüberblick zu diesem wichtigen Themenfeld der Landespolitik zu erhalten. Wir erwarten, dass die Beantwortung dieser Großen Anfrage Ausgangspunkt und Grundlage für die notwendigen und fruchtbaren Diskussionen der aktuellen und zukünftigen Justizpolitik wird.

Ich weiß, dass die Verpflichtung der Landesregierung, parlamentarische Anfragen zu beantworten, ernst genommen wird. Die Regierung geht dabei ein Risiko ein: Sie muss sich in die Karten schauen lassen und verliert eventuell die Möglichkeit, zu bluffen. Aber Demokratie ist eben nicht weniger riskant, als mit offenen Karten zu spielen. Dass auf einzelne Fragen abschweifend oder unvollständig geantwortet wird, kann passieren. Jedoch kann nicht hingenommen werden, dass mehr als die Hälfte der Fragen der Großen Anfrage derart verplaudert beantwortet werden, dass wir unsere Nachfragen sofort als eine neue Große Anfrage einreichen könnten, ohne sie umschreiben zu müssen.

Große Teile der Beantwortung lesen sich wie Essays, zu denen man sich von der Fragestellung allenfalls hat inspirieren lassen. Andere Teile ergehen sich weitschweifig in Themen, nach denen gar nicht gefragt wurde. Wieder andere Teile räumen zwar redselig komplettes Nichtwissen zu den erfragten Sachverhalten ein, jedoch bleibt völlig unklar, warum man dann die Große Anfrage nicht zum Anlass nahm, sich das nötige Wissen in wichtigen Bereichen endlich zu verschaffen. An einigen Stellen entwertete die Landesregierung das parlamentarische Fragerecht zu einer Gelegenheit peinlicher Selbstdarstellung. Schließlich kann man in der Beantwortung nicht selten auf ein und derselben Seite in sich Widersprüchliches lesen.

Für all das möchte ich Ihnen im Folgenden einige Beispiele liefern. Mit unserer Frage 41 erfragten wir den konkreten Nutzen der justiziellen Zusammenarbeit des Landes Brandenburg mit dem Land Berlin. Wir taten dies, weil die Schaffung gemeinsamer Justizeinrichtungen immer mit dem Versprechen der Effektivierung der Aufgabenerledigung einherging. Wir wussten um Softwareprobleme, um nicht rechtzeitig kündbare Mietverträge, um Personalübernahmefragen und um die Abneigung, ein gemeinsames Gericht in Cottbus zu errichten. Unter „Effektivierung“ versteht man bekanntlich die Schaffung eines günstigeren Verhältnisses zwischen geleistetem Aufwand und erlangtem Nutzen. Das ist dann auch bezifferbar.

Ich gebe Ihnen nun die Antworten der Landesregierung auf unsere Frage nach dem konkreten Nutzen der justiziellen Fusion wider: Der Erfahrungsaustausch sei jetzt viel intensiver. Die räumliche Nähe zwischen den Richtern sei gefördert worden. Man gewinne vermehrt gegenseitige Denkanstöße. Die beruflichen Perspektiven der Mitarbeiter seien infolge der Fusion irgendwie erweitert. - Hätten Sie ein frisch verliebtes jugendliches Pärchen nach dem Zweck und dem Nutzen ihrer neuen Beziehung gefragt, sie hätten vermutlich ähnlich geantwortet: intensiver, näher, Denkanstöße usw. usf.

Am Ende dieser recht lyrischen Beantwortung findet sich dann endlich doch ein Ansatz zu mehr Pragmatik. Es heißt, das neu geschaffene Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg sei für Brandenburg von Vorteil, weil die Kosten des Mahnverfahrens im Wege der Automatisierung gesunken seien und das Verfahren habe beschleunigt werden können. Zum Zentralen Mahngericht und seinem Nutzen für Brandenburg hatten wir uns

auch mit den Fragen 7 b und 8 erkundigt. Die Antworten der Landesregierung verwundern. Demnach wird die durchschnittliche Verfahrensdauer in Mahnsachen statistisch gar nicht erfasst. Lediglich eine Stichprobenerhebung liege vor. Man habe daraus für Brandenburg eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von neun Tagen errechnet. Auch ich verfüge über eine Stichprobe. Der Mahnantrag eines Freundes von mir wurde am Zentralen Mahngericht Wedding erst nach zwei Wochen bearbeitet, obwohl er fehlerfrei ausgefüllt war und auch nicht moniert wurde.

(Schulze [SPD]: Das war ein Einzelfall!)

Die gegebene Fehleranfälligkeit des automatisierten Mahnverfahrens untersuchten wir mit unserer Frage 8 nach der Entwicklung der Zahl der Monierungen seit dem Jahr 2000. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Computer denken und lesen bekanntlich nicht, sondern sie identifizieren die Zeichenfolgen auf einem Mahnantrag nach einer festen Zeichenmatrix. Die Formulare, die diese Prozedur nicht bestehen, werden entweder sofort in die Monierung gegeben, oder ein Mensch liest sie nachträglich. Letzteres wäre natürlich keine Zeitersparnis, und damit wäre gar nichts gewonnen. Über den zweiten Fall kann die Landesregierung natürlich keine Anhaltspunkte liefern, wenn sie schon die durchschnittliche Verfahrensdauer nicht kennt. Sicherheitshalber fragten wir daher für den ersten Fall nach der Entwicklung der Zahl der Monierungen. Doch auch dazu wusste die Landesregierung nichts zu sagen. Die Zahl der Monierungen werde nicht erfasst, hieß es. Das bedeutet, dieselbe Maschine, die einen Bogen als unleserlich wertet, zählt dieses schlichte Ereignis nicht einmal als mögliche Monierung.

Nun fügen Sie einmal die spärlichen Fakten zusammen. Die Landesregierung sagt, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer am Zentralen Mahngericht habe zu Berliner Zeiten vor der Zusammenlegung oft nur einen Tag betragen, und das sei doch prima. Wie viele der taggenauen Formulare als unleserlich herausfliegen, wisse man aber leider nicht. Das finde ich überhaupt nicht prima, und das weist auch mitnichten den behaupteten Nutzen der gemeinsamen Justizeinrichtung Mahngericht nach.

Vorsichtshalber fragten wir auch nach der Datengrundlage für die Grundbuchsachen. Sie wissen, hier ist eine zentrale Einrichtung für Brandenburg in Form eines vom Kabinett beschlossenen Pilotprojekts in Wünsdorf in der Diskussion. Zu unserer Frage 9 hieß es, die durchschnittliche Verfahrensdauer in Grundbuchsachen werde nicht erfasst. Erfasst würden lediglich die Eingänge und Erledigungen in Grundbuchsachen. Ich frage mich besorgt, ob es eigentlich besonders viel Aufwand verursacht hätte, aus den erfassten Eingängen und Erledigungen eine Antwort auf unsere Frage zu errechnen; denn sicherlich werden Ein- und Ausgänge mit einem Datum versehen. Von da an ist der Schritt zur Errechnung einer durchschnittlichen Verfahrensdauer nicht mehr allzu groß.

Mit unserer Frage 17 erkundigten wir uns nach den Maßnahmen der Brandenburger Landesregierung zur Entlastung der Justiz. Die Landesregierung begriff auch diese Frage als eine Bühne für eine überaus peinliche Selbstdarstellung. Heldenhaft streite sie im Bund für die Entlastung der Richter, Staatsanwälte und Beschäftigten in der Justiz. Diese Darstellung macht über die Hälfte des Antworttextes aus.

Zu den landesinternen Bemühungen um Entlastungen aber be

mühte man sich in der Antwort gezielt um Auslassungen. Keine Zeile gibt es bezüglich des Erfolgs bzw. der Bewertung eines echten Pilotprojekts am Landgericht Frankfurt (Oder) zur elektronischen Klageeinreichung zu lesen. Nichts zu lesen gibt es über die Schwierigkeiten und die traurige Vorgeschichte ungeeigneter Software bei dem Pilotprojekt SolumSTAR, das eine elektronische Erfassung der Grundbuchakten aus genau demselben Grunde so schwierig macht, den die Landesregierung schon für das automatisierte Mahnverfahren zu erwähnen vergaß: weil die Schwierigkeiten einer automatisierten Texterkennung eine mühsame Eingabe von Hand erforderlich machen und die Grundbuchblätter nur als Bilddatei gespeichert werden. Mit anderen Worten: Als in Sachsen das 1 000 000. elektronische Grundbuchblatt gefeiert wurde, stritten wir uns in Brandenburg noch über die Software. An anderer Stelle und reichlich versteckt in der Antwort zu Frage 21 c heißt es daher auch, das System SolumSTAR biete eine tragfähige Basis, die aber systematisch auszubauen sei. - Das ist nun wirklich eine schöne Formulierung. Ein Laie in Sachen Politiksprache oder ein kundiger Rechtspfleger hätte es wohl anders ausgedrückt. Vielleicht so: Das ist total unausgereift und funktioniert so noch lange nicht.

Nach den Schöffenwahlen im Jahr 2004 haben die Interessenvertreter der Laienrichterschaft die unzureichenden Bemühungen der Regierung gerügt, das Amt des Laienrichters für Bürgerinnen und Bürger interessant zu machen. Auch in Brandenburg haben wir zunehmend Schwierigkeiten, genügend Laienrichter zu finden; dabei benötigen wir sie dringend zur Aufrechterhaltung der Rechtsprechungsaufgaben. Unsere Frage 23 untersuchte die dazu möglichen zusätzlichen Anstrengungen. Wir erfuhren, dass die Landesregierung dabei alles richtig gemacht hat. Sie hat in Vorbereitung der Schöffenwahl 2004, um das Amt des Schöffen endlich bekannter und interessanter zu machen, wie bei jeder Wahl zuvor in einigen kommunalpolitischen Zeitschriften einen Aufruf verfasst, wie bei jeder Wahl zuvor ein Rundschreiben an die Landräte und Oberbürgermeister herausgegeben, wie bei jeder Wahl zuvor eine Presseerklärung veröffentlicht und eine Broschüre aus der alten Wahl aktualisiert und in sagenhaften 5 000 Exemplaren auslegen lassen. Die Landesregierung hat also 2004 alles wie immer gemacht, um dafür zu sorgen, dass 2004 alles anders wird.

Den Rest der Antwort sollten Sie unbedingt in Ruhe und für sich lesen. Sie gibt meine Kritik treffend wieder. Sie werden bei der Lektüre feststellen, dass sogar ein x-beliebiger Auftritt des Staatssekretärs am Rande einer Konferenz der Landräte nachträglich zu einem unvergesslichen und brennenden Bekenntnis für das Schöffenamt verwurstet wurde. Stellen Sie sich vor, die Landesregierung hätte geantwortet: Ja, wir wissen, es gab Kritik, die auch nicht ganz unbegründet war. Wir denken daran, bei der nächsten Schöffenwahl eine größere Aktion gemeinsam mit dem Rundfunk und den Printmedien zu machen, weil uns dieses Ehrenamt so wichtig ist. - Das wäre doch einmal ein sympathisches Eingeständnis gewesen. Meinen Sie, wir hätten deswegen heute den Rücktritt der Justizministerin gefordert? - Wer sagt, er mache immer alles richtig, setzt sich dem begründeten Verdacht aus, er mache vieles falsch.

Mit unserer Frage 61 erkundigten wir uns nach der Zielstellung, die die Landesregierung mit den Sozialen Diensten der Justiz verbindet. Wir fragten also nach den Gestaltungsabsichten, die man mit den Sozialen Diensten verfolgt, was diese leisten sollen und welchen Stellenwert deren Arbeit für die Bewäh

rungshilfe, die Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich hat. Ich zitiere die Antwort:

„Die Sozialen Dienste der Justiz sind eine starke Säule der staatlichen sozialen Strafrechtspflege des Landes Brandenburg und leisten durch ihre Arbeit mit straffälligen Menschen einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen und damit zum Schutz der Bürger.“

Ich meine, dass dieser schöne und unbedingt wahre Lobspruch in den vielen Dienststellen der Sozialen Dienste im Land an der Wand hängen sollte.

In der Beantwortung der sehr präzisen Frage 62 musste die Regierung dann allerdings einräumen, dass all diese vielen Dienststellen im Land im Ministerium lediglich von einem Referatsleiter und einem Sachbearbeiter - beide in Teilzeitarbeit - angeleitet und geführt werden. Die zugrunde liegende Wochenstundenzahl verschwieg die Regierung lieber gleich, räumte aber ein, der bestehende Zustand der Aufsicht sei unbefriedigend.

Die Landesregierung räumte in Beantwortung der Frage 66 weiter ein, dass die „starke Säule“ für ihren so wesentlichen Beitrag zur Strafrechtspflege nur völlig veraltete Computertechnik zur Verfügung habe. Bis zum August 2007 hatten die Dienste nicht einmal eine Computeranbindung an das Landesverwaltungsnetz, und heute teilen sich jeweils alle Mitarbeiter einer Dienststelle einen PC in der Schreibstelle für die Verwendung des Internets, den sie für ihre Arbeit aber dringend brauchen. Für eine „starke Säule“ ist das eine schwache Leistung der Regierung.

Völlig widersprüchlich bleibt vor diesem Hintergrund die Beantwortung der Frage 63. Dort erklärt die Landesregierung, sie sehe keinerlei Veränderungsbedarf für die Sachmittelausstattung der Sozialen Dienste, obwohl man eine Seite später die gerade geschilderten Mängel zugeben muss und sogar Veränderungsbedarf einräumt. In der Beantwortung unserer Frage 17 c heißt es ebenso widersprüchlich, die Justizeinrichtungen des Landes seien seit 1998 flächendeckend mit moderner und ergonomischer Informationstechnik ausgestattet worden.

Ein letztes Beispiel von vielen möglichen. Mit unseren Fragen 47 bis 50 versuchten wir, zu ergründen, aus welchem Grund die Landesregierung im Bundesrat einem Gesetzentwurf ihre Zustimmung gab, der, vereinfacht gesagt, erstmals Gebühren für das Verfahren vor den Sozialgerichten einführt. Die Landesregierung stellt dazu fest, dass die steigende Inanspruchnahme der Sozialgerichte auch der Gebührenfreiheit geschuldet sei und die neue Gebühr aussichtslose Klagen verhindern werde.

Man wird zunächst bezweifeln dürfen, dass eine Klage kostenlos ist, weil ihr Rechtsweg gebührenfrei ist; denn unbenommen des weiteren Beratungsaufwandes kostet eine Klage in jedem Fall Zeit und Nerven. Ich habe noch keinen Bürger kennengelernt, den es vor Gericht zog, weil er sich wünschte, dort gebührenfrei zu verlieren.

Man wird außerdem feststellen müssen, dass die steigende Inanspruchnahme der Sozialgerichte nicht etwa die Folge der Gebührenfreiheit, sondern vorrangig Ausdruck des sich verschärfenden sozialen Klimas in unserem Lande ist. Nicht die fehlen