Protocol of the Session on November 14, 2007

A) Nutzung der bisherigen Leistung der EPA, des Austauschs der Abituraufgaben und der gegenseitigen Hospitationen bei mündlichen Prüfungen sowie die Berücksichtigung des grundsätzlichen Konzepts, das bisher von der KMK vorgelegt wurde.

B) Einführung der Bildungsstandards nach Möglichkeit bereits beginnend für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2010/2011 in die Qualifikationsphase eintreten.

Drittens: Das IQB wird beauftragt, ein Konzept - einschließlich eines Kostenplans - und einen möglichen Zeitplan für die Implementierung von länderübergreifenden Vergleichsarbeiten im ersten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erstellen.“

Meine Damen und Herren, mit dem zitierten Beschluss der

KMK hat diese einen weiteren wichtigen Schritt getan, um die Qualität und auch die Vergleichbarkeit des deutschen Schulsystems zu sichern und weiterzuentwickeln. Brandenburg wird sich natürlich an diesem Prozess beteiligen. Wir werden - wie wir es bisher bei den anderen KMK-Standards auch getan haben - natürlich fristgerecht dafür sorgen, dass diese Standards eingeführt werden. Auf welche Art und Weise dies geschieht Sie haben gesehen, es ist auch bundesweit noch enorme Vorarbeit zu leisten -, kann ich heute noch nicht im Detail sagen. Ich bitte um Verständnis dafür. Natürlich bin ich bereit, das Plenum über die neuesten Entwicklungen immer zeitnah zu informieren. - Danke.

Herr Senftleben hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, ich danke Ihnen für die Antwort. Meine Frage ist etwas weitergehend. Das Zentralabitur ist das eine. Das andere sind die Prüfungen in Klasse 10. Gab es in der KMK Überlegungen, deutschlandweit gemeinsame standardgemäße Prüfungen nach der Sekundarstufe I zu ermöglichen?

Die Idee, Herr Senftleben, gibt es schon lange. Darüber wird auch intensiv diskutiert. Jedoch ist es bezüglich der Sekundarstufe I deutlich schwieriger, weil sich deren Organisation von Land zu Land stark voneinander unterscheidet. Bei der gymnasialen Oberstufe dagegen gestaltet es sich etwas einfacher, weil wir uns dort bundesweit - unter anderem im Zuge der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur an den Gymnasien - relativ einheitlich bewegen.

Derzeit stimmen wir uns in beiden Bereichen intensiv mit Berlin ab. Dies gestaltet sich sehr schwierig, weil ein Stadtstaat andere Bedingungen als ein Flächenland wie Brandenburg hat. In den nächsten Jahren wollen wir - möglichst mit Berlin - in beiden Bereichen gemeinsame Prüfungen auf die Beine stellen. Das wäre ein erster Schritt und eventuell auch ein Beispiel für andere Länder, wie man es künftig handhaben kann; zunächst zu zweit, später möglicherweise mit mehreren, am Ende vielleicht sogar mit allen Ländern. Dazu ist jedoch noch etwas Zeit nötig. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Bochow, der Gelegenheit hat, die Frage 1482 (Perspektiven des ehemaligen Heraklith-Werkes in Sperenberg) zu formulieren.

Zum Jahresende 2002 hat die österreichische Heraklith GmbH die Produktion am Standort Sperenberg eingestellt. Wie die Landesregierung auf mehrmalige Nachfragen des Kollegen Schulze und mir erklärt hat, gestaltet sich die Suche nach einem neuen Investor für diesen Standort schwierig. Letztmalig am 19. Januar 2005 hat Minister Junghanns diesbezüglich gesagt: „Ich hoffe, dass diese Beharrlichkeit letztlich doch noch zu einem befriedigenden Ansiedlungserfolg führen wird.“

Ich frage die Landesregierung: Welche neuen Entwicklungen gibt es bei der Suche nach einem Investor für das ehemalige Heraklith-Werk in Sperenberg?

Herr Minister Junghanns, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Bochow, unterm Strich sind die Bemühungen, an diesem Standort eine Nutzungsalternative zu finden, bis dato ergebnislos. Es gibt die Anfrage von Vertretern des Unternehmens, mit unserer ZukunftsAgentur zusammenzutreffen. Mehr kann ich an dieser Stelle noch nicht sagen.

Der Kollege Bochow hat Nachfragebedarf.

Das ist wenig befriedigend, Herr Minister. Eventuell können Sie zu den Perspektiven von Sperenberg in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung etwas sagen. In der Presse hatten Sie auch Ausführungen dazu gemacht.

Herr Bochow, ich habe mich auf die Fragestellung konzentriert und diese Antwort gegeben. Ich möchte nur sagen, dass wir nach den verschiedenen Ansätzen, die für den Standort diskutiert wurden - nach der Entscheidung für den Bau des BBI in Schönefeld -, ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das Nutzungsmöglichkeiten bzw. Ansätze für gewerbliche Alternativen und für die Entwicklung des Areals liefern soll.

Ich denke, diese Aussagen werden am Ende des Jahres - aktualisiert zusammengetragen - zur Verfügung stehen. Dies wird die Beratungsgrundlage dafür sein, was wir uns am Standort mit dem Landkreis und gemeinschaftlich auch mit der Gemeinde Am Mellensee an Akquisitions- und Entwicklungsaufgabenstellungen vornehmen.

Vielen Dank. - Die Fragen 1483 und 1484 werden gemeinsam beantwortet. Das Wort erhält zunächst die Abgeordnete Adolph, die Gelegenheit hat, die Frage 1483 (Preisabsprachen) zu formulieren.

Nach jüngsten Vorwürfen des Bundeskartellamtes sollen die vier großen Energiekonzerne in Deutschland - entsprechend eines aktuellen „SPIEGEL“-Berichts - Preisabsprachen getroffen haben. E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW haben seit Jahren den Energiemarkt unter sich aufgeteilt und diktieren den Preis.

Auch in Brandenburg sind Anfang November die Strompreise wieder gestiegen. Die Stadtwerke und kleinere Versorger geben die völlig überhöhten Preise an die Verbraucherinnen und Ver

braucher weiter. Die Berechnungen - so die Verbraucherschützer - sollen um bis zu 30 % zu hoch angesetzt sein.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerung zieht sie für schärfere Kontrollen der Landeskartellbehörde und für ein Engagement zur Wiedereinführung der Strompreiskontrolle durch das Wirtschaftsministerium des Landes?

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Karney, der Gelegenheit hat, die Frage 1484 (Maßnahmen gegen Energiepreiserhöhun- gen) zu formulieren.

Angesichts der von vielen deutschen Stromversorgern zum Jahreswechsel angekündigten Preiserhöhungen wird der Ruf nach einer stärkeren Kontrolle wieder lauter. Nach dem Wegfall der ehemals durch die Landesregierung durchgeführten Strompreisgenehmigungen sind die Erwartungen an das Bundeskartellamt gestiegen, Preismissbrauch zu prüfen und gegebenenfalls zu unterbinden. Dazu soll das Kartellamt mit der von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorangetriebenen Kartellrechtsnovelle mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie sieht sie den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, im Zuge der Gesetzesnovelle die Beweislast bei Energiepreiserhöhungen an die Energieunternehmen zu übertragen?

Der Wirtschaftsminister antwortet darauf. Bitte, Herr Junghanns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Adolph, sehr geehrter Herr Abgeordneter Karney, wir führen gegenwärtig eine sehr intensive Diskussion über die Preisentwicklung im Energiebereich. Im Kreis der Wirtschaftsminister sind alle Themen auf der Tagesordnung. Grundlage ist eine gemeinsame Einschätzung, wonach der Wettbewerb nicht ausreichend funktioniert.

Die Tatsache, dass im „SPIEGEL“ über Kartellabsprachen von großen Unternehmen berichtet wurde, ist die Grundlage dafür, dass die Bundeskartellbehörde tätig wird. Frau Abgeordnete Adolph, ich möchte Ihnen zur Einordnung der Thematik sagen, dass die Kartellbehörde auf der Grundlage des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen aktiv wird. Nach Indizien, die sie festgestellt hat, wird sie gegen Kartelle im Sinne der Nutzung der starken Marktposition durch Absprache mit anderen Marktteilnehmern tätig.

Dieser Sachstand ist nicht ausreichend. Es ist kritikwürdig, dass nur in einer Reaktion gehandelt wird und es der Kartellbehörde weitgehend überlassen ist bzw. ihr zugemutet wird, den Nachweis der tatsächlichen Kartelltätigkeit oder des kartellrechtlichen Missbrauchs zu führen.

Hier fügt sich das ein, was Herr Abgeordneter Karney hinter

fragt hat. Im Rahmen der Kartellrechtsnovelle gibt es verschiedene Ansatzpunkte, die Arbeit der Bundeskartellbehörde und auch der Landeskartellbehörde - sie arbeiten nach dem gleichen Prinzip - zu verändern und ihre Eingriffsmöglichkeiten zu verbessern. Ich unterstütze diese Initiative nachdrücklich. Ich halte sie für eine dringende Maßnahme, die von der Bundesregierung nicht nur diskutiert, sondern auch auf den Weg gebracht werden muss.

Sie müssen wissen, ich selbst habe dies vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Situation und der Veröffentlichung auf die Tagesordnung der Konferenz der Wirtschaftsminister in der kommenden Woche gesetzt, damit wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen bei diesem Thema verständigen. Es ist außerordentlich wichtig, dass die Kraft der staatlichen Gremien im Umgang mit Fällen von kartellrechtlichem Missbrauch geschlossen und nachhaltig agiert. Wir müssen uns vorstellen: Die Versorgungsgebiete sind heutzutage nicht mehr regional bzw. auf ein Bundesland eingrenzbar, sondern sie müssen landesweit national koordiniert werden.

Ihrer Feststellung, wonach Verbraucherkreise pauschal von überhöhten Preisen bis zu 30 % sprechen, kann ich so nicht zustimmen. Wir haben den Versuch unternommen, dieser Einschätzung nachzugehen. Es ist eine recht grobschlächtige Zusammenfassung dessen, was in der letzten Zeit auch im Land diskutiert wird.

Sie treffen damit die Problematik der Preiskontrolle. Sie haben sicherlich zur Kenntnis genommen, dass die Preiskontrolle mit dem 30.06. dieses Jahres beendet worden ist und dass es nicht beabsichtigt ist - auch nicht von mir -, eine Wiedereinführung der Preiskontrolle im Sinne der Bundestarifordnung, wie sie bis dato gegolten hat, vorzunehmen. Das ist bedingt durch sachliche Gründe, wonach die Einflussmöglichkeiten auf die einzelnen Segmente der Preisbildung - das sind die Erzeugung, also der Einkauf, der Netzbetrieb und die staatlichen Teile durch Preiskontrolle nicht geändert werden können.

Angesichts der Art und Weise der Ankündigung und auch der Qualität der Begründung - beides kritisiere ich - beraten wir in unseren Kreisen, wie künftig sichergestellt werden kann - beispielsweise mit Erklärungsverpflichtungen gegenüber den Beteiligten -, dass das Verfahren der Preisentwicklung transparent ist. Eine Wiedereinführung der BTO streben wir nicht an.

Die Abgeordnete Adolph erhält das Wort für eine Nachfrage.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Hessens Wirtschaftsminister Alois Riehl - wie Sie CDU - hat Anfang der Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er erreichen will, dass die marktbeherrschende Stellung der vier großen Energiekonzerne zerschlagen werden kann - auch durch den Verkauf von Kraftwerken.

Meine erste Frage lautet: Wie stehen Sie zu dem Ansatz einer Zerschlagung der marktbeherrschenden Stellung der großen Stromkonzerne?

E.ON teilte Anfang der Woche mit, dass die Gewinne des

Unternehmens allein im III. Quartal um 22 % auf 4,2 Milliarden Euro gestiegen sind. Zugleich kündigte der Konzern an, die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Jahresbeginn wiederum um bis zu 10 % zu erhöhen. Meine zweite Frage lautet daher: Wie stehen Sie dazu, sich der längst fälligen Transparenz der Preisgestaltung der Konzerne zu widmen?

Ich selbst bin aktiv in diese Diskussion über die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der Energiewirtschaft in Deutschland einbezogen.

(Zuruf der Fraktion DIE LINKE: Sieh‘ mal an!)

- Ach, ach. Ich führe nur nicht Ihre Argumente, die Gewinnerwartung gegen die Preisentwicklung zu stellen. Das ist ein bisschen dilettantisch. Die Diskussion wird in einer Art und Weise geführt, die dieser komplexen Materie nicht gerecht wird.

Ich habe im vergangenen Jahr, auch wenn Sie es nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen wollen, mehrere Male hier an diesem Rednerpult gestanden und zu diesem Thema gesprochen. Wir müssen jetzt einmal zur konkreten Ausformulierung Ihrer Fragestellung kommen. Es geht nicht um die Zerschlagung der Konzerne, sondern um die Trennung der Stromerzeugung von Handel und Verkauf und von den Netzen. Das zunächst zur sachlichen Richtigstellung.

In der Analyse, die Herr Minister Riehl am Montag vorgelegt hat, wird unterstellt - grobschlächtig gesprochen -, dass die Position der Stromerzeugung den Monopoldurchgriff bis zu den Preisen ermögliche und dass es, wenn das voneinander getrennt würde, möglich sei, mehr Wettbewerb zu erzeugen. Es gibt aber keine Garantie, dass dadurch mehr Wettbewerb erzeugt wird.

Die Ultima Ratio, wie ich ganz bewusst sage, einer Trennung von Erzeugung und Verkauf bzw. Netzen muss in der gegenwärtigen Wettbewerbsdiskussion erhalten bleiben. Diese Aussage ist in den einschlägigen europäischen Dokumenten schon verankert. Wir führen die Diskussion mit den Stromkonzernen auch mit Blick auf diese Perspektive. Ich warne gleichzeitig davor, in dieser jetzt aufgebauschten und hitzigen Diskussion, darin ein Allheilmittel zu sehen.

(Zuruf der Abgeordneten Adolph [DIE LINKE])

- Das gilt nicht für Sie. Nein, wir haben eine öffentliche Diskussion, die aufgrund der Teuerungsentwicklung logisch und gerechtfertigt ist. Einschlägige Argumente von Konzernvorständen, die sagen, der Strom in Deutschland sei zu billig, tragen nicht sonderlich positiv zur Versachlichung der Debatte und zur Glaubhaftigkeit bei.

Es ist kein Allheilmittel. Die europäischen Entwicklungen, die ich Ihnen bezüglich der Trennung dieser Kapazitäten zur Auswertung empfehle, haben durch nicht tragfähige Strukturen nicht zur Erhaltung und Entwicklung der Netze sowie zur Sicherheit der Netzversorgung beigetragen. Deswegen ist diese Trennung Bestandteil der Debatte über die Stärkung des Wettbewerbs im Energiebereich. Die Schrittfolge von Ereignissen kann neben der Stärkung der Zugangsbedingungen verschiede

ner Wettbewerber über die Verbesserung der kartellrechtlichen Kontrolle und der Preistransparenz zu einer solchen Ultima Ratio führen - muss aber nicht unbedingt dazu führen -, auch die Trennung von Strom und Netzbetrieb in Erwägung zu ziehen.