Protocol of the Session on October 11, 2007

Wir kommen zweitens zum Entschließungsantrag in der Drucksache 4/5200, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei drei Enthaltungen ist mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt worden; er ist somit abgelehnt.

Die Abgeordnete Monika Schulz hat im Anschluss an die Abstimmung darum gebeten, eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die Pläne von Vattenfall ablehnend zur Kenntnis. Ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, weil es zu große Unsicherheiten gibt, sei es hinsichtlich der CO2-Abscheidung, der CO2-Verbringung oder der Weiterentwicklung der alternativen Energien in den nächsten Jahren. Die größte Unsicherheit offenbart sich mir, wenn ich die Hochglanzbroschüre und die Erklärung des Ministerpräsidenten zur Hand nehme und lese, dass als erstes 900 Menschen ihrer Heimat beraubt werden sollen. Für mich ist völlig unklar, wie die betroffenen Menschen mit diesen Unsicherheiten umgehen sollen. Wir diskutieren, und wir haben die Diskussion noch nicht beendet. Wir haben Unsicherheiten.

Was passiert, wenn das Ganze nicht eintritt? Werden wir den Leuten dann in zehn Jahren erklären: Es ist nicht so schlimm, es hat sich anders entwickelt als geplant; ihr braucht eure Heimat nicht zu verlassen? - Das wird nicht funktionieren. Es wird sich ganz automatisch ein Leerzug dieser Gemeinden vollziehen. Das dürfte wohl die Variante sein, die wir hier alle am wenigsten wollen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die bloße Forderung nach „CO2-Freiheit“ ist für mich nur eine Erklärung. Darin ist überhaupt keine Rechtssicherheit zu er

kennen. Es ist mir völlig unklar, wie wir die am Ende festmachen wollen.

Ich habe als verantwortungsvolle Abgeordnete, die hier als Volksvertreterin steht, eine persönliche Bitte an Sie alle, meine Damen und Herren: Denken Sie nicht, ich sei die Kronzeugin derjenigen, die persönlich betroffen sind. Ich kann Ihnen viel über diese persönliche Betroffenheit erzählen, von der ich überhaupt nicht frei bin - das kann man gar nicht -, aber ich bin hier nicht nur Kronzeugin der Betroffenen. Das möchte ich ganz klar sagen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich möchte mich mit sachlichen Argumenten und mit den betroffenen Menschen auseinandersetzen; denn, lieber Herr Ministerpräsident: Daseinsvorsorge bedeutet nicht nur, die Energieversorgung sicherzustellen, sondern Sie haben auch eine Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen; denn es sind die Landeskinder. - Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Funktionalreform vorantreiben

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/5188

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg spricht für die Fraktion DIE LINKE. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, dass sich dieser Landtag mit der Frage beschäftigt, wie es mit der Funktionalreform im Land Brandenburg weitergehen soll. Viel zu lange ist dieses wichtige Thema der Landesregierung überlassen worden, die von vornherein keinen Eifer an den Tag gelegt hat. Das ist nicht verwunderlich; denn schließlich geht es um die Frage, welche bisher von der Landesverwaltung wahrgenommenen Aufgaben auf die Landkreise oder die Gemeinden übertragen werden sollen, und das einschließlich der dazu erforderlichen Finanzmittel.

Ich erinnere daran, dass die Funktionalreform in der Zeit von 1993 bis 1997 in einer ersten Phase durchgeführt wurde. Dabei ging es insbesondere um die Übertragung von Aufgaben auf die Landkreise. In einem nächsten Schritt sollten die Gemeinden Aufgaben von den Kreisen übernehmen. Dieser Schritt steht seit nunmehr zehn Jahren aus. Man muss ganz deutlich sagen, dass die Landesregierung versagt hat. Wir tun nichts anderes, als Sie beim Wort zu nehmen. Sie sind in der Bringepflicht. Mit Ihrer Koalitionsvereinbarung von 1999 haben SPD und CDU unter anderem ihre Vorhaben zum Thema Funktionalreform abgesteckt.

(Schulze [SPD]: Funktionalreform von 2004!)

- Nein, 1999, gucken Sie einmal nach, Herr Schulze.

Da heißt es unter dem Punkt 4.4.4:

„Die Arbeit an der Funktionalreform nach Abschluss der Gemeindegebietsreform wird mit dem Schwerpunkt der interkommunalen Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die Gemeinden fortgeführt. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird ein umfassender Katalog erarbeitet und abgestimmt, welche Aufgaben vom Land auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen werden können. Dieser Katalog und eine Verständigung mit den kommunalen Gebietskörperschaften über finanzielle und personelle Auswirkungen sind Voraussetzung für eine mögliche umfassende Verwaltungsstrukturreform in der folgenden Legislaturperiode.“

Da die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen keinerlei Anstalten zur Umsetzung dieser klaren Selbstverpflichtung gemacht haben, hatte die damalige PDS-Fraktion 2002 in einem Antrag von der Landesregierung ein Konzept zur Fortsetzung der Funktionalreform gefordert. Die Koalitionsfraktionen waren diesem Anliegen gegenüber noch offen, haben es in einem inhaltlich mit unserem Antrag übereinstimmenden Entschließungsantrag aufgegriffen und es damit zu einer verbindlichen Vorgabe für die Landesregierung gemacht. In Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses legte die Landesregierung 2003 ein Konzept vor, das jedoch unverbindlich gefasst war und im Weiteren kaum Beachtung fand. Obwohl nach Abschluss der Gemeindegebietsreform Ende 2003 die von der Koalition angestrebten Ziele: Vergrößerung der Gemeinden und die Stärkung der Gemeindeverwaltungen erreicht waren, passierte bis zum Ende der 3. Legislaturperiode entgegen den Versprechungen nichts, was der Funktionalreform Rückenwind geben konnte. So konnten und mussten die Koalitionäre in ihrer Vereinbarung für den Zeitraum bis 2009 - deswegen kommt Ihnen das bekannt vor, Herr Schulze - wiederum unter Punkt 4.4.4 wortgleich denselben Text einsetzen wie fünf Jahre zuvor. Ich meine, das ist ein Beispiel falsch verstandener Kontinuität.

Aber auch in der laufenden Wahlperiode überwiegt die Unlust der Landesregierung, die Funktionalreform mit entsprechenden Aktivitäten voranzutreiben. Zwar hat der Sonderausschuss für Bürokratieabbau deutlich Druck aufgebaut und die Ministerien in eine spürbare Unruhe versetzt, und auch der Ausschuss für Inneres hat sich auf Drängen der Linken wiederholt mit dem Stand der Vorbereitungen der Funktionalreform beschäftigt, jedoch wurden wir mit Verweis auf die Projektgruppe Funktionalreform immer wieder hingehalten.

Diese mit dem Konzept von 2003 angekündigte und im April 2004 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe zur Weiterführung der Funktionalreform stellt sich im Nachhinein aber eher als Beschäftigungstherapie, mit der die kommunalen Vertreter hingehalten werden sollen, heraus. Die Arbeitsgruppe befasste sich in einem zähen Verfahren mit etwa 80 Vorschlägen zu konkreten Aufgaben, die auf die Kommunen übertragen werden könnten. Es ist bezeichnend, dass alle diese Vorschläge von der kommunalen Ebene gemacht wurden. Von der Regierung gibt es keine konkreten Vorschläge. Warum denn auch? Die Vertreter der Ministerien sahen ihre Verantwortung offensichtlich nur darin, die kommunalen Vorschläge abzubügeln.

Deshalb ist es nicht wirklich überraschend, wenn der Innenminister jetzt die Erwartungen dämpft, die sich mit dem lange angekündigten Zwischenbericht dieser Projektgruppe verbinden. Dieser Bericht sollte eigentlich schon im ersten Halbjahr im Innenausschuss beraten werden. Das wurde jedoch auch von den Koalitionsfraktionen verhindert. Jetzt warten wir auf eine in der Landesregierung abgestimmte Kabinettsvorlage, die den Landtag nach Aussage des Innenministers Ende dieses Monats erreichen soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Vorgeschichte ist absehbar, dass diese Regierungsvorlage nicht den notwendigen Fortschritt bringen wird. Es ist an der Zeit - hier knüpfe ich ausdrücklich an die Erfahrungen mit dem Sonderausschuss an -, dass der Landtag von sich aus aktiv wird und sich des Themas Funktionalreform annimmt. Wenn wir nicht riskieren wollen, dass auch diese Legislaturperiode ohne wirksame Ergebnisse zur Funktionalreform zu Ende geht, muss das Parlament die Initiative ergreifen. Der Landtag sollte sich entscheiden, in welcher konkreten Form er dieses Thema behandelt.

Wir schlagen vor, dass sich die Fraktionen darauf verständigen, dass der Hauptausschuss prüfen soll, ob eine Enquetekommission die geeignete institutionelle Form ist. Wir würden das für richtig halten, denn die Einbeziehung von externen Fachleuten und Interessenvertretern wäre dem außerordentlich komplexen Gegenstand angemessen. Allerdings sind wir uns dessen bewusst, dass eine Enquetekommission von einer deutlichen Mehrheit getragen sein muss, da sie vom Engagement ihrer Mitglieder lebt. Zudem besteht der enorme Druck, bis zum Ende der Wahlperiode ein vorzeigbares Ergebnis erarbeiten zu müssen. Auch das setzt voraus, dass möglichst alle mitziehen.

Eine mögliche Alternative könnte die Bildung eines Unterausschusses sein, der sich aufgrund größerer Flexibilität speziell mit der Vorbereitung der Funktionalreform beschäftigt. Dieser Unterausschuss könnte entweder beim Hauptausschuss oder beim Innenausschuss angesiedelt sein. Vielleicht gibt es auch noch andere Varianten, für die wir offen wären, wenn sie zur Durchsetzung der Funktionalreform beitrügen.

Der Verständigungsbedarf ist in jedem Fall unübersehbar. Der bereits in der Koalitionsvereinbarung von 1999 formulierte und 2004 im Verwaltungsmodernisierungsgesetz festgeschriebene Vorrang des Wegfalls öffentlicher Aufgaben oder der Privatisierung vor einer möglichen Kommunalisierung hat sich als eine Schwerpunktsetzung erwiesen, die die Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene zur Ausnahme oder zur Notlösung macht. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur geplanten Regionalkreisbildung in Mecklenburg-Vorpommern steht die immer wieder angeführte Notwendigkeit und Möglichkeit einer erneuten Strukturreform als Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben auf die Landkreise in einem neuen Licht. Wir sollten die vorhandenen Strukturen zugrunde legen. Diesbezüglich steht Brandenburg bundesweit gar nicht so schlecht da. Wir fordern mit allem Nachdruck, dass das Konnexitätsprinzip nicht weiter als Bremse für die Funktionalreform missbraucht wird, sondern im einvernehmlichen Zusammenspiel mit den kommunalen Spitzenverbänden eine flexible Handhabung im gegenseitigen Interesse angestrebt wird.

Es muss auch Klarheit darüber herrschen, auf welcher Grundlage die Funktionalreform weitergeführt werden soll und wel

che Grundsätze gelten. Nach wie vor gilt das Funktionalreformgrundsätzegesetz von 1994. Darin heißt es in § 1 Abs. 2:

„Die den obersten Landesbehörden, den Landesoberbehörden und den unteren Landesbehörden durch Landesrecht zugewiesenen Verwaltungsaufgaben sind spätestens bis zum 1. Januar 1997 durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, es sei denn, dass dort eine sachgerechte, wirtschaftliche und effektive Aufgabenerledigung nicht erreicht werden kann …“

Diese Aufgabe ist nach wie vor ungelöst. Deshalb fordere ich Sie auf, endlich entsprechend Ihrer selbst gesetzten Ziele endlich aktiv zu werden und eindeutige Schritte zur Umsetzung der überfälligen Funktionalreform zu gehen.

Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie das bitte ganz klar und verstecken sich nicht länger hinter fadenscheinigen Argumenten!

Sie sollten sich darüber im Klaren sein: Wer starke Kommunen will, muss auch die Funktionalreform wollen. Deshalb bitte ich Sie, der von uns beantragten Überweisung an den Hauptausschuss zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Schippel für die SPDFraktion. Während er zum Pult geht, begrüße ich recht herzlich die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Letschin. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, Sie selbst haben es schon gesagt: Das Ergebnis der Arbeitsgruppe könnte recht dürftig sein, und nur die kommunale Seite könnte sich dort gegebenenfalls einbringen. Wenn das so ist, kann das bedeuten, dass der Handlungsdruck nicht so groß ist. Es kann aber auch bedeuten, dass es einen großen Zwiespalt zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften in ihren ureigensten Interessen gibt; ich denke da zum Beispiel an den Städte- und Gemeindebund und an den Landkreistag.

Ich verstehe Ihre Ungeduld, Herr Scharfenberg, wenn es darum geht, mit dem Auslaufen des Solidarpakts, das finanziell bereits im nächsten Jahr beginnt, angesichts des künftig geringer werdenden finanziellen Spielraums des Landes und der Kommunen sowie des demografischen Wandels auf diese Dinge zu reagieren. Ein Teil dieser Reaktion läge in einer Funktionalreform, aber eben nur ein Teil. In der Vergangenheit und noch im Koalitionsvertrag wurde eine Funktionalreform meiner Auffassung nach zu einseitig betrachtet und mit einem zu hohen Stellenwert bedacht.

Es gibt unbestritten ein erhebliches Kommunalisierungspotenzial staatlicher Aufgaben. Aber dazu bedarf es einer dauerhaften Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Landkreise und der größeren Städte Brandenburgs. Diese Kräfte

können aber nur freigesetzt werden, wenn Landkreise und Städte die entsprechende Größe bzw. Einwohnerzahl haben. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, lassen Sie uns künftig von einer Verwaltungsreform sprechen, die zumindest aus den beiden Bestandteilen - Funktionalreform und, bezogen auf die Landkreise, Gebietsneugliederung - bestehen muss.

Herr Scharfenberg, Sie haben Mecklenburg-Vorpommern als Beispiel angeführt. Es gibt andere Beispiele, so das Beispiel Sachsen, wo man das sehr vernünftig in die Reihe gebracht hat und zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das eine ohne das andere nicht geht. Ich meine, das ist auch ein Beispiel, wie man andersherum vorgehen kann. Denn wer diese beiden Faktoren nicht miteinander verbindet, wird am Ende keine längerfristige Planungssicherheit in der Verwaltung des Landes wie auch in der Verwaltung der Kommunen erreichen. Funktionalreform kann ja auch das Hochzonen von Aufgaben bedeuten.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, insofern befindet sich die Koalition - und Herr Scharfenberg, es stimmt eben nicht, was Sie eingangs gesagt haben - noch in ihrem Fahrplan aus dem Koalitionsvertrag. Sie haben ausgeführt, dieser sieht vor, dass bis zum Ende der Legislatur ein mit den Gebieten abgestimmter möglicher Katalog für Aufgabenübertragungen zu erarbeiten ist, um - ich zitiere - „dann Voraussetzungen für eine mögliche umfassende Verwaltungsstrukturreform in der folgenden Legislaturperiode zu schaffen.”

Wenn Sie hier die Umsetzung von Ergebnissen einer imaginären Funktionalreform fordern, muss ich Sie darauf hinweisen, dass dies nie Bestandteil des Koalitionsvertrages war. Bestandteil des Koalitionsvertrages ist dieser Katalog, über den wir reden, und die Landesregierung will, wie Sie gesagt haben, dort etwas vorlegen. Aber hier liegt auch ein Teil des Irrtums sowohl - zu Beginn der Legislaturperiode - innerhalb unserer Koalition als auch in Ihrem Antrag, weil genau dieser Zusammenhang zwischen Aufgabenkatalog und Verwaltungskraft - es geht nämlich um leistungsstarke Landkreise mit wenigstens 200 000 Einwohnern - nicht hergestellt wurde. Das muss zusammengeführt werden. Denn eine umfassende Verwaltungsreform nach einer Funktionalreform ohne diese Gebietsreform ist genauso unsinnig wie eine Verwaltungsreform nach einer Gebietsreform ohne Funktionalreform. Wenn wir das nicht kapieren, erhalten wir die Unsicherheiten, die wir schon einige Jahre ertragen, länger aufrecht. Erst wenn dieser Zusammenhang hergestellt ist, sollten wir weiter von einer Funktionalreform reden. Alles andere bleibt Stückwerk.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Schippel. - Das Wort erhält der Abgeordnete Claus, DVU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Schaufensterbeiträge tragen wir grundsätzlich nicht mit, schon gar nicht, wenn diese den öffentlichen Haushalt zusätzlich Geld kosten sollen, Herr Dr. Scharfenberg. Die Funktionalreform, eine nahezu generationsübergreifende Aufgabe, bei der es darum geht,

Aufgaben vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Ämter und Gemeinden zu übertragen, ist ein langwieriger Prozess und nicht kurzfristig - innerhalb von zwei Jahren -, wie Sie es machen wollen, zu erledigen. Dabei bedarf es einer sehr diffizilen Überprüfung, wie eine effiziente und zugleich bürgernahe öffentliche Verwaltung langfristig gestaltet werden kann.