Deshalb frage ich die Landesregierung: Inwieweit konnten sich das MASGF und das MIR in den zurückliegenden Wochen darüber einigen, die neuen Wohnformen konkret zu definieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, bereits in der letzten Landtagssitzung haben wir gemeinsam über dieses Thema gesprochen. Die Gespräche dazu haben in diesen Tagen begonnen. Das zuständige Sozialministerium...
- Danke, das MASGF. Die Hitze fordert hoffentlich noch keine Opfer, aber wir stellen fest, dass sie bereits etwas beeinträchtigt. Aber es gibt hoffentlich bald einen neuen Landtag, in dem die klimatischen Verhältnisse dann besser sind.
Nun zurück zu Ihrer Frage: Das zuständige Sozialministerium ist dabei, die Fallkonstellationen darzustellen, sodass wir gemeinsam überlegen, welcher ordnungsbehördliche Rahmen tatsächlich notwendig ist, um die technischen, inhaltlichen, aber vor allem brandschutztechnischen Anforderungen klar zu definieren. Wir sind uns einig, dass das Thema Brandschutz eine sehr hohe Bedeutung hat.
Mit Frau Ziegler habe ich vereinbart, dass wir in der Lage sein werden, den beiden zuständigen Fachausschüssen - sowohl dem für Sozialfragen als auch dem für Baufragen zuständigen Ausschuss - in den Fachausschusssitzungen nach der Sommerpause Vorschläge zu unterbreiten. - Danke.
Danke sehr. - Das Wort erhält die Abgeordnete Hesselbarth, die nun Gelegenheit hat, die Frage 1257 („Chinatown“ in Oranien- burg) zu formulieren.
Auf einem ehemaligen sowjetischen Militärflugplatz am Stadtrand von Oranienburg will die Fa. BCPM Projekt Management GmbH aus Frankfurt (Oder) auf 78 ha Grund eine „ChinaStadt“ mit Teehäusern, Pagoden, Tempeln, Kräuterläden, Häusern nach chinesischer Bauart - umgeben von einer chinesischen Mauer - errichten. Bezahlen sollen das Projekt finanzkräftige Investoren aus der Volksrepublik China.
Darüber hinaus sollen nach Informationen des Projektträgers Anträge auf Fördermittel gestellt werden bzw. gestellt worden sein. Die Oranienburger Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Bebauungsplan auf dem derzeit noch von der Brandenburgischen Bodengesellschaft verwalteten Grundstück inzwischen zu.
Das Projekt bedarf jedoch einer weiteren Zustimmung durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung. Dessen Sprecherin erklärte, die Entscheidung über das Raumordnungsverfahren erfolge in den nächsten Tagen.
Ich frage die Landesregierung: Wird sie eine positive Entscheidung hinsichtlich der Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens treffen, oder hat sie diese Entscheidung womöglich schon getroffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hesselbarth, die Stadtverordnetenversammlung Oranienburg hat am 21. Mai den Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan gefasst. Es sind der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erste Informationen über das Planungsvorhaben vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 25. Mai hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Stadt bzw. den Vorhabenträger gebeten, diese Unterlagen zu präzisieren, sodass mit heutigem Tag noch nicht gesagt werden kann, ob ein Raumordnungsverfahren notwendig sein wird oder nicht. Das bedarf einer entsprechenden Prüfung.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung und die Landesregierung gehen davon aus, dass die Stadt diesen Prozess sehr intensiv begleiten wird. Es gibt bis zum heutigen Tag noch keinen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger, der Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplans ist. Bisher gibt es lediglich erste Gespräche über die Frage der Übernahme an Grund und Boden. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium der Finanzen, unser Haus und auch das Wirtschaftsministerium hier an einem Strang ziehen und wir zu einer guten Entscheidung kommen werden. Heute kann allerdings noch nicht gesagt werden, welcher Zeithorizont zum Beispiel für das Bebauungsplanverfahren vorzusehen ist.
Entspricht die Erklärung des Oranienburger Bürgermeisters den Tatsachen, dass die Erschließungsarbeiten auf der Fläche,
Ich weiß nicht, ob Sie wissen, ob Fördermittel beantragt werden sollen. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
Was die Erschließung des Gesamtareals betrifft - vielleicht kennen Sie das Areal direkt an der B 96, der neuen Ortsumgehung Oranienburg -, gibt es eine teilweise Erschließung. Aber für das, was konkret beabsichtigt ist, gibt es noch keine innere Erschließung. Wir gehen davon aus, dass die gesamte innere Erschließung selbstverständlich vom Vorhabenträger bezahlt wird, wie es in ähnlichen Projekten auch sinnvoll ist. Nach meinem Kenntnisstand liegt beim Wirtschaftsministerium bisher kein Antrag auf Fördermittel vor. Das wäre dann in einem ganz klassischen Verfahren zu behandeln.
Vielen Dank. - Die Frage 1258 (Standorte von Weiterbildungs- beratungsstellen) wird von der Abgeordneten Lehmann gestellt.
Die bisherigen Ergebnisse des Bundesprogramms „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“ zeigen, dass die Vernetzung aller relevanten Akteure der verschiedenen Bildungsbereiche und der angrenzenden Politikfelder auf regionaler Ebene eine entscheidende Grundlage für erfolgversprechende Umsetzungsstrategien darstellt. Dank des Förderprogramms arbeiten Weiterbildungsberatungsstellen bereits in Königs Wusterhausen, Lauchhammer, Elsterwerda, Herzberg und Finsterwalde.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es Erkenntnisse darüber, ob zukünftig weitere Standorte im Land Brandenburg folgen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, das von Ihnen erwähnte Programm „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“ ist die bisher größte gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zum Thema lebenslanges Lernen. Wie Sie gesagt haben, geht es um die Vernetzung der vor Ort handelnden Akteure mit den angrenzenden Politikfeldern, immer auf eine regionale Ebene bezogen. Es ist ein sehr erfolgreiches Programm, und das ist eine Aussage, die man mit einem Ausrufezeichen versehen kann. Deshalb hat man auch - das finde ich sehr erfreulich - eine sogenannte Programmvertiefung beschlossen.
Es geht jetzt um die Schaffung von Bildungsberatungsagenturen als Schnittstellen und Motoren im Prozess des lebenslangen Lernens. Die Bildungsberatung ist sicher ein sehr geeignetes Instrument, um die Bildungsbeteiligung zu erhöhen, also auch Ratsuchenden Unterstützung zu geben und Unentschlossene zu motivieren. Die Angebote der Bildungsberatung
richten sich an eine große Bevölkerungsgruppe, zum Beispiel an Schüler, an Jugendliche, die sich in Ausbildung oder auch nicht in Ausbildung befinden, an berufstätige Erwachsene, an Ältere und auch an Arbeitsuchende. Das betrifft also eine große Klientel.
Es freut mich, dass durch den Bund und die Initiative der Projektträger im Land Brandenburg erreicht wurde, dass wir dauerhaft zwei Beratungsstellen haben. Sie haben sie erwähnt: Das ist zum einen der LernLaden LDS in Königs Wusterhausen und zum anderen das Bildungscenter mit Standorten im Süden des Landes, und zwar in Lauchhammer, Elsterwerda, Herzberg und Finsterwalde. Die erste Beratungsstelle gibt es schon seit 2001, die zweite seit 2006.
Ich möchte auf den meiner Ansicht nach hervorragenden Ansatz der zweiten Beratungsstelle hinweisen, der für das Land Brandenburg zukunftsweisend ist. Dort wird eine mobile Bildungsberatung praktiziert, was für ein Flächenland wie Brandenburg beispielhaft sein könnte.
Aufgrund des Programmerfolgs werden in Kürze - jetzt komme ich zur eigentlichen Beantwortung Ihrer Frage - weitere Standorte mit der Beratungsarbeit beginnen können. So lautet die erfreuliche Botschaft. Der Lenkungsausschuss von Bund und Ländern hat sein Okay dazu gegeben. Wir werden voraussichtlich noch im Juni oder Juli 2007 zwei oder drei weitere Beratungsstellen - genau steht es noch nicht fest - anbieten können. Dafür sind zum einen im Landkreis Uckermark die Städte Prenzlau, Templin, Angermünde und Schwedt in einem Verbund vorgesehen, zum anderen die Stadt Eberswalde im Landkreis Barnim und schließlich die Stadt Bad Freienwalde im Landkreis Märkisch-Oderland. Ich glaube, dass der von uns eingeschlagene Weg sehr gut ist und hoffe, dass sich die Erfolge auch an den neuen Standorten fortsetzen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1259 (Umgang mit Genmaisfeldern), die die Abgeordnete Steinmetzer-Mann stellen wird.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stoppte das Inverkehrbringen der Genmaissorte MON 810, da neue wissenschaftliche Erkenntnisse über mögliche Umweltgefahren durch diese Sorte vorliegen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht berechtigte Gründe zur Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Im Land Brandenburg sind ca. 1 600 ha mit dieser Sorte bestellt. Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde für Flächen, die in einem Naturschutzgebiet liegen, das Unterpflügen angewiesen.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die aktuelle Situation für die von der Entscheidung des Bundesamtes mittelbar betroffenen Landwirte in Brandenburg unter Beachtung von Maßnahmen der Landesregierung bzw. der Ämter für Landwirtschaft dar, besonders hinsichtlich einer notwendigen Moderation vor Ort und gegebenenfalls infrage stehender Entschädigungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Steinmetzer-Mann, ich möchte zunächst einige Dinge zum Inhalt und zu den Auswirkungen des von Ihnen zitierten Bescheids des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klarstellen. Es ist richtig, dass am 27. April das von mir genannte Amt der Firma Monsanto, der Genehmigungsinhaberin für die Maissorte MON 810, das Inverkehrbringen zum Zwecke des Anbaus so lange untersagt hat, bis ein Beobachtungsplan zum Verbleib und zu den Auswirkungen des Bacillus thuringiensis Toxin in der Umwelt vorgelegt wird. Damit ist der Saatguthandel mit den Sorten, die MON 810 enthalten, faktisch verboten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Nachgang zu diesem Bescheid gegenüber Monsanto und den anfragenden Bundesländern, zu denen auch Brandenburg gehörte, klargestellt, dass bereits gekauftes bzw. ausgebrachtes Saatgut keinerlei Beschränkungen unterliegt und noch nicht verwendetes Saatgut auch noch im Jahr 2008 ausgesät werden darf.
Somit hat hierdurch in Brandenburg wie auch in den anderen Bundesländern kein Landwirt bisher einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten. Ich erspare mir an dieser Stelle einen Kommentar zum Bescheid im Hinblick auf den Zeitpunkt und auch auf die Begründung. Ich habe meinen Kollegen Seehofer hierzu schriftlich um eine Erläuterung gebeten, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Der zweite Teil Ihrer Anfrage zielt offensichtlich auf eine Anordnung des Landkreises Märkisch-Oderland gegen einen Landwirt, der Bt-Mais in einem Naturschutzgebiet anbauen wollte. Dies ist ihm schon im Vorfeld von der unteren Naturschutzbehörde untersagt worden. Unabhängig vom Bescheid des Bundesamtes wird dies mit naturschutzfachlichen Erwägungen begründet. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Landesregierung weder das Problem einer Entschädigung noch die dringende Notwendigkeit einer Moderation vor Ort.
Vom Bundesamt wurden die Umweltgefahren bestätigt, die von gentechnisch veränderten Maissorten ausgehen. Deswegen meine Fragen:
Erstens: Wie bewerten Sie die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in Schutzgebieten, also in Landschaftsschutzgebieten und EU-Vogelschutzgebieten?
Zweitens: Welche Position vertreten Sie dazu, dass mögliche Risiken für Natur und Umwelt, die von dieser Freisetzung ausgehen, nicht geprüft werden?
Das sind schwierige Fragen. Zur ersten Frage: Meine persönliche Meinung spielt dabei keine Rolle. Aus dieser habe ich in den letzten Wochen und Monaten kein Hehl gemacht. Allerdings geht es bei Ihrer Frage um eine rechtliche Bewertung. Die Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen muss jeweils mit dem Schutzzweck in diesem Schutzgebiet vereinbar sein. Dazu muss eine Prüfung erfolgen. Diese Prüfung ist sowohl in Märkisch-Oderland als auch an anderen Stellen bereits erfolgt. In Märkisch-Oderland ist man zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussaat von MON 810 mit den Schutzzielen in diesem Schutzgebiet in der Nähe von Strausberg nicht in Einklang zu bringen ist. Deswegen wurde die Aussaat in diesem Naturschutzgebiet untersagt.
Was die zweite Frage betrifft, bin ich der Meinung, dass man in Schutzgebieten die Grüne Gentechnik unter dem Projektbegriff fassen und dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen sollte.
Vielen Dank. - Die Frage 1260 (Ahrensfelde - kurze Beine, lange Wege?) stellt der Abgeordnete Senftleben.
Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Ahrensfelde konnten in der Vergangenheit in weiterführende Schulen im nahe gelegenen Berlin gehen. Von 2008 an soll sich das ändern, und die Schüler müssen in weiter entfernt gelegene Schulen nach Brandenburg fahren. Die Landesregierung hatte Unterstützung bei Gesprächen mit der Brandenburger Gemeinde und dem Land Berlin hinsichtlich einer möglichen Beschulung in Berlin zugesagt.
Ich frage im Interesse der Schülerinnen und Schüler und auch des Hauses die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, wir bleiben bei unserer Zusage. Selbstverständlich wollen wir alles tun, um Möglichkeiten zu finden, dass die Schülerinnen und Schüler von Ahrensfelde auch zukünftig in Berlin beschult werden können. Wir tragen dabei der besonderen historischen Situation in dieser Region Rechnung, da sie sich wirklich von allen anderen Randgemeinden im Berliner Umfeld komplett unterscheidet.