Protocol of the Session on April 26, 2007

Es gibt eine Verwaltung, die auch in Zukunft auf die Einhaltung der Gesetze, durch die das alles geregelt ist, achten wird. Leider ist es wenig hilfreich, wenn in den Medien Verstöße gegen das Waldgesetz gezeigt werden, aber gleichzeitig verschwiegen wird, dass diese auch geahndet werden. Das erzeugt einen falschen Eindruck. Im Landeswald - das versichere ich Ihnen gibt es, anders als im Antrag dargestellt, keinen Verstoß gegen nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Gegenteil. So wurde auf der Jahresversammlung des Waldbesitzerverbandes in diesem Jahr festgestellt:

„Der Pflegezustand des Landeswaldes ist so gut wie noch nie.“

Dies wird übrigens regelmäßig durch ein unabhängiges Zertifi

zierungssystem überprüft. Der nächste Bericht aus diesem System kommt im Mai.

Wenn die holzbe- und -verarbeitende Industrie Förderungen des Landes für neue Ansiedlungen von Werken oder Erweiterungsinvestitionen haben möchte, muss sie für ihr Vorhaben darlegen, woher der Rohstoff kommt. Sollte dies nicht gelingen, wird die Förderung nicht gewährt. Bisher konnten alle Anforderungen bewältigt werden. Ich kann für die Zukunft aber nicht ausschließen, dass auch der Rohstoff Holz in Brandenburg knapp wird. Es ist allerdings auch ein Rohstoff, der auf dem Weltmarkt gehandelt wird. Wir aus Brandenburg sind nicht allein auf der Welt.

Um die Befürchtungen im Hinblick auf die Umsetzung der Forstreform noch kurz zu nennen: Im Landeswald muss künftig mit rund der Hälfte des Personals die gleiche Menge Holz eingeschlagen werden. Dazu wird der Anteil an Fremdleistungen nicht, wie Sie es dargestellt haben, sinken, sondern er wird von heute 60 % in der Forstbewirtschaftung auf ca. 80 % erhöht werden. Das sind zusätzliche Aufträge für forstliche Lohnunternehmen. Für wen denn sonst?

Für private Waldbesitzer wird sich nicht viel ändern. Sie arbeiten heute mit Dienstleistern, die aus der Landesforstverwaltung oder der Privatwirtschaft kommen, und werden dies auch zukünftig tun.

Wir müssen bei der Umsetzung der Forstreform gewährleisten, dass die Verwaltung weiterhin in der Lage ist, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, damit der Landeswald in jeglicher Hinsicht vorbildlich bewirtschaftet wird. Hier schließe ich ausdrücklich auch die ökonomische und die ökologische Nachhaltigkeit ein.

Daran müssen wir arbeiten. Die Forstwirtschaft ist ein weites Feld. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche einen angenehmen Nachmittag.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste. Hat eine Fraktion Bedarf, die zweieinviertel Minuten der Überziehung der Landesregierung in Anspruch zu nehmen? - Das kann ich nicht feststellen.

Ich stelle die vorliegenden Anträge zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Forst- und Holzwirtschaft - in der Drucksache 4/4368 ab. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Forstreform - in der Drucksache 4/4447 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer merklichen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Ausgleichszahlungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/4410

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS eröffnet die Abgeordnete Tack die Debatte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich: Im Dezember vergangenen Jahres wurde in Windeseile das ÖPNV-Gesetz verabschiedet.

(Dr. Klocksin [SPD]: Nach gründlicher Beratung!)

- In Windeseile! Herr Dr. Klocksin, Sie waren doch dabei und erinnern sich bestimmt noch.

(Zurufe des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

Dieses ÖPNV-Gesetz - Herr Dr. Klocksin, Sie können Ihren Redebeitrag nachher nutzen, um uns das alles zu erzählen beinhaltet eine wesentliche Änderung. Sie betrifft die Neuregelung der Ausgleichszahlungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr. Genau hier liegt der Knackpunkt, und die Linkspartei.PDS-Fraktion ist der Meinung, dass hier nachgebessert werden muss, und zwar folgendermaßen:

Mit Wirkung zum 01.01.2008 sollen die Ausgleichszahlungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz des Bundes in die ÖPNV-Pauschalzahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte integriert werden, also den Aufgabenträgern übertragen werden. Das, meine Damen und Herren, kann erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen, die Landkreise und kreisfreien Städte und nicht zuletzt auch auf die Fahrgäste, die Schülerinnen, Schüler, Auszubildenden und deren Eltern, die die Fahrkarten kaufen müssen und sollen, haben. Weil das ÖPNV-Gesetz aus Sicht der Landesregierung schnell verabschiedet werden musste - ich erinnere daran, es ging wirklich schnell -, hat sie offensichtlich vergessen, eine Folgenabschätzung ihrer Regelung vorzunehmen. Deshalb muss jetzt nachgearbeitet werden. Ich will unsere Auffassung im Folgenden begründen.

Worum geht es konkret? - Mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes haben Sie praktisch den gesetzlichen Anspruch der Verkehrsunternehmen auf die Ausgleichszahlungen für Schülerund Ausbildungsverkehre abgeschafft. Die Verkehrsunternehmen werden aber im ÖPNV-Gesetz verpflichtet, verbilligte Zeitfahrausweise für Schüler und Auszubildende zur Verfügung zu stellen. Das genau ist der Widerspruch. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen war bisher in § 45 a Personenbeförderungsgesetz des Bundes geregelt.

(Dr. Klocksin [SPD]: Des Bundes!)

Jetzt steht es den Ländern frei - auch Sie, Herr Dr. Klocksin,

werden es noch verstehen -, eigene gesetzliche Regelungen zu den Ausgleichszahlungen zu treffen. Wir sind der Auffassung, dass der Anspruch der Verkehrsunternehmen auch in der gesetzlichen Regelung des Landes verankert sein muss. Deshalb haben wir den Antrag gestellt. Dieser Anforderung wird das aktuelle Brandenburger ÖPNV-Gesetz jedoch nicht gerecht. Bisher haben die Verkehrsunternehmen ihren gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre gegenüber dem Land geltend gemacht. Künftig - so sieht es das ÖPNV-Gesetz vor - müssen sich die Verkehrsunternehmen bezüglich dieser Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr an die Landkreise und kreisfreien Städte wenden, um den ÖPNV - als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe - zu fahren. Daraus kann sich eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben.

Das aktuelle Gesetz integriert die bisherigen Ausgleichszahlungen in die bestehende Systematik des ÖPNV-Gesetzes. Das heißt, dass die Ausgleichszahlungen in dem Pauschalbetrag enthalten sind, den die Landkreise und kreisfreien Städte vom Land für den ÖPNV bekommen. Es bleibt dann - das ist das Problem, das wir sehen - den Landkreisen und kreisfreien Städten überlassen, ob und in welcher Höhe sie Ausgleichszahlungen für Schüler- und Ausbildungsverkehre an die Verkehrsunternehmen leisten. Die bisher unproblematischen Zahlungen aus der vergangenen Regelung werden damit unserer Meinung nach zu beihilferechtlich problematischen Zuschüssen. Das haben wir schon im Vorfeld bemerkt.

Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um unsere verfassungsrechtlichen Bedenken klären zu lassen. In dem Rechtsgutachten finden wir Bestätigung. Es stellt im Ergebnis unter anderem fest, dass es Kollisionspunkte mit dem gültigen Gesetz bezüglich der Grundrechte der Verkehrsunternehmen nach Artikel 41 - Eigentum und Erbrecht betreffend -, nach Artikel 49 - die Berufsfreiheit betreffend - sowie bezüglich des Staatsziels der Strukturförderung nach Artikel 44 der Landesverfassung gibt.

Ich will mich im Folgenden kurz auf den Artikel 44 Landesverfassung, die Strukturförderung, konzentrieren. Er betrifft die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes. Den Aufgabenträgern wird es bei Festlegung von Grundsätzen für die Fahrpreisgestaltung im Rahmen der freiwilligen Aufgabenbelastung selbst überlassen, ob und wie sie die Belastung der Verkehrsunternehmen durch verbilligte Zeitfahrausweise ausgleichen; denn die Zuweisung gemäß § 10 des ÖPNV-Gesetzes ist zwar zweckgebunden, jedoch pauschaliert. Wie die Aufgabenträger diese Mittel im Einzelnen einsetzen, haben sie zu entscheiden und über vertragliche Konstruktionen mit den Verkehrsunternehmen weiter zu regeln.

Es ist nach der neuen Rechtsgrundlage durchaus möglich, dass Unternehmen kein Äquivalent zu den Mitteln gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz erhalten und sich dadurch gezwungen sehen, keine verbilligten Zeitfahrausweise anzubieten. Das heißt, dass die Bedingungen der Sicherstellung eines verbilligten Ausbildungsverkehrs - in der Gesamtschau des Landes - somit verschlechtert werden. Das gilt es zu korrigieren. Wir haben diesen Antrag eingebracht, um zu erwirken, dass eine landesgesetzliche Regelung erstellt wird, die den Verkehrsunternehmen den Anspruch auf Zuschüsse für den Ausbildungsverkehr garantiert.

Es ist nicht gesichert, dass in allen Landesteilen ein verbilligter Ausbildungsverkehr - natürlich nachfrageorientiert und der Si

tuation entsprechend - überhaupt und, wenn ja, auf gleichwertigem Niveau, angeboten werden kann. Wird der Ausgleich für verbilligte Ausbildungsverkehre gesetzlich reduziert oder fällt gar weg, wirkt sich die Mindereinnahme unmittelbar auf die Berufsausübung, Artikel 49, aus; ich hatte vorhin darauf verwiesen. Entweder sind die Verkehrsunternehmen nicht mehr in der Lage, verbilligte Ausbildungsverkehre anzubieten oder der Deckungsausfall muss durch höhere Preise im übrigen ÖPNV ausgeglichen werden. Das ist das alte Lied - ich meine die Tarifspirale nach oben -, das wir seit langem kennen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

Ich führe meinen Gedanken noch zu Ende, dann herzlich gern. - Dies wiederum könnte die jeweilige Angebots- und Nachfragesituation erheblich beeinflussen, und - das will ich an dieser Stelle erwähnen - dann würde die Situation eintreten, dass noch mehr Eltern ihre Kinder vom Schülerverkehr abmelden müssten. Sie wissen - die Verkehrsunternehmen haben eine aktuelle Übersicht vorgelegt -, dass im Durchschnitt schon ein Drittel der Schülerinnen und Schüler im Land vom Schülerverkehr abgemeldet ist, weil die Elternbeiträge nicht zu finanzieren sind. - Bitte schön, Herr Dr. Klocksin.

Meine Frage bezieht sich auf das von Ihnen erwähnte Gutachten. Können Sie uns bitte sagen, wie es heißt, wer es in Auftrag gegeben hat, wer es geschrieben hat und von wann es stammt?

Das alles kann ich Ihnen sagen; ich kann Ihnen sogar eines geben, das ist überhaupt nicht das Problem. Wir überweisen doch den Antrag heute sicherlich an den Verkehrsausschuss; dann kann jeder von Ihnen ein Gutachten erhalten, und wir können darüber diskutieren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Heiterkeit bei der SPD)

Auftraggeberin ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Erstellt wurde das Gutachten durch Rechtsanwalt Dr. Bernfried Helmers aus Berlin. Es wurde im März 2007 vorgelegt. Das Ergebnis die verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich mindestens dreier Artikel - habe ich dargelegt. Wir können im Verkehrsausschuss gern darüber diskutieren. Ich denke, es lohnt sich.

Wir haben den Antrag eingebracht, um die Landesregierung aufzufordern, den bisher gewährleisteten gesetzlichen Anspruch für die Verkehrsunternehmen, Schüler- und Ausbildungsverkehr zu verbilligten Fahrpreisen fahren zu können, wieder herzustellen; dies ist im Übrigen auch die Meinung des Landkreistages und der Verkehrsunternehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank. - Als Nächster spricht Herr Dr. Klocksin für die SPD- und die CDU-Fraktion.

- Auch für die CDU? - Immer wieder gern.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich immer über einen gut formulierten und begründeten Antrag; und sei es auch, dass er der Äußerung des Wunsches dient, im Ausschuss wieder einmal über Themen zu diskutieren, die unsere Allgemeinbildung anreichern sollen.

Liebe Frau Tack, ich wünschte mir an dieser Stelle Folgendes jetzt sind wir wieder seriös, wie es sich dem Parlament gegenüber gehört -: Wenn Sie eine Sorge haben, und diese Sorge ernst gemeint und ernst zu nehmen ist, dann teilen Sie sie doch einfach mit,

(Zurufe von der Linkspartei.PDS: Das haben wir doch!)

und zwar nicht, indem Sie eine Blackbox verschicken nach dem Motto: „Mal schauen, was passiert“, sondern indem Sie dem Ihnen gegenübersitzenden Verkehrsminister jenes von Ihnen in Auftrag gegebene ominöse Gutachten zur Kenntnis geben. Auf der Basis dieser Informationen, die möglicherweise fundiert sein können, uns jedoch leider nicht vorliegen, ist das Ressort sicherlich imstande, eine Bewertung vorzunehmen. Genau das haben Sie nicht getan. Warum? Weil Sie es nicht tun wollten,

(Frau Tack [Die Linkspartei.PDS]: Nein!)

um die Gelegenheit zu diesem Schaufensterantrag in der heutigen Sitzung zu haben.