Sie haben möglicherweise zugehört, was der Kollege Sarrach eben ausführte; es waren einige wichtige Ausführungen. Sie wären dann - ich meine jetzt jeden, der zugehört hat - einer der wenigen, die zuhören.
Dieses Thema ist ein Thema, das aus meiner Sicht diskutiert werden muss, aber nicht hier, zunächst einmal nicht hier, sondern im Rechtsausschuss, gegebenenfalls in den anderen Fachausschüssen. In den Rechtsausschuss gehört es, weil wir zunächst einmal zu klären haben: Gibt es überhaupt Defizite in diesem Bereich, und wenn ja, mit welchen Mitteln kann man sie abstellen?
Um das herauszufinden, kann auch die parlamentarische Opposition das Ministerium bitten, Auskünfte zu erteilen. Sie kann Anträge stellen, im Rechtsausschuss darüber zu diskutieren. Sie kann Informationen einfordern. Wenn sie dann vorliegen und wir gemeinsam feststellen, es gibt Defizite, dann wäre es möglich, daraus - auch zunächst in den Fachausschüssen Konsequenzen zu ziehen. Es geht zunächst einmal um Formulierungen, wie man Bürger besser über ihre Rechte informieren kann. Da ist sicherlich einiges zu verbessern; da gebe ich Ihnen Recht.
Herr Kollege Holzschuher, kann ich Ihre Ausführungen vielleicht auch so verstehen, dass Ihre Fraktion die Überweisung dieses Antrags unterstützt und beantragen wird?
der Sache so nicht unbedingt mittragen, denn er impliziert, dass es in dem Ministerium Defizite gibt, und das vermögen wir nicht ohne weiteres zu erkennen.
- Auch, wenn es Praktiker sagen, wissen wir: Manche Praktiker haben Eigeninteressen. - Ich weiß es nicht. Wir können das im Ausschuss aufklären. Aber das können wir, ohne dass es dieses Antrags bedarf. Sie können es beantragen. Wenn Sie es nicht tun, werden wir als Koalitionsfraktionen möglicherweise beantragen, im Rechtsausschuss darüber zu diskutieren. Ich halte das Thema für richtig. Aber heute und hier, denke ich, sind wir alle mit diesen Detailfragen von Formulierungen im Informationsschreiben überfordert - und nicht nur, weil die Zeit so weit fortgeschritten ist. Deswegen werden wir den Antrag in der vorliegenden Form ablehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sind auch wir von der DVU dafür, dass Kriminalitätsopfern möglichst umfassend geholfen wird. Das schließt die umfassende Information über Hilfsangebote natürlich ein. Was die Fraktion der Linkspartei.PDS in diesem Zusammenhang mit ihrem Antrag, der mit „Information über Opferrechte verbessern“ betitelt ist, konkret erreichen will, ist allerdings mir und meiner Fraktion gelinde gesagt unverständlich.
Information über Opferrechte verbessern - das hört sich als Forderung immer gut an, aber, meine Damen und Herren von der Fraktion der Linkspartei.PDS, gehen wir die Sache einmal logisch, mit gesundem Menschenverstand an - so wie Herr Sarrach bezüglich unserer Anträge vorhin: Wenn ich irgendwelche Forderungen stelle, muss ich zumindest wissen, wogegen und wofür ich konkret bin. Übersetzt heißt das: für die Verbesserung des Opferschutzes. Ich muss wissen und sagen, was exakt schlecht läuft und was genau verbessert werden soll. Beides geschieht in Ihrem Antrag ersichtlich nicht. Also kann man sagen: Es ist eine Luftnummer.
Sie benennen weder die Informationsdefizite noch den Verbesserungsbedarf exakt. Obendrein ist der Antrag auch noch widersprüchlich in sich selbst, meine Damen und Herren von der PDS, Herr Sarrach. In Ziffer 1 wollen Sie die staatlichen Stellen rechtlich zur Information verpflichten, in Absatz 4 Ihrer Begründung ist aber die Rede davon, dass das Land Brandenburg nach dem Sozialstaatsgebot verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sei. Letzteres ist meines Erachtens auch richtig, meine Damen und Herren. Aber was heißt das für Ihren Antrag. Exakt: Sie verlangen etwas, was es schon gibt. Das Verfassungsrecht bindet und verpflichtet nämlich nicht nur das Land, sondern auch alle staatlichen Stellen in diesem Land. Also kann es hier nur um eines gehen: die sachgerechte und bürgernahe Umsetzung dieser ohnehin bestehenden Verpflichtung zur umfassenden Information über Opferrechte durch die staatlichen Stellen.
Nun wissen wir zwar wenigstens, dass Defizite bestehen, wissen aber noch lange nicht, wo bei dieser Umsetzung die Defizite liegen und wie diese am besten zu beheben sind, mit welchen Mitteln also, Herr Sarrach. Sollen das zum Beispiel Ausführungsgesetze sein, interne Verwaltungsvorschriften oder was weiß ich nicht noch alles? Sollen wir das etwa alles der Landesregierung überlassen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen? - Ich denke, nein. Dann aber gehörte dieses Thema zunächst in die zuständigen Ausschüsse. Aber mit welcher Überschrift versehen wir es denn? - Zum Beispiel „Berichterstattung über die aktuellen Informationen über Opferrechte in staatlichen Stellen des Landes Brandenburg“. Dann sehen wir zunächst, ob, und wenn ja, welche Defizite es hier gibt und wie diese am sinnvollsten zu beheben sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nahtlos den Ausführungen von Herrn Holzschuher insofern anschließen, als ich - momentan jedenfalls - nicht erkennen kann, dass das Ministerium, gerade, was den Opferschutz betrifft, in irgendeiner Weise zwingend Nachholbedarf hat.
Ich möchte allerdings gern zugeben - und das sollten wir meines Erachtens im Ausschuss bereden, Herr Sarrach: Mir haben Fachleute - dafür halte ich sie jedenfalls - gesagt, dass die Information zum Opferschutz durchaus gegeben ist. Das Problem ist nur, dass dies manch einer, den man angesprochen hat, zu jener Zeit nicht richtig wahr- bzw. aufgenommen hat. Mein Vorschlag wäre, dass wir uns unter Umständen im Ausschuss darüber unterhalten, ob man den Menschen das, was an vielen Stellen gesagt worden ist, welche Möglichkeiten sie im Rahmen des Opferschutzes haben, in einem bestimmten Zeitabstand noch einmal schriftlich unterbreitet, damit sie sich möglicherweise daran erinnern, dass das schon einmal gesagt worden ist und die Möglichkeit besteht. Ich finde: Der Antrag ist so, wie er ist, überflüssig. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fast dankbar für diesen Antrag, denn er gibt mir Gelegenheit, eine recht positive Bilanz zu ziehen.
Das Thema Opferschutz ist für mich und für die Landesregierung ein besonderes rechtspolitisches Anliegen. Deshalb kann ich feststellen, dass sich die Bedeutung von Opfern im Strafverfahren innerhalb der letzten Jahre merklich gewandelt hat. Während Justiz und Polizei früher in erster Linie an der Zeu
genaussage des Opfers Interesse zeigten, richtet sich das Augenmerk heute mehr und mehr auf die Rechtsstellung der Verletzten im Strafverfahren.
Diesen Prozess zu verstetigen ist ein Schwerpunkt der brandenburgischen Justizpolitik. So werden Opferhilfeeinrichtungen, die sich um verschiedene Belange, insbesondere um die Belange der von Gewalt betroffenen Frauen, kümmern, vom MdJ nicht nur finanziell unterstützt. Es gibt mittlerweile an allen Amts- und Landgerichten sogenannte Zeugenbetreuer, die als Ansprechpartner für Zeugen zur Verfügung stehen und diese beraten und unterstützen.
Es ist auch dafür Sorge getragen, dass die Opferzeugen von dieser Hilfe erfahren. So wird auf die Möglichkeit der Zeugenbetreuung sowohl in der Ladung als auch in einem Merkblatt hingewiesen. Damit diese Zeugen dem Täter außerhalb des Gerichtssaals nicht mehr begegnen, kann neben ausschließlich als Zeugenzimmern genutzten Räumen bei Bedarf an jedem Gericht ein separater Warteraum kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Die Gerichte sind diesbezüglich sensibilisiert und problembewusst.
Dank des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellung, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, konnte der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt auch in Brandenburg wirksam verbessert werden. So wurden ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 223 Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz getroffen. Bereits im Jahre 2004 erließen die Amtsgerichte insgesamt 641 Anordnungen nach diesem Gesetz.
Das lässt erkennen, dass die Betroffenen um ihre Rechte wissen und sie auch in Anspruch nehmen. Gefördert wurde diese positive Entwicklung auch durch die von der Justiz regelmäßig angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für die zuständigen Richter.
Am Rande sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Bundesrat mit der Stimme Brandenburgs ein Stalkingbekämpfungsgesetz beschlossen hat, das seit dem 31. März dieses Jahres in Kraft ist.
Auch im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs, in dem Brandenburg im bundesweiten Vergleich seit Jahren eine führende Position einnimmt, wird gute Arbeit für den Opferschutz geleistet. Das Opfer kann den Täter in diesem Rahmen direkter und eingehender mit den psychischen und physischen Folgen der Tat konfrontieren. Vielen Verletzten hilft diese direkte Auseinandersetzung bei der Aufarbeitung der Tat.
Ein zentrales Element des Opferschutzes und der Opferhilfe ist die Unterrichtung des Verletzten über seine Rechte im Strafverfahren gemäß § 406 der Strafprozessordnung. Diese obliegt grundsätzlich den Ermittlungspersonen, die zuerst von der Verletzteneigenschaft Kenntnis erlangen. In der Regel werden dies die mit der Anzeigenaufnahme befassten Ermittlungspersonen der Polizeibehörden sein. Aus diesem Grunde werden die Merkblätter über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren auch bei den Polizeidienststellen vorgehalten.
Darüber hinaus prüft aber auch der Staatsanwalt, sobald er selbst mit den Ermittlungen befasst ist, ob der Verletzte bereits über seine Rechte informiert wurde, und holt gegebenenfalls diese Information und Belehrung nach.
Wie mir der Generalstaatsanwalt des Landes aus gegebenem Anlass 2005 berichtet hat, wurde im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Opferschutzes und der Opferhilfe bei Fällen, bei denen man nicht erkennen konnte, ob die Belehrung durch die Polizeidienststellen oder seitens der Staatsanwaltschaften schon einmal stattgefunden hat, seitens der Staatsanwaltschaften lieber einmal zu viel als einmal zu wenig belehrt.
Im Vorfeld sind da vom Generalstaatsanwalt an alle Abteilungsleiter und Dezernenten Hinweise im Hinblick auf gesteigerte Mitteilungspflichten ergangen, und insofern gehen wir davon aus, dass diese auch beachtet werden. Anders lautende Informationen haben mich jedenfalls bisher nicht erreicht, und ich werde in vielen Fällen von Bürgern mit Beschwerden angeschrieben, aber in diesem Bereich ist das noch nicht erfolgt.
Ich denke, mit einiger Berechtigung kann ich darauf hinweisen, dass die Landesjustizverwaltung im Zusammenwirken mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften des Landes sichergestellt hat, dass die Opfer bei Strafverfahren über ihre Rechtsstellung nicht im Unklaren bleiben. Darüber hinausgehende Initiativen sind aus dieser meiner Sicht deshalb nicht notwendig. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt der Antrag in der Drucksache 4/4450 - Information über Opferrechte verbessern -, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist dieser Antrag abgelehnt.
Frau Richstein hat darum gebeten, entsprechend § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten abgeben zu dürfen. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz könnte ich dem Antrag zustimmen, denn ich bin der Auffassung, dass gerade Opfer von Straftaten in einer ganz schwierigen Lebensphase sind, dass sie verletzt sind, teilweise traumatisiert, vielleicht auch nahe an Depressionen, dass sie unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit brauchen.
Der Antragstext, aber teilweise auch die Ausführungen von Herrn Sarrach lassen mich aber nicht zustimmen. Zum einen, finde ich, benutzen Sie pauschal den Weißen Ring, um Ihren Antrag hier zu untersetzen. Es mag richtig sein, dass der Weiße Ring in toto in der Bundesrepublik angemarkert hat, dass es hier Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Mir ist nicht bekannt, dass der Landesverband Brandenburg diesen Vorwurf explizit an die Landesregierung gerichtet hat.
Zum Zweiten reduzieren Sie Opfer und Opferinteressen eigentlich nur darauf, dass sie eine materielle Entschädigung bekommen. Ich glaube, Opfer brauchen mehr: Sie brauchen unsere
Aufmerksamkeit, sie brauchen unsere Wertschätzung, sie brauchen unsere Hilfestellung im gesamten Verfahren, nicht nur bei der Durchsetzung ihres materiellen Anspruchs.
Zum Dritten reduzieren Sie in Ihrem Antrag auch wieder diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Opferhilfe und des Opferschutzes darauf, dass es eine Aufgabe des Justizministeriums und des Rechtsausschusses ist. Es ist auch eine Aufgabe anderer Ausschüsse. Ich bedaure es sehr, dass sich die Regierungsfraktionen nicht auf einen Entschließungsantrag einigen konnten, gebe aber meiner Hoffnung Ausdruck, dass dieses wichtige Thema in den mit der Sache zu befassenden Ausschüssen und das ist, wie gesagt, nicht nur der Rechtsausschuss - behandelt wird. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Wir haben somit den Tagesordnungspunkt 18 abgeschlossen, und ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: