Protocol of the Session on March 7, 2007

Aber auch die Befragung der Kita-Leiterinnen hat ergeben, dass die Armut unter den Kindern in den Kindertagesstätten nicht deutlich zutage tritt. Am Monatsende gibt es durchaus die Situation, dass einige Kinder nicht mehr mit Obst in die Einrichtung kommen, sondern vielleicht nur noch einen Zwieback in der Brottasche finden. Aber dass den Kindern die Armut ins Gesicht geschrieben steht oder an ihrem Verhalten abzulesen ist, haben die Kindertagesstättenleiterinnen verneint. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Hinweis, den wir in der Landespolitik aufnehmen sollten.

Mit dem Gesetz - das hat Frau Große ein bisschen kritisiert werden die Grundsätze der elementaren Bildung verpflichtend eingeführt. Der Kita-Qualitätsbericht hat genau das Ergebnis gebracht, dass diese Verpflichtung notwendig ist, wenn wir mehr Qualität und Bildung in den Kindertagesstätten haben möchten. Auch das ist ein richtiger Schritt, den wir mit der Gesetzesnovelle gehen.

Sie haben die Prozentsätze der Kinder mit Sprachstörungen und der Kinder mit Entwicklungsstörungen angesprochen. Auch diesbezüglich sind mit den Grenzsteinen in den Kindertagesstätten schon jetzt Instrumente vorhanden, nicht erst im letzten Jahr auf bestimmte Defizite einzugehen, sondern rechtzeitig eine entsprechende Förderung in der Einrichtung vorzuhalten. Wir wissen aufgrund des Kita-Qualitätsberichts, dass wir unterschiedliche Qualitäten vorfinden. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Qualitäten möglichst vereinheitlichen und gute Qualität in alle Einrichtungen bringen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und auf die Verabschiedung des Gesetzes. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es spricht für die DVU-Fraktion die Abgeordnete Fechner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Juni des vergangenen Jahres ließen sich die Regierungsfraktionen feiern, als sie die Landesregierung beauftragten, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Kita-Gesetzes einzubringen. Heute, neun Monate später, liegt uns ein solcher Entwurf vor, und die Regierungsfraktionen können sich erneut feiern lassen. Dabei wird nichts wesentlich Neues eingeführt.

Bis vor wenigen Jahren war es sogar so, dass es einen uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder gab. Dieser wurde eingeschränkt, weil man ein enormes Einsparpotenzial sah. Das hat sich dann zwar nicht bestätigt, so wie viele Vorhersagen der Landesregierung nicht eingetroffen sind. Aber man hielt noch lange an dieser Regelung fest, obwohl nicht nur seitens der hier im Hause ansässigen Opposition auf die fehlerhafte Entscheidung bezüglich der Einstellung des Rechtsanspruches mehrfach hingewiesen wurde.

Von vornherein war abzusehen, welchen Kuddelmuddel diese Veränderungen verursachen würden. Kinder hatten im Abstand von wenigen Wochen das Recht auf ihren Kita-Platz verloren, wieder erhalten und dann wieder verloren, nur weil die Eltern vorübergehend Arbeit hatten und dann wiederum arbeitslos wurden. Dieses Hin und Her war nicht nur für die Kinder eine Zumutung.

Um es kurz zu machen - schließlich handelt es sich hier heute um die 1. Lesung, eine zweite wird demnächst folgen -: Die DVU-Fraktion begrüßt die Weiterentwicklung des Kita-Gesetzes ausdrücklich. Allerdings gehen uns die beabsichtigten Änderungen bezüglich des Rechtsanspruchs nicht weit genug. Während der Gesetzentwurf lediglich einen Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr vorsieht, deren Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind, möchten wir, dass wieder für alle Kinder ein uneingeschränkter Rechtsanspruch besteht. Deshalb hatten wir diesbezüglich hier im Plenum bereits mehrfach einen Antrag eingereicht, der allerdings auch mit den Stimmen der Linkspartei.PDS abgelehnt wurde. Nichtsdestotrotz werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Hartfelder spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich nicht nur das Recht, sondern auch die Aufgabe der Oppositionsparteien, zu kritisieren und zu sagen, dass Dinge nicht ganz richtig oder in Ordnung sind. Aber gerade bei dem heute

hier vorliegenden Gesetzentwurf frage ich mich wirklich, ob es immer richtig ist, zu sagen: Es geht nicht weit genug. Es wird zu wenig Geld eingesetzt. Das hätte schon längst alles passieren müssen. - Ich halte es einfach für unangemessen, was hier seitens der Oppositionsfraktionen gesagt worden ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird unser Landtagsbeschluss vom 22. Juni letzten Jahres umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seinerzeit darauf verständigt, das Kita-Gesetz zu verändern. So soll ein Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr festgeschrieben werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen, das heißt, wenn beispielsweise ein Elternteil arbeitslos wird. Im Interesse der Kinder haben wir es für notwendig erachtet, diese Regelung zu treffen. Denn es macht keinen Sinn, ein zweieinhalbjähriges Kind aus der Einrichtung zu nehmen, um es später wieder in dieselbe aufzunehmen. Ein Kind versteht nicht, weshalb es nicht mehr zu den anderen Kindern gehen darf.

Der zweite wichtige Punkt des Antrags vom Juni 2006 war die verbindliche Ausgestaltung der Grundsätze elementarer Bildung. Ich glaube, dazu muss ich nicht sehr viel sagen. Die Zahlen sind genannt worden und sprechen eine deutliche Sprache.

Die Gesetzesänderung sollte eigentlich bereits am 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Bedauerlicherweise liegt uns der Gesetzentwurf der Landesregierung aber erst heute vor. Das ist nicht schön und hat insbesondere in den Kreisen und Kommunen zu Irritationen geführt. Es ist mehrfach vorgekommen, dass Kinder im Januar bzw. im Februar noch nach Hause geschickt wurden, obwohl das Gesetz - wenn wir im Ausschuss schnell arbeiten - hoffentlich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Diese Verunsicherungen wären vermeidbar gewesen, wenn das MBJS im Januar mit einem Schreiben an die Landräte bzw. Oberbürgermeister reagiert hätte.

Die für die Umsetzung der Neuregelung notwendigen zusätzlichen 4 Millionen Euro, von denen bereits die Rede war, wurden im Haushalt für das Jahr 2007 von diesem Parlament beschlossen. Sie sind bis jetzt noch mit einem Sperrvermerk versehen, aber das Geld ist da, und die Kinder könnten bereits jetzt so betreut werden, wie wir es in diesem Gesetzentwurf festschreiben werden.

Der Gesetzentwurf hat weitere Veränderungen, die wir für sehr gut halten. So wird zum Beispiel die Betreuung durch die Tagesmütter auf die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausgedehnt. Die Bestimmung der Häufigkeit der ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen wird nicht mehr im Kita-Gesetz geregelt, sondern in anderen Gesetzen.

Äußerst begrüßenswert finde ich auch die Regelung, dass Einrichtungen, die nicht den Voraussetzungen des Gesetzes entsprechen oder diese nicht erfüllen, oder dass Einrichtungen, die nicht grundsätzlich allen Kindern offenstehen, von der Finanzierung ausgenommen oder teilweise ausgenommen werden. Das kann zu einer weiteren Verbesserung der Qualität der Kindertagesstätten beitragen. Wenn das Kita-Gesetz mit dem heutigen Tag an den Ausschuss überwiesen wird, kann ich nur davon ausgehen und hoffen, dass die Beratung dort sehr zügig stattfinden wird. Denn, wie bereits eingangs erwähnt, die Kreise und insbesondere die Eltern warten darauf, dass die ange

kündigten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Damit schließe ich die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/4217 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunk 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund Jugendhilfe - und weiterer Rechtsvorschriften (AGKJHG-Änderungsgesetz - AGKJHG-ÄndG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4218

1. Lesung

Für die Landesregierung spricht - wir sind nicht überrascht wieder Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf der Änderung des AGKJHG - ich verzichte darauf, noch einmal vollständig auszusprechen, was das heißt, der Präsident hat das gerade getan - enthält viele Änderungen von sehr unterschiedlicher Tragweite.

Aus Zeitgründen möchte ich hier nur auf zwei Punkte näher eingehen - weil ich denke, dass sie jugendpolitisch bedeutsame Entwicklungen abbilden -: erstens auf den im § 2 verbesserten Kinderschutz und zweitens auf die durch den § 17 a verbesserten Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Die entsetzlichen Fälle von Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und -missbrauch der letzten Jahre weisen in aller Deutlichkeit darauf hin - das haben wir hier schon des Öfteren besprochen -, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft, die Kinder, besonderen Schutz und unsere Aufmerksamkeit benötigen. Vieles ist schon auf den Weg gebracht worden, jedoch gibt es immer noch schwierige Fallkonstellationen, in denen nun der neue Gesetzentwurf weiterhelfen soll.

Es kann beispielsweise gegenwärtig der Fall eintreten, dass der Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes aufgrund seiner Erfahrungen den Hilfebedarf einer Familie vielleicht ahnt, jedoch nicht tätig werden kann, weil die Familie von sich aus keine Hilfe beantragt und es andererseits auch keinerlei - zumindest bis zu diesem Zeitpunkt - Hinweise auf eine akute Gefährdung des Kindes gibt, die eine familiengerichtliche Intervention rechtfertigen würde. Wenn es dann in einem solchen Fall später zu massiven Kindesvernachlässigungen oder -misshand

lungen kommt, fragen sich natürlich alle: Warum hat das Jugendamt zu spät eingegriffen? Die Antwort ist: Weil die Rechtslage zu kompliziert war.

Die neue Kinderschutzbestimmung in § 2 gilt in solchen Situationen künftig als Auslegungsregel. Immer dann, wenn Eltern eine Hilfe annehmen, kann - heißt es dort - davon ausgegangen werden, dass sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Diese simpel klingende Formel schafft mehr Klarheit in einer rechtlich oft sehr unübersichtlichen Situation.

Der Gesetzentwurf setzt einen weiteren Schwerpunkt in § 17 a bei der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. Kinder und Jugendliche sollen an wichtigen sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden. Das gilt für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie für Kommunen. Auch dort, wo Weichen für die zukünftige Entwicklung der Jugendhilfelandschaft gestellt werden - zum Beispiel im Jugendhilfeausschuss oder im Landesjugendhilfeausschuss - können Jugendliche zukünftig direkt beteiligt werden und nicht mehr wie bisher nur als externe Experten.

Meine Damen und Herren! Beide beschriebenen Anliegen, der Kinderschutz wie auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, betreffen wesentliche Teile der täglichen fachlichen Arbeit vieler; denn - da sind wir uns sicherlich einig - nur die praktische Umsetzung gibt einer veränderten gesetzlichen Grundlage auch die gewollte Wirksamkeit. Ich denke, auch hier sind wir mit dem neuen Gesetzentwurf auf einem guten Weg. Lassen Sie ihn uns weiter beschreiten! - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der Linkspartei.PDS spricht der Abgeordnete Krause.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die vor kurzem in Kraft getretenen Veränderungen des Achten Sozialgesetzbuches - der Minister hat es soeben ausgeführt - durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist eine Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz notwendig geworden.

Dieser Handlungsbedarf wurde von der Regierung erkannt, und erste Schritte wurden gegangen. Bereits im August des vergangenen Jahres lag der Entwurf des zu novellierenden Gesetzes den beteiligten Gremien vor. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich positiv hervorheben, dass die außerparlamentarischen Gremien frühzeitig in diesen Prozess einbezogen worden sind. Ich bin auch froh, dass wir fachkundlich an diesem Gremium beteiligt sind; denn dadurch - nur dadurch - hatten wir die Möglichkeit, frühzeitig an diesem Verfahren teilzuhaben.

Unsere Fraktion begrüßt insbesondere die Stärkung des Kinderschutzgedankens in § 2 des Gesetzentwurfs. Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, dass das Jugendamt Leistungen und Hilfe anzubieten hat, sofern es von Tatsachen Kenntnis erhält, dass die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefähr

det erscheint, auch wenn ein Anspruch auf diese Leistungen nicht beantragt oder geltend gemacht worden ist.

Auch die Einbeziehung von Akteuren der schulischen Strukturen in die Arbeit der Jugendhilfe und der entsprechenden Gremien zeugt von der Umsetzung des Gedankens der Vernetzung. Dies ist für das gegenseitige Verständnis von Schule und Jugendhilfe, die verstärkte Zusammenarbeit und das noch zu schaffende Gleichgewicht von großer Bedeutung. Auch die erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten der Mitarbeit von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in den Jugendhilfeausschüssen auf kommunaler und Landesebene - was Sie gerade angesprochen haben - sind ein deutliches Signal an die ehrenamtlich engagierten Jugendlichen, sich noch stärker in die Arbeit einzubringen, und zeugen von dem Willen, junge Menschen zu den sie betreffenden Angelegenheiten nicht nur zu Wort kommen zu lassen, sondern sie zu beteiligen. Unserer Meinung nach ist das der richtige Ansatz, Jugendliche an Demokratie teilhaben zu lassen, sie einzubinden und dadurch ihre Partizipation zu stärken.

Doch gerade weil dieser gute Vorschlag von der Landesregierung kommt, wundert es mich schon, dass Sie in der Antwort auf unsere Große Anfrage zu den Perspektiven von jungen Menschen in Brandenburg auf die Frage nach einem Wahlrecht ab 16 Jahre lediglich geantwortet haben, dass Sie darauf warten wollen, bis sich irgendetwas ändert. Wenn Sie es, wie Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dokumentieren, für wichtig erachten, dass Jugendliche partizipieren, stelle ich die Frage: Warum wollen Sie dann beim Wahlrecht ab 16 Jahre warten, warum gehen Sie dann nicht auch an dieser Stelle diesen Schritt und handeln entsprechend?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Veränderung des § 10, dass künftig auch Bürgermeister neben den bereits jetzt schon vertretenen Amtsleitern und Dezernenten das Recht erhalten können, an der Arbeit des Jugendhilfeausschusses teilzunehmen, entspricht den Gegebenheiten der täglichen Praxis und ist daher nicht zu beanstanden.

Kritisch sehen wir jedoch die Änderung des § 18 Abs. 1, nach dem Tagespflegepersonen, die wöchentlich nicht mehr als 15 Stunden Tagespflege anbieten wollen, keine Pflegeerlaubnis mehr benötigen. Das mag zwar als ein Abbau einengender Standards gesehen werden, kann aber unter Umständen auch auf Kosten der Qualität von Betreuung gehen; denn die entsprechenden Tagespflegepersonen müssen in keiner Weise mehr nachweisen, über welche pädagogische Befähigung sie verfügen.

Grundlegende Kritik übt unsere Fraktion an der geplanten Änderung des § 4, auf den Sie leider nicht eingegangen sind. Dort soll im Absatz 5 die Regelung verankert werden, dass der Kreistag oder die Stadtverordnetenversammlung sich einen Beschluss vorbehalten kann. Wir sehen darin eine große Gefahr, die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse und damit seine Kompetenzen einzugrenzen. Während die Liga und der Städte- und Gemeindebund unsere Ansicht diesbezüglich stützen, haben die Leiterinnen und Leiter der Jugendämter dazu keine einheitliche Position gefunden. Dies unterstreicht die Unsicherheit, die diese zukünftige Regelung hervorruft.

Mit dem erwähnten Einschub entsteht der Eindruck, dass sich

zukünftig Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage unliebsame Entscheidungen der Jugendhilfeausschüsse vorher auf den Tisch ziehen können und damit die Fachlichkeit dieses Gremiums ausgehebelt werden kann.