Protocol of the Session on March 7, 2007

1. Lesung

Auch zu diesem Punkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sondern es wird die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz empfohlen. Wer diesem Begehr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall, und damit ist diese Überweisung beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Viertes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4217

1. Lesung

Wir eröffnen die Debatte mit dem Beitrag der Landesregierung. Es spricht Herr Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrem Beschluss vom 22. Juni 2006 haben Sie die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Kindertagesstättengesetzes einzubringen, der folgende Punkte beinhaltet:

Erstens: Es wird ein Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bestimmt, der die Weiterbetreuung in der Kindertagesbetreuung sicherstellt, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder durch Geburt des zweitens Kindes. Zweitens: Die Grundsätze elementarer Bildung werden verbindlich ausgestaltet. Außerdem wurde - drittens - die Landesregierung durch den Landtagsbeschluss aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die im Schulgesetz vorgesehene Sprachstandserhebung und die anschließende Förderung von Kindern mit Sprachentwicklungsdefiziten möglichst in Kindertagesstätten erfolgen.

Ich glaube, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf konnten die drei formulierten Anforderungen sehr gut umgesetzt werden. Mit dieser Gesetzesnovelle machen wir einen deutlichen Schritt in Richtung einer Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Im Zusammenhang mit der verbindlichen Ausgestaltung der Grundsätze elementarer Bildung - dem „Kita-Bildungsplan“, wie dies in der Praxis genannt wird - erhalten die Jugendämter zukünftig Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätssicherung; das halte ich für sehr wichtig. Damit steht zukünftig nicht mehr nur die Anzahl der vorhandenen Plätze in Kitas, sondern auch deren Qualität im Mittelpunkt.

Bildung muss früh beginnen, und dafür werden in Brandenburg wichtige Schritte unternommen. Aber trotz aller Bemühungen die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten zu verbessern, trotz der Förderung der Sprachentwicklung vom ersten Tag an müssen wir konstatieren, dass noch immer zu viele Kinder bei der Einschulungsuntersuchung deutliche Sprachauffälligkeiten zeigen. Schon im vergangenen Jahr haben wir deshalb mit den Vorbereitungen zur Einführung der kompensatorischen Sprachförderung begonnen. Bis zum Beginn des nächsten Schuljahres werden über 730 Kita-Erzieherinnen fortgebildet sein. Bis zum Jahr 2009 - das ist unser Ziel - soll in jeder Kita im Land, also in aktuell 1 450 Kitas, eine ausgebildete Fachkraft bereitstehen, die in der Lage ist, erstens den Sprachstand der Kinder festzustellen und zweitens die Kinder bei Defiziten auch entsprechend zu fördern.

Erst ab dem Schuljahr 2009/10, wenn die Einführungsphase abgeschlossen ist, wird die Sprachstandsfeststellung und -förderung verbindlich. In § 37 des neuen Schulgesetzes wurde diese Verbindlichkeit schon bestimmt. Das neue Kitagesetz schafft nun die Voraussetzungen für die Umsetzung in den Kindertagesstätten. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dieses Vorhaben auch finanziell solide absichern können. 2,5 Millionen Euro stellt das Land den Kitas zusätzlich für die Sprachstandsfeststellung und -förderung zur Verfügung.

Auch der von Ihnen eingeforderte Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr wird nun durch entsprechende Formulierungen gesetzlich abgesichert. Auch diese Maßnahme hat natürlich finanzielle Folgen. Deswegen wurden zusätzlich 1,5 Millionen Euro für die Absicherung des Bestandsschutzes zur Verfügung gestellt. Damit können die kaum vertretbaren Platzkündigungen zukünftig vermieden werden, wenn die Eltern vorübergehend den Rechtsanspruch verlieren. Die betroffenen Kinder können weiterhin in Kitas oder in Tagespflege betreut werden und verlieren nicht ihre vertrauten Erzieher und Freunde. Mit der zusätzlich zur Verfügung gestellten Summe von insgesamt 4 Millionen Euro werden die Mehrkosten der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden auskömmlich ausgeglichen. Dieses Geld steht seit dem Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses - auch bereits für dieses Jahr - zur Verfügung. Finanziell gesehen kann deswegen der Bestandsschutz schon jetzt sichergestellt und mit der Sprachförderung begonnen werden. Deswegen fordere ich die Jugendämter, die Träger und die Gemeinden ausdrücklich dazu auf, mit den Maßnahmen zu beginnen; denn im Grundsatz sind wir uns alle doch einig. Darum sollten wir mit der Umsetzung nicht länger warten.

Sie alle haben sicherlich in den letzten Wochen die kontroverse und manchmal vielleicht sogar ermüdende Debatte zur KitaBetreuung verfolgt. Uns in Brandenburg kommt sie manchmal etwas merkwürdig vor, denn zum Glück haben wir in Krippe und Kita schon Versorgungsquoten, die in westdeutschen Ländern mittelfristig erst angestrebt werden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kaiser?

Natürlich.

Ich habe eine Frage bezüglich Ihrer Äußerung, dass schon jetzt mit der Umsetzung der Sprachförderung begonnen werden könne, weil sie finanziell abgesichert sei. Wie reagieren Sie auf das Problem, das uns gemeinsam am Montag in einer Kita in Strausberg aufgezeigt wurde, nämlich dass die Zahl der für die Sprachförderung qualifizierten Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten überhaupt nicht ausreicht, um die Kinder sprachlich zu fördern?

Ich erinnere mich an unseren Besuch. Derzeit ist das, denke ich, nur durch „trilaterale Absprachen“ zwischen der Einrich

tung, dem Träger und uns möglich. Ich glaube schon, dass es möglich ist, im Nachgriff finanzielle Mittel bereitzustellen, wenn sich Erzieherinnen über ihr jetziges Arbeitspensum hinaus schon um Sprachstandförderung bemühen. Das erzeugt zusätzliche Kosten, weil es mehr Zeit erfordert. Diese Kosten werden aus den von uns zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro beglichen; das sind ja Personalkosten. Es gab einige Anfragen. Ich bitte - das können Sie gern weitertragen -, das vor Ort so zu regeln, dass möglichst nicht so lange gewartet wird, bis der offizielle Startschuss fällt, denn für dieses Jahr steht das Geld glücklicherweise schon zur Verfügung.

- Ich setze fort: Wir können uns also in Brandenburg verstärkt um die Qualitätssicherung unserer Einrichtungen kümmern, und ich denke, dazu leistet die vorliegende Gesetzesnovelle einen Beitrag. Trotz aller Haushaltsnöte werden jährlich immerhin 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die bundesdeutsche Debatte zeigt mir im Moment hauptsächlich eines: Wir sind auf einem guten Weg. Diesen lassen Sie uns bitte gemeinsam weitergehen! - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag der Abgeordneten Große von der Fraktion der Linkspartei.PDS fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die von der CDU und der SPD auf Bundesebene derzeit sehr scharf geführte Debatte zur Kita-Betreuung der 0- bis 3-Jährigen mit all ihren daherkommenden Reaktionen von Frau Eva Hermann bis Herrn Bischoff Mixa kann eigentlich eine DDR-sozialisierte Frau nur fassungslos machen. Die Debatte zeigt, in welchem Maße es doch noch Trennendes gibt. Sie zeigt auch, dass der Osten hier nur marginal vorkommt. Mir fehlt die klare Ansage durch die Ministerpräsidenten Ost in dieser Situation, auch die ganz klare Unterstützung der Position von Frau von der Leyen in diesem Falle. Insofern, Herr Minister Rupprecht, haben Sie uns natürlich an Ihrer Seite, wenn Sie sagen, dass auch wir noch Nachholbedarf bei den 0- bis 3-Jährigen haben, dass wir in Sachen Qualität noch Einiges tun können und wollen und dass wir an dieser bundesdeutschen Debatte auch teilhaben wollen.

Im Übrigen haben wir jetzt Vorkämpfer in den Reihen der CDU, die heute in der Presse schon zur Kenntnis gegeben haben, dass sie für einen uneingeschränkten Rechtsanspruch für alle 2-Jährigen sind. Herr Petke ist grundsätzlich nicht da, wenn ich einmal von dieser Stelle aus mit ihm sprechen möchte. Aber er ist offensichtlich für einen weitergehenden Rechtsanspruch, womit er die Koalition rechts überholt.

(Beifall der Abgeordneten Kaiser [Die Linkspartei.PDS])

Angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs könnte man also meinen, dass Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Bewegung in der Sache leistet. Natürlich bewerten wir den von Ihnen angesprochenen Versorgungsgrad von 39 % der Kinder unter 3 Jahren als positiv - verglichen mit dem der alten Bundesländer. Mit dem Versorgungsgrad verglichen, den wir hier in

Brandenburg schon hatten, ist er jedoch eher bescheiden und aus Sicht der Linkspartei.PDS unzureichend.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Richtig ist, dass Sie mit dieser Gesetzesänderung eine der größten Ungerechtigkeiten dieses Kita-Gesetzes aus dem Weg räumen, indem Sie Kindern den Bestandsschutz für eine Weiterbetreuung sichern, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen. Zweifellos wird damit vielen Kindern und Eltern geholfen, die in den letzten Jahren durch das von Ihnen verabschiedete Gesetz zum Teil unwürdigen Prozeduren ausgesetzt waren.

Sie haben immerhin mehr als 3 Jahre gebraucht, um sich einzugestehen, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben, die noch dazu nicht die erwarteten Einsparungen gebracht hat. Jetzt haben Sie sich endlich zu einer Korrektur durchgerungen. Doch auch das ist leider wieder nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Eine Ungerechtigkeit beseitigen Sie, eine andere lassen Sie außen vor. Nötig ist eine generelle Änderung der Anspruchsvoraussetzungen. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, deren Eltern erwerbslos oder in Erziehungszeit sind, haben weiterhin keinen Anspruch auf einen Kita-Platz, obwohl Sie genau wie wir wissen, dass gerade diese Kinder der Bildung und Betreuung in einer Kita dringend bedürfen, dass gerade für diese Kinder Spielen und Lernen mit Gleichaltrigen bei professioneller Betreuung enorm wichtig sind.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Defizite, die im frühen Kindesalter entstehen, können nur schwer wieder ausgeglichen werden. Es geht um Rechte von Kindern, nicht um angeblichen Missbrauch aufseiten der Mütter. Es geht auch um Mütter, die ein Praktikum absolvieren wollen, weil sie erwerbslos sind. Es geht ebenso um Mütter, die ihre Elternzeit letztendlich für das jüngere Kind nutzen wollen und für das früher geborene Anspruch auf einen Kita-Platz haben müssen.

Auch bei dem zweiten Aspekt der Gesetzesänderung bleibt der Schritt, den Sie machen, zu klein. Durchaus richtig ist die Aufnahme des Bildungsauftrags und der Sprachförderung in das Gesetz. Die Zahlen bestätigen das. Immerhin haben fast ein Fünftel aller Kinder Sprachprobleme und ein Viertel aller Kinder Entwicklungsstörungen und Defizite. Nach mehreren Jahren Anlauf haben Sie sich jetzt endlich dazu durchgerungen, Kita-Erzieherinnen zu qualifizieren und zur Sprachförderung zu befähigen. So weit, so gut. Doch auch hier bleiben Sie auf halber Strecke stehen. Erstens halten wir es für zu spät, erst im letzten Jahr vor der Einschulung damit zu beginnen. Wir haben uns hier schon darüber verständigt. Die Kinder genießen eigentlich nur ein halbes Jahr lang Sprachförderung; im Oktober erfolgt die Feststellung, irgendwann im Januar beginnt dann erst die Förderung.

Zweitens ist die Sprachförderung finanziell, personell und räumlich unzureichend abgesichert. Sie haben 2,5 Millionen Euro für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Kosten für Erzieherinnenstellen müssen jedoch die Kommunen tragen. Da ist nichts mit „trilateralen Verhandlungen“, sondern die Kommunen tragen das. Ähnlich ist es mit den Grundsätzen elementarer Bildung. Sie führen per Gesetz

verpflichtend ein, was Ihnen vorher auf dem Weg der Freiwilligkeit nicht gelungen ist. Dass es bisher nicht gelungen ist, die Kitas in kommunaler Trägerschaft auf diese Grundsätze festzulegen, lag doch nicht an der ablehnenden Haltung oder der Weigerung der Kita-Erzieherinnen oder der Kommunen, sondern einfach an den fehlenden personellen Voraussetzungen.

Ihre Vorhaben sind nicht solide ausfinanziert. Das betrifft sowohl die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen als auch einen zu überarbeitenden Schlüssel Erzieherin/Kind. Sowohl aus dem Bildungsauftrag als auch aufgrund der Sprachförderung ergibt sich für Erzieherinnen ein erhöhter Mehraufwand, zum Beispiel für die Dokumentation der Entwicklung der Kinder, für Elterngespräche sowie deren Vor- und Nachbereitung. Auch für die Leiterinnen entsteht eine Mehrbelastung in der Führung dieser Prozesse.

Wir haben uns immer auch für die Verbindlichkeit des Bildungsauftrags in der Kita eingesetzt und werden das grundsätzlich auch weiter tun. Wenn Sie sich wirklich gegenüber unseren Kindern in der Pflicht fühlen - Frau Geywitz hat das auch in der Presse noch einmal erklärt -, erweitern Sie den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder. Folgen Sie also, wenn Sie uns schon nicht folgen können, Herrn Petke

(Bochow [SPD]: Das war wohl nichts!)

und schaffen Sie reale Rahmenbedingungen dafür, dass Kitas tatsächlich zu Bildungseinrichtungen werden! Mit diesem Gesetz gelingt Ihnen das jedenfalls noch nicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Lieske.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich gern meinen beiden Vorrednerinnen an, weil ich glaube, auch sie haben eindeutig das Ziel, die Betreuung der Kinder in Brandenburg zu verbessern. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, und wir tun es - um neudeutsch zu sprechen - step by step. Die Qualität in den Kindertagesstätten wird mit diesem Gesetz, wenn wir es verabschiedet haben, auf jeden Fall verbessert. Der Schritt, den wir heute gehen, weist in die richtige Richtung. Wir werden sowohl die Qualität in den Kitas als auch die Quantität der Einrichtungen verbessern.

Die Initiative zu dieser Gesetzesnovelle geht von unserer Fraktion aus. Unser Koalitionspartner hat sich sehr gern angeschlossen und das Anliegen entsprechend unterstützt. Frau Große hat schon Verlautbarungen aus der Fraktion angesprochen; einige Kollegen setzen sich für den uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder ab 2 Jahre ein. Wir werden einmal sehen, wie sich die entsprechenden Verhandlungen auf Bundesebene gestalten werden.

In der Altersgruppe der Kinder von 0 bis 3 Jahren werden derzeit in Brandenburg 22 000 Kinder betreut. Wir liegen im Ländervergleich in Deutschland an dritter und damit aus meiner Sicht an respektabler Stelle, was die Betreuung der 0- bis 3-Jährigen betrifft. Wir werden diese Stellung mit der Verab

schiedung des Gesetzentwurfs noch verbessern. Diese Entscheidung kostet uns 1,5 Millionen Euro. Aber ich glaube, dieses Geld ist gut in die Zukunft unseres Landes investiert.

Ich möchte das Thema einmal von der Landes- auf die Kreisebene herunterbrechen und aus einer Zeitung zitieren, die heute Morgen in meinem Briefkasten lag. Die PDS informiert auch die Bewohner der Region sehr gut. In dieser Zeitung wird die Situation im Landkreis Märkisch-Oderland dargestellt und beispielhaft die Kreisstadt Seelow genannt, in der 429 Kinder - das entspricht 89,7 % - in Einrichtungen betreut werden; damit nimmt sie eine Vorreiterfunktion wahr. Man sieht, dass die Kommunen ihre Selbstverwaltungspflicht sehr wohl in die Hand nehmen und darüber auch die entsprechende Sachgewalt haben.

Im Bereich der Kindertagesstätten wird nicht nur der Rechtsanspruch erfüllt, sondern die kommunalen Träger gehen weit über den Rechtsanspruch hinaus und das, was wir jetzt mit der Erweiterung des Rechtsanspruchs beschließen, ist in den Kommunen oft schon Realität. Ich glaube, das weiß auch Frau Große. Gerade in den ländlichen Gebieten, wo die soziale Situation vielleicht ein wenig verschärfter ist, werden diese Angebote schon vorgehalten. Ich denke, das ist jetzt die finanzielle Rückgabe dessen, was im Vorfeld schon gelaufen ist.

Es wird sogar schon weiter gedacht. Da spreche ich insbesondere den Amtsbereich Barnim-Oderbruch an, der in all seinen Kindertagesstätten Ganztagsangebote vorhalten und durchaus darauf eingehen möchte, dass Kinder unter Umständen morgens nicht mit einer Stulle in die Kita kommen; sondern hier werden vom Frühstück bis zur Vesper Angebote unterbreitet und damit auch, wenn die Frage der finanziellen Verantwortung steht, Angebote an die Familien gemacht, um Versorgungsmissstände in der Ernährung zu kompensieren.

Aber auch die Befragung der Kita-Leiterinnen hat ergeben, dass die Armut unter den Kindern in den Kindertagesstätten nicht deutlich zutage tritt. Am Monatsende gibt es durchaus die Situation, dass einige Kinder nicht mehr mit Obst in die Einrichtung kommen, sondern vielleicht nur noch einen Zwieback in der Brottasche finden. Aber dass den Kindern die Armut ins Gesicht geschrieben steht oder an ihrem Verhalten abzulesen ist, haben die Kindertagesstättenleiterinnen verneint. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Hinweis, den wir in der Landespolitik aufnehmen sollten.