Protocol of the Session on January 24, 2007

(Beifall bei der CDU)

Eine landesrechtliche Kostenlast von rund 8 Millionen Euro jährlich entbindet uns nicht von der Pflicht, etwas zu tun. Ein Betrag von 8 Millionen Euro hört sich nicht so riesig an, wie Frau Kollegin Fischer hier erwähnt hat. Inzwischen haben andere Bundesländer nachgezogen und ihr Landesrecht mittels eines Quick-Scan untersucht. Die Ergebnisse dieser Länder sind im Wesentlichen identisch mit unseren Ergebnissen. Also scheint das in dem System schon ein wenig festgesetzt zu sein.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind Folgeanalysen notwendig. Das bedeutet, dass den Erkenntnissen Taten folgen müssen. Nicht immer ist es damit getan, etwas nicht mehr zu machen. Es greift in Fachgesetze, Verantwortlichkeiten, Sicherheitsinteressen und vieles mehr ein. Dies ist von den Fachverwaltungen zu begleiten. Man muss sich allerdings die Fragen stellen, ob eine Informationspflicht wirklich erfüllt werden muss und ob die Norm, die dieser Informationspflicht zugrunde liegt, wirklich sein muss. Ich nenne ein Beispiel. Als einer der 20 Kostentreiber ist die Sonderabfallentsorgungsverordnung genannt. Diese beruht auf der Andienungspflicht für sogenannte gefährliche Abfälle im Land Brandenburg. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt haben diese

Andienungspflicht bereits vor fünf Jahren abgeschafft. In Sachsen-Anhalt ist der Sektor der Abfallentsorgung trotzdem nicht gefährdet. Ich will keine Wertung abgeben, sondern nur sagen: Wenn wir eigene Landesregelungen haben, während andere Bundesländer ohne derartige Regelungen auskommen, muss man der Fachpolitik vorschlagen, sich das noch einmal anzusehen.

Oft sind die Mitarbeiter durch Verwaltungsvorschriften, die weit über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, gebunden. Ein flexibles Umgehen mit Einzelfällen ist so kaum möglich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein gutes Personalmanagement. Ich nenne insbesondere die Stichworte Weiterbildung und Mitarbeitermotivation. Gut ausgebildetes Personal braucht nur einen Handlungsrahmen und keine Detaillösungen, also keine Handlungszwangsjacken. Zudem wissen die zuständigen Mitarbeiter am besten, wo der bürokratische Aufwand minimiert werden kann. Hier muss die Leitungsebene Anreize oder mehr Anreize setzen oder manchmal auch nur zuhören oder fragen.

Wie wäre es mit einem Ideenwettbewerb oder Vorschlagswesen innerhalb der Häuser? Meine Kollegin Funck hat hierzu schon verschiedentlich Initiative ergriffen. Große Unternehmen und auch andere Länder loben Prämien für gute Ideen zur Vereinfachung von Abläufen aus. Warum soll das in Brandenburg nicht funktionieren, zumal die meisten von uns auch noch die Neuererbewegung aus anderen Zeiten kennen. Auch da ist so manches Kluge, wenn auch aus der Not geboren, erdacht worden. Ich denke, das eine oder andere an guten Traditionen sollte man ruhig wieder aufnehmen. Den Schwarzen Peter bei der Verwaltung zu suchen, das wäre falsch, daran möchte ich mich auch nicht beteiligen. Daher ist es nun im Besonderen auch unsere Aufgabe, die Bürokratiekosten, die aufgrund von Landesgesetzen entstehen, zu minimieren und diesen Punkt bei jeder Novellierung von Gesetzen im Auge zu behalten. Auch die Abgeordneten sind als Gesetzgebungskörperschaft oder Teil der Gesetzgebungskörperschaft gefragt, immer darauf zu achten und auch zu prüfen, ob das, was sie durch das Heben der Hand zum Gesetz erklären, praktikabel ist, welche Kosten für andere damit verbunden sind und ob diese Kosten angemessen und vertretbar sind.

Ich danke daher meinen Kolleginnen und Kollegen vom Sonderausschuss für ihren gemeinsamen Beschluss, die Landesregierung zu beauftragen, hierzu ein Standardkostenmodell zu entwickeln. Dieses Modell soll beispielsweise bei der Novellierung der Kostentreiber eingesetzt werden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Anfang ist gemacht. Er ist ein wichtiger Teil, aber er ist nur ein Teil des Weges. Aber auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Den haben wir längst getan. Wir werden dieses Projekt zu einem guten Ergebnis führen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Dombrowski. - Ich beende die Aussprache. Die Stellungnahme der Landesregierung in Drucksache 4/3990 ist damit zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und eröffne Tagesordnungspunkt 9:

Eckpunkte für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3048

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/4075

Ich eröffne die Aussprache und gebe Frau Meier das Wort. Sie spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Während sie nach vorn kommt, begrüße ich ganz herzlich Gäste von der Landesakademie für öffentliche Verwaltung aus Neu Fahrland. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rundfunkgebühren sind ein heikles Thema, zu dem es sehr ambivalente Auffassungen gibt. Auf der einen Seite stehen die berechtigten Forderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach den Gebühren von Nutznießern seiner Leistung. Andererseits sollte und muss es bei dieser wie bei allen Gebühren und Abgaben eine differenzierte und sorgfältige Entlastungsmöglichkeit geben.

Eine Veränderung sowohl der Gebühr selbst als auch des bis dahin recht aufwendigen Verfahrens der Gebührenbefreiung trat mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Seitdem hat sich gezeigt, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Das ist ein gängiges und reales Verfahren. Unrealistisch hingegen ist es, zu behaupten, dass die jetzigen Regelungen ausreichend seien und das einzige Problem darin bestehe, dass sie eigentlich in die Sozialgesetzgebung gehört. Das sehe ich ähnlich, jedoch sind die Debatten jetzt und heute noch anhand des Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu führen, denn dort sind sie momentan geregelt.

Und wir müssen darüber reden! Gründe gibt es ausreichend, wie auch die Anhörung im Hauptausschuss gezeigt hat. Ich will jetzt nicht mehr auf alle vier Punkte unseres Antrags eingehen, auch wenn es dazu noch einiges zu sagen gäbe. Aber ich will nicht riskieren, dass der Kollege Baaske sich wieder zu Gesprächen mit seinem Nachbarn genötigt sieht, weil er das alles schon kenne und sowieso wisse, was ich sagen werde.

Ich will auf die eingangs genannten Befreiungsregelungen zurückkommen. In § 6 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist ein grundsätzlich abschließender Katalog von Befreiungstatbeständen aufgeführt, die durch Sozialleistungsbescheide nachzuweisen sind. Ein niedriges Einkommen allein reicht nicht aus. Genau das ist der Knackpunkt. Menschen, die ein geringes Einkommen haben, welches höher oder niedriger ist als das eines ALG-II-Beziehers, sind von der Befreiung ausge

schlossen, da sich die Befreiung auf die Bescheide für die Sozialleistungen bezieht.

Sehr geehrter Herr Kollege Baaske, Ihr Wunsch sei mir Befehl. Deshalb habe ich mich noch einmal bei Frau Howe in Düsseldorf über die in der Anhörung genannten Beispiele der unzureichenden Härtefallregelung kundig gemacht und auch Einsicht in die Petitionen genommen, die unserem Landtag vorliegen. Ich will dennoch sehr deutlich sagen, dass ich die Art und Weise, wie Sie und Kollege Bakarinow von der Staatskanzlei mit den Äußerungen der Sprecherin der Petitionsausschüsse der Landtage, Frau Howe, umgehen, für sehr bedenklich halte. Bei der Auswertung der Anhörung zu behaupten, die von ihr genannten Beispiele seien falsch und so etwas gebe es nicht, ist schlichtweg eine Brüskierung der Arbeit von Frau Howe und aller anderen Petitionsausschüsse, die sich seit Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert sehen und dort auch hervorragende Arbeit leisten.

Ich will Ihnen die Beispiele, die es angeblich nicht gibt, noch einmal vor Augen führen.

Ein allein lebender Mann aus Teltow ist ALG-II-Bezieher und erhielt für drei Monate einen Zuschlag in Höhe von 7 Euro, danach in Höhe von 47 Cent, weiter nichts. Die GEZ beschied ihm, dass er mit dem Zuschlag über dem beschiedenen ALG-IISatz liege, und verweigerte eine Gebührenbefreiung.

Ein weiteres Beispiel: Eine junge allein lebende Frau aus Brandenburg an der Havel erzielt ein geringes Einkommen in Höhe von 628 Euro monatlich und hat damit gegenüber einem ALG-IIEmpfänger weniger Geld zur Verfügung. Da sie keinen Sozialleistungsbescheid vorweisen kann, weil ihr Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis stammt und keine Sozialbezüge sind, wurde ihr die Befreiung verweigert.

Nicht zuletzt das angeblich falsche Beispiel aus NordrheinWestfalen: Eine alleinstehende Frau aus Bielefeld bezieht ALG II und erhält einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 50 Cent, keine weiteren Leistungen. Auch ihr wurde der Befreiungsantrag abgelehnt, da sie über der ALG-II-Grenze liegt.

Diese Fälle sind - hier zitiere ich ausdrücklich Frau Howe - nur die Spitze des Eisbergs, da es nur die sind, die mittels einer Petition den Parlamenten bekanntgeworden sind. Im Übrigen teilt die Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen die Erkenntnisse von Frau Howe. Beide, Staatskanzlei und Parlament, sind bereits initiativ geworden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Koalition hat beschlossen, unseren Antrag abzulehnen, obwohl sie zwei Punkte ähnlich sieht und auch der hiesige Petitionsausschuss im September zum wiederholten Male den Hauptausschuss sehr eindringlich gebeten hat, sich mit diesem Problem lösungsorientiert zu befassen, insbesondere mit der Härtefallregelung, die von allen Petitionsausschüssen bemängelt wird, da sie äußerst selten zur Anwendung kommt, in Brandenburg übrigens noch kein einziges Mal.

Herr Baaske, Sie wollten Ross und Reiter benannt haben. Das hätten Sie schon längst haben können, dafür müssten Sie eigentlich nur einmal Ihre Ausschussunterlagen lesen. Aber anstatt sich einen Ruck zu geben oder wenigstens einen Ent

schließungsantrag einzubringen, wollen Sie dem Ministerpräsidenten einen Brief schreiben. Wie schön! Er wird sich freuen. Die Betroffenen werden beruhigt sein über so viel aktive Unterstützung durch das Parlament.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Birthler. In Abstimmung mit Dr. Niekisch teile ich Ihnen mit, dass Herr Birthler für die Koalition spricht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat immer ein Problem für ein Parlament, zu einem Staatsvertrag, insbesondere Rundfunkstaatsvertrag, mit Problemen, die die Menschen unmittelbar betreffen, nur ja oder nein sagen zu können und dazu noch die Verpflichtung zu haben, dass 16 Länder mit unterschiedlichsten Interessen das tun müssen. Auf der anderen Seite ist gerade dieses Medienrecht, dieses Gebührenrecht eine hoch komplizierte Materie. Die Länder sind für den Rundfunk und für die Medien zuständig. Dabei ist natürlich das unterschiedliche Länderinteresse zu berücksichtigen. Es gibt Länder, die als Flächenstaaten oder Stadtstaaten Probleme mit der Regionalisierung haben. Es ist zu berücksichtigen, dass wir in diesem Jahr noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenfestsetzung haben werden. Ich denke, das wichtigste für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist: Wir müssen Bedingungen schaffen, die EU-konform sind. Deshalb begrüße ich die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember, die anscheinend von der EU auch so akzeptiert werden.

Frau Meier, Sie sind richtigerweise auf die Anhörung vom 9. November eingegangen. Es gibt in der Tat Problemfälle, die wir übereinstimmend genauso sehen. Ein Punkt ist das bürokratische und sehr schwerfällige Verfahren der Gebührenbefreiung.

Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass es eben nicht die Rundfunkanstalten oder die GEZ sind, die dieses bürokratische Verfahren verursachen, sondern dass die Probleme bei den zum Teil schwerfälligen Kommunen liegen, insbesondere aber bei der Bundesagentur für Arbeit, die die Gebühren immer nur mit dem gegenwärtigen Bescheid festsetzt, und das ist manchmal nur für ein Vierteljahr. Gerade diese beiden Bereiche sind im Rundfunkstaatsvertrag nicht erfasst.

Die Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Auffangregelung für einkommensschwache Menschen wird von allen Fraktionen begrüßt. Insofern sind diese Fakten bekannt. Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass diesbezüglich bereits mehrere Staatskanzleien und Parlamente initiativ geworden sind. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Probleme in der Arbeitsgruppe gut bekannt sind.

Ein weiteres Problem, das in Ihrem Antrag aufgeführt ist, betrifft die Debatte über die Einführung von Gebühren für internetfähige Computer. Hier hat sich die Diskussion versachlicht und auch beruhigt. Wir dürfen nicht vergessen, dass es bei dieser unsachlichen Debatte nicht ursächlich um die PC-Gebühren ging, sondern um einen Angriff, insbesondere der privaten

Rundfunkbetreiber, gegen die Gebühr an sich, das heißt, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist der politische Hintergrund.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingesetzt, die die bekannten und auch von Ihnen angesprochenen Probleme aufnehmen wird. Oberste Priorität hat dabei ein Gebührensystem, das durch die EU anerkannt wird. Insofern greift Ihr Antrag zwar berechtigte Probleme auf, ist jedoch für die Gesamtproblematik zu kurz gegriffen. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Herzlichen Dank, Herr Birthler. - Das Wort erhält Herr Schuldt von der DVU-Fraktion. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fraktionszwang und ideologisches Geplänkel treiben bisweilen Stilblüten bis zur Grenze des Erträglichen. Wir haben uns heute erneut mit dem Antrag der Linkspartei.PDS zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der insbesondere auch die zusätzliche Gebührenbelastung für Selbstständige ab 1. Januar 2007 für das Vorhalten internetfähiger Geräte betrifft, zu befassen.

Wie Sie wissen, haben wir dazu bereits in die 36. Sitzung des Landtages am 14. September vergangenen Jahres einen Antrag zur Fortsetzung des Gebührenmemorandums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eingebracht. Dieser Antrag enthielt in seiner Begründung die wesentlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken zu dieser neuen Gebührenerhebung durch die GEZ und hätte eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern geboten. Gerade die mangelnde verfassungsmäßige Rechtfertigung wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss seitens der dort geladenen Rechtsexperten bestätigt, sodass ich dazu nicht noch einmal ins Detail zu gehen brauche.

Kurioserweise haben gerade Sie, Frau Kollegin Meier von der Linkspartei.PDS, in Ihrem Redebeitrag zu unserer Drucksache 4/3380 darauf hingewiesen, dass unser Antrag der substanziiertere war, als dieser insofern eine ausführliche juristische Begründung enthielt.

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Oh!)

Sie haben des Weiteren darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken unstrittig sind. Darauf haben Sie schließlich auch noch einmal in der Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag vergangener Woche hingewiesen. Gleichwohl haben Sie unseren Antrag mit der eher lächerlichen Begründung abgelehnt, dass Sie sich mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf eine gerechte Ministerpräsidentenkonferenz freuen. Diese Freude teile ich jedenfalls nicht.

(Beifall bei der DVU)

Noch befremdlicher ist, dass Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, trotzdem auf Ihren Antrag beharren. Da die Linkspartei.PDS sich somit völlig widersprüchlich zu der vorliegenden Problematik verhält, trägt sie die aktive Mit

schuld an der Beendigung des Gebührenmemorandums für die sogenannten neuen Empfangsgeräte. Uns als DVU-Fraktion bleibt daher nur, darauf hinzuweisen, dass es uns im Gegensatz zur Linkspartei.PDS um die Sache geht und nicht um Populismus.