Nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit gibt es bundesweit etwa 300 000 Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben. Unter den Begriffen „öffentlich geförderter Beschäftigungssektor“, „dritter Arbeitsmarkt“, „sozialer Arbeitsmarkt“ oder „Bürgerarbeit“ wird derzeit bundesweit über bessere Beschäftigungschancen für diese Menschen diskutiert. Zahlreiche Bundesländer haben dazu eigene Projekte und Modellvorhaben entwickelt. Auch die Koalitionsfraktionen haben ein solches Vorhaben angekündigt. Im Gegensatz dazu hat die Landesregierung bzw. die zuständige Ministerin bisher betont, die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente seien ausreichend.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Vorstellungen verfolgt sie bei der Erprobung neuer Wege im Sinne öffentlich geförderter Beschäftigung in Brandenburg?
Da es sich bei unseren Vorstellungen zu diesem Thema nicht um ein Geheimnis handelt und wir schon öfter darüber diskutiert haben, werde ich es hier gern wiederholen: Obwohl wir
konjunkturelle Verbesserungen haben, dreht sich die aktuelle Diskussion darum, wie wir die Langzeitarbeitslosigkeit noch effektiver und besser bekämpfen können, obwohl wir alle wissen, dass wir sie nicht endgültig beseitigen können. Wir haben uns das Modellprojekt „Bürgerarbeit“, von dem jetzt überall die Rede ist, und die Voraussetzungen, die dafür festgelegt wurden, schon vor anderthalb Jahren sehr genau angesehen.
Das, was in Bad Schmiedeberg geprobt wird, bietet die höchste Effektivität unter den vorhandenen Arbeitsmarktinstrumenten. Es ist dort kein neuer Weg und kein neues Instrument eingeführt worden. Es sind dort ein Top-Fallmanagement sichergestellt und gute soziale Dienstleistungen dazugepackt worden. Ein sehr enger Kontakt zu den Arbeitslosen ist dort Bestandteil der Arbeit genauso wie eine flexiblere Anwendung der vorhandenen Instrumente. So sind zum Beispiel die Kosten der Unterkunft „aktiviert“ worden und stehen den Arbeitslosen als Geld zur Verfügung. Das ist derzeit nur modellhaft möglich, weil der Bund das bisher nicht mitträgt. Die konsequente Anwendung aller Instrumentarien wird in Bad Schmiedeberg modellhaft erprobt. Es wäre wünschenswert, wenn das überall stattfände. Allerdings wird dort jede Menge zusätzliches Geld bereitgestellt. Das bedeutet, dass es an anderen Stellen fehlt.
Was tun wir in Brandenburg? Wir machen nicht ein gleiches Modellprojekt, nur etwas zeitversetzt und schauen uns die Ergebnisse dann ein halbes Jahr später an als die, die in Bad Schmiedeberg vorliegen. Das machen andere Länder auch nicht. Vielmehr heißt unsere Antwort darauf Regionalbudget. Sie wissen, dass wir im Juni 2007 Regionalbudgets in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einführen. Wir stellen dafür 20 % aller uns zur Verfügung stehenden ESF-Mittel zur Verfügung. Wir wollen die Vermittlungschancen und auch die soziale Teilhabe der arbeitslosen Frauen und Männer verbessern.
Der Vorlauf der vier Modellprojekte, die in den Kreisen Barnim, Prignitz, Spree-Neiße und in der Stadt Potsdam gelaufen sind, hat deutlich gezeigt, dass die gleiche enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende wie in Bad Schmiedeberg zu wirklich innovativen und auf die Regionen zugeschnittenen Arbeitsmarktprogrammen führen kann. Der dezentrale Ansatz des SGB II bleibt dabei erhalten. Ich lege großen Wert darauf. Das soll so bleiben, weil man vor Ort am genauesten weiß, welche Klientel an Langzeitarbeitslosen vorhanden ist und wie mit ihnen am besten umzugehen ist. Wir verabreden mit den Kreisen und kreisfreien Städten Ziele, machen aber keine Detailvorgaben, sondern es gibt dort große Spielräume, etwas Neues auszuprobieren. Dieses Modellprojekt wird von der EU sehr begrüßt. Aber auch hier gilt: Andere Bundesländer machen uns dies auch nicht zeitversetzt nach, sondern schauen, wie bei uns die Einführung klappt und welche Erfolge letztendlich für die langzeitarbeitslosen Frauen und Männer erzielt werden.
Ich will das, was bisher erreicht wurde, an den vier Modellprojekten exemplarisch darstellen. Der Landkreis Spree-Neiße hat für die Verbesserung sozialer Teilhabe Projekte der Familienförderung durchgeführt und für ehrenamtliche Tätigkeit Plattformen aufgebaut.
Schauen wir uns an, was der Landkreis Barnim für die Vermittlungschancen von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern tut: Dort werden gesundheits- und wellnessorientierte Angebo
te und Dienstleistungen entwickelt. Es ist sehr wichtig für einen Wachstumsmarkt der Zukunft, dass dort spezifische Arbeitgeber-, Arbeitnehmerpools gebildet werden und deren Einsatz für die langzeitarbeitslosen Frauen und Männer gewährleistet ist.
Die Stadt Potsdam hat das Programm „Step by Step“ aufgelegt, weil sie sich vorrangig der Jugend verschrieben hat. Das sind drei Maßnahmen. Die erste Maßnahme beginnt für alle Teilnehmer mit einer dreimonatigen Tätigkeit, verbunden mit einer Mehraufwandsentschädigung. Dort werden die jungen Leute in einem ersten Schritt aktiviert und für die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Im Anschluss daran werden als zweiter Schritt in einem Trainingscampus die Fähigkeiten weiterentwickelt. In diesen vier Wochen führt der Träger dieses Campus' ein intensives Profiling der Teilnehmer durch und erarbeitet individuelle Zielvereinbarungen mit den Jugendlichen, sozusagen einen Entwicklungsfahrplan mit eigenen Initiativen der Jugendlichen, um sie im besten Sinne des Wortes zu aktivieren. Nach Abschluss dieses Trainingscampus' werden Jugendliche über ihre Projektträger in Qualifikationen, in Unternehmen direkt vermittelt und dort bis zu acht Monaten im Rahmen einer Entgeltvariante entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt, mit der Hoffnung und Perspektive, dass sie in das Unternehmen integriert werden.
Aber es ist ganz deutlich zu sagen: Es muss trotzdem immer wieder letztes Ziel sein, in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, und nicht mit einem öffentlichen Beschäftigungssektor ein geschlossenes System zu schaffen, in das man vermeintlich nicht mehr vermittelbare langzeitarbeitslose Jugendliche steckt, die dann keine Chance mehr haben, da herauszukommen. Vielmehr muss das durchlässig sein.
Der Landkreis Prignitz hat arbeitsmarktpolitische Instrumente des SGB II und des SGB III ganz eng mit der ARGE abgestimmt auf den Weg gebracht. Ganz besonders wichtig ist der „Prignitzer Arbeitstest“, der bisher zu großen Erfolgen bei der Übernahme in Unternehmen geführt hat.
So gibt jede Region eigene Anreize für die Arbeitsmarktpolitik, und es werden auf die Region abgestimmte Maßnahmen durchgeführt. Ich hoffe, dass in allen Landkreisen ein viel größerer Mehrwert entsteht als nur in einem Bad Schmiedeberg in Brandenburg.
Frau Ministerin, Sie haben das Regionalbudget kurz angesprochen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass es durchaus vorstellbar ist, Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, den Beschäftigungssektor oder Bürgerarbeit über dieses Regionalbudget doch in Brandenburg zu verankern, so wie es auch der für den Aufbau Ost zuständige Bundesminister vorgestern in Frankfurt (Oder) für Brandenburg empfohlen hat? Wenn ja: Welche zahlenmäßige Größe könnte dieses Modell in den verschiedenen Landkreisen haben? Vor dem Hintergrund Ihrer kürzlich getätigten Aussage zum Mindestlohn - „Man muss von seiner Arbeit auch leben können.“ - frage ich Sie: Sollte nicht für ein Modell Bürgerarbeit oder für unseren öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor eine solche existenzsichernde Mindestlohngrenze vorgesehen werden? Denn ich glaube, die 800 Euro brutto, die es in Sachsen-Anhalt gibt, sind nicht existenzsichernd.
Herr Görke, noch einmal: Wir schaffen keinen öffentlichen Beschäftigungssektor. Wir schaffen kein Bad Schmiedeberg in Brandenburg, sondern wir schaffen in den Regionen mit dem Regionalbudget genau die gleichen, auf die regionalen Bedingungen abgestimmten Ansätze: einen effektiven Einsatz der SGB-II- und SGB-III-Mittel vor Ort. Das sind andere Voraussetzungen mit einem höheren flächendeckenden Effekt. Von diesem Weg gehen wir auch nicht ab. Ich kann Ihnen keine Höhe nennen, weil es dieses Projekt nicht geben wird.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die beiden folgenden Fragen beziehen sich auf den Jugendstrafvollzug und werden gemeinsam beantwortet. Die Frage 1019 (Jugendstrafvollzugsge- setz) stellt der Abgeordnete von Arnim. Es folgt die Frage 1020 (Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug). - Zunächst also bitte Herr von Arnim.
Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Jetzt haben sich die Justizminister von neun Bundesländern, darunter Brandenburg, geeinigt und einen gemeinsamen Gesetzentwurf für den Jugendstrafvollzug vorgelegt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche spezifischen Neuerungen verspricht sie sich von diesem Gesetzentwurf?
Am 12. Januar 2007 gab es eine Pressekonferenz der schon erwähnten neun Bundesländer. Bei dieser Pressekonferenz wurden der Presse die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs vorgestellt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Arnim, Herr Abgeordneter Holzschuher, im Mai letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht eine weitreichende Entscheidung für den Jugendstrafvollzug getroffen. Es hat nicht nur das Erfordernis eines Jugendstraf
vollzugsgesetzes grundsätzlich bejaht, sondern auch ungewöhnlich weitreichende Vorgaben für ein solches Gesetz gemacht. Von diesem Zeitpunkt an hat sich Brandenburg für einen möglichst gemeinsamen Entwurf vieler oder sogar aller Bundesländer starkgemacht. Das ist uns zumindest für neun Bundesländer gelungen. Am Anfang waren es zehn; neun sind übrig geblieben.
Bekanntlich gehörte Brandenburg nicht zu den Bundesländern, die sich sehr dafür engagiert haben, dass der Strafvollzug in Länderhoheit kommt. Aber die Erfahrungen, die bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs in der Arbeitsgruppe gemacht wurden, zeigen, dass es auch Chancen gibt, durch diese Zusammenarbeit die Qualität des Strafvollzugs, insbesondere die des Jugendstrafvollzugs, zu verbessern.
Ein wesentliches Element des Gesetzentwurfs ist die erzieherische Ausgestaltung des gesamten Vollzuges. Das war zwar auch schon in der bundesgesetzlichen Bestimmung des § 91 des Jugendgerichtsgesetzes und in den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug vorgesehen; neu ist in dem Gesetzentwurf aber die Betonung der Verantwortungsübernahme durch den Gefangenen und der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Gefangenen sollen in der Entwicklung bzw. Bereitschaft zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Lebensführung unterstützt werden. Sie haben die Pflicht, mitzuwirken, Verantwortung zu übernehmen und sich mit den von ihnen begangenen Taten auseinanderzusetzen.
Der Gesetzentwurf behandelt den offenen wie den geschlossenen Vollzug als gleichrangige Unterbringungsformen und beseitigt damit den Vorrang des offenen Vollzugs als Regelvollzug. Damit trägt der Gesetzentwurf den tatsächlichen Gegebenheiten des Brandenburger Strafvollzugs Rechnung; denn lediglich ein kleiner Teil der Gefangenen ist für den offenen Vollzug geeignet.
Die Einzelunterbringung während der Ruhezeit ist als Grundsatz festgeschrieben. Sie dient nicht zuletzt dem Schutz der Gefangenen vor wechselseitigen Übergriffen. Nur in Ausnahmefällen kann hiervon aus bestimmten Gründen abgewichen werden. Auch das ist in Brandenburg weitgehend bereits verwirklicht.
Eine Neuerung stellt die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Unterbringung geeigneter Gefangener im Wohngruppenvollzug dar, der in Brandenburg bereits in der JVA Wriezen praktiziert wird. Diese JVA ist die einzige eigentliche Jugendstrafanstalt des Landes. Außerdem gibt es noch eine Teiljugendabteilung in der Strafvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen. Die Unterbringung im Wohngruppenvollzug soll den Aufbau von Kontakten unterstützen und dazu dienen, in kleinen Gruppen sozialverträgliches Verhalten einzuüben.
Ich komme nun zu zwei gesetzlichen Neuerungen, bei deren Einführung und Umsetzung Brandenburg auch bundesweit gesehen einer der Vorreiter ist.
schen Abteilung im Jugendstrafvollzug vor. Hier können Gefangene untergebracht werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Abteilung zum Erreichen des Vollzugsziels angezeigt sind. Mit dieser Bestimmung wird einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, nach der der Staat den Jugendstrafvollzug im Hinblick auf eine ausreichende pädagogische und therapeutische Betreuung so ausstatten muss, wie es zur Realisierung des Vollzugsziels erforderlich ist. In Brandenburg existiert in der JVA Wriezen bereits eine zehn Haftplätze umfassende sozialtherapeutisch arbeitende Abteilung.
Die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen ist nun erstmals im Gesetzentwurf als Vollzugslockerung vorgesehen. Danach können geeignete Gefangene in besonderen Erziehungseinrichtungen oder in Übergangseinrichtungen freier Träger untergebracht werden. Diese Möglichkeit existiert in Brandenburg nach zweijähriger intensiver Vorarbeit bereits seit Dezember letzten Jahres in einer Einrichtung des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks Lazarus in Liepe.
Der Gesetzentwurf trägt dem besonderen Bedürfnis junger Gefangener nach familiären Kontakten Rechnung, indem eine Besuchszeit von monatlich vier Stunden und eine Einbindung der Personensorgeberechtigten in die Vollzugsgestaltung vorgesehen werden. Bisher erhalten die Jugendstrafgefangenen in Brandenburg zwei Stunden lang Besuch pro Monat. Die Besuchszeiten werden also verdoppelt. Kontakte der Gefangenen zu ihren Kindern werden besonders gefördert, indem deren Besuche nicht auf die Regelbesuchszeiten angerechnet werden.
Ein besonderes Augenmerk wird in dem Gesetzentwurf der Freizeit der Gefangenen gewidmet, also jener Zeit, die nicht durch Ausbildung, Arbeit oder spezielle Behandlungsmaßnahmen ausgefüllt ist. Es geht darum, die Gefangenen nicht sich selbst zu überlassen und diese Zeit nicht zu vergeuden, sondern sie sinnvoll zu gestalten. Auch die Ausgestaltung der Freizeit hat sich am Vollzugsziel zu orientieren. Neu ist, dass die Gefangenen zur Teilnahme und Mitwirkung an Freizeitangeboten verpflichtet sind.
Der großen Bedeutung des Sports wird durch die Schaffung einer eigenständigen Bestimmung Rechnung getragen. Sport soll erstmals auch zur Diagnostik und gezielten Behandlung eingesetzt werden. Den Gefangenen ist eine sportliche Betätigung im Umfang von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen.
Nach dem Entwurf hat die schulische Aus- und Weiterbildung Vorrang gegenüber der Arbeit. Den Gefangenen sollen schulische Kenntnisse vermittelt werden, die einen Schulabschluss ermöglichen und so ihre berufliche Integration fördern. Auch diese Vorgabe wird in Brandenburg bereits realisiert. In unserem Bundesland befinden sich derzeit 62 % der Jugendstrafgefangenen in entsprechenden Maßnahmen. Das ist ein auch im bundesweiten Vergleich hoher Anteil.
Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals ein besonderes Augenmerk auf den Übergang vom Anstaltsalltag in das Leben außerhalb des Vollzuges gelegt und die Kontinuität in der Betreuung und die Nachsorge betont. Es war uns wichtig, dass gerade dieser Aspekt seinen Niederschlag in dem Gesetzentwurf gefunden hat, weil wir in Brandenburg im Rahmen des Modellprojekts „Abschied von Hass und Gewalt“, in dem Sozialarbeiter
mit jungen rechtsextremen Gefangenen arbeiten, mit einer im Vollzug beginnenden Betreuung und einer intensiven Nachsorge sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Einem guten Übergangsmanagement kommt jedenfalls wesentliche Bedeutung für die Verhinderung eines Rückfalls zu. Die Senkung der Rückfallquote im Jugendstrafvollzug ist bekanntlich eines der Ziele, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegt worden sind.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Evaluation und kriminologische Forschung vor, um deren Ergebnisse für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vollzugspraxis nutzbar machen zu können. Insbesondere die Überprüfung der Wirksamkeit von Behandlungsmaßnahmen halte ich für ganz wichtig; denn wir haben auch die Verantwortung, gegenüber dem Steuerzahler zu erklären, ob sich der Einsatz des Geldes, das wir hier investieren, lohnt, ob es gut investiertes Geld ist. Wir können die aufwendigen Behandlungsprogramme, die wir im Jugendvollzug durchführen, auf Dauer nur rechtfertigen, wenn wir in der Lage sind, zu belegen, dass dadurch die Rückfallquote bei jungen Straftätern spürbar gesenkt wird. Hier ist ein wichtiger Schwerpunkt für die weitere Arbeit des im Jahre 2005 eingerichteten kriminologischen Dienstes unseres Jugendstrafvollzugs.
Ich verweise darauf, dass das Strafvollzugsgesetz im Internet abrufbar ist und auch den Fraktionen zugegangen ist. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Einen Moment bitte noch, Frau Ministerin! Auch, wenn Sie gerade zwei Fragen beantwortet haben, so beträgt die Regelantwortzeit fünf Minuten. - Der Abgeordnete Sarrach hat eine Nachfrage.
Frau Ministerin, das war jetzt für die Fachpolitiker sehr interessant, wenn auch nicht alle Fragesteller die gesamte Zeit zuhören konnten.
Finden Sie es jedoch nicht auch bedauerlich, dass Sie die Gelegenheit verabsäumten, über diesen Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes schon am 11. Januar im Rechtsausschuss zu berichten, sondern stattdessen einen Tag später die Presse umfassend informierten, und jetzt die Koalitionsabgeordneten sogar die Fragestunde nutzen mussten - ich meine, unzweckmäßig; das zeigt der Umfang der Antwort -, um hier endlich die Eckpunkte zu erfahren?