Protocol of the Session on November 23, 2006

Einigkeit herrscht auch darüber, dass zum Rund-um-die-UhrGlück die Erweiterung der Öffnungszeiten für Behörden gehört. Ich glaube, damit würde man dem Anliegen vieler Bürger Rechnung tragen.

Nun bin ich auch schon am Schluss meiner Ausführungen angelangt.

Wie die DVU-Fraktion hier abstimmen wird, kann ich nicht sagen; denn einen undemokratischen Fraktionszwang - wie bei den demokratischen Fraktionen hier im Landtag - gibt es bei einer national-freiheitlichen Landtagsfraktion nun einmal nicht.

(Beifall bei der DVU)

Noch einige Worte zum Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion auf Bundesratsinitiative. Den Antrag lehnen wir ab, weil wir der Meinung sind, dass die bisher einschlägigen Regelungen der §§ 11 und 12 im Bundesarbeitszeitgesetz aus folgenden Gründen ausreichend sind: Erstens ist bereits in § 11 eine entsprechende Mindestanzahl an beschäftigungsfreien Sonntagen im Jahr nebst zu gewährenden Ersatzruhetagen innerhalb von Rahmenfristen vorgesehen, und zweitens können gemäß § 12 hiervon durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung entsprechende abweichende Regelungen im Betriebsinteresse getroffen werden. Aus diesen zwei Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion erhält die Abgeordnete Schulz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Fechner, Sie irren sich. Auch in der CDUFraktion gab es ein schweres Ringen um dieses Gesetz.

Lassen Sie mich aber zuerst noch einmal meinem Bedauern Ausdruck geben, dass wir hier keine gemeinsame Regelung mit Berlin gefunden haben. Dies wäre, glaube ich, ein gutes Signal ins Land gewesen.

Es mag auch sein, dass ich das persönlich eher etwas unverkrampft sehe, weil ich an der polnischen Grenze lebe und dort sehr wohl sehe, wie man pragmatisch und unkompliziert auch in einer solch religiösen Welt Dinge regeln kann.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [Die Linkspartei.PDS])

Das Beispiel wird wahrscheinlich nicht unbedingt und zwangs

weise gänzlich auf die hiesige Situation übertragbar sein, aber es ist unser neuer EU-Partner und die Entwicklung von daher sehr ähnlich.

Wir haben in Auswertung und Abwägung aller Einzelinteressen und den Bedürfnissen der Familien und der gebotenen Sonntagsruhe entsprechend gemeinsam einen tragbaren Kompromiss, meine ich, auf den Weg gebracht. Mit der Freigabe der Öffnungszeiten an Wochentagen reagieren wir auf verändertes Kundenverhalten und ermöglichen mehr Flexibilität.

Mit Ausweitung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf sechs - ohne die Beschränkung auf zwei Adventssonntage - wollen wir zur Harmonisierung zwischen Brandenburger und Berliner Regelung beitragen und dem Kaufkraftabfluss, insbesondere in der Adventszeit, entgegenwirken. Wie gesagt, trifft dies insbesondere auf die berlinnahen Gegenden zu.

Mit der Veränderung der Öffnungszeiten für die Sonntage statt von 12 bis 19 Uhr auf 13 bis 20 Uhr - sind wir den Kirchen etwas entgegengekommen und haben uns ebenfalls der Berliner Regelung angenähert bzw. haben diese übernommen.

Ich bin der Überzeugung, dass wir mit den in § 10 getroffenen Regelungen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Rechnung getragen haben. An dieser Stelle wollte ich eigentlich zitieren, was in § 10 steht. Das kann ich mir jedoch sparen, weil Sylvia Lehmann das im Wesentlichen bereits getan hat. Es wurden jedenfalls eine Reihe von Regelungen getroffen und für deren Transparenz gesorgt, sodass niemand diese Regelungen leichtfertig umgehen kann.

Für mich sind die Forderungen der Linkspartei.PDS-Fraktion nicht ganz schlüssig. Insofern ging es mir wie meiner Vorrednerin Lehmann. Einerseits gibt es die Forderung nach Erweiterung des Warenkorbes, andererseits aber auch die Forderung nach Restriktionen. Das ist für mich realitätsfern. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, kann man die Forderungen der Linkspartei.PDS-Fraktion an dieser Stelle nur bewerten und sagen: Sie wollten wahrscheinlich wieder einmal herausstellen, dass Sie die Guten oder noch Besseren sind.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Stimmt auch!)

Unter anderem fordern Sie, dass derjenige, der an Sonn- und Feiertagen mehr als drei Stunden beschäftigt ist, einen ganzen Werktag frei bekommt. Das heißt, bei einer Arbeitszeit von 3,5 Stunden bekäme man einen ganzen Werktag frei. Da muss ich Sie fragen: Erstens: Wer soll das bezahlen? Zweitens: Ist das noch realitätsnah bzw. realistisch? Drittens: Warum ziehen Sie eigentlich in Zweifel, dass nicht auch andere im Haushalt lebende Personen einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen oder ein Kind dort betreuen können? - Was Sie an Forderungen aufmachen, scheint mir also etwas weltfremd zu sein.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [Die Linkspartei.PDS])

Wie gesagt, hatte ich beim Lesen einiger Ihrer Forderungen den Eindruck, Sie wollten einfach einmal darstellen, Sie seien die Guten, und haben versucht, das alles noch ein Stück zu erweitern.

(Zurufe der Abgeordneten Vietze und Sarrach [Die Links- partei.PDS])

Ich kann da nur sagen: Erstens sollten wir etwas mehr Vertrauen in das selbstverantwortliche Handeln der Menschen und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der Linkspartei.PDS: Als Team!)

Zweitens möchte ich Sie noch einmal an die Selbstverpflichtung des Parlaments erinnern, nach dem neu erlassene Gesetze innerhalb von zwei Jahren überprüft werden sollen. Sie können davon ausgehen, dass auch wir das genau im Auge behalten und sehen werden, wohin die Entwicklung geht.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Ja! - Sarrach [Die Links- partei.PDS]: Ist das eine Drohung?)

Letzte Bemerkung: Ich bitte auch die Kirchen um Verständnis, dass wir diese Entscheidung so getroffen haben. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz noch vor Weihnachten in Kraft tritt. Ich denke, das Parlament hat eine sehr gute Vorarbeit - sehr schnell, sehr flexibel - geleistet. Ich hoffe, wir haben eine vernünftige Lösung gefunden, die allen Seiten gerecht wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulz. - Für die Landesregierung erhält Staatssekretär Alber das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen, dass es durch die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens gelungen ist, eine zügige Umsetzung dieses Gesetzes zu gewährleisten. Ich sehe dies als gemeinsamen Erfolg der Landesregierung und des Parlaments und danke Ihnen ausdrücklich dafür.

Die Zeit war knapp; denn wir wollten aus guten Gründen mit dem werktäglichen Ladenschluss schnell Schluss machen. Ich meine, trotz der bemerkenswert kurzen Zeit wurde in den zuständigen Ausschüssen in einem ordentlichen Verfahren ausgiebig diskutiert.

Es geht, wie alle wissen, um handfeste, zum Teil widerstreitende Interessen. Die Wirtschaft bzw. die Einzelhändler haben den Wunsch, die Öffnungszeiten möglichst flexibel gestalten zu können, was auch den Kundenwünschen entspricht. Dem stehen die berechtigen Schutzinteressen der im Handel Beschäftigten - dabei geht es insbesondere um ausreichende Ruhe- und Ausgleichsphasen - und ihrer Familien gegenüber. Auch diese Interessen nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig wird der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung verfassungsrechtlich garantiert. Solche Garantien zu wahren und doch den Wünschen vieler zu entsprechen ist ein schwieriger Spagat. Ich meine, dieser ist uns mit dem vorliegenden Gesetz weitgehend gelungen.

Auch nach den am Entwurf vorgenommenen Änderungen wird ein Ausgleich der Interessen gewährleistet; das Gesetz ist für alle Seiten akzeptabel. Händler und Kunden kommen zu ihrem

Recht. Sonn- und Feiertage bleiben weitgehend geschützt. Der Arbeitnehmerschutz bleibt gewahrt. Daher unterstütze ich die Änderungen, die der Ausschuss empfohlen hat. Sie sind - das hat die Anhörung verdeutlicht - notwendig, um die Ladenöffnungszeiten in der Region Berlin-Brandenburg weitgehend anzugleichen. Künftig kann jede Kommune im Land selbst entscheiden, wie sie die maximal sechs verkaufsoffenen Sonntage im Jahr verteilt. Die Adventssonntage sind von der Neuregelung nicht ausgenommen, sodass die berlinnahen Kommunen keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Berlin befürchten müssen. Andere Regionen können die Prioritäten anders setzen und die Sonntagsöffnung zum Beispiel am touristischen Bedarf ausrichten. Außerdem gilt - das bitte ich zu beachten -: Niemand ist gezwungen, alle sechs Sonntage zu nutzen.

Wir nutzen unser Gesetz auch, um die bisherigen zahlreichen Regelungen deutlich zu straffen. Mit der unbeschränkten Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten entfallen die Aufsicht über die Einhaltung der Ladenschlusszeiten und das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen. Weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie sind auch positive Seiten des Gesetzes, wie ich finde.

Meine Damen und Herren! Was im Zusammenhang mit dem Ladenöffnungsgesetz von der Linkspartei.PDS zum Arbeitszeitgesetz gesagt wird, ist wie folgt zu bewerten: In der Tat ist das derzeitige Arbeitszeitgesetz nicht mehr zeitgemäß und überarbeitungsbedürftig. Vieles ist zu kompliziert und wird den heutigen Bedürfnissen - insbesondere nach der Flexibilisierung der Öffnungszeiten - nicht mehr gerecht. Zu der Frage, ob die Länder nach Übertragung der Rechtskompetenz zu den Ladenöffnungszeiten auch befugt seien, über die Beschäftigungszeiten zu befinden, hat die Bundesregierung ausdrücklich erklärt, dass Regelungen über die Ladenöffnungszeiten und der Arbeitnehmerschutz im Einzelhandel nicht getrennt werden sollten. Empfohlen wird die Festschreibung im Ladenschlussgesetz jetzt im Ladenöffnungsgesetz - des Landes, nicht im Arbeitszeitgesetz. Begründet wird dies damit, dass der Landesgesetzgeber, der über die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen entscheidet, auch über die notwendige Beschäftigung und den Arbeitnehmerschutz während dieser Öffnungszeiten entscheiden muss. Deshalb haben wir in § 10 unseres Entwurfs eines Ladenöffnungsgesetzes Regelungen zur Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufgenommen, wie sie übrigens auch die einschlägigen Gesetze anderer Länder enthalten. Die meisten Länder orientieren sich weitgehend an den Arbeitszeitvorschriften des bisherigen § 17 des Ladenschlussgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes. Dennoch besteht eine Reihe von Unterschieden. Diese in den Ländern unterschiedlichen Regelungen werden sowohl von der Gewerkschaft ver.di als auch von den Handelsverbänden stark kritisiert, was auch in den während der Anhörung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz abgegebenen Stellungnahmen zum Ausdruck kam.

Meine Damen und Herren! Ich lehne das Anliegen des Antrags der Linkspartei.PDS nicht grundsätzlich ab. Wir haben mit weitgehend freien Ladenöffnungszeiten an Werktagen allen Grund, stärker auf den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Arbeitszeiten zu achten und, wenn nötig, entsprechende Regelungen zu treffen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Doch wegen der noch ausstehenden und zwingend erforder

lichen rechtlichen und fachlichen Prüfungen sowie der notwendigen Abklärung zwischen Bund und Ländern scheint mir derzeit eine Bundesratsinitiative nicht zielführend zu sein.

Da wir und alle übrigen Länder jedoch ebenfalls Änderungsbedarf sehen, halten wir folgenden Weg für richtig: Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, in dem wir derzeit den Vorsitz haben, wurde von der ASMK gebeten, entsprechende Vorschläge zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts vorzubereiten. Ich könnte mir vorstellen und würde dafür sorgen, dass das Anliegen des Antrags so umgesetzt werden kann. Ich meine, das ist ein praktikabler Weg. - Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Alber. - Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat Herr Kollege Görke noch ein paar Minuten Redezeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihr zumindest verbales Entgegenkommen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten - die Ministerin ist heute leider nicht da - versucht hätten, nach Absprache mit den Koalitionären entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen.

Lassen Sie mich auf zwei Bemerkungen meiner Vorredner eingehen.

Sehr geehrte Kollegin Lehmann, mir ist nicht klar geworden, worin der Kompromiss in dem von Ihnen jetzt vorgelegten Gesetzentwurf besteht. Ursprünglich waren zwei Sonntage vorgesehen, nach dem Kompromiss sind es vier. Die Kollegen der Gewerkschaft, die hinten sitzen, bedanken sich bei Ihnen. Ihren Kompromiss werden wir mehrheitlich nicht mittragen.

Zweiter Punkt! Die Föderalismusdiskussion hat natürlich Freiräume eröffnet. Auch aus Gründen „des vorsorgenden Staates“ - wir hatten das Thema heute auf der Tagesordnung - sollten wir in Brandenburg nicht dazu beitragen, dass die Länder die Beschäftigtenschutzbestimmungen gegenseitig vermindern. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel besteht § 10 des entsprechenden Gesetzes nur noch aus zwei Abschnitten; bei uns sind es zumindest noch fünf. Solche Wettbewerbsverzerrungen wollen wir an unseren Landesgrenzen im Westen nicht haben. Ich glaube, das geht nicht zusammen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Sehr geehrte Kollegin Schulz, was § 10 Abs. 5 angeht, so fordern wir vor allen Dingen, dass die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten selbst entscheiden können, ob sie die Betreuung ihrer Kinder ab 20 Uhr wahrnehmen. Das darf nicht an Bedingungen, wie Sie sie formuliert haben, geknüpft werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)