Protocol of the Session on November 24, 2004

Wir haben mit diesem Ausführungsgesetz ein Instrument in der Hand, das allen Beteiligten die größtmögliche Sicherheit gibt.

Ich will mich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die diesen Prozess befördert haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Danke, Frau Ministerin Ziegler.

Uns liegt die Beschlussempfehlung des für das Landesausführungsgesetz zuständigen Ausschusses vor. Diese stelle ich jetzt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Gesetzentwurf anzunehmen, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen vonseiten der PDS und Enthaltung der DVU ist dieser Beschluss gefasst und das Gesetz angenommen worden. - Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Änderung und Neufassung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Bestimmungen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/102

1. Lesung

Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Es gibt die Empfehlung des Präsidiums, die Drucksache 4/102 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

1. Lesung

Die Aussprache hierzu eröffnet die Fraktion der CDU mit dem Abgeordneten von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf zum brandenburgischen Richtergesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Gesetz und die entsprechende Verordnung, nämlich die

Richterwahlausschussvorschlagsverordnung,

am

Mehrheitswahlverfahren ausgerichtet werden. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen, zumal die betreffende Öffentlichkeit, nämlich die zuständige Richterschaft, dieses Vorhaben begrüßt. Da uns Parlamentariern das nicht regelmäßig passiert, bitte ich um Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr von Arnim, für Ihren kurzen und präzisen Beitrag. - Der Abgeordnete Sarrach von der PDS- Fraktion setzt die Debatte fort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab gesagt: Die Gesetzesinitiative der Koalition selbst ist fachlich unumstritten. Aber die Ursache, die eine Änderung des brandenburgischen Richtergesetzes provoziert hat, ist so hanebüchen, dass heute nicht einfach so zur Tagesordnung übergegangen werden kann.

Die Problembeschreibung des Gesetzentwurfs wirkt harmlos:

„Die Verordnung, die das Wahlverfahren für die Vorschlagsliste näher regelt, sieht in Abweichung vom Richtergesetz die Mehrheitswahl vor. Die Wahlen wurden entsprechend der Verordnung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.“

So liest es sich dort. Tatsächlich verbarg sich dahinter ein Richterwahlskandal in Brandenburg, der bundesweit nicht nur die Justiz wieder einmal in die Negativschlagzeilen brachte, sondern uns bundesweit der Lächerlichkeit preisgab.

Zufälligerweise kumulierten sich in der Ära von CDUJustizministern die selbstverschuldeten Justizskandale, wie die Eildienstrichteraffäre oder Zustände in den Vollzugsanstalten mit übernommenen Justizskandalen aus den 90er Jahren, die jüngst erst bekannt wurden, wobei die Affäre rund um das Trennungsgeld auch wieder genug neue Fehler und Nachlässigkeiten aufzeigt.

So war es auch bei der Richterwahl: Seit dem Jahr 1993 ist die Richterwahl im Land Brandenburg durch den Richterwahlausschuss „formal nicht ordnungsgemäß“

durchgeführt worden. Ministerpräsident Stolpe, Justizminister Bräutigam und Sozialministerin Hildebrandt legten damals per Verordnung ein Personenwahlrecht ohne Listen für die drei Richterschaftsvertreter im Richterwahlausschuss fest, obwohl nach dem vorrangigen Richtergesetz ein Verhältniswahlrecht vorgesehen war. Möglicherweise wäre also die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses in der Vergangenheit eine andere gewesen.

Mittlerweile steht höchstrichterlich fest, dass die 1 700 Personalentscheidungen des Richterwahlausschusses in den letzten Jahren und die Urteile brandenburgischer Gerichte nicht deswegen anfechtbar sind, weil das verfassungsmäßige Recht bezogen auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Formelle Mängel sind mit der Übergabe der Ernennungsurkunde an die betroffenen Richterinnen und Richter geheilt worden.

Was jedoch bleibt, ist der fade Beigeschmack, dass das Ministerium längere Zeit von der fehlerhaften Rechtsanwendung gewusst haben könnte, sich aber nicht rührt, um vor der Landtagswahl möglichst noch die beiden Stellen des Präsidenten des Oberlandesgerichtes bzw. des Landgerichtes Potsdam besetzen zu können.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es auch CDUparteitaktische Erwägungen bei der Besetzungsfrage gab, da die Fortsetzung der SPD/CDU- Koalition nach den Wahlen offen schien. Durch einen Richter wurde der Rechtsfehler jedoch noch rechtzeitig aufgedeckt und öffentlich gemacht.

Solche Vermutungen darf ich hier aussprechen, da im Oktober 2004 bei der Stellenbesetzung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Potsdam wieder eine CDUParteifreundin aus Berlin einem geeigneteren Bewerber vorgezogen werden sollte. Diese unsägliche Stellenpolitik - der „personifizierte Justizskandal“, wie es in der Presse zu lesen war - wurde durch die Neubesetzung im Justizressort vorerst beendet.

Durch Äußerungen der damaligen Justizministerin zur Wirksamkeit der Richterwahl wurde ein vermeintlicher Skandal überhaupt erst herbeigeredet. Im Ergebnis konnte der Richterwahlausschuss seit Juni 2004 nicht mehr tagen, konnten trotz der verschärften Personalnot bei Gerichten und Staatsanwälten keine Entscheidungen getroffen werden, sodass nun der Rechtsausschuss des Landtages bis zu einer ordnungsgemäßen Neubildung des Richterwahlausschusses ausnahmsweise dessen Aufgabe wahrnehmen muss. Vor diesen Hintergründen fordert die PDS- Fraktion die Überweisung und die zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs, damit der Richterwahlausschuss endlich wieder handlungsfähig wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Sarrach. Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Holzschuher von der SPD- Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Das Gesetz, das wir beraten, scheint so unstreitig zu sein, dass ich mir fast ersparen könnte, etwas dazu zu sagen. Daher möchte ich mehr auf das von meinem Vorredner Gesagte eingehen.

Aus meiner Sicht ist die Tatsache, dass, wenn eine Verordnung von einem Gesetz abweicht, sich alle an die Verordnung, nicht aber an das Gesetz halten, unbefriedigend. Ein justizpolitischer Skandal ist es aber meines Erachtens keinesfalls. Der Skandal, den Sie hier konstruieren, ist höchstens, dass man die Vorgänge hochpeitscht und in der Bevölkerung den Eindruck erweckt, durch eine nicht ordnungsgemäße

Durchführung

Richterwahlausschusses seien sämtliche richterlichen Entscheidungen im Land Brandenburg der letzten Jahre unwirksam. Dass dies absurd ist, wissen Sie so gut wie wir. Eine Verstärkung dieses Eindrucks in der Bevölkerung wäre aus meiner Sicht ein Skandal, nicht die Abweichung der Verordnung vom Gesetz.

(Zustimmung bei der SPD)

Unser Gesetzentwurf soll diese in der Tat unbefriedigende Abweichung im Sinne der brandenburgischen Richterschaft korrigieren. Die Verfahrenspraxis der Vergangenheit war nicht rechtsstaatswidrig, aber wir sind überzeugt, dass die Einführung der Persönlichkeitswahl der Richterwahl eher gerecht wird. Richter sind Individualisten. Sie sind dazu berufen, individuelle Entscheidungen zu treffen, und sie lassen sich ungern in Listen pressen. Deshalb, denke ich, ist es in der Vergangenheit niemandem aufgefallen, dass die Verordnung vom Gesetz abweicht. Die Gründe dafür kennt wohl niemand mehr genau; jedenfalls habe ich noch niemanden getroffen, der sie mir nennen kann. Wenn sich unter den Parlamentariern, der darüber Auskunft geben kann, jemand befindet, möge er die Hand heben oder schweigen. Niemand weiß, wie es zu der Abweichung kam. Es geschah mit Sicherheit nicht in böser Absicht. Es war ein Fehler, aber ein sinnvoller - jedenfalls aus Sicht derjenigen, die in den vergangenen Jahren mit der Praxis befasst waren. Dieser heute zu korrigierende Fehler ist, um es nochmals zu betonen, bedauerlich, aber unter keinen Umständen ein Justizskandal. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Holzschuher. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Schuldt von der DVUFraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft das Brandenburgische Richtergesetz bzw. die Vorschlagslisten und die darin aufzunehmenden Richter. Mit der Änderung des § 16 Abs. 1 Satz 1 soll erreicht werden, dass die Richter in den Vorschlagslisten nach § 15 Abs. 2 dieses Gesetzes nunmehr nach dem Prinzip der Mehrheitswahl unmittelbar und geheim gewählt werden. Bislang sah die Vorschrift eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Wir von der DVUFraktion halten diese Änderung für sachgerecht und sinnvoll und haben - zumindest bislang - keine Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU.

In der Problemanalyse des Antrags steht: „Diese Umstellung auf das Mehrheitswahlrecht erfolgt in Anpassung an die RiWa“, das bedeutet Richterwahlausschuss- Vorschlagsverordnung. Ein entscheidender Gesichtspunkt ist, dass mit dieser Formulierung auch umgekehrt eine Anpassung der RiWa