Über die Höhe des Nachsteuerungsbetrages haben wir bereits gesprochen. Dass man hier unterschiedlicher Meinung sein kann, habe ich vorhin schon erwähnt, aber der geplante Nachsteuerungsbetrag ist nachvollziehbar und lässt sich aus dem Gutachten ableiten. Ich sehe also keine Notwendigkeit, den Entwurf zu ändern; denn hier stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber. Wir sollten aber die Tugend der Sparsamkeit angesichts der hohen Verschuldung des Landes ganz hoch halten. Gemessen an der Pro-Kopf-Verschuldung gehört Brandenburg zu den hoch verschuldeten Ländern, während die brandenburgischen Kommunen im Vergleich zu denen anderer Länder am wenigsten verschuldet sind.
Zur Erinnerung nenne ich einige Zahlen: Die Verschuldung des Landes betrug 2005 pro Einwohner 6 612 Euro. Höher war sie - unter den neuen Ländern - nur in Sachsen-Anhalt. Die ProKopf-Verschuldung der brandenburgischen Kommunen lag bei nur 653 Euro. In den anderen neuen Ländern ist sie fast doppelt so hoch; im Durchschnitt sind es 1 187 Euro.
Von der Gesamtverschuldung bei Landes- und Kommunalfinanzen entfallen in Brandenburg 9 % auf die Kommunen; während es in Sachsen 28 % sind. Hier sind die Verhältnisse also sehr unterschiedlich. Dies sollte man im Blick behalten. Auch hier muss man durch die Symmetriebrille schauen. Jeder, der weitere Umschichtungen zugunsten der Kommunen fordert, verbessert die positive Sonderstellung brandenburgischer Kommunen weiter und verschlechtert die negative Position des Landes weiter.
Spätestens seit dem Berliner Schuldenurteil des Verfassungsgerichts ist deutlich geworden, dass wir in der Brandenburger Koalition auf dem richtigen Weg sind. Konsolidierung von heute sichert Politikfähigkeit in der Zukunft. Das Urteil richtet sich auch an die kommunale Ausgabenpolitik.
Darum ist auch der Ansatz des Entschließungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS der falsche Weg. Hiernach sollen die Kommunen unabhängig von ihrer Schuldensituation ihre Ausgaben erhöhen dürfen. Das ist der Berliner Weg: Ist der Ruf erst ruiniert, verschuldet’s sich ganz ungeniert. - Meine Damen und Herren von der PDS, bei solchen Anträgen wird mir immer wieder bewusst, wie froh wir in Brandenburg sein können, dass Sie zwar im Parlament über Finanzen reden und Ihre Vorschläge unterbreiten, aber dass unser Finanzminister die Kasse im Interesse unseres Landes fest im Griff hat. In unserer Konstellation mit einem Finanzminister, der in vorbildlicher Weise die Verantwortung für die Zukunft unseres Landes übernimmt, und den Koalitionsfraktionen, die trotz einer Vielzahl an politischen Wünschen zu diesem schmerzlichen, aber notwendigen Konsolidierungskurs stehen, werden wir die Zukunft unseres Landes sichern. - Danke schön.
(Beifall bei CDU und SPD - Frau Osten [Die Linkspar- tei.PDS]: Herr Schrey, wer hat denn die Schulden in Ber- lin gemacht?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will wiederholen: Die Finanzsituation der kommunalen Familie in Brandenburg ist nicht katastrophal; das ist eindeutig das Ergebnis der Untersuchungen, die den Gesetzentwürfen zugrunde liegen. Der Abgeordnete Schrey hat es eben gesagt, die Brandenburger Kommunen - Frau Osten, Sie sagten, sie seien einzigartig; das ist richtig, jedoch einzigartig in einem anderen Sinne als von Ihnen gemeint - sind im ostdeutschen Vergleich mit deutlichem Abstand die am geringsten verschuldeten. Daraus soll kein falscher Schluss gezogen werden, etwa der, dass ich der Meinung sei, jetzt sollten sie sich höher verschulden, nein, wir sollten die Kommunen unterstützen, dass es so bleibt, wie es ist.
Wir müssen, wenn man über die Ländergrenzen schaut, feststellen, dass die ostdeutschen Kommunen Vergleichsdaten liefern. Bei den Personal- und Sachkosten sind die Brandenburger Kommunen am oberen Ende. Das zeigt deutlich, dass genau wie hier in der Landesverwaltung, im Landeshaushalt eine Aufgabe für die Brandenburger Kommunen bestehen bleibt. Was die Problemlösung betrifft, so kann man anhand der Geschwindigkeit, mit der Veränderungen erfolgten, feststellen, dass das Land in den letzten Jahren dynamischer geworden ist.
Wir haben es beim Nachsteuerungsbedarf mit Schätzzahlen zu tun; das liegt in der Natur der Sache. So betrifft das sowohl die absolute Zahl, die vom Gutachter genannt wurde und auch das, was wir mit den etwa 25 Millionen Euro als Entlastungspotenzial unterstellt haben.
Dies ist eindeutig nicht die maximale Zahl, die aus den Gesetzen abzulesen oder - wenn man es böswillig meint - den Kommunen in Abzug zu bringen ist, sondern nur die Hälfte dessen. Wir haben gesagt, es ist schwer, diese auch in der zeitlichen Dimension 2003 und 2004 - über diese Jahre sprechen wir jetzt - zu erschließen. Dennoch ist es das Potenzial. Diesbezüglich
muss deutlich gesagt werden: Konnexität wirkt in zwei Richtungen. Das, was entlastet wird, muss vonseiten des Landes auch nicht bezahlt werden.
Hinsichtlich des von Ihnen zusätzlich gestellten Änderungsantrages weiß man nicht genau, an welche Stelle er sich richtet. Der Landtag wünscht sich, dass die Kommunen das Geld auch anders ausgeben können. Aber das entspricht nicht den derzeitigen Gesetzen des Landes Brandenburg. Wenn Sie also diesbezüglich wirklich Änderungen wollten, müssten Sie es konkretisieren. Anschließend müsste man über Gesetzesänderungen nachdenken, deren Absicht ich jedoch auch aufgrund der vorhin genannten Situation - die Kommunen in Brandenburg sind gering verschuldet - nicht entsprechen wollen würde.
Herr Finanzminister, das Anliegen dieses Entschließungsantrags ist eindeutig. Meine erste Frage: In welcher Form könnten Sie diesem Anliegen folgen?
Meine zweite Frage stelle ich in der schwachen Hoffnung, eine glaubwürdige Antwort von Ihnen zu erhalten.
Im Gutachten von Dr. Vesper ist von einem Nachsteuerungsbetrag in Höhe von 216 Millionen Euro die Rede. Sie haben in der Anhörung vernehmen können, dass sich der Gutachter genau darauf stützt. Ich frage Sie: Warum haben Sie für den Nachsteuerungsbetrag nicht diese Summe zugrunde gelegt?
Der Zwang der Kommunen, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen - er ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen, aus der Kommunalverfassung -, ist sinnvoll; denn klar ist, dass auf absehbare Zeit - in solchen Zeiträumen werden Haushaltssicherungskonzepte erstellt - die Finanzlage der Kommunen, die in die Schieflage gekommen sind, zu klären ist.
Wenn es diesbezüglich Konsolidierungsbedarfe gibt, müssen diese zuvorderst aus zusätzlichen Einnahmen - unter anderem aus Einnahmen, die über dieses Gesetz geschaffen werden, aber auch aus Einnahmen, die über der Erwartung oder über den Plänen der Kommunen, auf denen die Haushaltsüberlegungen basieren, liegen - bedient werden.
Eben habe ich gesagt, dass das Gutachten von Schätzungen ausgeht. In dem Gutachten wurden zwei Zahlen - 200 Millionen und 216 Millionen - genannt. Diese Zahlen liegen in dem Gutachten einige Seiten voneinander entfernt. Wir haben uns
auf die 200 Millionen konzentriert. Im Haushaltsausschuss habe ich nach der Anhörung freimütig zugegeben, dass die 200 Millionen aus Sicht der Finanzlage des Landes natürlich die attraktivere Zahl für uns ist. - Vielen Dank.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Ihnen in der Drucksache 4/3606 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der DVU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 4/3573 vorliegt, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der DVU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 4/3574 vorliegt, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe die Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drucksache 4/3544 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen worden.
(Frau Osten [Die Linkspartei.PDS]: Entschließungsan- trag! - Frau Kaiser [Die Linkspartei.PDS]: Entschlie- ßungsantrag!)
Außerdem liegt dazu ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3608 vor.
Wer der Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drucksache 4/3544 vorliegt, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.
Wer dem Entschließungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 4/3608 vorliegt, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Die Aussprache wird mit dem Redebeitrag der Landesregierung eröffnet. Herr Minister Schönbohm, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes wollen wir unsere Polizei in die Lage versetzen, sich den aktuellen und geänderten Anforderungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit zu stellen und dabei zugleich in größtmöglichem Umfang die Rechte und Belange unserer Bürger zu wahren.