Protocol of the Session on September 13, 2006

Neben viel allgemeinem Blablabla kann man der Anfrage auch einige Informationen entnehmen. So zum Beispiel wissen wir jetzt, wie sich die Landesregierung die Zukunft der Weiterbildung vorstellt. Aufgrund der demografischen Entwicklung, der geringer werdenden Mobilität, der immer schlechter werdenden Verkehrsinfrastruktur in den Randregionen und der rückläufigen Haushaltsmittel wird es immer schwieriger, die Zugänge zur Weiterbildung zu sichern. Deshalb spricht man jetzt vom E-Learning. Demnächst werden also weiterbildungshungrige Bürger in den Randregionen Brandenburgs per Computer/Internet unterrichtet. Konkrete Konzepte dazu müssen erst noch erstellt werden. Allerdings, wenn wir uns die Entwicklung in den Randregionen ansehen, befürchten wir fast, dass man keine Konzepte diesbezüglich mehr benötigen wird; denn

bald werden keine Menschen mehr dort leben. Wie Sie alle wissen, ziehen die jungen und gut ausgebildeten Menschen aus den Randregionen fort. Übrig bleiben die Alten, und bei denen ist aus verständlichen Gründen der Wunsch nach Weiterbildung sehr gering.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Wenn Sie sich da mal nicht irren!)

Seit 2000 hat die Zahl der Teilnehmer an Weiterbildung um ca. 47 000 abgenommen, von einst über 126 000 Teilnehmern auf etwas über 79 000, was aber auch nicht verwunderlich ist. Schließlich ist das Geld bei den meisten der noch hier gebliebenen Brandenburger knapp. Viel zu viel Geld geht für die alltäglichen Dinge drauf. Bei vielen steht die Frage entwederoder, entweder ein Dach über den Kopf und täglich eine warme Mahlzeit oder eine selbstfinanzierte Weiterbildung ohne eine klare Vorstellung darüber, was einem diese einmal nützen könnte.

Noch eine Zahl dürfte von Interesse sein. In der Zeit von 2001 bis 2005 wurden Mittel aus dem Landeshaushalt in Höhe von über 100 Millionen Euro für die Weiterbildung bereitgestellt. Leider konnte man dem nicht entnehmen, wie hoch die jährlichen Zuwendungen waren. Hätte die Opposition nach den Finanzen gefragt, dann hätten wir wissen wollen, wie hoch in diesem Zeitraum die jährlichen Zuwendungen waren. Dann wäre nämlich sichtbar geworden, dass es von Jahr zu Jahr weniger Mittel dafür gibt. Da aber die Koalitionsfraktionen die Frage gestellt haben, wissen wir lediglich, dass etwas mehr als 100 Millionen Euro ausgegeben wurden. Die Frage wurde auch ganz bewusst so gestellt. So gibt man nämlich der Landesregierung die Möglichkeit, immer wieder zu sagen, wie viel Geld man doch im Laufe der Jahre in die Weiterbildung gesteckt hat. 100 Millionen Euro, das klingt doch schon einmal nicht schlecht.

Meine Damen und Herren, wichtig zu wissen wäre: Was ist unter dem Strich bei der Weiterbildung herausgekommen? Denn um diese Frage wird es in den nächsten Wochen und Monaten gehen, wenn während der Haushaltsberatungen darum gerungen wird, welcher Haushaltsposten um wie viel gekürzt werden muss. Gerade in dieser Situation wäre es wichtig, Kenntnis zu haben über die Qualität und den Sinn einzelner Weiterbildungsmaßnahmen. Denn dann könnten sich die Haushaltspolitiker beim Sparen und Kürzen auf die weniger guten und weniger zielführenden Angebote konzentrieren. Doch all das kann man der Großen Anfrage nicht entnehmen. Aber schön, dass wir wieder einmal über die Weiterbildung gesprochen haben.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Minister Rupprecht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste aus diversen Weiterbildungseinrichtungen! Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Große Anfrage - ich glaube, das ist deutlich geworden - unterstreicht das Interesse an der Entwicklung des lebenslangen Lernens und schenkt

dem Bildungsbereich, der insbesondere das Lernen und die Bildung von Erwachsenen in den Mittelpunkt stellt, die wünschenswerte und auch notwendige Aufmerksamkeit. Denn neben dem Bildungsthema allgemein hat insbesondere auch die permanente Weiterbildung im Erwachsenenalter in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie wird inzwischen glücklicherweise allgemein als unverzichtbar angesehen.

Die Große Anfrage fragt sehr ausführlich nach der Situation und den Perspektiven der Weiterbildung im Land Brandenburg.

Mit der Antwort liegt nun eine Art Bestandsaufnahme vor, die sich durchaus sehen lassen kann, auch wenn man bestehende Probleme - nur aus deren Aufzählung bestand Ihre Rede, Frau Große - nicht ignorieren kann.

Weiterbildung - das zieht sich wie ein roter Faden durch die Antworten - ist eine Querschnittsaufgabe, die Teilbereiche der Fachpolitik zahlreicher Ressorts berührt.

Weiterbildung - das ist eine weitere generelle Feststellung - ist immer im Zusammenhang des lebenslangen Lernens zu sehen. Im Konzept dieses lebenslangen Lernens werden Bildungsphasen nicht als voneinander getrennte, jeweils abgeschlossene Bereiche betrachtet; lebenslanges Lernen betont vielmehr die Übergänge und die Anschlussstellen, die Lernen und Bildung in allen Lebensphasen ermöglichen.

Ein gemeinsames Interesse aller Politikbereiche und aller Anbieter von Bildungsmaßnahmen ist es, die Lernbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger einerseits sowie die tatsächliche Teilnahme an Weiterbildung im Land Brandenburg andererseits zu stärken. Dazu reicht es natürlich nicht aus, dem gut klingenden Postulat des lebenslangen Lernens Gehör zu verschaffen. Vielmehr sind immer wieder Anstrengungen auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten erforderlich, damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu attraktiven Bedingungen bereitgestellt werden kann. Hier liegt ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt der Großen Anfrage.

In diesem Zusammenhang ist es die wesentliche Aufgabe der Landesregierung, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu sichern sowie Impulse zu setzen, um eine landesweite Umsetzung der bildungspolitischen Ziele zu erreichen und die Fortentwicklung der Weiterbildung anzuregen.

Eine grundlegende Rolle spielt dabei die so genannte Regelförderung in den gesetzlich fixierten Bereichen. Hier ist insbesondere die Grundversorgung zu nennen. Änderungen bei den zur Verfügung stehenden Fördermitteln für die Grundversorgung schlagen sich automatisch in allen Regionen nieder und wirken sich unmittelbar auf die Einrichtungen vor Ort aus.

Sehr unterschiedliche Strategien wurden daher entwickelt, um Absenkungen der Zuschüsse, die es gegeben hat - das haben wir heute mehrmals gehört -, möglichst zu kompensieren. Ich habe aber in etlichen Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass es den Weiterbildungseinrichtungen nicht allein um die Höhe der Fördermittel - gegenwärtig knapp 2 Millionen Euro - geht; genauso wichtig ist deren Berechenbarkeit für eine möglichst langfristige Planungsgrundlage. Deshalb hoffe ich - ich werde mich auch weiterhin persönlich dafür einsetzen -, dass die derzeit erreichte Stabilität in der Förderung noch lange erhalten bleibt.

Neben den Bereichen der Regelförderung leistet die Landesregierung finanzielle und sonstige Unterstützung für besondere Entwicklungen und Projekte der Weiterbildung, etwa durch Beratung und Information, Wettbewerbe und Tagungen. Diese Aktivitäten lassen sich unter dem zentralen und übergreifenden Begriff „Qualitätsentwicklung“ zusammenfassen; denn auch die Bildungsinstitutionen selbst bedürfen einer ständigen Anpassung bzw. Optimierung. Die Landesregierung forciert und unterstützt hierzu seit Jahren eine Fülle von Maßnahmen, zum Beispiel durch Beteiligung am BLK-Modellversuchsprogramm „Lebenslanges Lernen“.

Einen wichtigen Zusammenhang gibt es zwischen Weiterbildung und demografischer Entwicklung. Auch den damit verbundenen Herausforderungen muss sich die Weiterbildung stellen. Sie tut es bereits in vielfältiger Weise, etwa durch Projekte und Kampagnen mit dem Ziel der Fachkräftesicherung und Beschäftigungsförderung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Integration von Älteren in den Arbeitsmarkt, zur Vermeidung der Abwanderung Jugendlicher aus dem Land Brandenburg und zur Familienförderung.

Alle beschriebenen Bemühungen der Weiterbildung dienen letztlich der Chancengerechtigkeit und sind darauf gerichtet, den Menschen im Lande zu angemessenen Bedingungen Bildung möglichst umfassend und gesellschaftliche Teilhabe so gut wie irgend möglich zu ermöglichen. Die Landesregierung sieht darin eine immens wichtige Aufgabe.

An dieser Stelle muss aber betont werden, dass auf diesem Gebiet neben der Landesregierung weitere Beteiligte eine große Verantwortung tragen. Deshalb sehe ich mich immer wieder veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die staatlichen Einwirkungsmöglichkeiten in der Weiterbildung nicht mit denen im Schulbereich zu vergleichen sind. Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger unterliegen keinen staatlichen Vorgaben und Aufsichtsmitteln, sondern es herrscht das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung und die Mitwirkung an entsprechenden Maßnahmen stellen immer Entscheidungen in Wahrnehmung eigener Verantwortung von Einrichtungen und Trägern dar.

Die wichtigsten Akteure, die ebenfalls in Eigenverantwortung agieren, sind natürlich die Teilnehmenden selbst. Ihnen ist glücklicherweise schon klar - durch die Teilnahme wird es ihnen auch immer deutlicher -, wie sehr die Umstände der Gegenwart und die Gestaltung der Zukunft lebenslanges Lernen erfordern. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass immer mehr Mitbürger diese Einsicht gewinnen!

Ich hoffe, die Antworten auf die Große Anfrage und auch meine heutigen Ausführungen haben Ihnen gezeigt, wie wichtig dieser Bildungsbereich für unser Gemeinwesen ist und wie ernst er von der Landesregierung genommen wird. Diese Bedeutung wird der Bereich auch zukünftig behalten bzw. sie wird weiter zunehmen. Deswegen wird nach meiner Auffassung künftig von allen Beteiligten der Weiterbildung noch mehr verlangt werden. Nur in gemeinsamer Anstrengung von Landesregierung und Landtag für die Bereitstellung angemessener Rahmenbedingungen einerseits sowie durch das Engagement aller unmittelbar Beteiligten andererseits kann die Weiterbildung attraktiv sein und bleiben und wirksam dazu beitragen, die Aufgaben der Zukunft zu lösen.

Abschließend möchte ich mich bei all jenen, die sich im Bereich Weiterbildung im Land Brandenburg haupt- oder ehrenamtlich engagieren, sehr herzlich bedanken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 11 angelangt. Ich beende die Aussprache. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 22, Drucksache 4/3207, ist damit zur Kenntnis genommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Akteneinsichtsrecht

Große Anfrage 23 der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/2787

Antwort der Landesregierung

Drucksache 4/3226

Wir treten in die Aussprache ein. Es beginnt Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. Er spricht für die Linkspartei.PDS.

Ich bitte die Regierungsbank, dafür zu sorgen, dass der zuständige Innenminister in den Plenarsaal kommt. Danke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Informationsfreiheit“ ist in der Informationsgesellschaft zum geflügelten Wort geworden. Brandenburg war 1992 das erste Bundesland, das mit der Festschreibung in Artikel 21 der Landesverfassung ein Grundrecht auf Akteneinsicht geschaffen hatte. Es dauerte dann allerdings sechs Jahre, bis das notwendige Umsetzungsgesetz erarbeitet und beschlossen war. In einem zähen Verfahren mit vielen Widerständen aus der Verwaltungsbürokratie hat sich der Landtag gegen die Landesregierung durchgesetzt. So wurde damals - völlig grundlos, wie wir heute wissen - die Gefahr einer hoffnungslosen Überlastung der öffentlichen Verwaltung prognostiziert. Brandenburg war damals in einer Vorreiterrolle.

Diese ist heute nicht mehr gegeben. Die Entwicklung ist irgendwie an uns vorbeigegangen. Wir haben gut angefangen und dann stark nachgelassen. Heute hat etwa die Hälfte aller Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz; seit dem vergangenen Jahr gibt es auch ein entsprechendes Bundesgesetz.

Meine Damen und Herren! Acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wäre es an der Zeit, die Wirksamkeit dieses mit großen Erwartungen verbundenen Gesetzeswerkes zu analysieren. Dazu bedarf es einer analytischen Grundlage, die nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Statistikpflicht bisher nicht gegeben ist. Da sich die Landesregierung offensichtlich nicht in die

ser Verantwortung sieht und keinen Ehrgeiz, sondern eher Desinteresse zeigt, hat die Linkspartei die vorliegende Große Anfrage gestellt und damit auf eine regierungsoffizielle Einschätzung des erreichten Standes gedrängt.

Die Antwort der Landesregierung lässt vieles offen, ist aber andererseits eine Offenbarung. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Seit 1998 sind insgesamt 132 Anträge auf Akteneinsicht bei der Landesregierung und 126 Anträge bei nachgeordneten Einrichtungen des Landes gestellt worden. Es handelt sich dabei allerdings offensichtlich nur um geschätzte Zahlen, weil zum Beispiel das MLUV überhaupt nicht erfasst ist. Für mich ist diese Anzahl der Anträge überraschend gering. In jedem Fall wird deutlich, dass es nicht zu der befürchteten Überlastung der Verwaltungen gekommen ist, auch wenn die Landesregierung in der Antwort zu Frage 28 mit einem überwiegend hohen Arbeitsaufwand kokettiert.

Ich schließe aus, dass die geringe Inanspruchnahme auf Desinteresse oder gar Ablehnung vonseiten der Bürger zurückzuführen ist. Die Gründe sind meines Erachtens zum einen darin zu suchen, dass dieses Recht nach wie vor zu wenig bekannt ist. Zum anderen gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass die Landesregierung und die öffentlichen Verwaltungen die Inanspruchnahme des Rechts durch bürokratische Hürden erschweren. Dafür spricht nicht zuletzt die Tatsache, dass die Bearbeitungsdauer der Anträge zwischen zwei und 281 Tagen gelegen hat. Es ist bisher zu dreizehn Fristüberschreitungen gekommen. Diese Feststellung bezieht sich aber nur auf den kurzen Zeitraum seit Einführung der Fristenregelung; wie es vorher gehandhabt wurde, ist kaum noch nachvollziehbar. In jedem Fall ist die verzögerte Bearbeitung von Anträgen ein großes Problem, denn die Antragsteller haben in der Regel ein Interesse an aktueller Erledigung, das möglichst kurzfristig befriedigt werden muss.

In 21 Fällen haben Antragsteller ein Rechtsmittel eingelegt. In zwölf Fällen, so die Landesregierung, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht eingeschaltet worden. Die angegebene Zahl ist allerdings nach Angaben der Landesbeauftragten deutlich zu niedrig und liegt allein auf die Landesebene bezogen mindestens doppelt so hoch.

Verglichen mit der Gesamtzahl der Anträge sind die Rechtsmittel und die Anrufungen der Landesbeauftragten deutlicher Ausdruck von Unzufriedenheit im Umgang der Verwaltung mit Anträgen auf Akteneinsicht. Völlig unbefriedigend ist, dass die kommunale Ebene weitgehend ausgeblendet bleibt, obwohl genau dort das Interesse an Einsichtnahme in Verwaltungsakten am größten ist, da die Bürger viel enger mit den Problemen öffentlichen Handelns verbunden sind, als das auf Landesebene der Fall ist.

Die Landesregierung bringt ganz klar zum Ausdruck, dass sie über keine detaillierten Kenntnisse zur Anwendung des Akteneinsichtsrechts in den Kommunen verfügt. Sie schätzt allerdings ein, dass insgesamt eine verhaltene Antragstellung festzustellen ist und insofern der Umsetzung des AIG im Verwaltungshandeln der Kommunen eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt.

Alle Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Gewährleistung von Akteneinsicht in Kommunalverwaltungen bleiben unbeant

wortet, da es offensichtlich kaum Reaktionen auf eine Anfrage der Landesregierung an die Kommunen gegeben hat. Hier rächt sich, dass es keine statistische Erfassung der Akteneinsichtsanträge gibt. Eine Ausnahme bildet die Landeshauptstadt. In Potsdam hatte die Stadtverordnetenversammlung frühzeitig beschlossen, dass der Oberbürgermeister jährlich über die Anzahl und den Gegenstand der Anträge sowie über die Ablehnungen und deren Gründe informiert. So sind bis 2003 in Potsdam 406 Anträge gestellt worden, von denen 388 bewilligt wurden. Eine solche Aussage ist in der Antwort der Landesregierung nicht zu finden.

Voraussetzung für eine breite Inanspruchnahme des Akteneinsichtsrechts, die ja vom Gesetzgeber gewollt war, sind ein größeres Engagement und veränderte Einstellungen in Regierung und Verwaltung. Wir sehen die Landesregierung in der Verantwortung, mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit für das Akteneinsichtsrecht zu werben. Die Landesregierung sieht das nach eigenem Bekunden nicht so und bescheidet sich damit, dass der Gesetzestext ins Internet eingestellt worden ist.

Wir fordern die Landesregierung auf, durch eine möglichst transparente Aktenführung den Zugang zu erleichtern, indem zum Beispiel Aktenpläne und Verzeichnisse ins Internet eingestellt werden. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeiter entsprechend qualifiziert sind. Dazu könnte auch die Koordinierung der Akteneinsicht an einer zentralen Stelle beitragen.

Aus dem bisherigen Vorgehen und der Antwort der Landesregierung ergibt sich für mich der Eindruck, dass das Akteneinsichtsrecht lediglich als Zugeständnis an die Bürger betrachtet wird. Völlig unterschätzt wird jedoch, dass die Landesregierung und die Verwaltungen ein Eigeninteresse an transparentem und unbürokratischem Handeln haben müssten; denn das Akteneinsichtsrecht ist eigentlich eine Möglichkeit zur Selbstkontrolle, ein Hebel zum Bürokratieabbau und auch ein Mittel zum Schutz vor Korruption und entsprechenden Vorwürfen.

Der Umgang mit dem Akteneinsichtsrecht ist auch Ausdruck dafür, wie ernst man es mit der aktiven Teilhabe der Bürger meint, denn Transparenz und Offenheit fördern die Teilhabe.

Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf am Akteneinsichtsgesetz. Wir sind da ganz anderer Auffassung und sehen dringenden Änderungsbedarf. So sollte ausdrücklich ein Recht auf die Anfertigung von Kopien ins Gesetz aufgenommen werden. Es sollte eine Statistikpflicht eingeführt werden, um die Anwendung der Akteneinsicht analytisch begleiten und fördern zu können.