Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf am Akteneinsichtsgesetz. Wir sind da ganz anderer Auffassung und sehen dringenden Änderungsbedarf. So sollte ausdrücklich ein Recht auf die Anfertigung von Kopien ins Gesetz aufgenommen werden. Es sollte eine Statistikpflicht eingeführt werden, um die Anwendung der Akteneinsicht analytisch begleiten und fördern zu können.
Es bedarf klarerer Regelungen zu den Ausschlussgründen für die Akteneinsicht, so zur Verweigerung der Einsicht in laufende Vorgänge sowie bei Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Verwaltung dieser Ablehnungsgründe über alle Maßen bedienen würde, was angesichts der vorhandenen Unschärfen ein Leichtes ist.
Ich komme zum Schluss. Die Durchsetzung von Informationsfreiheit steht nach wie vor am Anfang; wir dürfen da keine Illusionen haben. Man braucht einen langen Atem für eine breite und selbstverständliche Akzeptanz des Akteneinsichtsrechts. Wichtige Voraussetzung dafür ist die Durchsetzung neuer Denk- und Verhaltensweisen in der öffentlichen Verwaltung,
die sich nicht mehr, wie seit Jahrhunderten, hinter dem Amtsgeheimnis verstecken darf, sondern den Grundsatz transparenten Handelns pflegen muss. Das wird seine Zeit dauern.
Wir sollten alles dafür tun, die Bürger zu ermutigen, ihr Recht auf Akteneinsicht aktiv wahrzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt in einer Wissens- und Informationsgesellschaft natürlich keinen Grund, dem aufgeklärten Staatsbürger Informationen vorzuenthalten. Unter diesem Leitsatz haben wir im Jahre 2006 im Landtag Brandenburg die Debatte zum Akteneinsichts- und Informationsgesetz geführt. Wie Sie wissen, war Brandenburg das erste Bundesland, das sich dieses Thema auf den Tisch geholt hat.
Sie wissen weiterhin, dass vor einigen Monaten auch der Bund ein Informationszugangsgesetz verabschiedet hat. Wir sind stolz darauf, dass wir diesbezüglich bundesweit die Vorreiterrolle haben. Wir waren die Ersten, die ein solches Gesetz formulierten. Diesem Umstand ist es sicherlich geschuldet, dass wir es relativ restriktiv formulierten, da wir Neuland betraten. Inzwischen verfügen vier weitere Bundesländer über ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht.
Auf die Große Anfrage der PDS äußerte die Landesregierung die Meinung, es bestehe derzeit kein Gesetzesänderungsbedarf. Bei einigen Punkten hat sich, wie Sie ausführten, in der Praxis gezeigt, dass zumindest Diskussionsbedarf besteht. Zur Frage bezüglich der Kopien sage ich: Es besteht ausdrücklich Rechtsanspruch auf Akteneinsicht. Wollen Bürgerinnen und Bürger jedoch eine Kopie des in den Akten dokumentierten Sachverhalts haben, existieren dafür keine klaren Regelungen, wie es sie beispielsweise beim Umweltinformationsrecht gibt.
Ich möchte als weiteres Beispiel die laufenden Verfahren ansprechen. Man kann nach der geltenden Rechtslage nur Einsicht nehmen, wenn die Verfahren abgeschlossen sind. Das kann sich Jahre hinziehen. Daher könnte man überlegen, ob nicht eine Regelung wünschenswert wäre, die zumindest Teilabschnitte der bereits abgeschlossenen Vorgänge zur Einsicht freigibt.
Ich möchte noch einmal hervorheben: Mit dem Pfund des Brandenburger Akteneinsichtsrechts können wir bei allen vorgebrachten Kritikpunkten - es gibt noch einige Punkte, bei denen auch ich Überarbeitungsbedarf sehe - wuchern, weil wir als Erste die Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger geschaffen haben, Einsicht in die Akten über Verwaltungsvorgänge zu nehmen.
Da wir ja im Land Brandenburg sicherheits- und innenpolitisch häufig nach Amerika schauen, kann man dies an der Stelle auch einmal tun. In den USA gibt es ein sehr weitgehendes
Akteneinsichts- und Informationsrecht für die Bürgerinnen und Bürger. Dort wird zum Beispiel, wenn mehrmals nach einem bestimmten Sachverhalt gefragt wird, die Information dazu automatisch ins Internet gestellt. Man macht sich dort also etwas mehr Mühe als wir und stellt nicht nur die reinen Gesetzentwürfe ein, sondern auch weitreichende Informationen, die es dem Bürger erleichtern, Sachverhalte allumfassend einschätzen zu können.
Ich meine also, an der einen oder anderen Stelle ist Kritik angebracht. In welcher Form wir dies bearbeiten, wird noch zu erstreiten sein. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Man kann zwar eine ganze Menge machen, aber man kann auch eine ganze Menge verkehrt machen. Letzteres kommt bekanntlich bei der Fraktion der Linkspartei.PDS häufiger vor. Ob die vorliegende Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Akteneinsicht im Land Brandenburg verkehrt ist oder ob es unverhältnismäßig ist, zu diesem Thema eine Große Anfrage an die Landesregierung zu richten, möchte ich dahingestellt lassen.
Nennenswerte Anhaltspunkte dafür, dass es bei uns in Brandenburg größere Probleme in der praktischen Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts gibt, konnten nicht dargelegt werden. Aus meiner Sicht ist das nicht vorgekommen und auch die Datenschutzbeauftragte Frau Hartge oder ihr Vorgänger Herr Dr. Dix haben das nicht bestätigt. Letztlich belegen dies ebenfalls die summarisch betrachteten Antworten der Landesregierung. An dieser Stelle sei dafür gedankt, dass die Antworten sehr umfangreiches Zahlenmaterial enthalten. Wesentliche Probleme oder solche von grundsätzlicher Natur ergeben sich aus alledem ersichtlich nicht. Auch die zur Beantwortung herangezogene Datenschutzbeauftragte Frau Hartge zeigt keine solchen auf.
Damit erschöpft sich mein Redebedarf. Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS können wir ad acta legen, wie es ohnehin gedacht gewesen ist. Man kennt ja mittlerweile die Partei, die auf den Busch klopft, um zu schauen, ob vielleicht etwas politisch ausgeschlachtet werden kann, um die eigene politische Konzeptlosigkeit verschleiern zu können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als seinerzeit die Verfassung des Landes Brandenburg erarbeitet wurde, wurde sie von einigen als die schönste, beste und modernste in Deutschland bezeichnet. Ein Punkt war unter anderem das Grundrecht auf Akteneinsicht. Dann allerdings kamen die Mühen der Ebene. Es hat immerhin sechs Jahre gedauert, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Damals gab es verschiedene Befürchtungen. Die eine Gruppe war sehr skeptisch und meinte, es würden ganze Verwaltungen lahmgelegt und es würde ein Missbrauch bei der Akteneinsicht stattfinden. Ich bekenne, ich habe zu den Skeptikern gehört. Die andere Gruppe war sehr euphorisch. Sie hat das Gleiche gehofft, nämlich dass ganz viele Bürger Akteneinsicht beantragen und die Bürger richtig mitregieren können, dass lahme und schlafende Beamte aufgeweckt und richtig auf Draht gebracht werden und dass endlich eine gläserne Verwaltung entsteht. Auch diese Befürchtungen sind nicht eingetreten.
Die Zahlen zeigen aus meiner Sicht eher eine Zurückhaltung. Man könnte es auch so interpretieren, dass die Bürger durchaus verantwortungsvoll mit dem Akteneinsichtsrecht umgehen. Daran ändern auch Ihre Suggestivfragen nichts, lieber Kollege Scharfenberg, noch mehr für dieses Gesetz zu werben oder es zu befördern. In der Antwort ist ganz klar dargelegt worden, dass es nicht Aufgabe der Landesregierung ist, für einzelne Gesetze zu werben, sondern lediglich darzulegen, dass diese vorhanden sind. Insofern kann ich nicht verstehen, dass Sie von Zugeständnissen an Bürger reden. Dass das Recht zu wenig bekannt sei und es große bürokratische Hürden gebe, ist alles nicht der Fall, wie die geringen Zahlen zumindest auf Landesebene belegen.
Natürlich kann man die Frage nach den Motiven stellen. Ich glaube aber, dass man teilweise aus den inhaltlichen Schwerpunkten zumindest ansatzweise erkennen kann, welche Motive es sein könnten. Die Themen zeigen eine große Vielfalt von Interessenlagen. Sie zeigen spezielle, möglicherweise persönliche Probleme, welche die Menschen gelöst haben wollen.
Wir sind nun bei dem Problem der Statistik angekommen. Lieber Herr Kollege Scharfenberg, wir diskutieren hier schon seit längerer Zeit über Bürokratieabbau. Wollen wir jetzt noch mehr Bürokratie und noch mehr Statistik schaffen? Wenn Ziel Ihrer Großen Anfrage sein soll, jede Kommunalverwaltung zu fragen, wie viele Anträge sie hat und wie diese Anträge beschieden worden sind, können wir Kommunalverwaltung in der Tat lahmlegen, wenn Sie das wirklich wollen.
Beim Akteneinsichtsrecht wird man es immer mit Beschränkungen zu tun haben. Sie können doch nicht allen Ernstes behaupten, es gebe keine Transparenz. Das Gesetz enthält ganz klare Kriterien, nach denen es keine oder keine vollständige Akteneinsicht geben kann. Es wird immer diesen Widerspruch zwischen Transparenz in der Verwaltungsarbeit auf der einen Seite und Schutz personenbezogener Daten und Schutz über
wiegend öffentlicher oder privater Interessen auf der anderen Seite geben. Ich frage mich, wie Sie diesen Widerspruch auflösen wollen. Wenn Sie ihn tatsächlich auflösen wollen, möchte ich einmal sehen, wie Sie daherkommen und plötzlich den Schutz personenbezogener Daten oder besonders schutzwürdiger Interessen einfordern wollen.
Wenn wir schon über Zahlen reden, möchte ich die Anzahl der Ablehnungen erwähnen: Es gibt 76 Ablehnungen bei 258 Anträgen an Landesbehörden. Dabei wurden in 21 Fällen Rechtsmittel eingelegt. Die Mehrzahl der Rechtsmittel hatte keinen Erfolg gehabt. Das zeugt von einer hohen Qualität der Bearbeitung. Gleichwohl sollten die eingelegten Rechtsmittel gründlich mit in die Arbeit einbezogen werden, damit nicht wieder Rechtsmittel eingelegt werden müssen.
Ich komme nun auf den kommunalen Bereich zu sprechen. Hier zeigt sich die Lebensrealität in den Kommunen, wenn sich ein hoher Anteil der Anträge auf Bau- und Planungsunterlagen bezieht. Es gibt zwar keine gesicherten Zahlen, aber man kann die Zahlen aus dem Spree-Neiße-Kreis hochrechnen. Allerdings wird es auch da Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen geben. Wenn man die Zahl der Aufsichtsbeschwerden, die im einstelligen Bereich liegen, ins Verhältnis setzt zu den Gesamtzahlen, die möglicherweise über 1 000 liegen können, zeugt dies von einer hohen Qualität der Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht.
Zusammenfassend sage ich: Aus Sicht unserer Fraktion sehen wir keinen Bedarf, dieses Gesetz zu novellieren. Wir sollten mit dem Gesetz weiterhin verantwortungsvoll umgehen. Verwaltungsabläufe lassen sich allemal optimieren und verbessern. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Zum Abschluss dieser Debatte spricht jetzt Herr Minister Schönbohm. Während er nach vorn ans Rednerpult kommt, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Oberschule Lauchhammer. Herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Scharfenberg, ich erinnere an das, was Sie selbst in dem Antrag formuliert haben. Ich lese ihn vor und spiegele die Rede, die Sie gehalten haben, dagegen. Sie werden feststellen, dass es einen Widerspruch gibt. In dem Antrag sagen Sie...
- Die Große Anfrage, erster Absatz. Erster Satz, den Rest zitiere ich aus dem ersten Absatz, damit Sie wissen, dass ich von vorn und nicht von hinten zitiere:
„Die Informationsfreiheit ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft... Zugleich ist damit jedem ein Recht eingeräumt worden, mit dem eigene, unmittelbare Interessen wahrgenommen und demokratische Teilhabe ausgeübt werden kann.“
„Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg sind daher aufgerufen, ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen.“
Jetzt kommen Sie daher und sagen: Die Bürger nehmen das nicht in Anspruch, also müssen wir die Bürger richtig erziehen, damit sie richtig in Anspruch nehmen, was wir ihnen anbieten. Sie müssen sich einmal daran gewöhnen, dass die Bürger darüber entscheiden, wie sie von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen.
Die hier vorliegenden Zahlen können Sie negativ betrachten. Man könnte aber auch positiv sagen, die Bürger sehen gar keinen Anlass, so oft nachzufragen. Man kann das also unterschiedlich sehen.
Daher lautet meine Bitte: Lassen Sie etwas mehr den Erziehungsduktus sein, weil wir über Selbstbestimmung und nicht über Fremdbestimmung sprechen. Darauf komme ich gleich zu sprechen.