Protocol of the Session on September 13, 2006

- Danke schön, Herr Dr. Scharfenberg. - Als ich am Sonntag mit fast 8 000 anderen Fußballfans im Karl-Liebknecht-Stadion war, gab es ein schönes Spiel und einen verdienten Sieg für Babelsberg 03 - und wieder einmal die Erkenntnis, dass dies alles ohne eine konsequente Sportförderung in der Breite wie in der Spitze nicht möglich wäre.

Wir Sozialdemokraten engagieren uns seit vielen Jahren für die Sportförderung im Land. Dabei konnten wir Akzente im Breitensport setzen. So sind wir beispielsweise Vorreiter beim Schulsport mit drei Stunden wöchentlich. Wir haben ein reges Vereinsleben. Gerade auf dem Land ist der Sportverein neben der Feuerwehr die Institution, in der sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren. Das ist gut so, und so soll es auch bleiben.

Die Linkspartei.PDS will uns heute erklären, wie der Breitensport gefördert werden soll: Man fördere etwas, was den Bürgerinnen und Bürgern zunächst einmal sinnvoll erscheint, und schlage eine möglichst unkonkrete Deckungsmöglichkeit dafür vor. Die Linkspartei.PDS fordert, die landesweite Nutzung öffentlicher Sportstätten für den Kinder- und Jugendsport unent

geltlich zu stellen und die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen durch einen landesseitigen Zuschuss in Höhe von 2 Millionen Euro teilweise auszugleichen. Dieser Zuschuss soll aus Lottomitteln bereitgestellt werden. Es sollte Ihnen eigentlich bekannt sein, dass wir die Arbeitsfähigkeit der Vereine vor Ort bereits in vielen Fällen gerade durch diese Lottomittel sichern.

Wie Sie auf die konkrete Höhe des Zuschusses kommen, verraten Sie uns nicht in Ihrem Antrag. Ihre Schätzungen auf der Grundlage von zwei Wochenstunden je Halleneinheit erscheinen mir sehr spekulativ und sind offenbar durch keine Erhebung gedeckt. Interessanterweise haben Sie Ende letzten Jahres dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Selbst die Landesregierung konnte nicht sagen, wie viel das kosten wird, weil keine verbindlichen Zahlen vorliegen. Vielleicht aber haben Sie vertiefte Kenntnisse, die Sie uns mitteilen können.

Wie hoch die Unterdeckung einzelner Kommunen sein wird, wenn der Betrag nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Verfahren aufgeschlüsselt wird, sagen Sie nicht. Wenn wir Ihren Antrag beschließen, verpflichten wir die Kommunen dazu, Sportstätten für den Kinder- und Jugendsport unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ohne einen vollständigen Ausgleich zu garantieren. Das ist unverantwortlich. Auf diesem Weg gehen wir nicht mit.

Wir haben aus guten Gründen im Sportförderungsgesetz geregelt, dass die Kommunen als Träger öffentlicher Sportstätten den Sportvereinen diese zur kostenlosen Nutzung überlassen. Die Kommunen sind für den Betrieb und die Unterhaltung der Sportstätten verantwortlich und wissen selbst genau, welche Kosten entstehen und wie sie ihre Gebühren kalkulieren können. Die meisten Kreise und kreisfreien Städte nutzen bereits die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und erheben keine Gebühren für den Kinder- und Jugendsport, andere reduzieren die Gebühren gegenüber den Sätzen für Erwachsene. Da Sie in allen Kreistagen vertreten sind, dürften Sie die Möglichkeit haben, dort Einfluss zu nehmen.

Wir Sozialdemokraten gehen daher gemeinsam mit der Landesregierung nicht davon aus, dass die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen durch die grundsätzlich mögliche Gebührenerhebung wesentlich eingeschränkt wird. Daher ist eine landeseinheitliche Regelung wie die hier von der Linkspartei.PDS vorgeschlagene nicht notwendig. Die sozialdemokratische Landtagsfraktion wird den vorliegenden Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion ablehnen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der DVU spricht die Abgeordnete Fechner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum soll im Land Brandenburg nicht das möglich sein, was in anderen Bundesländern zum Teil schon sehr lange erfolgreich praktiziert wird, nämlich die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Sportstätten?

Die Forderung nach einer kostenfreien Nutzung dieser Sportstätten ist durchaus berechtigt, zumal die Mitgliedsbeiträge einzelner Vereine drastisch angehoben werden mussten, seitdem sie an den Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Sportstätten beteiligt sind.

Die Träger der Sporteinrichtungen sind bis auf wenige Ausnahmen die Kommunen. Oftmals bleibt den Kommunen gar nichts anderes übrig, als Gebühren für die Nutzung der Sportstätten zu verlangen, zu schlecht ist die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen! Deshalb ist es nur logisch, dass die Genossen der Linkspartei.PDS in ihrem Antrag einen finanziellen Ausgleich fordern, der durch das Land zu zahlen ist.

Im Februar dieses Jahres hat Herr Abgeordneter Görke eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Er wollte unter anderem wissen, mit welchen Folgen die Landesregierung rechnet, wenn die sportliche Betätigung von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen aufgrund der Erhebung von Gebühren für die Sportstättennutzung künftig eingeschränkt wird. Wie nicht anders zu erwarten war, teilte die Landesregierung mit, dass sie die Befürchtung des Abgeordneten Görke nicht teile und keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sehe.

Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass einige Politiker in ihrem „Wolkenkuckucksheim“ leben und die Realitäten in ihrem Land gar nicht mehr wahrnehmen. Man braucht keine Umfragen zu starten, um zu wissen, dass die finanzielle Situation bei vielen Brandenburgern mehr als schlecht aussieht.

(Zuruf: Schwerhörig! - Bischoff [SPD]: Wir sind nicht schwerhörig!)

Viel zu viel Geld geht für die alltäglichen Dinge drauf. Bei vielen stellt sich die Frage: entweder - oder. Entweder ein Dach über dem Kopf und tagtäglich warme Mahlzeiten oder Geld für eine sportliche Betätigung. Viele Brandenburger kommen im Monat gerade so über die Runden. Oftmals haben sie nicht das Geld, ihren Kindern die Mitgliedschaft in einem Verein zu finanzieren. Auch wenn es einige Politiker nicht wahrhaben wollen: Es ist leider so! Es ist auch so, dass etliche Kommunen aufgrund ihrer schlechten finanziellen Ausstattung gezwungen waren und sind, Gebühren für die Nutzung ihrer Sportstätten zu erheben.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die DVU-Fraktion stimmt dem Anliegen des Antrags und einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu.

(Beifall bei der DVU)

Wir kommen jetzt zum Beitrag der CDU-Fraktion. Die Abgeordnete Hartfelder erhält das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich muss ich zu dem Thema, das heute zur Debatte steht, nicht mehr viel sagen. Frau Geywitz hat Tragendes für die Koalitionsfraktionen gesagt.

Dennoch einige Bemerkungen: Für mich ist dieser Antrag der Linkspartei.PDS einer aus der „Tischlein-deck-Dich“-Kiste oder aus der „Wünsch-Dir-was“-Kiste.

(Zuruf von der CDU: Schönes Bild!)

Es ist natürlich sympathisch, in diesem Land alles kostenlos zu machen oder den Menschen alles kostenlos zur Verfügung zu stellen, Frau Fechner. Natürlich bringt es Sympathien beim Landessportbund, bei den Sportlern und natürlich auch bei den Eltern von Kindern, die sich nicht mehr um Gebühren kümmern müssen. Aber - deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen - nicht alles, was wünschenswert ist, ist dauerhaft finanzierbar, denn wir änderten hier ein Gesetz. Vor dem Hintergrund unserer Landessituation müssen wir uns gut überlegen, was wir zu einem dauerhaften Rechtsanspruch in diesem Land machen. Natürlich wünschte ich mir als Sportlehrerin und Sportlerin gesetzlich gesicherten freien Zutritt zu Sportstätten. Ich weiß aber auch, dass das, was man sich wünscht, und das, was vernünftig ist, nicht immer zusammenpasst.

Frau Geywitz hat bereits angesprochen, dass Sie 2 Millionen Euro dafür ins Finanzausgleichsgesetz einstellen wollen. Ich weiß nicht, woher Sie die Summe nehmen wollen. Ich denke nur einmal an den Schullastenausgleich: Es ist sehr unterschiedlich, was eine Schule pro Schüler kostet. Das kann zwischen 500 Euro und bis zu 2 500 Euro liegen, hängt von den Betriebskosten, von der Größe der Schule oder der Anzahl der Schüler ab. Je weniger Schüler vorhanden sind und je größer und älter die Schule ist, desto teurer wird die Einrichtung. Genauso ist es bei den Sportstätten: kleine Halle, große Halle, Schwimmhalle, Tennisanlage, Golfplatz, Spaßbad mit Schwimmbecken.

Der Sportlastenausgleich, den Sie sich vorstellen, ist sehr schwer zu berechnen. Das bringt natürlich bürokratischen Aufwand mit sich.

Sie haben gesagt, zwischen 3 und 20 Euro betrage eine Betriebsstunde in einer Sporthalle. Sie müssten hier Ross und Reiter nennen. Ich glaube Ihnen das nicht, bevor Sie das nicht nachgewiesen haben. Am Wochenende war ich mit sechs polnischen Freunden im „Tropical Islands“. Für Erwachsene habe ich in diesem privaten Institut einen Tagessatz von 21,50 Euro ohne Ermäßigung gezahlt. Sie können mir nicht erzählen, dass eine Kindergruppe in der Sportanlage eines Kreises oder einer Kommune 20 Euro pro Stunde bezahlt. Das glaube ich Ihnen nicht. Das müssen Sie mir nachweisen.

Ein letzter Gedanke: Ich möchte die Kommunen und Landkreise nicht aus der Jugend- und Sportförderung entlassen. Das heißt: Sie sollen sich auch künftig überlegen, wie sie ihre Vereine und ihre Jugendlichen vor Ort behandeln, und sie sollen sich für diese verantwortlich fühlen.

(Beifall bei der CDU)

Die Position der Landesregierung wird uns Herr Minister Rupprecht nahebringen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einen herzlichen Dank an die Abgeordnete Geywitz dafür, dass sie bei der Aufzählung der brandenburgischen Sporterfolge die VfL-Handballer in Potsdam nicht vergessen hat.

Das Thema „Nutzungsgebühren für kommunale Sportstätten“ ist, wie wir wissen, nicht neu. Es ist bereits bei der Verabschiedung des Sportförderungsgesetzes im Jahr 1992 intensiv diskutiert worden. Schon damals gab es den verständlichen Wunsch vieler Sportinteressierter, dass keine Nutzungsgebühren für Sportstätten erhoben werden, insbesondere nicht für den Kinder- und Jugendsport. Dagegen wurde von kommunaler Seite zu Recht darauf hingewiesen, dass die erheblichen Betriebskosten, die die Sportstätten verursachen, nicht allein von den Gemeinden gedeckt werden können.

Als Ergebnis dieser Diskussion gab es einen sinnvollen Kompromiss. Herr Görke hat § 6 des Sportförderungsgesetzes zitiert, der besagt, dass die Träger ihre öffentliche Sportstätte gemeinnützigen Sportvereinen kostenlos zur Nutzung überlassen können. Es besteht also keine Pflicht, Gebühren zu erheben. Die Entscheidung darüber liegt bei der kommunalen Ebene. Ich bin der Auffassung - ich sage das auch als jemand, der zehn Jahre einem Sportverein vorsteht -, dass sich diese Regelung, die auch einen Interessenausgleich vor Ort impliziert, insgesamt bewährt hat.

Im parlamentarischen Raum hat die Frage der Gebühren zuletzt Ende des letzten Jahres in der Kleinen Anfrage 885 eine Rolle gespielt. In der Antwort darauf hat die Landesregierung damals erneut verdeutlicht, dass das sportliche Engagement in Brandenburg durch Gebühren nicht substanziell beeinträchtigt wird. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Landkreise und die meisten Gemeinden beim Kinder- und Jugendsport entweder keine oder nur reduzierte Sportstättengebühren erheben.

Ich bleibe deshalb bei meiner Auffassung, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht besteht. Diese Haltung entspricht auch meinem grundsätzlichen politischen Verständnis, nur dann gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn dies wirklich notwendig ist. Hier ist es nicht notwendig. Die Frage der Gebührenerhebung ist auf kommunaler Ebene gut aufgehoben.

Ich will mich einer weiteren Diskussion zu diesem Thema - das will ich am Ende noch sagen - natürlich nicht verschließen und schlage deshalb abschließend alternativ zur Änderung des Sportförderungsgesetzes die Nutzung eines Instrumentes vor, das ebendieses Gesetz schon vorsieht: die Beratung der Landesregierung in allen Grundsatzangelegenheiten des Sports durch regelmäßige Landessportkonferenzen. Lassen Sie uns die Frage der Nutzungsgebühren für Sportstätten, insbesondere für den Kinder- und Jugendsport, zum Thema einer Landessportkonferenz machen! Dort können wir dann gemeinsam mit unserem wichtigsten Partner, nämlich den kommunalen Spitzenverbänden, die auch in der Landessportkonferenz vertreten sind, die Aspekte des Themas ausführlich diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das letzte Wort in der Debatte hat der Abgeordnete Görke.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich hätte eigentlich erwartet, dass man diesen Gesetzentwurf dahin bringt, wohin er gehört, und zwar in den Ausschuss, damit wir dort Fachleute anhören, statt die Behandlung dieses Themas in die Sportkonferenz im November zu verlagern. Der Geschäftsführer des Landessportbundes war zur Anhörung zum Demografiebericht der Landesregierung im Ausschuss und hat uns dort ins Stammbuch geschrieben, dass wir die Gebührenspirale auf der kommunalen Ebene stoppen müssen. Nur deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf doch eingebracht!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Liebe Kollegin Geywitz, sehr geehrte Kollegin Hartfelder, ich bin eigentlich enttäuscht darüber, dass wir es nicht geschafft haben, diese Debatte in den Ausschüssen wirklich fortzusetzen. Ich glaube, dass es immer sehr leicht von den Lippen geht zum Beispiel im Koalitionsvertrag bzw. in Ihrer Hochglanzbroschüre zum Leitbild -, es gelte, die Spitzenstellung des Brandenburger Sports, die Sportregion Brandenburg weiter auszubauen. Es geht also nicht um den Erhalt auf gleichem Niveau, sondern um den Ausbau! Dafür wäre der Weg, die kommunalen Sportstätten entgeltfrei zur Verfügung zu stellen und so die Verantwortung des Landes wahrzunehmen, genau richtig.

Kommen wir zu den Informationsdefiziten. Sie sagen, Sie könnten sich nicht vorstellen, wie wir die Summe von 2 Millionen Euro ermittelt haben. Das ist ganz einfach. Im Sportbund sind ungefähr 140 000 Kinder und Jugendliche organisiert. In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage kommt die Landesregierung selbst auf einen durchschnittlichen Wert von 7 Euro pro Sportgruppe bei einer Wochenstunde. Damit sind wir schon bei 1 Million Euro. Als Sportlehrerin, Frau Kollegin Hartfelder, wissen Sie, dass mindestens zwei Trainingsstunden abzuhalten sind. Damit kommen wir auf einen Betrag von 2 Millionen Euro.

Herr Minister Rupprecht, Sie als Sportminister kommen zu einer Einschätzung, die ich nicht teile. Sie haben mir auf die Kleine Anfrage geantwortet, Sie könnten keine Anzeichen dafür erkennen, dass die Kommunen dazu übergehen, im Kinderund Jugendbereich Gebühren für die Nutzung der Sportstätten zu erheben. Im Grunde genommen unterstellen Sie dem Geschäftsführer des Landessportbundes damit, dass er nicht weiß, wovon er redet. Er hat das im Ausschuss nun einmal so gesagt und das sollten wir, glaube ich, auch so stehen lassen.

Lassen Sie mich noch etwas sagen, weil auch die Lottomittel angesprochen wurden. Die „Märkische Allgemeine“ hat kürzlich die Lottomittel der Ministerien als Handkasse der Ministerien bezeichnet. Das sollte man aufgreifen. Aus der Landesregierung hieß es, das seien Mittel der Ministerien, um in den einzelnen Kreisen des Landes uneigennützig, schnell und unbürokratisch Hilfestellungen geben zu können. Wie uneigennützig die Verteilung in der Praxis war, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verwendung der Lottomittel aus den Ministerien im Jahr 2004, nach der in den Wahlkreis eines Kabinettsmitglieds 26 % der Mittel des entsprechenden Ministeriums gegangen sind. Das heißt: Jeder vierte Euro ist in diesen Wahlkreis geflossen. Das war im Jahre der Landtagswahl - das wollte ich als Abschluss noch sagen - wirklich uneigennützig!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mit diesem Vorgang werden wir uns noch intensiver beschäftigen.

(Zuruf von der CDU: Na, na, na!)

Ich tröste mich mit der Aussage, dass wir dieses Thema zumindest auf der Landessportkonferenz wieder auf der Tagesordnung haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mit diesem Beitrag sind wir am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 angelangt.