Protocol of the Session on September 13, 2006

Wir haben vor, einen Beirat zu bilden, der schon innerhalb der drei Jahre, also sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Zahlen genau daraufhin überprüfen wird, ob tatsächlich eine Steigerung der Fallzahlen eintritt, wie sie eintritt und ob eine Nachsteuerung notwendig ist. Wir warten noch nicht einmal die drei Jahre ab, nach denen das FAG sowieso diese Überprüfung vorsieht, sondern wollen das begleitend tun, um dieser Sorge entgegenzutreten.

Was wir im Gesetzentwurf zur Grundlage gemacht haben - das ist seriös -, sind die Durchschnittswerte der vergangenen Jahre. Wir müssen feststellen, dass die Landkreise immer höhere Anmeldungen hatten und die Istzahlen regelmäßig daruntergelegen haben. Das kann man infrage stellen und sagen: Plötzlich ist es ab 2007 völlig anders. Deshalb das Begleitgremium, das dies überprüfen soll. Zunächst einmal müssen wir aber die Fakten zugrunde legen, die so sind, wie sie sind, und diese streiten auch die Landkreise nicht ab.

Insofern möchte ich dafür werben, Vertrauen in die kommunale Ebene zu setzen. Wir als Gesetzgeber haben bei all den Modifikationen noch die Hand frei, dies zu tun. Aber es ist nicht möglich, dazu noch einen großen finanziellen Schub zu geben. Wir wissen, wie die Haushaltslage im Lande ist. Wir geben die 26 Millionen Euro, die auch nicht bestritten werden, mehr als in der Vergangenheit in das System hinein. Von dort erwarten wir auch einen Schub in Richtung ambulante Versorgung. - Danke.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Vorlage in der Drucksache 4/3159 - Neudruck - an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Überweisungsempfehlung gefolgt worden.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3323

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir können deshalb sofort zur Abstimmung kommen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieser Vorlage an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Überweisungsempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3361

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Vorlage in der Drucksache 4/3361 an den Hauptausschuss - federführend und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Überweisungsempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und schließe den ersten Teil der Sitzung. Wir treten in eine Mittagspause bis 13 Uhr ein.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.05 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die zweite Hälfte unserer heutigen Plenarsitzung und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3353

1. Lesung

Bevor ich den ersten Redner an das Pult rufe, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Oberschule Ortrand. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne die Debatte zu Tagesordnung 8 mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es spricht der Abgeordnete Görke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der organisierte Vereinssport hat mit einem ernsten Problem zu kämpfen, auf das der Geschäftsführer des Landessportbundes, Sportfreund Gerlach, im Zusammenhang mit dem Demografiebericht der Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport deutlich hingewiesen hat. Er hat uns aufgefordert, endlich auf die zunehmende Spirale bei den Sportstättennutzungsgebühren im Land zu reagieren.

Was ist der Hintergrund für diese Forderung? Ich zitiere § 6 Abs. 2 Satz 3 Sportförderungsgesetz:

„Der Träger einer öffentlichen Sportstätte kann diese den gemeinnützigen Sportvereinen kostenlos zur Nutzung überlassen.“

Diese recht unverbindliche Formulierung wird von den Gemeinden und Städten sehr unterschiedlich umgesetzt.

Liebe Kollegen, Sie können sich vorstellen, dass diese KannFormulierung auch vor dem Hintergrund von Haushaltskonsolidierungskonzepten und diesbezüglichen Aufforderungen von Kommunalaufsichten, den Kostendeckungsgrad von Nutzungsgebühren deutlich zu erhöhen, in den Kommunen zur Folge hatte, dass die Gebühren für die Sportstättennutzung, vor allem beim Kinder- und Jugendsport, gestiegen sind und weiter steigen. Diesen Anstieg wollen wir als Linkspartei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begrenzen.

Wie sieht die Gebührenentwicklung im Konkreten aus? Welche Gebühren müssen vereinsgebundene Erwachsene momentan entrichten? Hier wurde eine Spanne von 3 bis 20 Euro pro Stunde ermittelt, jeweils für ein Feld, zum Beispiel das einer Schulsporthalle.

Für Kinder und Jugendliche ergibt sich folgendes Bild: Inzwischen werden Nutzungsgebühren von 85 Cent bis 15 Euro erhoben, wobei einige meinen, darüber hinaus zwischen gemeindeangehörigen und so genannten auswärtigen Kindern und Jugendlichen unterscheiden zu müssen. Für Letztere werden im Land schon bis zu 20 Euro genommen.

Die genannten Gebühren beziehen sich, wie gesagt, auf ein Feld, zum Beispiel das einer Sporthalle. Für bestimmte Sportarten muss man mehrere Felder zum Beispiel einer Dreifeldsporthalle nutzen. Jeder von Ihnen kann sich leicht ausrechnen, in welcher Höhe dafür Nutzungsgebühren entstehen. Wenn man dann noch bedenkt, dass im Breitensport - ich spreche noch nicht vom Leistungs- und vom Spitzensport - in der Regel zweimal pro Woche trainiert wird und die Sportstättengebühren über die Mitgliedsbeiträge refinanziert werden müssen, dann ist es für eine Vielzahl von organisierten Sportlerinnen und Sportlern kaum bzw. nur sehr schwer möglich, einer regelmäßigen Betätigung im Sportverein nachzugehen. Entsprechende Hinweise hat Hans-Dietrich Fiebig, der Präsident des Landessportbundes, auf einigen Kreissporttagen aufgenommen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies zu einer Stagnation bzw. einem teilweisen Rückgang der Zahl von in Vereinen organisierten Mitgliedern geführt hat. Brandenburg gehört mittlerweile zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Grad der Organisierung in Sportvereinen. Noch 11 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger treiben im Verein Sport. Alle anderen ostdeutschen Länder stehen in diesem Punkt inzwischen besser da.

Apropos andere Bundesländer. Ein Blick in die Hauptstadtmetropole ist nützlich. Das rot-rot regierte Land Berlin hat in seinen Ausführungsvorschriften zum Sportförderungsgesetz geregelt - ich zitiere § 23 Abs. 1 - :

„Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen ist für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb der anerkannten Sportorganisationen sowie für Einzelpersonen zur freien sportlichen Betätigung und für weitere mit der Durchführung von sportlichen Maßnahmen beauftragte Behörden des Landes Berlin unentgeltlich.“

Ich kann nur sagen: Diese Regelung ist beispielhaft.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Wir als Linkspartei verfolgen mit der Änderung des Sportförderungsgesetzes zwei grundsätzliche Ziele.

Erstens: Wir wollen eine landesweit einheitliche Regelung zur entgeltfreien Nutzung öffentlicher Sportstätten erreichen, wobei wir uns mit der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung zunächst bewusst auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen beschränken. Wir wollen einen Einstieg erreichen. Wenn man bedenkt, dass für landeseigene Sportstätten die kostenfreie Nutzung schon festgelegt ist, dann ist unsere Forderung eigentlich nur logisch.

Zweitens: Durch die unentgeltliche Nutzung von Sportstätten im Bereich des Kinder- und Jugendsports werden die Vereine

in die Lage versetzt, ihre Mitgliedsbeiträge moderat zu gestalten, sodass Kinder und Jugendliche weitgehend unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Eltern einer regelmäßigen sportlichen Betätigung im Verein nachgehen können. Dies ist nicht zuletzt deshalb nötig, weil wir einen bedenklichen Rückgang der körperlichen Fitness sowie der motorischen Leistungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Auch haben wir im Landtag erst kürzlich festgestellt, das jedes sechste Kind in Brandenburg übergewichtig ist.

Zur Gegenfinanzierung schlagen wir vor, im Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich einen so genannten Sportlastenausgleich einzuführen, um die besonderen Belastungen der Städte und Gemeinden entsprechend der Konnexität auszugleichen. Die Kosten betragen etwa 2 Millionen Euro. Das dafür notwendige Geld soll aus Lottomitteln, insbesondere aus dem Anteil der Ministerien im Einzelplan 20, zur Verfügung gestellt werden. - Ich bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Geywitz spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg ist ein Land des Sports. Denken Sie an unsere erfolgreichen Olympioniken, an den erneuten Bundesligaaufstieg von Energie Cottbus oder an die Bundesligahandballerinnen aus Frankfurt. Als Potsdamerin könnte ich auch über das Engagement - auch das ehrenamtliche - vieler Sozialdemokraten sprechen. Der VfL Potsdam spielt inzwischen in der 2. Handballbundesliga. Die Frauen von Turbine Potsdam halten seit Jahren Weltklasseniveau. Unsere Judoka und Kanuten kämpfen vorn mit.

(Dr. Scharfenberg [Die Linkspartei.PDS]: Auch die Volleyballer!)

- Danke schön, Herr Dr. Scharfenberg. - Als ich am Sonntag mit fast 8 000 anderen Fußballfans im Karl-Liebknecht-Stadion war, gab es ein schönes Spiel und einen verdienten Sieg für Babelsberg 03 - und wieder einmal die Erkenntnis, dass dies alles ohne eine konsequente Sportförderung in der Breite wie in der Spitze nicht möglich wäre.