Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Kollegen der Linkspartei.PDS, Ihr Antrag deckt sich mit dem Anliegen des Flüchtlingsrates Brandenburg e. V. Über dieses wie auch über Ihren Antrag haben wir in der Fraktion sehr sorgfältig beraten. In der Diskussion sind auch Argumente für eine Anbindung des Amtes an den Landtag ausgetauscht worden. Wenn jedoch der politische Stellenwert des Amtes tatsächlich aufgewertet werden soll, müsste eine Umgestaltung des Amtes sorgfältig vorbereitet werden, einschließlich der Erarbeitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Für die Zukunft kann man eine solche Entwicklung möglicherweise nicht ausschließen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt - auch mit Blick auf die bisher von der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg geleistete Arbeit - sehen wir in der SPDFraktion aber keinen akuten Handlungsbedarf.
Wir glauben auch, dass die Kollegen von der Linkspartei.PDS in ihren Erwartungen an eine veränderte Ausgestaltung bestimmte Aspekte ausblenden. In der Ausübung ihres Amtes unabhängige Landesbeauftragte sind in der Regel befristet durch den Landtag zu wählen. Es käme somit nicht zu einem offenen Ausschreibungsverfahren. Auch würden sich die politischen Kräfteverhältnisse des Parlaments in der Besetzung stärker niederschlagen.
Noch eine Anmerkung erscheint uns durchaus wichtig. Die Funktion der Ausländerbeauftragten in Sachsen wird von einer ehemaligen Ministerin und die des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in SchleswigHolstein von einem ehemaligen Staatssekretär wahrgenommen. Frau de Haas ist gleichzeitig Abgeordnete des Sächsischen Landtags und Herr Jöhnk ist ehrenamtlich tätig. Es kann nun wirklich nicht gesagt werden, dass das Amt in diesen beiden Bundesländern eindeutig besser ausgestaltet ist als bei uns in Brandenburg.
Frau Ministerin Ziegler hat die Stelle der bzw. des Ausländerbeauftragten ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endete Ende August. Nahezu 140 Bewerbungen sind eingegangen. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn es nicht möglich wäre, als Nachfolger eine Persönlichkeit zu finden, die mit großem Engagement die Integrations- und Migrationspolitik in Brandenburg an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung weiterentwickelt, überzeugend nach außen und innen repräsentiert und aktiv mitgestaltet. - Herzlichen Dank.
- Herr Schulze, hören Sie in Ruhe zu! - Wir sind der Meinung: Wir brauchen keinen Migrationsbeauftragten beim Landtag, sondern wir bräuchten einen Rückführbeauftragten. Dieser sollte beim Innenministerium angesiedelt sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Argumentation deckt sich im Wesentlichen mit dem, was Frau Lehmann hier schon vorgetragen hat.
Ich sage es gleich zu Anfang: Was den Titel betrifft, so deckt sich das ja mit dem, was im Bund eingerichtet worden ist, nämlich eine Staatsministerin im Bundeskabinett als Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration. Damit habe ich demzufolge auch überhaupt kein Problem.
Ich kann nur noch wiederholen, was Frau Lehmann gesagt hat: Ihr Antrag kommt ein wenig spät, da die Ausschreibung bereits erfolgt ist. Ich bin für die Diskussion durchaus offen - das wissen Sie ganz genau - und ich bin auch dafür offen, hier die Argumente auszutauschen, die Vor- und Nachteile abzuwägen und auch einmal zu schauen, wie das in anderen Ländern gemacht wird. Es wundert mich nur ein bisschen, dass Sie nicht Gelegenheit genommen haben, das im zuständigen Ausschuss schon einmal vorzutragen; dann hätten wir das dort bereits diskutieren können.
Zweitens: Dass sich die Zuordnung nicht bewährt hat, kann ich an dieser Stelle auch nicht so ganz nachvollziehen. Frau Lehmann hat es schon gesagt: Die Ausländerbeauftragte, Frau Berger, hat mit ihrem Team in den vergangenen Jahren eine hervorragende und sehr engagierte Arbeit geleistet. Dafür kann man nur Danke schön sagen.
„Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Landtag vorzulegen.“
Das ist der ganz falsche Weg. Das müssten wir dann gefälligst selbst tun. Das hätten wir dann auch schon ein bisschen eher machen sollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Weber, zu den Nrn. 1 und 2 des Antrags äußert sich die Landesregierung nicht. Das ist alleinige Sache des Parlaments.
Zum Ersten: Das Parlament kann seit 16 Jahren Stellen einrichten, wenn es das für notwendig erachtet. Das gilt auch jetzt und für die Zukunft. Das kann die Landesregierung für das Parlament nicht tun.
Zum Zweiten: Die Geschäftsverteilung der Landesregierung wird durch den Ministerpräsidenten vorgenommen. Danach ist dieser Aufgabenbereich dem MASGF zugeteilt. Sie haben es selbst gesagt: Die Landesregierung teilt Ihre Auffassung und die der Koalitionsfraktionen durchaus. Sie ist mit der Arbeit der Ausländerbeauftragten und ihrer Stabsstelle sehr zufrieden und sieht deshalb auch keinen Änderungsbedarf. Ich möchte trotzdem noch einige Anmerkungen zu Ihrer Begründung machen.
Sie sagen erstens, die Anbindung an ein Ministerium habe sich nicht bewährt. Es fehlen gänzlich Ausführungen dazu, woran Sie das festmachen.
Sie sagen zweitens, die notwendige Unabhängigkeit müsse sichergestellt werden. Ich bescheinige für mein Haus - ich kann das für meine Vorgänger ebenso erklären -: Es hat zu keiner Zeit Einschränkungen bezüglich der Arbeit von Frau Berger gegeben. Das wird sie Ihnen auch bestätigen. Wir haben sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung in keiner Weise beschnitten. Sie hat eine Sonderstellung. Die ist gewollt und die tragen wir voll und ganz mit.
Sie sagen des Weiteren, wir stünden in unserem Land vor neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration von Ausländern. Welche neuen Herausforderungen sind das? Die Integration von Einwanderern und Zuwanderern war, ist und bleibt eine Aufgabe der Landesregierung und des Parlaments. Es gibt damit unseres Erachtens jedenfalls keine neue Qualität.
Sie sagen weiter, mit der Anbindung an das Parlament könne ein höherer gesellschaftlicher Stellenwert erzielt werden. Eben durch die große Akzeptanz und die öffentliche Würdigung der Arbeit Almuth Bergers und ihrer Stabsstelle wurde und wird der hohe gesellschaftliche Stellenwert dieses Amtes deutlich unter Beweis gestellt.
Sie kommen mit Ihrem Antrag auch sehr spät. Seit Frühjahr dieses Jahres ist bekannt, dass wir vorhaben, diese Stelle nachzubesetzen. Es hat all die Monate die Möglichkeit gegeben, das hier im Parlament vorzutragen. Angesichts der Phase des Ausschreibungsverfahrens - wir sichten gerade die Bewerbungen und werden die Nachbesetzung in diesem Jahr vornehmen
Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/3356 - Migrationsbeauftragte/ -beauftragter - an den Hauptausschuss. Wer diesem Begehren Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen ist die Überweisung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag in der Sache abstimmen. Auf namentliche Abstimmung wird verzichtet. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Auch das ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Verabschiedung einer bundeseinheitlichen Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik lebende ausländische Personen