Insofern, so glaube ich, haben wir dort ein rechtliches Problem, das sich aber ganz einfach daraus erklären lässt, dass jemand den Versuch unternommen hat, auf Kosten der Opfer seine rechtsextreme Gesinnung noch einmal nach außen hin zu demonstrieren.
Wie hat nun die Polizei gehandelt? - Die Gerichte haben den Rechtsextremen leider Recht gegeben. Die Gerichte haben das getan vor dem Hintergrund des Grundrechts der Versammlungsfreiheit. So ist es nun einmal: Kein Grundrecht ist davor geschützt, nicht auch missbraucht zu werden.
Ich achte das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, bin aber ein Gegner davon, dass Rechtsextremisten dieses Grundrecht vor dem Hintergrund der vielen Opfer, die in Halbe begraben liegen, in Anspruch nehmen.
Die Polizei hat sich in einer schwierigen Situation rechtsstaatlich und korrekt verhalten. Die Landesregierung bzw. das Ministerium des Innern hat in der Antwort auf Ihre Große Anfrage ausführlich deutlich gemacht, dass es immer ein Spannungs
verhältnis ist, ein Spannungsverhältnis deswegen, weil die Polizei zwischen zwei Gruppen steht und sich entsprechend verhalten muss. Ich bin mit der Arbeit unserer Polizei zufrieden. Es ist zu keinen Gewaltstraftaten gegenüber anderen gekommen. Es sind keine Beamten verletzt worden.
Wir haben trotzdem eine schwierige Situation, und ich spreche mich nachhaltig dafür aus - einmal ist uns das leider misslungen -, dass der Ort Halbe von rechtsextremen Demonstationen freigehalten wird. Wenn das Versammlungsrecht wie von der Föderalismuskommission vorgesehen in die Länderhoheit übergeht, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags, sollten wir die Chance dahin gehend nutzen, Halbe für solche Demonstrationen ein für allemal zu sperren, damit dort die Menschen ihrer Opfer gedenken können und die Opfer die Totenruhe erhalten, die sie sich nach dem Grundgesetz auch verdient haben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Petke. - Ich rufe die Abgeordnete Weber auf, sie spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.
Ich habe mir in der Zwischenzeit noch einmal die Worte sagen lassen, Herr Schuldt, die Sie hier in Ihrer Ansprache gebrauchten. Sie haben von einer vorsätzlichen kriminellen Rechtsbrechung gesprochen.
Das geht in meinen Augen tatsächlich in Richtung einer Tatsachenbehauptung und Verleumdung. Ich erteile Ihnen aus diesem Grund einen Ordnungsruf.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Demagogisch und scheinheilig nenne ich die Große Anfrage der DVU.
Dahinter verbirgt sich die ganze Verlogenheit ihrer angeblich demokratischen und nationalistischen Politik. Die DVU unterstellt der Polizei rechtswidriges Handeln und der Regierung Verschwendung von Steuergeldern und Fördermitteln.
Nachdem die Regierung bereits in ihrer Antwort auf die vorangegangene Kleine Anfrage den Abwägungsprozess der Entscheidung der Polizei nachvollziehbar erläutert und auch die Finanzierung des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit dargelegt hat, starten Sie, meine Damen und Herren von der DVU, eine neue Anfrage. Das wird möglicherweise daran liegen, dass sich die Arbeit des Aktionsbündnisses gerade auch gegen Ihre fremdenfeindliche Politik und geistige Nähe zur NPD richtet. Diese haben Sie ja mit Ihrem Deutschlandpakt und der Spitzenkandidatur Ihres
Vorsitzenden zur Bundestagswahl auf der Liste der NPD offenkundig gemacht. Und da möchten Sie natürlich gern die Aktivitäten des Aktionsbündnisses nicht nur diskreditieren, sondern sogar unterbinden. Ausdrücklich unterstützen wir deshalb die Position der Landesregierung zu Ihrer Frage 24 aus der Kleinen Anfrage. Ich zitiere:
„Das Aktionsbündnis ist Partner der Landesregierung bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes ,Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie‘. Da die Landesregierung den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe ansieht, wird sie das Aktionsbündnis weiter unterstützen und fördern.“
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an unseren Antrag in der 32. Sitzung des Landtages „Keine Kürzungen bei Projekten gegen Rechtsextremismus“.
Den Kampf gegen den Rechtsextremismus kann und darf man nicht auf dem Rücken der Polizei austragen. Entscheidend für meine Fraktion ist, dass wir diese Auseinandersetzung noch viel stärker im Alltag führen müssen. Wir dürfen den unverbesserlichen Ewiggestrigen bzw. den gefährlich neu erwachten Heutigen keine Chance lassen, ihre menschenverachtende Ideologie, nämlich Kriege und Gewalt zu verherrlichen und Verbrechen an der Menschheit als heroische Heldentaten hinzustellen, immer wieder aufleben zu lassen.
Sie, meine Damen und Herren von der DVU, bieten mit Ihrem Nationalismus und Ihrem Menschenbild, das in wertvolle und mindere Menschen einteilt, den geistigen Nährboden für solche Entwicklungen.
Mit Ihrer Fragestellung offenbaren Sie ein zweifelhaftes Verhältnis zu Menschenrechten und Anwendung von Gewalt. Allen Ernstes stellen Sie das Recht auf Versammlungsfreiheit über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sonst hätten Sie ja die Argumentation der Polizei nachvollziehen und akzeptieren können, dass die Vielzahl von anwesenden älteren Menschen und Familien mit kleineren Kindern sowohl den Einsatz von körperlicher Gewalt...
... als auch von Räumtechnik zur Auflösung einer friedlichen Demonstration nicht zuließ, ja sogar gefährlich gewesen wäre.
Sie haben viele Behauptungen aufgestellt, was die DVU-Fraktion bzw. die Partei der DVU anbelangt. Können Sie ein kon
Ich will auf diese Frage antworten. Die toten Menschen auf dem Friedhof in Halbe sind im Ergebnis eines menschenunwürdigen Raubkrieges gestorben.
Kinder und Frauen haben diese Menschen 1945 in Halbe notdürftig verscharren und begraben müssen. Erst in den 50er Jahren wurden durch demokratische Kräfte unter Führung von Pfarrer Teichmann die Menschen auf diesem Friedhof ordentlich beigesetzt. Es ist menschenverachtend, wenn man die Deutungshoheit für diesen Ort an sich zieht und sagt, dass das der Ort zum Heldengedenken sei. Die Deutungshoheit kann man Ihnen nicht überlassen. Es ist nämlich ein Ort des Gedenkens, um für den Frieden zu leben.
Sie möchten - jetzt bin ich wieder bei meiner Rede - unter allen Umständen Leute marschieren sehen, von denen wir wissen, dass sie heute das Versammlungsrecht für ihre verwerflichen politischen Ziele nutzen, um es später für die Sicherung ihrer Macht abzuschaffen. Das kennen wir schon aus der Geschichte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Demokraten wissen, dass die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor allem auf der politischen Ebene erfolgen muss. Wir sollten weiter darüber reden, ob die Aufnahme des Verbots der Wiederbelegung nationalsozialistischen Gedankengutes in das Grundgesetz ein richtiger und wichtiger Schritt wäre,
um klare juristische Grenzen zu setzen, denn Faschismus und Nationalsozialismus sind keine Gesinnung, sie sind Verbrechen.
Alle demokratischen Kräfte dieses Landes müssen gemeinsam verhindern, dass Neonazis wie Worch und Jacobs Halbe zu einem neuen Wallfahrtsort machen, denn Halbe ist nicht braun, Halbe ist bunt und es leben friedliebende Menschen dort. Wir sind es Brandenburg, den anderen Bundesländern unserer Bundesrepublik und der Welt schuldig, dies immer wieder deutlich zu machen.
Herzlichen Dank. - Ich begrüße in unserem Plenarsaal Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums Eberswalde. Seien Sie herzlich willkommen!
„Den moralischen Zustand eines Volkes erkennt man daran, wie es nach einem verlorenen Krieg mit seinen Gefangenen umgeht.“
In Halbe erinnert die Kriegsgräberstätte Waldfriedhof an die Kesselschlacht um Halbe in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges, bei der 40 000 deutsche Soldaten ums Leben kamen. Dieser wie auch der dort bestatteten Opfer der Nachkriegs-KZs der sowjetischen NKWD zu gedenken sollte für jeden Deutschen, unabhängig von seiner politischen Überzeugung, eine Selbstverständlichkeit sein.