Protocol of the Session on June 22, 2006

Vielen Dank. Die Abgeordnete Wehlan ist die letzte Nachfragende.

Frau Ministerin, welchen Stellenwert haben in Ihren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Kennzahlen Gerichtseingesessene und Richterbesatz? Im Konzept ist vorgesehen, das Amtsgericht in Zossen zu schließen, obwohl es mit über 90 000 Gerichtseingesessenen und acht Richtern zu den größeren Amtsgerichten gehört.

Die Gerichtseingesessenen waren die Grundlage für die Entscheidung. Eine Ausnahme war Senftenberg. Die zweite Ausnahme war Eberswalde, weil dort beispielsweise eine Häufung von landeseigenen Behörden zu verzeichnen ist, mit denen das Amtsgericht eng zusammenarbeitet. Bei Zossen waren es gerade Gesichtspunkte, die auch aus Justizkreisen eine positive Bewertung erfahren haben, dass es dort aufgrund der räumlichen Dichte auf keinen Fall zu unzumutbaren Wegen für die Bürger führen würde, wenn man eine Aufteilung vornähme, und die Tatsache, dass bei allen drei Gerichtsstandorten - Zossen, Luckenwalde und Königs Wusterhausen - noch Baumaßnahmen vorgesehen sind. Das ist natürlich ein Bereich, in dem durch eine Zusammenlegung von Gerichten Kosten gespart werden können.

Die Nachfragen sind fürs Erste erschöpft.

Zur Frage 770 (Förderung von Familienferien) erhält die Abgeordnete Schulz das Wort.

Mir geht es um die weitere Förderung der Familienferien. Hier gab es die Sorge der Beteiligten - daran sind auch die Familienverbände beteiligt -, dass die Finanzierung in diesem Jahr mit dem Beginn der Sommerferien im Juli nicht gesichert ist. Ich weiß, dass es hier zwischenzeitlich eine gewisse Entwarnung gegeben hat, stelle die Frage trotzdem noch einmal: In welcher Form wird die weitere Förderung von Familienferien im Land Brandenburg gestaltet? Ich erlaube mir einen kleinen Fauxpas: Ich werbe damit gleichzeitig für die Familienferien in Brandenburg. - Danke.

Das sei zulässig. - Herr Staatssekretär Alber, wir bitten Sie um die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schulz, in der Tat kann Entwarnung gegeben werden. Die Landesförderung, die Ferienzuschüsse für Familien, wird 2006 in unveränderter Form und Höhe wie schon in den Vorjahren weitergeführt. Die Finanzierung ist bis zum Jahresende gesichert. Es stehen Haushaltsmittel in ungekürzter Höhe - gegenüber dem Vorjahr - zur Verfügung, das heißt 330 000 Euro.

Den Familienverbänden lagen bereits Anfang des Jahres die Zuwendungsbescheide für Ferienzuschüsse für den Zeitraum bis Mitte des Jahres vor. Anfang Juni - Zuwendungsbescheid vom 6. Juni - erhielten die Verbände weitere Zuwendungen für Zuschüsse bis zum Ende des Jahres. Damit ist die Vergabe der Ferienzuschüsse an Familien in diesem Jahr durchgängig auch in Bezug auf die im Juli beginnenden Sommerferien gesichert. Ich denke, wir werden wohl wieder ähnliche Erfolge haben wie im letzten Jahr. Im letzten Jahr war es möglich, damit 1 000 Familien zu unterstützen; 2 150 Kinder konnten durch diese Förderung gemeinsam mit ihren Eltern den Urlaub verbringen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. Der Abgeordnete Domres hat Nachfragebedarf. Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult.

Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Frage: Können Sie etwas zum Verhältnis der bereitgestellten Mittel und der beantragten Mittel sagen? Welche Mittel wären notwendig gewesen, um den vorliegenden Anträgen zu entsprechen?

Die zweite Frage: Wie bewerten Sie den Zeitpunkt der Mittelbereitstellung? Ist der fach- und sachgerecht oder hätte der etwas früher liegen können?

Auf Ihre erste Frage kann ich Ihnen hier leider keine Auskunft geben. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das zukommen zu lassen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist ein bewährtes Verfahren, dass diese Förderung in zwei Tranchen stattfindet, wie auch in den vergangenen Jahren. Dazu ist zu sagen, dass die Mittel aus der ersten Tranche jeweils zwei Monate über den ersten Halbjahreszeitraum hinaus in Anspruch genommen werden können; bei der zweiten Tranche geht es bis Ende Februar 2007. Ich denke, das ist angemessen und bei den beteiligten Verbänden durchaus auch eingespielt.

Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 771 (Leistungslöhne für Minister), gestellt von der Abgeordneten Fechner.

(Heiterkeit)

Der Presse war zu entnehmen, dass die FDP einen Leistungslohn für Minister fordert. Die Bezüge der Minister sollen an ihre Leistung gekoppelt werden. Es wurde vorgeschlagen, dass in mindestens fünf zentralen staatlichen Politikbereichen messbare Zielvorgaben festgelegt werden. Würden die vorgegebenen Ziele nicht erreicht, sollte der Grundlohn der Kabinettsmitglieder gekürzt werden.

Dass die Vorstellung eines Leistungslohnes für Minister nicht abwegig ist, beweist das Beispiel Kanada. Dort ist es so: Wenn Minister mehr ausgeben als im Haushalt vorgesehen ist drohen ihnen Abschläge bis zu 50 %.

Ich frage die Landesregierung: Was spricht nach ihrer Auffassung für bzw. gegen eine Einführung der leistungsgerechten Bezahlung der Minister?

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wenn auch nicht jedem von Ihnen das Schicksal droht, Minister zu werden, bitte ich doch um Aufmerksamkeit für die Antwort des Innenministers.

(Heiterkeit - Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Wir setzen uns auch jetzt für Mindestlohn ein, Herr Minister!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fechner, Sie haben die Frage nicht beantwortet, was mit denjenigen Ministern geschieht, die weniger Geld ausgeben, als sie bekommen.

(Heiterkeit)

Bekommen die eigentlich mehr?

Bei dieser Frage können Sie feststellen, wo wir eigentlich sind. Wir sind im Land Brandenburg. Da haben wir eine Landesverfassung. Danach leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbst und in eigener Verantwortung gegenüber dem Ministerpräsidenten und letztlich gegenüber dem Landtag.

Ein Leistungslohn für Minister würde voraussetzen, dass die Aufgaben von einer Stelle eindeutig definiert werden und von dieser Stelle auch die Aufgabenerfüllung beurteilt werden kann. Dieser Gedanke ist dem politischen System in Deutschland fremd. Denn nach unserem demokratischen System unterliegen Minister mit ihrer vollen Vergütung der Leistungsbeurteilung durch den Souverän, durch die Wähler, und zwar alle fünf Jahre.

Ich möchte hinzufügen: Ein Minister hat keinen Kündigungsschutz, er arbeitet bei täglicher Kündigungsfrist und das macht er verdammt frei. - Vielen Dank.

(Heiterkeit - Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Innenminister. - Wir kommen zur Frage 772 (Empfehlungen zum Schutz vor Kindesvernachläs

sigung und -misshandlung und entsprechenden Verdachtsfällen), gestellt durch die Abgeordnete Lehmann.

Am 07.06.2006 unterzeichneten der Bildungsminister, Herr Rupprecht, der Vorsitzende des Landkreistages, Herr Schröter, und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Herr Große, die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung. Das von mehreren Ressorts der Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entwickelte Konzept soll die Zusammenarbeit der Kommunen und der verschiedenen Institutionen der Länder wie Jugendämter, Justiz, Polizei und Gesundheitswesen verbessern.

Bereits im März 2006 wurde im Kabinett ein umfassendes Programm zur Qualifizierung von Kinderschutzarbeit beschlossen.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit werden der Beschluss und die Empfehlungen in der praktischen Umsetzung verknüpft?

Herr Minister Rupprecht wird uns antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, ich gebe mir jetzt Mühe, damit mir kein Gehaltsabzug droht.

Mit dem von Ihnen erwähnten Beschluss der Landesregierung und mit der kürzlichen Unterzeichnung der Empfehlungen, über die Sie gesprochen haben, die ich gemeinsam mit den beiden Vertretern der kommunalen Spitzenverbände unterzeichnet habe, haben wir - so glaube ich - wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Land geschaffen. Jetzt gilt es diesen Beschluss und die Empfehlungen praxiswirksam werden zu lassen. Dazu haben wir erste Schritte bereits erfolgreich bewältigt.

Zum Beispiel zum Programm der Landesregierung hat die Fachstelle Kinderschutz bereits ein Umsetzungsprogramm vorgelegt, das übrigens gestern mit den Leitern der Jugendämter besprochen und erörtert worden ist. Ich bin sicher, dass man da gemeinsam auf einem guten Weg ist.

Für den Erfolg dieses Programms ist es ganz wichtig, dass bei den Einzelpunkten zwischen meinem Haus, der Fachstelle Kinderschutz und den einzelnen Jugendämtern im Konsens gearbeitet wird. Denn nur dann können wir die gemeinsamen Ziele auch erreichen.

Von besonderem Interesse für die Jugendämter ist etwas, das wir ihnen zur Verfügung stellen, was sehr begrüßt wird, nämlich zusätzliche Fachkapazitäten. An fünf zusätzlichen Beratungstagen kann man externe Fachkapazitäten zur Beratung nutzen. Wir stellen die zur Verfügung - das kann von den Jugendämtern auch kurzfristig angefordert werden -, wenn es einen Bedarf aufgrund irgendwelcher Krisen, die sich entwickelt haben, gibt, wenn es das Erfordernis schneller externer Beratung gibt.

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Kinderschutzarbeit ist das Entstehen von Arbeitsgemeinschaften zum Kinderschutz auf regionaler Ebene. Das ist wichtig - das steht auch in den Empfehlungen -, weil wir damit eine Verbesserung der Kooperation aller Beteiligten bei diesem wichtigen Thema erreichen können. Wir haben dazu Folgendes vorgesehen.

Erstens: Es werden Fachtagungen und weitere Veranstaltungen vorbereitet, die ein Ziel verfolgen, das ich für ganz wichtig halte: Sie richten sich nicht nur an eine spezielle Gruppe von Beteiligten, sondern immer an mindestens zwei Berufsgruppen. Wir haben ja viele Akteure beim Thema Kinderschutz. Ich erinnere an die Polizei, an Juristen, Sozialarbeiter und Ärzte. Wir haben eine solche erste Veranstaltung am 16. Juni durchgeführt. Dort haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und Familienrichter zu solch einer gemeinsamen Veranstaltung getroffen. Das wollen wir weiter befördern.

Zweitens: Mit drei Ministerien, die beteiligt sind, nämlich dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und dem MASGF, werden wir in enger Abstimmung darüber beraten, was über das hinaus, was schon gelaufen ist, gemacht werden sollte, was wir also gemeinsam auf den Weg bringen können. Dabei geht es um etwas, das ich auch für wichtig halte, nämlich um gemeinsame Fortbildungen für die einzelnen Interessengruppen und für die Mitarbeiter von verschiedenen Institutionen.

Schließlich haben wir die Empfehlungen inzwischen in einer ziemlich hohen Auflage gedruckt, damit auch möglichst viele, die mit Kinderschutzfällen in Berührung kommen, diese Empfehlungen kennen. Dazu bedurfte es einer intensiven Abstimmung der beteiligten Arbeitsgruppen.

Des Weiteren wollen wir einen engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen - damit werde ich schließen -, diesen ganz herzlich für ihre bisherige Mitarbeit zu danken. Das war ganz wichtig. Die Unterschrift, die wir geleistet haben, war auch ein deutliches Zeichen für die Öffentlichkeit, dass wir gemeinsam arbeiten wollen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Auch die Frage 773 (Finanzierung des Be- kenntnisunterrichtes), gestellt von der Abgeordneten Große, geht an den Bildungsminister.

Am 3. Juni haben sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg/Schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin mit der Landesregierung über die Durchführung des Religionsunterrichtes und dessen Finanzierung im Land Brandenburg vertraglich geeinigt. Nach Medienberichten hat die Landesregierung ihre finanzielle Unterstützung für den Religionsunterricht um eine halbe Million Euro gegenüber dem vergangenen Jahr aufgestockt. Zukünftig will das Land auch den Religionsunterricht an konfessionellen Schulen bezuschussen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts Potsdam vom Dezember 2005 zur Humanistischen Lebenskunde ist die Landesregierung verpflichtet, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich zu behandeln.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie gedenkt sie diesen Gleichbehandlungsgrundsatz umzusetzen?

Herr Minister Rupprecht noch einmal.