Die Schulstrukturentscheidung - sage ich noch einmal - ist eine Entscheidung, die vor Ort getroffen werden muss, ist Aufgabe des Schulträgers. Darüber muss vor Ort diskutiert und entschieden werden. Dabei müssen selbstverständlich auch die Probleme bestimmter Stadtquartiere in den Fokus genommen werden. Auch das gehört zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument Schulentwicklungsplanung. Ich glaube, ein Hineinregieren von uns, indem wir irgendeiner Schule eine Ausnahmeregelung zugestehen, würde mit Sicherheit nicht zu einer sachgerechten Lösung führen. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie sagten, dass wir jetzt am Tiefpunkt unserer Ü-Klassen - Klasse 7 Übergangsverfahren - angekommen sind. Im Zusammenhang mit dem geplanten Schulträgerwechsel, den Sie erwähnten, wird zugleich die Schließung dieses Schulstandortes in Betracht gezogen. Halten Sie das für das richtige Verfahren? Denn wir haben ja in der Rechtsverordnung geregelt, dass erst nach dem zweiten Jahr einer Nichteinsetzung von 7. Klassen über die Zukunft eines Schulstandortes entschieden wird?
Ich muss sagen, dass hier der Schulträger einen gewissen Freiraum hat. Es ist also nicht zwangsweise vorgesehen, nach einem oder zwei Jahren ohne 7. Klassen eine Schule zu schließen. Solch eine Entscheidung fällt vor Ort. Wir haben Schulen, die weiterbestehen, obwohl sie zwei Lücken haben. Ich denke beispielsweise an das Gymnasium in Beelitz. Dort wurden in zwei Jahren keine 7. Klassen eingerichtet. Jetzt waren die
Bewerberzahlen so hoch, dass erneut zwei 7. Klassen eingerichtet werden konnten. Damit hat die Schule gute Chancen, weiter zu existieren. Es ist schulorganisatorisch nicht schön, wenn man solch eine Lücke hat, aber machbar. Es ist eine Entscheidung, die Spielraum vor Ort gibt, wo sich der Schulträger bekennen muss, ob er die Schule halten will oder nicht.
Herr Minister, für mich sind nicht die schulorganisatorischen Lücken Hauptaugenmerk, sondern ich sehe vor allen Dingen den Nachteil für die Kinder vor Ort. Ich kann mich an die Haushaltsdiskussionen erinnern, in denen es um die Bildungsoffensive der Koalition, vor allem der SPD, ging.
Ich frage Sie deshalb: Ist diese Vorgehensweise, die Sie nicht nur an dem Beispiel aufzeigen - mir fallen noch viele andere ein -, eine Zwangssituation, der Sie aus finanzpolitischen Gründen folgen? Ich denke, weniger Kinder könnten auch eine Chance für höhere Qualität des Unterrichts sein.
Ich kenne diesen Vorwurf. Uns wird immer wieder vorgehalten, dass wir das alles nur tun, um zu sparen. Das ist auch ein Grund, das kann niemand bestreiten. Im engen Haushaltsrahmen geht es auch darum, unterfrequentierte Schulen zu schließen, zumindest wenn der Bestand auf Dauer nicht gesichert ist.
Mir geht es aber auch um ein pädagogisches Prinzip. Das wird beispielsweise immer wieder an Schülerzahlen festgemacht, an Mindestzahlen und an Klassengrößen. Ich will hier nicht meine Rechnung aufmachen, die ich oft im Land vorgerechnet habe. Ich denke, eine Sek-I-Schule muss eine bestimmte Mindestschülerzahl haben. Wir haben dort mit zweimal zwanzig und in den Grundzentren sogar mit zweimal fünfzehn schon eine untere Grenze festgelegt, die hart am Limit zu pädagogischem Sinn oder Unsinn ist.
Wir müssen eines sagen: Immer wird uns vorgehalten, dass die Klassengrößen verringert werden müssen. Wir haben in Brandenburg im Schnitt in der Primarstufe Klassengrößen von 20 Schülern und bei den weiterführenden Schulen, in der Sekundarstufe I, von 24 Schülern. Das ist pädagogisch sinnvoll und vertretbar. Dass es nach oben Ausreißer gibt, ist bedauerlich - die Zahl ist relativ gering -, aber um diese geht es dann immer in den Diskussionen. Diesbezüglich weigere ich mich, mitzuziehen und zu sagen, dass wir permanent darüber nachdenken müssen, dass unsere Klassengrößen kleiner werden. Das ist in Einzelfällen berechtigt, aber nicht in Gänze. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen mit der Frage 715 (Einführung des Familienpasses im Land Brandenburg) , gestellt von der Abgeordneten Alter, fort.
Die Landesregierung hat Ende des letzten Jahres ein Maßnahmenpaket für Familien- und Kinderfreundlichkeit verabschie
det. Darin wurde die Bereitstellung eines Familienpasses mit konkreten Leistungsangeboten, um Familien bei den Aufgaben der Erziehung und Bildung zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen zu erleichtern, angekündigt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Zielstellungen verbinden sich mit dem Brandenburger Familienpass?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf heute in Vertretung meiner Kollegin Ziegler diese Frage beantworten, sie aber in großer Übereinstimmung mit ihr vortragen.
Seit der Beschlussfassung zu unserem familienpolitischen Maßnahmenpaket im letzten Jahr ist sehr viel in Gang gekommen, was Familien nützt und Familienbande festigt. Immer mehr Kommunen reihen sich in den Kreis der Aktivitäten ein. Es bestehen vielerorts im Lande lokale Bündnisse für Familien, die sich diesem unserem gemeinsamen Anliegen sehr verantwortungsbewusst annehmen. Gestern startete eine landesweite Plakataktion des Familienministeriums, die sehr öffentlichkeitswirksam für ein kinder- und familienfreundliches Brandenburg wirbt. Im Internet sind Familiennews abrufbar, in denen Ratschläge rund um die Familie zu lesen sind.
In dieses vielfältige Geschehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, taktet sich nun auch der geplante Familienpass für das Land Brandenburg ein. Mit einem Preis von 5 Euro und einer einjährigen Gültigkeit richtet er sich an alle Familien und enthält eine Vielzahl von Angeboten für gemeinsame Aktivitäten. Wir wollen ihn mit Beginn der Sommerferien zur Verfügung stellen.
Der Pass erleichtert mit seinem konkreten Leistungsangebot und dem Zugang zu Freizeit und Kultur alle Maßnahmen zur Familienbildung. Spiel, Natur, Bewegung, Wasser, Wellness, Kunst, Schlösser Gärten, Bühnen, Leinwand, Bildungs- und Beratungsangebote sind dabei. Die beteiligten Einrichtungen, die sich in diese Familienpassgemeinsamkeit einreihen, bieten ermäßigte Eintrittspreise in unterschiedlichster Form, zum Beispiel Preisnachlässe pro Person und kostenlosen Eintritt für Kinder. Dies verringert die finanzielle Belastung der Familien, sodass die kulturellen Einrichtungen sowie Bildungs- und Freizeitangebote gleichzeitig umfassend genutzt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erstens können auf diese Weise - das ist unser Ziel - insbesondere wirtschaftlich schwächere Familien umfangreicher am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wichtig ist, dass das sehr unbürokratisch geschieht, die Leistungen also einfach zugänglich werden.
Zweitens verbessert der Familienpass die Lebensqualität und zollt natürlich all dem, was mit Familien und Familienleistung verbunden ist, auch ein Stück weit Anerkennung. Wir meinen auch, dass mit diesem Familienpass die Lebensqualität und
Ich bedanke mich. Meine Zusatzfrage sollte lauten, wann er eingeführt wird. Diese Frage haben Sie bereits beantwortet.
Danke sehr. - Damit kommen wir zur Frage 716 (Jahresab- schluss 2005 - Problem des Mittelabflusses), gestellt von der Abgeordneten Osten.
Der Jahresabschluss 2005 machte erhebliche Probleme des Mittelabflusses in Bezug auf Investitionsfördermaßnahmen - sprich: Mittel des Bundes, des Landes und auch der EU deutlich. Beispielsweise sind 22 Millionen Euro für die gewerbliche Wirtschaft und 110 Millionen Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur nicht abgeflossen. Deshalb war der Wirtschaftsminister im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, wo er Bericht erstatten sollte, warum das so ist und wie es weitergehen soll. Er sagte, dass es zeitlich noch nicht möglich war und später geschehen werde. Deshalb gab es die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 26.04.2006, in der der Staatssekretär für Wirtschaft Bericht darüber erstatten sollte, welche Analyse und welche Schlussfolgerungen es in der Landesregierung gibt. Eigentlich wurde nur gesagt, dass das schlechte Wetter dafür gesorgt habe, dass der Mittelabfluss 2006 noch schlechter sei.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Hat sie sich mit den Ursachen der im Jahr 2005 ausgebliebenen Investitionen in Höhe von 309 Millionen Euro beschäftigt bzw. wurden daraus Schlussfolgerungen für das kommende Jahr und weitere Jahre gezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Osten, ich möchte zunächst richtig stellen, dass diese kurze Abfolge der Beratungen, die Sie in der Frage aufgeführt haben, den tatsächlichen Gang der Beratungen nicht erschöpfend darstellt. Ich habe nachweislich der einschlägigen Protokolle sehr frühzeitig über die Entwicklung auf diesem Gebiet informiert und auch, was dieser Thematik angemessen ist, eine sehr differenzierte Wertung dessen vorgenommen, was sich tatsächlich vollzogen hat.
Ich möchte an dieser Stelle - wir sind in einer Fragestunde und im hochkomplexen Verfahren der Haushaltsrealisierung - zu grundsätzlichen Fragen kompakt Stellung nehmen, gegebenen
Erstens: Die Aufgabenentwicklung im IV. Quartal 2005 hat überrascht. Mir im September vorliegende Zahlen haben nicht signalisiert, dass es im IV. Quartal einen solchen Einbruch gibt. Ich bin mit diesem Ergebnis überhaupt nicht zufrieden. Hierbei gibt es auch nichts zu beschönigen. Erfahrungsgemäß vollzieht sich im Zuge der Investitionsabrechnung im IV. Quartal eines Jahres regelmäßig ein regelrechter Hype, was die Realisierung bzw. den Abfluss der Mittel angeht. Dies ist entgegen aller vorjährigen Erfahrungen nicht der Fall gewesen. In dieser vergleichbar kurzen Zeit war mir - auch aufgrund der restriktiven Erstattungsrichtlinien der Europäischen Union - ein Nachsteuern durch alternative Projekte nicht möglich.
Zweitens ist die Analyse der Istergebnisse im Wesentlichen abgeschlossen, was die Beratung in der letzten Sitzung des Ausschusses verdeutlichte.
Zu den beiden großen Aufgabenblöcken informierte ich bereits im November letzten Jahres über das schwer beherrschbare Risiko der Umsteuerung infolge der I-Zulage sowie über zurückgestellte Investitionsvorhaben und verzögerte Abflüsse.
Hinsichtlich des EFRE mussten wir - das begründeten wir auch im Ausschuss - unseren Ausgabenansatz korrigieren. Aufgrund des langjährigen Erfahrungsdurchschnitts wurde deutlich, dass die Planung eines erhöhten Abflusses in Höhe von 280 Millionen Euro - wie beabsichtigt - nicht möglich war, da wir derzeit zusätzlich einen Rucksack aus den ersten Jahren abbauen müssen. Deshalb planen wir einen Abfluss von 200 bis 240 Millionen Euro.
Des Weiteren ist die technische Hilfe „übergelaufen“. Durch Umsteuerung werden wir den Bedarf im Bereich der technischen Hilfe decken.
Bezüglich des INTERREG wurden die geplanten Ausgaben aufgrund der Antragslage, der Projektrealisierung und der projektfehlerhaften Antragstellung nicht programmgemäß realisiert.
Die Markterschließung ist ein intensiv diskutiertes Thema. Insbesondere im Kreis des Wirtschaftsausschusses wurde dies im Detail durch die Verzögerung im Verfahren zur Neuaufstellung unserer Repräsentanzen und zur Umstellung auf ein neues, auch GA-gestütztes Programm begründet dargestellt.
Die Technologieförderung und insbesondere das Impulsprogramm haben mit der Genehmigung bei der Europäischen Union und mit den langwierigen Verhandlungen zum Projektträgervertrag ihre Begründung gefunden.
Drittens steht in diesem Verfahren insbesondere die Diskussion um Notwendigkeit und Gerechtfertigkeit dieses Mittelvolumens an.
In diesem Gebiet, in dem wir uns befinden, müssen wir über so genannte Verpflichtungsermächtigungen den Mittelabfluss mehr als drei Jahre steuern und managen. In den drei Jahren der Bindung befinden sich Risiken, die wir besser aussteuern
müssen, die jedoch auch mit der Wirtschaftslebenswirklichkeit zu tun haben und die nicht Anlass bieten können - insbesondere unter den Bedingungen einer konjunkturellen Stagnation -, daraus restriktiv mit öffentlichen Mitteln umzugehen, sondern das Angebot an Förderung muss nach wie vor in qualifizierter Form der thematischen Ausrichtung vorhanden bleiben.
Die praktische Konsequenz daraus ist zum einen die Diskussion über die Aussteuerung der Finanzierungsverpflichtungen aus bewilligten Projekten. Hervorzuheben ist, dass die nicht abgeflossenen Mittel zur Jahreswende keine nicht beschiedenen Mittel waren, sondern sie waren alle in Projekten gebunden. Demnach handelt es sich um einen tatsächlich fehlenden Abfluss in gebundenen Projekten.
Bei der Aussteuerung von Finanzierungsverpflichtungen geht es - wenn wir Indikationen haben - um die Verlängerung und Verzögerung eines Projektes, um die Korrektur des Mittelabflusses aufgrund des Geschehens und darum, dass wir nur im Verfahren der Einvernehmlichkeit mit dem Projektträger eine vorfristige Rückführung von Mitteln in Gang setzen können. Dabei sind auch Vertrauensschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen.
Die Beschleunigung und Qualifizierung des Verfahrens ist eine Detailarbeit, die gegenwärtig gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde realisiert wird.
Insofern haben wir für die bevorstehenden Etatberatungen eine große Transparenz und einen Einblick in den Mittelfluss und damit die Basis für einen gut begründeten Haushalt der kommenden Jahre. - Danke schön.