Protocol of the Session on May 17, 2006

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Sehen Sie aufgrund der im Land geführten Diskussion die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Bäderplanung? Zweitens: Können Sie etwas zum Stand der Überprüfung sagen, die aufgrund der nichterfolgten Ausschreibung eingeleitet wurde?

Zur letzten Frage kann ich derzeit keine Auskunft geben.

Was Ihre erste Frage angeht, so besteht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums kein Überarbeitungsbedarf, da die Bäderplanung von 2003 für den Standort Potsdam den Neubau eines Bades vorsieht.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Petke.

Herr Staatssekretär, Herr Kollege Scharfenberg hatte darauf hingewiesen - ob mit oder ohne Unterton sei dahingestellt -, dass der Wirtschaftsminister nicht anwesend ist. Der Präsident hatte ihn entschuldigt. Ich frage Sie: Wo ist der Wirtschaftsminister des Landes?

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Das ist keine Frage zum Thema!)

Herr Abgeordneter Petke, der Wirtschaftsminister des Landes ist auf der Internationalen Luftfahrtausstellung in Berlin und führt dort Investoren über den Stand.

Außer meiner großen Toleranz spricht nichts dafür, eine solche Nachfrage zuzulassen. Frau Tack, bitte.

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Hatte die Beschwerde des Bundes Deutscher Architekten über die Förderfähigkeit bzw. über die Vergabe ohne Ausschreibung und den Zeitpunkt des Förderentscheids bei der Europäischen Kommission Auswirkungen? Hat sie Auswirkungen auf das gegenwärtig noch laufenden Verfahren? Haben Sie damit eine Entscheidung getroffen?

Zweitens: Auf meine Kleine Anfrage, wie das Wirtschaftsministerium die freihändige Vergabe einschätze, hat mir der Wirtschaftsminister Ende Februar geantwortet, dass der Auftraggeber über die Wahl des Vergabeverfahrens entscheide. Auftraggeber ist die Stadt Potsdam. Sie fanden das damals okay. Ich frage Sie: Was hat zu dem Sinneswandel geführt, dass Sie jetzt nachdem viele andere Schritte gegangen worden sind -, eine Ausschreibung fordern?

Frau Abgeordnete Tack, zu Ihrer ersten Frage: Die Beschwerde des Bundes der Architekten hat keine Auswirkung auf die jetzt getroffene Entscheidung des Ministeriums gehabt.

Zur zweiten Frage: Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit ist aus unserer Sicht ein Ausschreibungsverfahren am besten geeignet, um herauszuarbeiten, was notwendig ist, um für den Neubau Am Brauhausberg das wirtschaftlichste und kostengünstigste Angebot zu haben.

Sie haben mir mitgeteilt, Sie hätten keine Entscheidungskompetenz darüber.

Nachfragen zu Nachfragen sind unzulässig. Damit müssen Sie, meine Damen und Herren, leben können.

Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Antworten, obwohl Sie nicht jeden befriedigen konnten.

Wir setzen die Fragestunde mit den Fragen der Drucksache 4/2889 fort. Die Abgeordnete Stark erhält Gelegenheit, die Frage 691 (Ladenöffnungszeiten zur Fußball-WM) zu formulieren.

Wegen der Fußballweltmeisterschaft hatte das Parlament die Landesregierung aufgefordert, für den Einzelhandel im Land Brandenburg Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz zuzulassen und sich dabei grundsätzlich an den in Berlin getroffenen Regelungen zu orientieren. Mit der Presseinformation vom 6. April 2006 teilte Frau Ministerin Ziegler mit, dass für eine landesweite Regelung leider die rechtlichen Grundlagen fehlten, die Verantwortung im Land Brandenburg vielmehr bei den 14 Kreisen und kreisfreien Städten läge und damit durch eine Allgemeinverfügung gemäß § 23 Ladenschlussgesetz dort verlängerte Öffnungszeiten zu genehmigen seien.

Der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ war zu entnehmen, dass die mangelnde Bereitschaft der Verwaltung/Landesregierung für die fehlende landesgesetzliche Regelung in Brandenburg verantwortlich sei.

Ich frage die Landesregierung: Warum hat sie es bei der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zur Regelung von Ausnahmen nach dem Ladenschlussgesetz zur Offenhaltung der Brandenburger Verkaufsstellen aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft belassen?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir stehen wenige Wochen vor der Fußball-WM und gehen von einer guten Aufstellung hinsichtlich dieses Problems aus. Wir haben den Auftrag des Parlaments sehr ernst genommen und aufgrund der verschiedenen Wege abwägen müssen, welcher der bessere Weg ist.

In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir das Primat, dass Aufgaben, die vor Ort lösbar sind, von den Kommunen übernommen werden, noch einmal deutlich herausgestellt.

Für die Ladenöffnungszeiten gilt, dass Händler während der WM gut verkaufen, die Menschen in unserem Land gut shoppen und wir uns als gastfreundliches Land präsentieren können.

In der Umsetzung unserer Variante - es auf kommunaler Seite zu belassen - hat das MASGF am 7. März 2006 die zuständigen Kreisordnungsbehörden gebeten, maximale Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen. Danach können die Geschäfte im

räumlichen Geltungsbereich der Regionen, in denen Spieler, FIFA-Mitarbeiter, Schiedsrichter und Gäste untergebracht sind und in denen besondere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fußball-WM stattfinden, wie in Berlin werktags bis 24 Uhr und sonntags - insbesondere an oder nach den Spieltagen - von 14 bis 20 Uhr geöffnet werden.

Das Innenministerium hat den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden am 6. April 2006 geraten, von den bestehenden Ausnahmemöglichkeiten der Sperrzeitverordnung wegen des öffentlichen Interesses an einer gastfreundlichen Präsentation des Landes während der Fußball-WM und mit Blick auf die beschlossenen Aufhebungen von den bestehenden Ausnahmemöglichkeiten der Sperrzeitverordnung großzügig Gebrauch zu machen.

Das Umweltministerium hat den zuständigen örtlichen Behörden am 25. April 2006 mitgeteilt, dass die Fußballweltmeisterschaft ein öffentliches Interesse für Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz begründet, und sie gebeten, dies bei den Entscheidungen vor Ort in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Im Ergebnis haben wir erreicht, dass die Öffnungszeiten - wie in Berlin - flächendeckend und über die Werktage hinaus - das war zum Beispiel in Thüringen nicht möglich - gelockert werden. Das ist sehr positiv. Die Übernahme der lokalen Verantwortung durch die Kommunen zur Regelung ihrer Angelegenheiten hat dabei sehr gut funktioniert. Wir wollten und mussten die im Jahr 1999 geschaffene Regelung, die Aufgaben an die kommunale Ebene abzugeben, nicht ändern. Das Ergebnis gibt uns Recht.

Um die Öffnungszeiten auszuweiten, muss ein großes öffentliches Interesse bestehen. Landläufig wird oftmals angenommen, die Verlängerung der Öffnungszeiten würde der Umsatzsteigerung der Händler dienen. Nach der Rechtslage kann dies jedoch nicht als Begründung dienen, sondern es muss ein großes gesellschaftliches Interesse dahinterstehen und die von uns gewünschten Effekte befördern.

Egal, wer entscheidet, es sind die gleichen Kriterien zugrunde zu legen. - Ich meine, es ist besser, dies vor Ort zu entscheiden, anstatt dass sich das MASGF als oberste Verwaltungsbehörde überlegen muss, in welchem Landkreis und in welchem Ort welche Veranstaltung längere Öffnungszeiten rechtfertigt. Dann würden die Kommunalpolitiker zu Recht fragen, wieso diese Entscheidung vom grünen Tisch aus getroffen und nicht ihnen überlassen wird.

Wer A sagt und dafür eintritt, dass die Kommunen das, was auf ihrer Ebene entschieden werden kann, entscheiden, der muss auch B sagen und es - wenn es darauf ankommt - tatsächlich auch einmal zulassen, und nicht aus lauter Angst, die Kommunen könnten keine vernünftige Entscheidung fällen, sagen: Wir regeln das auf Landesebene.

Alle kreisfreien Städte gaben eine flächendeckende verlängerte Ladenöffnung bekannt. Die Landkreise sind dabei, die Ladenöffnungszeiten in ihren Orten - differenziert nach den Bedürfnissen vor Ort - zu lockern.

Letztlich wird damit den Händlern eine Chance gegeben. Ob sie sie nutzen, obliegt ihnen selbst. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Karney hat dazu eine Nachfrage.

Frau Ministerin, zu welchem Zeitpunkt hat das Ministerium alle Landkreise und kreisfreien Städte über die Möglichkeit, während der WM von der Ausnahme des Ladenschlussgesetzes Gebrauch zu machen und damit den Landtagsbeschluss 4/2267-B umzusetzen, informiert?

Wie viele Kreise und kreisfreien Städte werden von der Regelung Gebrauch machen?

Das habe ich doch gerade erzählt.

Dennoch bleibt die Frage stehen.

Glauben Sie auch, dass die mangelnde Bereitschaft...

Eine dritte Frage ist nicht erlaubt. Nur der Fragesteller darf drei Fragen stellen.

Das habe ich bereits beantwortet. Nach Abwägung, dass wir die Entscheidung den Kreisbehörden überlassen wollen, haben am 7. März das MASGF, am 6. April das MI und am 25. April das MLUV ihre Hinweise an die Kreise gegeben.

Wir wissen jedoch, dass die Kommunen selbstständig genug waren und bereits daran gearbeitet haben. Somit mussten sie nicht auf unsere Briefe warten.

Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) haben für ihr Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Die Landkreise Uckermark, Spree-Neiße, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz entscheiden es im Einzelfall bedarfsabhängig. Die Landkreise Potsdam-Mittelmark, TeltowFläming, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Dahme-Spreewald haben entweder eine in Erarbeitung befindliche oder eine für das gesamte Kreisgebiet bereits erlassene Allgemeinverfügung. Der Landkreis Havelland hat sie für die Bereiche Rathenow, Nauen, Ketzin, Falkensee und andere ausgewählte Gemeinden bereits veröffentlicht. In Ostprignitz-Ruppin ist die Allgemeinverfügung für Kyritz, Neuruppin, Rheinsberg, Wittstock und andere ausgewählte Gemeinden in Erarbeitung. In der Prignitz ist die bedarfsabhängige Entscheidung für den Einzelfall in der Prüfung und in Oberhavel ist eine Allgemeinverfügung in der Erarbeitung.

Hätten wir all das vom Land aus steuern müssen, wäre dies ein erheblicher bürokratischer Aufwand gewesen.

Der Abgeordnete Dr. Klocksin hat eine Nachfrage.

Frau Ministerin, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass die Landesregierung keine landeseinheitliche Regelung entsprechend der mir bekannten Beschlussfassung des Landtages und der gängigen Praxis in NRW beabsichtigt, die - wie in NRW - bei Großereignissen die Möglichkeit schafft, die Genehmigungswege für Mittelständler in der Gastronomie und im Handel so zu vereinfachen, dass mit Bezugnahme auf die landeseinheitliche Regelung vor Ort keine Beantragung mehr erforderlich ist?

NRW ist Austragungsort der Fußball-WM.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Wir auch!)

- Nein, wir sind kein Austragungsort. Ich kann nicht gegen Gesetze verstoßen, nur weil Landtagsabgeordnete meinen, in Brandenburg fänden Fußballspiele statt.

(Oh! bei der CDU)

In Nordrhein-Westfalen ist das der Fall. Diese Grundlage ist jedoch nicht in Brandenburg gegeben.