Die Fraktion der Linkspartei schließt sich dieser Einschätzung an. Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag den Bildungsbereich aus der Reform ausklammern und erneut diskutieren. Denn - das muss man noch einmal ganz klar sagen - der so wichtige Bereich Bildung war eine Verhandlungsmasse zwischen den Ländern bei dieser Reform und das halten wir für falsch.
Liebe Frau Geywitz, wenn Sie das Ziel, den Bildungsbereich noch einmal auszuklammern, von vornherein als zum Scheitern verurteilt ansehen, dann finde ich das gerade in der Bildungspolitik sehr bedauerlich.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir halten eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung für dringend geboten. Es bedarf jedoch gerade in dem sensiblen und zukunftsträchtigen Bereich der Bildung und der Hochschule besserer und anderer Lösungen.
Wie negativ die Auswirkungen gerade im Hochschulbereich sind, verdeutlichen die zwei zentralen Änderungen: Bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen sollen die Länder vom Bundesgesetz abweichende Regelungen treffen können. Dies würde im Extremfall zu 16 verschiedenen Regelungen führen, wie junge Menschen an Hochschulen aufgenommen werden und was ein Abschluss beinhalten soll. Zu Recht kommentiert der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Herr Dr. Rauhut:
„Abweichungen von einer bundesweiten Regelung der Zulassung und Abschlüsse brächten Desorientierung und Rechtsunsicherheit mit sich.“
In Zeiten, in denen wir mehr junge Menschen zur Aufnahme eines Studiums bewegen müssen, wäre eine solche Entwicklung geradezu kontraproduktiv. Zudem behindert ein stark differenziertes Zulassungssystem die Mobilität der Studierenden. Wir haben den Antrag hier bewusst offen gehalten. Aber um unsere Position klar zu benennen: Die Linkspartei ist angesichts der Auswirkungen für die strikte Beibehaltung einer ausschließlichen Bundesregelung zu Zulassung und zu Abschlüssen.
Der zweite Punkt ist für Brandenburg geradezu schmerzlich. Die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird vor allem die ärmeren Länder treffen. Frau Geywitz hat darauf schon hingewiesen. Unsere Fraktion hält einen Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten für durchaus förderlich, dies aber unter der Voraussetzung, Herr Kollege Senftleben, dass die Startbedingungen gleich sind. Von gleichen Ausgangspositionen kann derzeit jedoch keine Rede sein. In dem Kompromiss sehen wir daher erhebliche Nachteile für Brandenburg. Darin sind wir uns übrigens mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Verband Bildung und Erziehung einig. Die schreiben nämlich in einem Brief an die Herren Struck und Kauder:
„Wir wenden uns dagegen, den kooperativen Föderalismus gegen einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Ländern einzutauschen.“
Die Föderalismusreform droht im Bereich der Bildung die Wettbewerbsfähigkeit der ärmeren Länder zu gefährden und der Kleinstaaterei Tür und Tor zu öffnen. Dazu muss ich ganz klar sagen: Dann vertrete ich hier im Landtag eher die Position von Brandenburg, als dass mich die Position von Bayern interessiert. Ebenso ist beispielsweise die neue Rolle der KMK noch ungeklärt. Es sollte auch hier im Landtag eine Diskussion über die neue Freiheit der Länder geben.
Unserer Fraktion erscheint vieles noch zu unklar, als dass man der Reform mit dem Bildungsbereich zustimmen könnte. Klammern wir ihn darum aus, nehmen wir uns noch einmal die nötige Zeit! Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/2524, Föderalismusreform im Bildungsbereich. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gottfried-Arnold-Gymnasiums in Perleberg. Herzlich willkommen!
Außerdem liegt dazu ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU in Drucksache 4/2552 vor
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Frau Wehlan, Sie haben das Wort.
Verehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! So ist es richtig: Die Linkspartei.PDS wird initiativ, treibt die beiden Koalitionsfraktionen - die SPD-Fraktion etwas mehr - und am Ende kommt es zu einem Beschluss des Landtages, der unsere Intention aufgreift und über einen aufgesetzten Entschließungsantrag beschlussfähig macht.
Das ist eine bessere Variante als die oftmals praktizierte Ablehnung unserer Anträge, weil eine der beiden Fraktionen nicht mitmachen möchte.
Mit den vorliegenden Anträgen wird ein aktuelles Thema aufgegriffen, das seit dem Vorlegen des Referentenentwurfs für ein Energiesteuergesetz durch den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück landauf, landab für große Unruhe und Kritik sorgt. Stein des Anstoßes ist die ab August 2006 vorgesehene Besteuerung von Biokraftstoffen.
Der Stellungnahme der Wirtschaft in Ostbrandenburg gegen die Steuererhebung für Biodiesel ist nichts hinzuzufügen. Darin wird auf den Preisvorteil als wichtiges Kaufargument für den Treibstoff aus nachwachsenden Rohstoffen verwiesen. Wer
wird künftig bereit sein, die Umrüstkosten für die Motoren der mit Pflanzenöl betriebenen Fahrzeuge zu tragen? Nur besser verdienende Öko-Enthusiasten? Was würde dann geschehen? Der Pflanzenölmarkt würde, verbunden mit all den negativen Folgen für Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum, zusammenbrechen.
Zum Sachverhalt: Seit dem 1. Januar 2004 sind alle Biokraftund -heizstoffe sowie Anteile in Mischungen mit fossilen Kraft- und Heizstoffen von der Mineralölsteuer befreit, was bis zum 31. Dezember 2009 befristet wurde. Ziel der steuerlichen Maßnahme ist der Ausgleich des Unterschieds zwischen den Kosten für Biokraftstoff, zum Beispiel Biodiesel, und dem Preis für den entsprechenden fossilen Kraftstoff, zum Beispiel fossiler Diesel.
Findet eine Begünstigung über diesen Ausgleich hinaus statt, sind die Kosten für den Biokraftstoff überkompensiert und der betreffende Biokraftstoff gilt als überfördert. Um das Vorliegen einer Überförderung festzustellen, hat die Bundesregierung eine Berichtspflicht, der sie mit dem Biokraftstoffbericht vom Juni 2005 nachgekommen ist. Gemäß diesem Bericht war Biodiesel mit 5 Cent je Liter Reinkraftstoff und 10 Cent je Liter Beimischung überfördert. Auf die Überprüfung einer Überförderung von Pflanzenöl wurde aufgrund der seinerzeit noch geringen Markteinführung verzichtet.
Der vorliegende Referentenentwurf für ein Energiesteuergesetz sieht ab August 2006 den Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen und bei Biodiesel Steuersätze in Höhe von 10 Cent je Liter reinen Kraftstoffs und 15 Cent je Liter Beimischung vor. Pflanzenöl soll ebenfalls mit 15 Cent je Liter besteuert werden. Diese Änderung soll der Einstieg in die für 2007 vorgesehene volle Besteuerung von Biokraftstoffen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt will die Bundesregierung eine Beimischungspflicht für Biokraftstoffe einführen.
Die im Referentenentwurf zum Energiesteuergesetz zum Ansatz gebrachte Besteuerung auf Biokraftstoffe findet nicht unsere Unterstützung, da das insbesondere im landwirtschaftlich geprägten Land Brandenburg erhebliche Einkommensausfälle bedeuten würde.
Ebenso trifft das Argument, bei der Neuregelung der Besteuerung Über- oder Unterförderung zu heilen, meines Erachtens nicht den Kern. In Wirklichkeit geht es um zwei Aspekte. Erstens sollen die Mineralölkonzerne geschützt werden. Ein deutliches Indiz dafür ist die Erfindung der Beimischungspflicht. Die Bioproduzenten sollen aus der Gewinnspanne herausgehalten werden. Allenfalls wird eine Kompensation als ökologisches Feigenblatt toleriert.
Das wird dann natürlich völlig anders aussehen. Möglicherweise greift jedoch der vorliegende Antrag diese Intention ebenfalls auf.
Gerade vor dem Hintergrund der unkalkulierbaren Entwicklung auf dem internationalen Rohöl- und Gasmarkt kann es für
Deutschland nur darum gehen, wenigstens ein Stück weit Unabhängigkeit zu sichern, wobei kein Weg am Biodiesel vorbeiführen wird.
Zweitens möchte der Fiskus mitverdienen, was nachvollziehbar ist; denn immerhin hängt der Preis für Biobrennstoffe an der Preisentwicklung der Mineralbrennstoffe. Gleich bleibend ist allenfalls der Preisabstand. Hinsichtlich der Höhe der Besteuerung stimmen der Antrag der Linkspartei.PDS und der Entschließungsantrag überein.
Absolute Beträge sind wegen der hohen Marktdynamik ungeeignet, weshalb es ein flexibles System mit Kappungsgrenzen geben muss.