Der DVU-Antrag befindet sich in Übereinstimmung mit den Forderungen der Brandenburger Handwerkskammern und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. Sie kommen hier mit diesem Alibi-Pamphlet.
Im Übrigen, Frau Kaiser, Sie regen sich auf, dass Ihre Anträge abgelehnt werden, obwohl Sie Ihrer Meinung nach Themen aufgreifen, denen alle Abgeordneten zustimmen müssen - siehe zum Beispiel Kita-Debatte. Sie tun aber nichts anderes, womit dieser Einheitsbrei hier in Brandenburg noch deutlicher wird. Auch das ist absurd.
Kommen wir zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags. Der Landtag soll den Beschluss des EU-Finanzministerrates unterstützen, dass EU-Mitgliedsländer bis 2010 einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen erheben können. Natürlich, meine Damen und Herren von links außen, unterstützen wir diesen Beschluss. Ich denke, hier im Saal ist niemand, der dies nicht tut. Doch wozu brauchen wir hierzu einen Landtagsbeschluss?
Unter Punkt 2 Ihres Antrags kommt es noch schlimmer. Der Landtag soll sich für eine Antragstellung seitens der Bundesregierung bei der EU-Kommission aussprechen, um die Erhebung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen zu ermöglichen. Ja, meine Damen und Herren Langschläfer von der PDS,
Doch anders als bei Ihrem vorliegenden Antrag beinhaltet dieser eine ganz klare Verpflichtung an die Bundesregierung zu handeln. Wenn wir dagegen Ihren Antrag richtig gelesen haben, soll wohl der Herr Landtagspräsident nach Berlin fahren, vorsichtig bei Frau Merkel anklopfen, so er überhaupt einen Termin bekommt, und sie auf Knien darum bitten. Doch was passiert, wenn die Bundesregierung, die die Umsatzsteuer bekanntlich nicht senken, sondern bis zum Jahre 2007 auf 19 % erhöhen will, auf diese Bitte hin Nein sagt? Dann passiert überhaupt nichts; denn Ihr Antrag beinhaltet keinerlei Verpflichtung der Bundesregierung.
Erstaunlicherweise ist eine Verpflichtung der Landesregierung wie durch unsere Bundesratsinitiative, gegenüber der Bundesregierung bzw. über den Bundesrat zu handeln, in Ihrem Antrag überhaupt nicht enthalten. Warum wohl? - Offenbar fürchten Sie, meine Damen und Herren von links außen, dass diese Landesregierung nicht handeln will, und zwar möglicherweise deshalb nicht, weil Herr Ministerpräsident Platzeck in seiner Funktion als SPD-Bundesvorsitzender quasi mit am Berliner Koalitionstisch sitzt und der Koalitionsvertrag nun einmal die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze statt einer Absenkung vorsieht und weil Herrn Platzecks Parteifreund Steinbrück als Bundesfinanzminister Steuermittel hereinzuholen gedenkt, wo er nur kann. Also wollen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, diese Landesregierung am besten überhaupt nicht mit einer Forderung auf Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze belasten. Wir haben es hierbei sozusagen mit einer schwarz-rot-dunkelroten großen Koalition in Brandenburg zu tun und Sie, meine Damen und Herren von der PDS, sind nicht nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern im real existierenden Kapitalismus der Bundesrepublik Deutschland angekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was mir in diesem Hause immer wieder auffällt und missfällt, mich andererseits aber auch nicht besonders verwundert, ist die gemeinsame Intention von PDS und DVU.
Das können wir heute sehr gut erkennen, weil wir kurz hintereinander zwei Anträge zum gleichen Thema zu behandeln haben, bei denen sich Populisten von rechts und links einig sind,
dass sie damit unerfüllbare Forderungen stellen und Hoffnungen wecken, die wirklich nicht erfüllt werden können. Dadurch werden Sie mitverantwortlich für den Verdruss an der Politik,
den Sie dann wiederum beklagen, wenn die nächsten Wahlen vor der Tür stehen. Das ist keine Politik, sondern reine Stimmungsmache.
Lassen Sie mich aber jetzt auf den Antrag der Fraktion der PDS zu sprechen kommen. Es ist schon gesagt worden, dass es einen Bericht der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gibt, der im Juni 2003 vorgelegt wurde. Ich möchte gern aus der Zusammenfassung dieses Berichts zitieren, weil das in Ihrem Antrag anders formuliert worden ist und Herr Christoffers das auch anders gelesen hat:
„Bei der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen konnte unter Berücksichtigung der von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Informationen und in der inhärenten Beschränkung der angewandten analytischen Methoden keine eindeutig positive Auswirkung dieser Mehrwertsteuerermäßigung auf die Beschäftigung festgestellt werden. Im Hinblick auf die Eindämmung der Schattenwirtschaft wurde die gleiche Beobachtung gemacht.“
Herr Christoffers, natürlich wäre es löblich, wenn die durch die Mehrwertsteuerermäßigung entstandene Spanne letztendlich direkt an die Kunden weitergegeben worden wäre. Wie aber festgestellt worden ist, war auch dies leider nicht der Fall.
Nun kann man sich fragen - diese Frage ist auch gestellt worden -, warum die Europäische Union den oben genannten Versuch nach zähen Verhandlungen und dabei gegen den Willen Deutschlands dennoch verlängert hat und ob die Vernunft anderer nicht auch für uns hilfreich sein könnte.
Frau Kollegin, ich möchte Sie zu zwei Sachverhalten befragen. Können Sie mir erstens darin zustimmen, dass die Einschränkung, die Sie hier zitiert haben, der eigentliche Kernsatz ist, weil die Europäische Kommission ja selbst sagt: „in Abgrenzung der angewandten analytischen Methoden“?
Stimmen Sie mir zweitens darin zu, dass in dem von Ihnen zitierten Bericht zur Mehrwertsteuerrichtlinie ausdrücklich der Hinweis der Europäischen Union enthalten ist, dass angesichts der anhaltenden Konjunkturschwäche und Stagnationsphase eine Absenkung der Mehrwertsteuersätze jetzt möglicherweise eine andere Bedeutung als im Jahre 2000 hätte?
Lediglich in zwei Ländern wurde ein rechnerischer Aufwuchs bei den Arbeitsplätzen festgestellt, und zwar zum einen in Frankreich mit 40 000 Arbeitsplätzen und zum anderen in Italien mit 65 000 Arbeitsplätzen, wobei berücksichtigt werden muss, dass in dem gleichen Zeitraum in Italien noch andere steuerrechtliche Veränderungen wirksam wurden, sodass ein ursächlicher Zusammenhang gar nicht klar erkennbar ist. Natürlich besteht in diesen Ländern auch die Befürchtung, dass die neu gewonnenen Arbeitsplätze wieder verloren gehen und natürlich rühren daher auch die politischen Bemühungen, den Versuch fortzuführen. Im Übrigen gab es in Frankreich zwischenzeitlich eine Wahl, bei der Wahlversprechen gemacht worden sind dahin gehend, dass der Versuch ausgedehnt werden soll.
Die Frage, die dabei nicht berücksichtigt wird, ist die, wie es eigentlich um die Kosten des Modellversuchs steht. In dem Bericht der Europäischen Union wird deutlich, dass jeder der in Frankreich vor allem im Baugewerbe geschaffenen Arbeitsplätze durch die dadurch entstandenen Steuerverluste 89 000 Euro gekostet hat. Eine derartige Subvention triebe die deutsche Staatsverschuldung nur noch weiter in die Höhe.
Das Mannheimer Institut für Mittelstandsforschung stellte in einer im Jahre 2003 von der baden-württembergischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchung zwar fest, dass mit einer derartigen Maßnahme Arbeitsplätze geschaffen werden könnten; aber die Modellrechnung anhand eines so genannten Realfalles hat auch gezeigt, dass der Erwartung von 54 000 Arbeitsplätzen Steuerverluste von mehr als 4 Milliarden Euro gegenüberstehen würden. Das bedeutete, dass wir jeden Arbeitsplatz mit 74 000 Euro subventionierten. Das ist so ähnlich wie bei den französischen Erfahrungen.
Das ist nun einmal Arbeitsmarktpolitik der PDS, wie wir sie kennen und wie sie hier schon oft zur Schau gestellt wurde.
Ohne auf die Kosten zu schauen, soll für einen guten Zweck die Staatsverschuldung weiter in die Höhe getrieben werden. Bezahlen können das dann die späteren Generationen. Ich möchte einmal wissen, wie Sie das Ihren Kindern erklären wollen.
Verschonen Sie uns also bitte mit solchen teuren Rezepten. Lassen Sie uns stattdessen darauf schauen, was wirklich Arbeitsplätze schafft. Das sind die Reduzierung von Steuern und Sozialabgaben,
der Abbau staatlicher Regulierungen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hier geht die Bundesregierung den richtigen Weg. Wir werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung reduzieren. Bürokratieabbau ist im Übrigen nicht nur hier im Sonderausschuss des Landtags, sondern auch im Kanzleramt angekommen.
Zur Schattenwirtschaft äußert sich der Bericht der Europäischen Union, aus dem ich jetzt noch einmal zitieren möchte, wie folgt:
„Unabhängig von der Mehrwertsteuerermäßigung ist jedoch eine wichtige Alternative bei der Bekämpfung der
Schattenwirtschaft zutage getreten. Die Möglichkeit, Kosten für eine Dienstleistung von der Einkommensteuer abzusetzen, wenn sie durch eine Rechnung belegt werden kann, veranlasst die Verbraucher, in geringerem Umfang Schwarzarbeit in Anspruch zu nehmen. Festgestellt wurde dies bei Bauleistungen.“
Auch insoweit wird die Bundesregierung aktiv, wie hier auch schon gesagt worden ist. Schon bisher können bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20 % der Kosten von maximal 3 000 Euro abgesetzt werden. Daneben werden auch künftig Arbeitskosten für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bei der Modernisierung und Instandhaltung von Wohnraum in Privathaushalten berücksichtigt werden.
Das ist der richtige Weg, den wir gehen werden. Ihren Weg werden wir nicht einschlagen und werden deswegen auch Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Das Wort erhält die Landesregierung. Zu uns spricht Finanzminister Speer. Ich bitte Sie also noch um ein paar Minuten Aufmerksamkeit und Ruhe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Müller hat im Prinzip die Summenformel formuliert: Wir alle sind bestrebt, die Beschäftigung und den Umfang der Dienstleistungen zu erhöhen. Darin sind wir uns einig. Unterschiedlich bewertet wird dagegen die Effizienz der verschiedenen Wege dorthin.
Herr Christoffers, Sie legen immer Wert auf die Meinung von Wissenschaftlern und Gutachtern. In Brüssel ist am 2. Juni 2003 der Kommissionsbericht dazu erschienen. Er kommt zu drei wesentlichen Feststellungen: Erstens wird der durch die Steuersenkung erzeugte Preisvorteil nicht an den Verbraucher weitergegeben. Zweitens entsteht dadurch auch keine Mehrdienstleistung. Drittens wird eine spürbare Änderung des Umfangs der Schattenwirtschaft nicht erreicht. Das ist die Summary.
Die Kommission votierte ebenfalls gegen die Verlängerung, erklärte sich letztendlich - auf Einigungsdruck - jedoch bereit, diesen Vorschlag - ohne innere Überzeugung und entgegen der aus den Untersuchungen selbst gewonnenen Erkenntnisse - zu unterbreiten.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Verständigung in der Koalition zu diesem Thema ein Paket erarbeitet und am 18. Januar ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vorgelegt. Bestandteil dieses Gesetzes ist unter anderem die Erweiterung des § 35 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, um haushaltsnahe Dienstleistungen, und zwar nicht nur im ursprünglichen Sinne, sondern auch hinsichtlich des Erhaltungs- und Modernisierungsbereiches, Stichwort: Handwerkerdienstleistungen. Danach wird der Auftraggeber in