Protocol of the Session on February 22, 2006

Am 24. Januar dieses Jahres schließlich verabschiedeten auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks unter seinem Vorsitzenden Otto Kentzler sowie die Industriegewerkschaft Bau unter ihrem Vorsitzenden Klaus Wiesehügel eine gemeinsame Erklärung gegen die geplante Erhöhung der Mehrwert

steuer um drei Punkte. Dies ist wachstums- und beschäftigungsfeindlich und gehört daher noch einmal auf den Prüfstand. In der gemeinsamen Erklärung heißt es:

„IG Bau und Handwerk warnen vor einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2007. Die in diesem Jahr mögliche leichte Erhöhung der Binnenkonjunktur mit ihren positiven Wirkungen für Wachstum und Beschäftigung würde daher wieder zerstört. Die Maßnahmen des Wachstumspaketes werden durch eine solche Maßnahme konterkariert; denn viele Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks sind im sensiblen Privatkundenbereich tätig. Drastische Preiserhöhungen fördern dort verstärkt das Ausweichen in die Schwarzarbeit. Ein weiterer Verlust von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist für IG Bau und Zentralverband des Deutschen Handwerks aber nicht hinnehmbar.“

Die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen nach EU-Recht wurde sowohl vom Zentralverband des Deutschen Handwerks als auch von der IG Bau ausdrücklich begrüßt und gefordert. Wir befinden uns also, Herr Karney, mit unserem vorliegenden Antrag wieder voll auf der Höhe der Zeit.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, bedenken Sie, es ist schon fünf vor zwölf, da die Bundesregierung den entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission bis 31. März einreichen muss. Damit sie das tut, sollten wir mit dem vorliegenden Antrag auf eine Bundesratsinitiative, der sich mit Sicherheit viele andere Bundesländer anschließen werden, endlich Druck auf die Damen und Herren der Bundesregierung machen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir sind damit am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 10 angelangt und ich stelle den Antrag in Drucksache 4/2513 zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen; der Antrag ist mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erklärung des Landtages zur Einführung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/2523

Der Abgeordnete Christoffers eröffnet die Debatte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit der Frage der Reduzie

rung von Mehrwertsteuersätzen für arbeitsintensive Dienstleistungen. Bereits nach dem ersten Beschluss des EU-Finanzministerrates im Jahr 2000 gab es hier in diesem Haus eine Debatte, eingebettet in die Strategiefindung zur Unterstützung von konjunkturschwachen bzw. strukturell benachteiligten Räumen. Damals bekam ein Antrag meiner Fraktion leider keine Mehrheit. Ich glaube, wir hätten damit bereits damals den Weg eröffnen können, Sonderwirtschaftszonen mit einer besonderen Behandlung strukturschwacher Regionen zu schaffen. Diese Chance ist leider verschenkt worden. Wir haben jetzt aber eine neue Situation, die wir nutzen sollten.

Erstens: Wir haben die Situation, dass die Ergebnisse der Evaluierung der Absenkung der Mehrwertsteuersätze in allen europäischen Ländern vorliegen. Es gibt sehr unterschiedliche Ergebnisse; das muss man so offen sagen. Nicht in jedem Bereich ist es angebracht, die Mehrwertsteuersätze zu reduzieren, um konjunkturpolitische Wirkungen zu induzieren.

Die Mehrwertsteuerrichtlinie und die betreffende Anlage K der Europäischen Kommission, Frau Hesselbarth, beschäftigen sich übrigens ausdrücklich nicht nur mit handwerklichen Leistungen, sondern mit arbeitsintensiven Dienstleistungen, was durchaus ein Unterschied ist und weit darüber hinausgeht. Insofern war Ihr Antrag aus meiner Sicht auch inhaltlich nicht mitzutragen.

Wir stehen vor dem Problem, dass die Evaluierung für bestimmte Bereiche eine konjunkturfördernde Wirkung nachweist. Das betrifft unter anderem bestimmte Bereiche der Gastronomie und auch bestimmte Bereiche von Baudienstleistungen und andere Formen.

Wir haben natürlich - das muss man so offen sagen - bei einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ein Problem. Niemand kann erwarten, dass die Konjunktur so schnell anspringt, dass der Ausfall von Steuermitteln sehr schnell kompensiert werden kann. Wir brauchen drei bis fünf Jahre - da darf sich niemand etwas vormachen -, bevor eine solche Absenkung Wirkungen zeigt. Wir reden hier nach meinen Berechnungen von einem Steuerausfall von etwa 11 bis 13 Milliarden Euro bundesweit. Das muss natürlich kompensiert werden. Ich habe dazu einen Vorschlag; das wird aber nicht die einzige Möglichkeit für eine Lösung sein. Wenn wir die Regelungen des Finanzplatzes London übernehmen und 0,5 % Börsenumsatzsteuer, die in der Bundesrepublik erst 1991 aufgehoben worden ist, wieder einführen, würden wir, was die öffentliche Hand betrifft, Steuereinnahmen von etwa 13 bis 14 Milliarden Euro jährlich garantieren. Es gab 2004 einen Börsenumsatz von knapp 4,7 Billionen Euro deutschlandweit. Ich glaube, 0,5 % Börsenumsatzsteuer würden die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland wirklich nicht gefährden, um auch dieses Argument auszuräumen. Wenn es so wäre, hätte die deutsche Börse nicht jahrelang massiv um die Londoner Börse gekämpft.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Insofern glaube ich, dass es Varianten und Lösungswege gibt, den Steuerausfall, der in den ersten zwei bis drei Jahren tatsächlich auftreten wird, zu kompensieren und mit einer Absenkung der Mehrwertsteuersätze deutschlandweit in bestimmten Branchen tatsächlich ein stabilitäts- und konjunkturpolitisches Programm für den Mittelstand zu realisieren.

Zweitens: Es gab bereits im Jahr 2000 Debatten über zwei Wege. Der erste Weg, der auch vom Kollegen Heiko Müller favorisiert worden war, war bereits damals, dass handwerkliche Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden können. Das war das politische Ziel. Die neue Bundesregierung hat sich verständigt - zumindest war das in der Mittelstandsdebatte im Deutschen Bundestag deutlich zu spüren -, dass sie diesen Weg gehen will.

Warum stellen wir trotzdem diesen Antrag? Wir alle wissen, dass die Konjunktur- und Wachstumsprognosen auch für den Osten, aber nicht nur für den Osten, nicht gerade günstig aussehen. Die Frage ist: Wodurch kann Nachfrage besser generiert bzw. induziert werden, wenn man steuerlich nach einem Jahr oder zwei Jahren etwas absetzen kann oder wenn die unmittelbare Wirkung über den Preis für jeden sofort nachvollziehbar ist? Ich glaube, dass die Absenkung der Mehrwertsteuersätze damals wie heute der bessere Weg war und ist, um bundesweit im Mittelstand bei arbeitsintensiven Dienstleistungen stabilitäts- und konjunkturpolitisch gegenzusteuern.

Das deutsche Steuerrecht ist sowieso schon kompliziert genug. Lange Beantragungsverfahren, um das im Nachhinein von der Steuer absetzen zu können, werden uns nicht helfen. Sie werden den Effekt nicht bringen. Deswegen wirbt meine Fraktion genau wie im Jahr 2000 nochmals für diesen Weg, weil er direkte konjunkturpolitische und nachfrageorientierte Auswirkungen haben kann.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch Folgendes sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass der EU-Finanzministerrat und auch der deutsche Finanzminister konsequenter in ihrem Agieren gewesen wären. Sie wissen, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie mehrere Anlagen hat. Es gab einen Vorschlag, alle Ausnahmemöglichkeiten in der Mehrwertsteuerrichtlinie zusammenzufassen, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Diesem Antrag ist leider nicht gefolgt worden. Wir müssen erneut feststellen, dass der alte Zustand durch die Finanzminister noch einmal um zehn Jahre verlängert worden ist. Das ist ein Wermutstropfen, denn diese nicht erfolgte Zusammenfassung ist zum Beispiel für bestimmte Bereiche des Tourismus und der Gastronomie außerordentlich misslich, weil sie nicht darunter fallen würden, zumindest nach der bisherigen Auffassung der Europäischen Kommission. Das müsste in der Zukunft korrigiert werden.

Ich bin sehr dafür, dass wir die Möglichkeit nutzen, mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen nicht nur für den Osten, sondern - wie gesagt - generell, für die gesamte Bundesrepublik, konjunktur- und stabilitätspolitisch tätig zu werden und diesen Weg zu gehen. Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn eine Erklärung des Landtages würde auch auf den Bundestag den politischen Druck ausüben, von dieser Option Gebrauch zu machen. Wir erhoffen nicht nur für Brandenburg, sondern auch für Berlin positive Wirkungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Christoffers. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Müller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema bereits mehrfach diskutiert. In dem Ziel und auch über die Maßnahmen waren wir uns immer einig. Es geht um die Stärkung des Handwerks, gerade weil die dort erbrachten Dienstleistungen sehr arbeitsintensiv sind.

Es geht natürlich auch - das ist der zweite wichtige Bereich um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, eines der Hauptprobleme, die wir in Deutschland haben. Wenn man sich anschaut, wie viel vom Bruttosozialprodukt in dem Bereich erarbeitet wird, ist das eigentlich verheerend, wenn man sich vor Augen führt, wie viel Steuereinnahmen, Sozialabgaben usw. dadurch verloren gehen.

Wir haben auch damals über die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes als eine Variante und über die steuerliche Absetzbarkeit dieser arbeitsintensiven Dienstleistungen andererseits diskutiert. Zwischenzeitlich sind wir insofern ein bisschen schlauer geworden, als unterdessen vonseiten der EU eine Evaluierung erfolgte. Wenn man sich die Evaluierungsergebnisse, die sich auf die Absenkung der Mehrwertsteuersätze beziehen, anschaut, kann man nicht davon überzeugt sein, dass das der einzige bzw. richtige Weg ist. Die Evaluierung besagt eigentlich sehr klar, dass in breiten Bereichen die Effekte nicht nachweisbar sind. Insbesondere sind mehr Steuereinnahmen durch mehr Aufträge nicht nachweisbar. Das Gleiche gilt für mehr Arbeitsplätze und weniger Schwarzarbeit. Das ist das Problem.

Im Rahmen der Evaluierung wurde bezüglich der damit verbundenen finanziellen Effekte darauf hingewiesen, dass man die Mittel, die dabei durch Steuermindereinnahmen verloren gehen, auch anders einsetzen könnte. Bei einer Evaluierung im Jahr 2003 wurde ganz klar gesagt: Wenn man die gleiche Summe Geldes nähme und damit die Arbeitskosten im Bereich der Lohnnebenkosten senken würde, könnte man einen wesentlich höheren Effekt erzielen als durch die Absenkung der Mehrwertsteuersätze.

Im gleichen Zusammenhang - wenn das auch nicht Prüfgegenstand war - ist auch das Modell der Absetzbarkeit betrachtet worden. Hierzu sind die Aussagen relativ klar. Gerade im Baubereich führt die Absetzbarkeit dieser arbeitsintensiven Dienstleistungen tatsächlich dazu, dass Rechnungen stärker nachgefragt werden. Sie wissen, wie das ist: Auch im Land Brandenburg kommt der Handwerker, manchmal sogar der richtige Handwerker, der gar nicht schwarzarbeitet, und fragt: Brauchst du eine Rechnung? - Hierbei geht es immer um die Mehrwertsteuer. Wenn steuerliche Absetzbarkeit möglich ist, wissen wir, dass dies in Deutschland - Anfang der 90er Jahre ist das sehr deutlich geworden - ein wesentlicher Anreiz dafür ist, tatsächlich die Rechnung zu verlangen. Dieser Effekt ist im europäischen Maßstab nachgewiesen worden. Insofern gibt es auch gewichtige Argumente, aus meiner Sicht sogar gewichtigere, für diesen anderen Weg. Aber wir sind ja auch nicht frei in unserer Entscheidung, denn es ist keine Angelegenheit des Landtags, wir können nur etwas unterstützen, was auf Bundes- bzw. Europaebene gemacht wird.

Auf Europaebene ist der Modellversuch bekanntlich verlängert worden. Das macht deutlich, dass man lange noch nicht erkannt hat, dass das der richtige Weg ist. Es ist ja immer noch ein Modellversuch.

Die Bundesregierung - um auf die deutsche Ebene zurückzukommen - hat sich für den zweiten Weg entschieden, die Absetzbarkeit arbeitsintensiver Dienstleistungen in das Programm aufzunehmen.

Jetzt kann man überlegen, ob es Sinn macht - wenn man diesen einen Weg geht -, den zweiten Weg zusätzlich zu gehen, oder ob man dann nicht eher auf ein Pferd setzen und nicht versuchen sollte, mit zwei Pferden durch die Gegend zu galoppieren. Ich glaube, wir können diesbezüglich nicht anders, als den einen Weg zu gehen und zu versuchen, diesen möglichst erfolgreich zu absolvieren. Wenn es denn im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten denkbar ist, zum Beispiel durch Absenkung der Mehrwertsteuersätze, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, sollte man dieses Geld auf das jetzt schon auf den Weg gebrachte Projekt konzentrieren und dabei die absetzbaren Summen erhöhen, weil damit die Effekte größer werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte, Herr Christoffers.

Herr Kollege, stimmen Sie mir erstens darin zu, dass die von Ihnen angesprochene Evaluierung in den einzelnen Ländern verschiedene Ergebnisse erbracht haben, dass unter anderem für Spanien eindeutig festgestellt worden ist, dass im Bereich Tourismus die Absenkung der Mehrwertsteuersätze, wo sie dort genehmigt wurde, sehr positive Wirkungen gehabt hat?

Stimmen Sie mir zweitens darin zu, dass nicht elf europäische Länder bereits von dieser Regelung Gebrauch gemacht hätten, wenn ihnen nicht schon aus dem ersten Modellversuch ein konjunktureller und beschäftigungspolitischer Nutzen erwachsen wäre?

Das Problem ist genau dieser Nutzen. Er ist eben nicht nachgewiesen worden. Wir wissen aber, dass es insbesondere seitens des Handwerks Druck gibt, eine entsprechende Veränderung vorzunehmen. Das ist in Brandenburg auch der Fall. Die Erklärung der Kammern ist sehr eindeutig, besagt aber noch nicht, dass es der optimale Weg ist, denn die Evaluierungen zeigen nicht, dass der gewünschte Effekt eingetreten ist.

Sie haben Recht, dass es in bestimmten Bereichen Sinn macht. In der Gastronomie zum Beispiel kann man durch Absetzbarkeit von Leistungen nichts erreichen. Das geht dort nicht. Dort wäre zum Beispiel die Absenkung der Mehrwertsteuer ein vernünftiger Weg.

Im Bereich der Bau-, Handwerks- und Dienstleistungen rund um die Wohnung ist das aber anders. Dort müssen wir erreichen - das ist das eigentliche Ziel -, dass mehr Rechnungen ausgestellt werden, mehr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit stattfindet. Dort ist die Absetzbarkeit der vermutlich bessere Weg.

Diese Frage ist nicht endgültig beantwortet, aber die Bundesregierung hat sich da festgelegt. Die getroffene Festlegung ist verantwortbar. Wir sollten sie letztendlich unterstützen, denn

wir dürfen uns nicht verzetteln. Wir können Geld nicht mehrfach ausgeben und sollten deshalb ein Projekt konzentriert, intensiv und zielstrebig umsetzen. In diesem Fall ist es die Absetzbarkeit der arbeitsintensiven Dienstleistungen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, denn wir glauben, dass der eingeschlagene Weg der derzeit sinnvolle ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Abgeordnete Hesselbarth spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht Fisch, nicht Fleisch - genau das, meine Damen und Herren von links außen, ist der Inhalt des von Ihnen vorliegenden Antrags. Doch was kann schließlich schon dabei herauskommen, wenn man sich in heuchlerischer Manier als der Interessenvertreter selbstständiger Handwerker aufspielt? - Ein Wischiwaschi-Schaufensterantrag ohne erkennbaren Inhalt.

(Beifall bei der DVU)

Sie hatten gerade die Gelegenheit, unseren Antrag auf eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Entlastung handwerklicher Leistungen durch Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen zu unterstützen.