Auch soll die Dienstleistungsrichtlinie keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen den Sozialpartnern - Tarifvertragsrecht -, haben. Diese Klarstellung müsste sicherlich im weiteren Gesetzgebungsprozess erhalten bleiben.
Angesichts des von mir skizzierten gegenwärtigen Standes kann also keine Rede davon sein, dass die geplante Richtlinie einem zuweilen heraufbeschworenen Dumping-Wettbewerb Tür und Tor öffnet. Wir sollten daher nicht panisch werden.
Sie können sicher sein: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen gelten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. - Das Wort geht noch einmal an den Abgeordneten Christoffers von der Linkspartei.PDS. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich erwähnte eingangs, dass wir uns der im Binnenmarktausschuss vollzogenen Änderungen durchaus bewusst sind. Allerdings gehen wir davon aus, dass nicht alle der mehr als 1 000 vorliegenden Änderungsanträge stringent miteinander abgeglichen waren.
Wenn Sie den Text in der derzeitigen Entschließungsfassung lesen, werden Sie schnell feststellen, dass sich darin Widersprüche zu der Zielstellung finden, die nicht so deutlich herauskommt, wie Sie es eben darlegten. Sie wissen, dass die nationale Klarstellung, die als Möglichkeit eröffnet wurde, eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten und rechtlichen Gegebenheiten hervorbringt, die nicht so einfach zu handeln sein werden.
Ein Beispiel dafür ist der Zusatzvertrag 64 bei den Amsterdamer Verträgen. Dieser sollte normalerweise sicherstellen, dass das öffentliche Finanzwesen der Sparkassen in Deutschland und Österreich erhalten bleibt. Sie wissen, was dabei im Laufe der europäischen Entwicklung herausgekommen ist, nämlich
die Aufhebung von Kernbereichen im Bereich der Sparkassen, der Sparkassengesetzgebung, die wir angepasst haben. Es ist also genau das Gegenteil von dem herausgekommen, was vertraglich festgelegt wurde.
Unser Antrag lehnt auch nicht den Wettbewerb und den Binnenmarkt ab. Wenn ich für die Europäische Union bin, bin ich logischerweise auch für den einheitlichen Binnenmarkt. Er geht nur von einem Sachverhalt aus. Um einen Binnenmarkt herzustellen, müssen in den Ländern vergleichbare - nicht gleiche, denn das ist eine Illusion - Bedingungen herrschen. Allerdings habe ich keine vergleichbaren Bedingungen zwischen Litauen, Lettland, Deutschland und Spanien.
Sie wissen, worin die Möglichkeit der Ausgestaltung des nationalen Korridors, die Sie, Herr Staatssekretär, ansprachen, münden wird. Sie wird in einen Rechtsstreit münden, der letztendlich auch von der europäischen Ebene und nicht nur von den nationalen Parlamenten bzw. Institutionen entschieden wird.
Deswegen sagen wir - nicht um den Binnenmarktwettbewerb abzulehnen -, im jetzigen Prozess sind noch Einflussmöglichkeiten vorhanden, weil das Europäische Parlament - ob es im Januar oder Februar sein wird, werden wir sehen - und danach die Ministerpräsidentenkonferenz auf europäischer Ebene eine Entscheidung herbeiführen. Wenn wir uns nicht jetzt politisch artikulieren, brauchen wir es hinterher auch nicht zu tun.
Nun vor allen Dingen an Sie gerichtet, Herr Karney, auf der rechten Seite des Hauses - wenn ich das so sagen darf.
und arbeiten dort, glaube ich, auch sehr vernünftig, sonst wären Sie nicht gewählt worden. Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie die Interessenlagen derjenigen Unternehmen, die in ihrer Handwerkskammer sind, heute und hier in einer Art und Weise - politisch für mich nicht nachvollziehbar - einer ungleichen Wettbewerbssituation aussetzen wollen, die ich schlicht und ergreifend nicht tolerieren kann.
Herr Bochow, wenn ich es in Ihre Richtung sagen darf: Am 28. November hat sich das SPD-Präsidium in Kenntnis aller Änderungen der Neufassung - Herr Appel wird mir das bestätigen, weil am 28. November der Binnenmarktausschuss schon lange vorbei war - mit der Richtlinie beschäftigt. Ich wollte eigentlich nicht zitieren, weil ich davon ausgehe, dass Sie die Beschlüsse Ihrer eigenen Partei kennen, werde es an dieser Stelle jedoch tun. Im Beschluss des SPD-Präsidiums heißt es:
„Das Herkunftslandsprinzip dürfte für die Erbringung von Dienstleistungen nicht gelten. Es müsste durch das Ziellandprinzip ersetzt werden.“
Das war am 28. November. Die Fassung der Dienstleistungsrichtlinie wird diesem politischen Anspruch des SPD-Präsidiums nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, ich zitiere noch einmal, und zwar den DGB-Vorsitzenden von Brandenburg-Berlin, Dieter Scholz:
„Ich hoffe, dass der Ministerpräsident Platzeck genauso klar Position beziehen wird wie der SPD-Parteivorsitzende Platzeck.“
Ich bleibe dabei: Nicht um Wettbewerb zu verhindern, nicht um einen einheitlichen Dienstleistungsmarkt zu verhindern, sondern um im Vorfeld Rechtssicherheit für die Erbringung von Dienstleistungen sicherstellen zu können, wollen wir die politische Debatte aus dem Landtag Brandenburg heraus noch einmal befördern. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Christoffers. - Die Rednerliste ist damit offiziell abgearbeitet. Da jedoch der Chef der Staatskanzlei etwas mehr Zeit benötigte, bestünde die Möglichkeit, dass die Fraktionen von ihrem zusätzlichen Rederecht Gebrauch machten. Ich frage: Wer hat noch Redebedarf? - Da keine Fraktion mehr Redebedarf anmeldet, schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Dienstleistungen und fairer Wettbewerb“, der Ihnen in der Drucksache 4/2265 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Prüfverfahren der EU zur Steuerermäßigung für landund forstwirtschaftliche Unternehmen mit Unterglasanbau
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Helm, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Die von der letzten Bundesregierung beschlossene Einführung der Ökosteuer und damit verbundene Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 mal 6 Pfennig bzw. 3 Cent pro Jahr in den Jahren von 1999 bis
2003 haben zu einer erheblichen Steigerung der Energiepreise geführt. Vor allem energieintensive Bereiche wie der Unterglasanbau im Bereich Gartenbau und Landwirtschaft waren und sind davon besonders hart betroffen.
Die Einführung der Ökosteuer war ein Alleingang innerhalb der EU und hat insbesondere für den Gartenbau erhebliche Wettbewerbsnachteile gebracht. Die Ermäßigung der Mineralölsteuer ist deshalb von der Bundesregierung Anfang 2001 eingeführt worden, um angesichts hoher Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus zu stärken, wie damals aus dem Bundesagrarministerium zu hören war.
Die Befristung dieser Regelung gilt bis zum 31.12.2006. Die Energiekosten haben damals in diesem Bereich in Deutschland um bis zu ca. 30 % über denen der anderen EU-Ländern gelegen, was zum Teil zu Liquiditätsproblemen bei den betroffenen Betrieben geführt hat. Der gewährte Steuernachlass für den Unterglausanbau ist insofern ein Ausgleich für diesen Alleingang Deutschlands zur Erhöhung der Energiesteuern und keine Beihilfe, wie das von der EU-Kommission gegenwärtig vermutet und geprüft wird.
Man muss dabei nochmals herausstellen, dass ein Ausgleich durch die Europäische Union nicht zu notifizieren ist, allerdings eine Beihilfe. Die Beantwortung der Frage, ob es ein Ausgleich oder eine Beihilfe ist, ist dabei entscheidend. Die Klärung dieser Frage durch die Bundesregierung hätte zu Beginn der Regelung erfolgen müssen; diesen Vorwurf kann ich mir von dieser Stelle aus nicht ersparen.
Unabhängig davon ist es aus meiner Sicht schon etwas merkwürdig, wenn ein Verfahren, das nunmehr vier Jahre praktiziert wird, plötzlich von der Europäischen Kommission mit einem Prüfverfahren belegt und infrage gestellt wird. Es ist nicht etwa so, dass die Europäische Kommission nun erst Kenntnis davon erhalten hätte, wie man aufgrund dieser Reaktion annehmen könnte, nein, es gibt seit Einführung dieser Maßnahme im Jahr 2001 einen regen Austausch zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu diesem Verfahren. Die Papiere, aus denen dies eindeutig hervorgeht, liegen mir zumindest auszugsweise vor.
Immer wieder gab es Anfragen und Auskunftsersuchen seitens der Kommission und entsprechende Mitteilungen sowie Gespräche der Bundesregierung mit der Kommission. Nunmehr teilt die Europäische Kommission der Bundesregierung mit Datum vom 20. Oktober 2005 mit, dass sie erhebliche Bedenken gegen das Verfahren hat, und zweifelt, ob die Vergütung zugunsten des Unterglasanbaus mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Wegen dieser Zweifel hat die Kommission nunmehr beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren zu dieser Maßnahme einzuleiten. Diese Zweifel sind auf mehreren Seiten dargestellt und die Kommission fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf.
In der fristgerecht ergangenen Mitteilung der Bundesregierung vom 21.11.2005 an die Europäische Kommission wird zu deren Bedenken Stellung genommen. In dieser Mitteilung der Bundesregierung heißt es:
„Die Bundesregierung bestreitet nicht, dass die Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2002 zur Renotifizierung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform und des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform einen Vorbehalt im Hinblick auf die vorliegende Steuerermäßigung enthält.“
„Aufgrund des in Rede stehenden Vorbehaltes konnte die Bundesregierung vielmehr davon ausgehen, dass die eigentliche Prüfung der Steuerermäßigung spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen war und sich die Kommission lediglich offen gehalten hatte, etwaige Schlussfolgerungen der Bundesregierung mitzuteilen.“
Im Verlauf des Schreibens stellt die Bundesregierung ausdrücklich ihre Position zur Rechtmäßigkeit der ergangenen Maßnahme dar und kommt letztendlich zu der Schlussfolgerung, dass die von der Kommission registrierten Maßnahmen, die auch mit dem entsprechenden Aktenzeichen benannt sind, nach Recht der Europäischen Union beihilferechtlich zulässig sind, ohne an weitere Bedingungen gebunden zu sein.
Die Position der Bundesregierung können wir nur unterstützen und wir wollen ihr mit unserem Antrag den notwendigen politischen Nachdruck gegenüber der EU verleihen.