Protocol of the Session on November 9, 2005

Übrigens sind die Ausgaben für die Landesliegenschaften, zum Beispiel Heizung im Hörsaal und Dachsanierung, nach den Personalkosten der größte Ausgabenposten der Landesverwaltung. Im neuen Landesbetrieb wird es ein Mieter-VermieterVerhältnis geben. Vermieter wird der Landesbetrieb sein, Mieter zum Beispiel eine Behörde, ein Ministerium, ein Gericht

oder die Mensa einer Hochschule. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Sparpotenziale so viel deutlicher werden. Das kann zu einer Kosteneinsparung führen.

Ich will unbedingt darauf hinweisen, dass der neue Landesbetrieb im Grunde genommen ein Pilotprojekt der Kosten- und Leistungsrechnung ist. Inzwischen wird jeder zehnte Euro des Landeshaushalts, also rund 1 Milliarde Euro, von der Kostenund Leistungsrechnung erfasst. Eine kaufmännische Buchführung wird durchgeführt.

Es werden also reale Kosten beziffert. Schwachstellen werden besser und effizienter erkannt. Die Geschäftsleitung wird mit mehr Eigenverantwortung ausgestattet und diese auch tragen müssen. Ziele sind größere Sparsamkeit und höhere Effizienz. Die Betreuung von Bauvorhaben und das Management von Liegenschaften werden auf diese Weise zusammengebunden und in eine neue, sehr moderne Form der Unternehmensführung einbezogen.

Diesen Weg hat das Parlament übrigens schon vor langer Zeit mit dem Haushaltsstrukturgesetz unterstützt. Ich danke an dieser Stelle all denjenigen, die die Umsetzung dieses wichtigen Schrittes auf dem Weg zu mehr Sparsamkeit und Effizienz sowie zu einer zunehmend modernen Verwaltungsstruktur und -organisation unterstützt haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die DVU-Fraktion spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon wieder ein neuer Landesbetrieb in Brandenburg - diesmal die Liegenschafts- und Bauverwaltung, die vor einer grundlegenden Umstrukturierung steht. Sie soll nach dem Willen der Landesregierung - Herr Speer hat es in seinem Anfangsstatement mitgeteilt zum 1. Januar 2006 in einen Landesbetrieb mit kaufmännischer Dienstleisterfunktion umgewandelt werden. Dieser Landesbetrieb soll die bisherige Struktur der Liegenschafts- und Bauverwaltung im Finanzministerium und die vier Liegenschafts- und Bauämter ablösen. Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, so die offizielle Bezeichnung, soll dabei als wirtschaftlicher Eigentümer fungieren und nach dem MieterVermieter-Modell Gebäude zu orts- oder marktüblichen Preisen anbieten und alle Baumaßnahmen des Landes übernehmen.

Das Finanzministerium erklärt dazu, dass das Organisationsmodell des Landesbetriebes aufgrund moderner Unternehmensstrukturen eine effiziente und kostensparende Aufgabenerledigung von der Planung bis zur Errichtung und Erhaltung der Gebäude und Immobilien ermöglichen und der Landesbetrieb seine Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten anbieten werden. Dies erleichtere die Anpassung der Immobilienkapazitäten an den tatsächlichen Bedarf und ermögliche Kostensenkungen aufgrund der Orientierung am Wettbewerb durch zinsneutrale Einkäufe und den effizienten Einsatz der Personals.

Herr Speer, das klingt zunächst einmal überhaupt nicht schlecht. Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung

sowie der kaufmännischen Buchführung in der Landesverwaltung wird bekanntlich auch von unserer DVU-Fraktion befürwortet. Doch zunächst einmal wird der Landesbetrieb zusätzliche Kosten produzieren: einmal durch die Anmietung einer Zentrale in Potsdam sowie die damit verbundenen Umbau- und Beschaffungskosten; zum anderen fallen Fortbildungskosten an, deren betriebswirtschaftlicher Teil bereits jetzt mit 250 000 Euro in den nächsten beiden Jahren beziffert wird. Schließlich wollen die beiden hoch dotierten Geschäftsführer für den kaufmännischen und für den technischen Bereich mit den Besoldungsgruppen B 4 und B 2 auch bezahlt werden, und dies ja nicht gerade knapp.

Darüber hinaus findet keine Personalreduzierung statt, sondern es handelt sich auch hier wie bei der Gründung aller Landesbetriebe, Herr Minister, wieder einmal um den neuerlichen Versuch, die Personalstatistik des Landes durch Ausgliederung von Personal in privatrechtliche Einheiten zu schönen. Auch bei der Effektivität des Landesbetriebes stellt sich zumindest diese Frage; denn wenn dieser als zukünftiger Eigentümer der Landesliegenschaften diese zu marktüblichen Preisen an die Landesbehörden vermietet, gehen zumindest wir als DVUFraktion mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass dadurch auf das Land eine Kostenerhöhung statt der versprochenen Kostenreduzierung zukommt. Nach der Gründung des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik war es bekanntlich ebenso. Doch Hauptsache, die Statistik stimmt. Herr Minister Speer - stimmts?

Ich frage mich allen Ernstes, wann in Brandenburg auch noch die Finanzämter privatisiert und in Landesbetriebe umgewandelt werden. Doch vielleicht wäre das ja einmal eine gute Idee.

Die DVU-Fraktion wird der Ausschussüberweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zustimmen, um sich in der Ausschussberatung sehr kritisch damit auseinander zu setzen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schrey zu uns.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Gesetzentwurf in der 1. Lesung im Landtag zu debattieren bringt nicht nur den Vorteil, dass die Öffentlichkeit von Anfang an daran teilhaben kann, sondern auch den Nachteil, dass sich der zuständige Fachausschuss damit an sich oder im Rahmen einer Anhörung noch nicht beschäftigen konnte. Es ist es schwierig, ohne fundiertes Hintergrundwissen über einen Gesetzentwurf zu sprechen. So viel zum Allgemeinen.

In diesem Fall muss man feststellen, dass nicht nur der Bundeshaushalt in einem desolaten Zustand ist, sondern auch die Haushalte der Länder nicht gerade aus dem Vollen schöpfen können. Auch der Haushalt unseres Landes bedarf einer dringenden Konsolidierung. Aus diesem Grunde wurde 2003 von der großen Koalition ein Haushaltssicherungskonzept verabschiedet.

Dieses besagt unter anderem, dass die Liegenschafts- und Bauverwaltung im Land Brandenburg neu zu organisieren ist. Aus diesem Grunde liegt den Abgeordneten nun der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung zur 1. Lesung vor.

Diese komplexe Verwaltung übernimmt die Planung, Baudurchführung, Bewirtschaftung und Verwertung von Landesliegenschaften und baulichen Anlagen, ein Aufgabengebiet, das höchst unterschiedlich und kaum zu überblicken ist. Deshalb soll und muss die Liegenschafts- und Bauverwaltung transparenter und offener organisiert werden. Dazu zählt neben den inhaltlichen und strukturellen Bereichen auch der des Personals. Ziel muss es sein, die Führungsebene langfristig effektiver zu gestalten.

Mit der Neuorganisation soll oder - besser gesagt - muss die Verwaltung in Zukunft nach dem Kosten- und Leistungsprinzip arbeiten. Das heißt, die Mitarbeiter müssen wirtschaftlich und leistungsorientiert handeln. Damit wird zweifellos auch die Effizienz der Behörde gefördert. Ich hege die Hoffnung, dass alle Mitarbeiter der jetzigen Liegenschafts- und Bauämter in Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam das Prinzip des kundenorientierten und wirtschaftlichen Arbeitens verinnerlichen.

Meine Fraktion wird diese Umwandlung unterstützen und der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Fachausschüsse zustimmen.

Ich persönlich werde mich dafür einsetzen, dass der Landtag das Gesetz nach zwei oder drei Jahren überprüfen lässt, damit wir die positiven und negativen Auswirkungen kontrollieren und gegebenenfalls nachsteuern können.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung wird sich eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigen und gegebenenfalls noch Änderungen vorschlagen. Denn, meine Damen und Herren, nur so können wir gewährleisten, dass die Neuordnung der Liegenschafts- und Bauverwaltung erfolgreich, das heißt zum Wohle der Menschen im Land und zum Wohl des Landeshaushalts, umgesetzt werden kann. Im Endeffekt soll damit auch ein Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes der Koalition umgesetzt werden. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Wie der Abgeordnete Schrey schon angekündigt hat, geht es um die Überweisung in die Fachausschüsse. Der Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung ist in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt, hat aber ein Selbstbefassungsrecht.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/2059 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Das zweite Überweisungsbegehr kommt von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Sie schlägt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft vor. Die beiden hätten wir dann schon abgedeckt. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein zustimmendes Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung an die beiden Ausschüsse einstimmig zugestimmt worden.

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 10 und ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 27. September 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2060

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/2060 an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Danke sehr.

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 11 und kommen zu Tagesordnungspunkt 12:

Brandenburgisches Architektengesetz (BbgArchG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2069

1. Lesung

Der Vertreter der Landesregierung eröffnet die Debatte. Bitte, Herr Bauminister Szymanski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Brandenburgisches Architektengesetz soll das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1997 ablösen. Regelungsgegenstand des Brandenburgischen Architektengesetzes sind zum einen der Schutz der Berufsbezeichnung der Architektinnen und Architekten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sowie zum anderen die Vorschriften über die Brandenburgische Architektenkammer.

Die Neufassung ergibt sich aus den Umsetzungserfordernissen aufgrund europäischer Richtlinien zur Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen, aus Umsetzungserfordernissen hinsichtlich der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen entsprechend den Beschlüssen der europäischen Bildungsminister und der Kultusministerkonferenz sowie aus der Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen in Umsetzung des von der Bauministerkonferenz beschlossenen Musterarchitektengesetzes.

Das betrifft erstens zum Beispiel ganz konkret die Einführung bundeseinheitlicher Berufsbezeichnungen wie Stadtplanerin

und Stadtplaner oder Landschaftsarchitektin und Landschaftsarchitekt mit den entsprechenden Studiengängen und der Studiendauer. Dadurch wird in der Brandenburgischen Architektenkammer wie auch in den Kammern anderer Länder bei einheitlicher Berufsbezeichnung Prüfungsaufwand vermieden.

Zweitens betrifft es die Aufnahme einer klarstellenden Regelung zur zweijährigen Berufspraxis vor Eintragung in die Architektenkammer. Das schafft Transparenz für die Antragsteller und legt im Sinne des Verbraucherschutzes Themen der praktischen Tätigkeit und Fortbildungsmaßnahmen auf den wichtigsten Gebieten des Planens und Bauens fest.

Drittens wird die Möglichkeit für den Zusammenschluss zu allen Gesellschaftsformen geregelt und damit mehr Marktzugang und Marktchancen eröffnet.

Viertens, damit in Zusammenhang stehend, betrifft es die Erlaubnis für jede Form der Werbung, sofern sie auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht irreführend, vergleichend oder unlauter ist.

Die Brandenburgische Architektenkammer übernimmt im Auftrag des Staates die hoheitlichen Aufgaben der Titelschutzführung in den genannten Fachrichtungen sowie die Führung weiterer Verzeichnisse und die Erteilung von Bescheinigungen. So wird zukünftig die untere Bauaufsichtsbehörde von der Prüfung der Bauvorlageberechtigten entlastet, weil diese Prüfung bereits durch die Architektenkammer erfolgt ist und entsprechend bescheinigt wird. Das bedeutet Sicherheit und Vereinfachung für die Bauaufsichtsbehörden bzw. für die Bauherren und es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Das ist bedingt durch die Selbstverwaltung der Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wir wollen also zur Deregulierung und Entlastung der staatlichen Behörden beitragen, in diesem Fall der unteren Bauaufsichtsbehörden, aber auch der Architektenkammer selbst, deren Prüfungsaufwand sich verringert, wenn in den Ländern bundeseinheitliche Regelungen bestehen. Eine weitere Deregulierung erfolgt in Bezug auf die Regelungen aus der im Jahr 2000 erlassenen Architektenkammer-Aufgabenzuweisungsverordnung, die in diesen Gesetzentwurf übernommen wurden, womit eine weitere Verordnung in unserem Hause aufgehoben werden kann.

Die Brandenburgische Architektenkammer und ihre 1 200 Mitglieder verstehen sich zum einen als Dienstleister und Sachwalter des privaten und öffentlichen Bauherrn; sie sichern einen hohen Standard in der Planung und Baukultur für nachhaltiges, kostenbewusstes Bauen. Zum anderen sind sie Partner der Politik und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung von Lebensräumen in den Städten und Gemeinden unseres Landes und darüber hinaus.

Ich bitte um Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank.