Protocol of the Session on November 9, 2005

Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, hierüber keine Debatte zu führen, sodass ich gleich zur Abstimmung kommen kann. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/2067. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zum Staatsvertrag vom 26. Juni/15. Juli 2005 über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1778

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/2050

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/2050 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 2. Juni 2005 über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Anpassung von Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1520

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/2061

Auch hierüber soll es keine Debatte geben; deshalb kommen wir wiederum gleich zur Abstimmung. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/2061 ab. Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.

Laut Zeitplan gibt es eine Mittagspause. Ich bitte Sie, um 13.30 Uhr wieder im Plenarsaal zu sein. Guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung: 12.39 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.33 Uhr)

Meine Damen und Herren, trotz des Zeitverzugs haben wir Ihnen eine Stunde Mittagspause gegönnt. Das verpflichtet Sie geradezu, pünktlich zu sein.

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse des Gymnasiums Michendorf. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Für euch wird das, worüber hier debattiert wird, neu sein. Für die Abgeordneten ist es - wenn sie in den Ausschüssen fleißig mitgearbeitet haben - Wiederholungsstoff.

Ich weise gern noch einmal darauf hin, dass unsere heutige Sitzung mit der Erntekrone des Landfrauenverbandes geschmückt wird.

(Allgemeiner Beifall)

Wir hatten vor kurzem eine sehr schöne Veranstaltung mit den drei Erstplatzierten. Die Erntekronen gehen immer an den Ministerpräsidenten, den Landtagspräsidenten und den Landwirtschaftsminister. Ich habe den Eindruck, dieses Jahr sind sie besonders gut gelungen. Ich hoffe, niemand hat eine Stauballergie.

(Frau Wehlan [Die Linkspartei.PDS]: Das muss am Präsi- denten liegen!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zur Anpassung des Schlichtungsrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1901

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 4/2081 (2. Neudruck)

Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/2149 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Herr Abgeordneter Sarrach, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Landtag vor fünf Jahren nach einer entsprechenden Änderung des § 15 a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung - EGZPO - für bestimmte ausgewählte Streitfälle die außergerichtliche obligatorische Streitschlichtung durch die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in das Landesrecht aufnahm, sprachen wir von einem Gesetz zur Fortentwicklung des Schlichtungsrechts. Ziel des Gesetzes war eine einvernehmliche Streitbeilegung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro, bei bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Ehrverletzungen, um so die Erhebung einer zivilgerichtlichen Klage zu vermeiden.

Hätten sich die mit diesem Gesetz verbundenen Zielvorstellungen nach dieser fünfjährigen Erprobungsphase erfüllt, wäre die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begehrte weitere Verlängerung der Geltung dieses Gesetzes eine reine Formsache gewesen. Doch das ist nicht der Fall. Bereits in diesen vergangenen fünf Evaluierungsjahren fiel - wenn ich an die beiden letzten Haushaltsdebatten der Vorjahre erinnern darf - unangenehm auf, dass zum Beispiel für den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie die Fortbildung der Schiedspersonen nicht einmal mehr die ohnehin nur symbolischen 5 000 Euro Zuschuss durch Regierung und Koalition ermöglicht wurden.

Der Eindruck, dass die Schiedspersonen trotz dieser zusätzlich übertragenen Aufgabe der außergerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung in der Vergangenheit vom Justizministerium nicht ausreichend begleitet wurden, bestätigte sich nun in der Anhörung des Rechtsausschusses am 1. November.

Der Wunsch, die Streitkultur möge sich verbessern, indem die Arbeit und Bedeutung der Schiedspersonen erhöht wird, bedarf weiterer unterstützender Maßnahmen und vor allem einer echten inhaltlichen Fortentwicklung des Schlichtungsrechts. Es ist schließlich nicht neu, dass Schiedspersonen zu Recht beklagen, dass ihnen das Schiedsstellengesetz nicht die Möglichkeit gibt, auf eine verstärkte persönliche Anwesenheitspflicht der am Streit beteiligten Parteien hinzuwirken. Seit Einführung der obligatorischen Streitschlichtung besteht zum Beispiel nicht mehr die Möglichkeit, gegen die nicht erschienene Partei ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Dankbar bin ich in diesem Zusammenhang dem Anzuhörenden Herrn Hein - Schiedsmann der Stadt Fürstenwalde -, der mit seiner Praxiserfahrung vor dem Rechtsausschuss in klaren Worten die Aufgabe für uns als Gesetzgeber umschrieb: Wenn wir ein Gesetz mit schöner Überschrift haben wollen, dann haben wir es. Wollen wir eine Entlastung der Justiz, dann ist eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schiedspersonen nötig, weil das Schiedsstellengesetz ein ineffektiver zahnloser Tiger sei.

Interessanterweise kam das Justizministerium in einer Berichterstattung im Mai vor dem Rechtsausschuss auch zu diesem Schluss und wollte sowohl die personelle und finanzielle

Unterstützung der Fortbildung der Schiedspersonen als auch Änderungen des Schiedsstellengesetzes erwägen, wobei ein freilich zurückgezogener Diskussionsentwurf für ein Änderungsgesetz bereits seit Mai 2004 existiert. Im heute zu behandelnden Gesetzentwurf zur Verlängerung des obligatorischen Schlichtungsrechts bleibt es aber nur bei weiteren wagen Ankündigungen, die nicht untersetzt werden.

Die Schiedspersonen und die nicht wirklich durch dieses Gesetz entlasteten Amtsgerichte können mit schönen Worten wie „insgesamt sollte deshalb die obligatorische Streitschlichtung nicht aufgegeben, sondern verbessert werden“ nichts anfangen. Man kann laut Vorschlag des Justizministeriums auf den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zur obligatorischen Streitschlichtung warten. Man kann auch abwarten, was der Bundesgesetzgeber mit § 15 a EGZPO noch vorhat. Jedoch kann man hinsichtlich des Brandenburgischen Schiedsstellengesetzes und der Instrumente der Schiedsfrauen und -männer nicht länger warten, wenn man deren Arbeit nicht weiter erschweren will.

Deshalb kam - diese Auffassung bestand einstimmig im Rechtsausschuss - eine weitere folgenlose Verlängerung des Gesetzes um weitere drei Jahre nicht in Betracht. Das Gesetz kann höchstens für ein weiteres Jahr Bestand haben. Alles andere würde das derzeitige Bemühen des Sonderausschusses Normen und Standards konterkarieren, der in der Regel einjährige Evaluierungen und Befristungen von Gesetzen diskutiert. Das Schlichtungsrecht wäre andernfalls in einer achtjährigen Erprobungsphase, obwohl der oben genannte Befund zu Nutzen und Wirkung des Gesetzes in der Anhörung des Rechtsausschusses niederschmetternd war.

Doch bei der Frage der Dauer der Verlängerung des Gesetzes darf nicht stehen geblieben werden. Deshalb hat die Linkspartei.PDS in dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag zusätzlich vorgeschlagen, die Landesregierung zu beauftragen, hinsichtlich Weiterbildung und Nachwuchsgewinnung von Schiedspersonen aktiv zu werden. Außerdem sollen notwendige Änderungen am Schiedsstellengesetz nicht mehr auf die lange Bank geschoben, sondern im nächsten Jahr im Landtag behandelt werden. Dabei lasse ich offen, auf welchem Weg wir zu einer verstärkten persönlichen Anwesenheitspflicht der Parteien gelangen können.

Allerdings hat mich auch Herr Amtsgerichtsdirektor Pauckstadt von der Gruppe der Richter und Staatsanwälte in ver.di davon überzeugt, dass Zwangsmittel einer freiwilligen Akzeptanz der außergerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedspersonen, die kein Gericht und auch kein „Gericht light“ sind, abträglich sind. Sollte es also weitere Möglichkeiten der Förderung der freiwilligen Inanspruchnahme der Schlichtung geben, sollte man sie prüfen, auch wenn es in der Natur der Sache liegt, dass ohne gewissen Druck und Obligatorik die Bürger nicht zur Schiedsstelle gehen, wenn ansonsten auch das Gericht aufgesucht werden kann. Auch da pflichte ich Herrn Väth vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bei. Diese Arbeitsrichtung des Entschließungsantrags meiner Fraktion kann nach der großen Übereinstimmung der drei demokratischen Fraktionen im Rechtsausschuss in der Sache hoffentlich nun auch von den Koalitionsfraktionen hier heute unterstützt werden. Hierfür werbe ich und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die Fraktion der SPD setzt der Abgeordnete Holzschuher die Debatte fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen heute ein Gesetz fortschreiben, das sich nicht bewährt hat. Das wirkt zunächst einmal wie ein Symptom für die allgemeine Krise, in der sich der Standort Deutschland befindet.