So kommen deutschlandweit mittlerweile auf eine offene Stelle 20 Arbeitsuchende. Im Raum Berlin-Brandenburg sind es sogar über 30.
Die bisher im Gesetz enthaltenen Regelungen über Eingliederungsbeihilfen und finanzielle Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit täuschen daher nicht darüber hinweg, dass es gerade in den neuen Bundesländern und speziell hier im Land Brandenburg in Ermangelung einer ausreichenden Zahl von offenen Stellen keine oder nur minimale Beschäftigungsimpulse geben wird, sodass der überwiegende Teil der Bezieher des so genannten Arbeitslosengeldes II auf unabsehbare Zeit zu einem Leben in Armut verurteilt sein wird.
Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, ein Gesetz über verbesserte Eingliederungsleistungen und finanzielle Hilfen zum beruflichen Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen und speziell von Sozialhilfeempfängern bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitslosenhilferegelung zu erlassen.
Darüber hinaus versprechen wir Ihnen, dass wir in den kommenden Plenarsitzungen eine Fülle von Anträgen zu einer wirklichen Reform der Sozialversicherungssysteme ohne gleichzeitigen sozialen Kahlschlag vorlegen werden.
Wenn Sie es also mit sozialer Gerechtigkeit ernst meinen, meine Damen und Herren aller hier anwesenden Fraktionen, dann stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu. - Zunächst einmal bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir hier erleben, ist die Fortsetzung eines unlauteren Wahlkampfes mit parlamentarischen Mitteln zum Thema „Hartz IV“.
Billige Parolen werden jetzt in Watte gepackt, in eine parlamentarische Formel gegossen, die heute heißt: „Bundesratsinitiative zur Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.“ „Sauerei Hartz IV - Wehrt euch!“, hieß es auf den DVU-Plakaten. „Wehren Sie sich!“, so lautet unsere völlig unverpackte Antwort aus dem Parlament, gerichtet an die arbeitslosen Menschen im Land. Wehren Sie sich gegen die Vereinnahmung von rechten Rattenfängern, die mit Sorgen und Nöten in schwierigen Zeiten ihr braunes Süppchen kochen!
Wenn wir uns tatsächlich auch nur einen Moment mit dem Mäntelchen der geforderten Bundesratsinitiative zur Aufhebung von Hartz IV auseinander setzten, gäben wir uns damit allein schon auf Bundesebene der Lächerlichkeit preis. Ein solches Begehren ist nicht nur fernab jeder Realität in Anerkennung der politischen Mehrheiten in der Bundesrepublik, nein, es wirft auch ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis der Antragsteller.
Nicht zufällig wurde das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 24. Dezember 2003 beschlossen, Weihnachten also, nach zähem Ringen um Inhalte zwischen den im Bundesrat vertretenen, weil demokratisch gewählten Kräften. Dass die DVU hieran nicht beteiligt war und damit rechtsextremes Gedankengut in diesen Entscheidungsprozess auf Bundesebene nicht einfließen konnte, liegt ausschließlich am Wählerwillen. Das ist gut so und soll auch so bleiben.
Gestern haben wir wirklich problematische Zahlen zur Kenntnis nehmen müssen, nach denen immer mehr Familien mit Kindern von Sozialhilfe abhängig sind und davon leben müssen. Das sind derzeit 14 629 Familien, drei Viertel mehr als
1994. Etwa 9 % aller Familien mit Kindern müssen aktuell monatlich mit weniger als 900 Euro auskommen, 11 % mehr als 1997. All diese Entwicklungen haben sich vor Hartz IV in den jetzt noch bestehenden Systemen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ereignet. Das ist doch der eigentliche Skandal. Diese Familien werden durch Hartz IV keineswegs schlechter gestellt, ganz im Gegenteil. Die Tatsachen sind also differenziert zu betrachten und nicht über einen Kamm zu scheren.
Hartz IV ist sozial gerecht, weil die Regelungen bei den tatsächlich Bedürftigen, den sozial Schwachen in unserer Gesellschaft, greifen. Hartz IV ist aber auch deshalb sozial gerecht, weil die Bedürftigkeit nicht mehr aus einem lange Jahre zurückliegenden früheren Einkommen resultiert, sondern aus den Kosten für eine steuerfinanzierte Grundsicherung unter Berücksichtigung familiärer Verhältnisse und tatsächlicher Vermögensverhältnisse.
Diejenigen aber, die schon lange nach bisherigen Sozialhilfesätzen leben, werden in Zukunft keineswegs schlechter gestellt. Wenn man berücksichtigt, dass das Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln finanziert wird, dann ist eine solche nunmehr für alle einheitliche Regelung durchaus sozial gerecht. Im Übrigen: Immer, wenn es sich um Auszahlung von Steuergeldern handelt, ist es legitim, dass Einkommens- und Vermögensverhältnisse selbstverständlich geprüft werden.
Ich habe im Übrigen in den letzten Jahren noch nie ein Plakat gesehen, auf dem stand, Sozialhilfe sei Armut per Gesetz. Jetzt, nachdem gleiche Maßstäbe für alle gelten sollen, die steuerfinanzierte Sozialleistungen in Anspruch nehmen, heißt es aber in der Begründung des DVU-Antrags, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau führe zu einer „gesetzlich verordneten Verarmung von Hunderttausenden von Langzeitarbeitslosen in Deutschland“.
Hier bricht Ihr Kartenhaus zusammen. Das macht deutlich: Der DVU-Antrag enthält - wie üblich - nur vordergründige scheinheilige Parolen, die von anderen abgeschrieben wurden, denen im Kern aber die Substanz sowie das Verständnis in der Sache fehlen. So sehe ich als Sprecherin der Koalitionsfraktionen auch keine weitere Veranlassung, über das Gesagte inhaltlich hinaus gehend zu Überschriften und Polemik Stellung zu nehmen.
Abschließend jedoch, meine Damen und Herren, lassen Sie mich den Antragstellern in aller Deutlichkeit sagen: Die rotgrüne Bundesregierung und die Koalition auf Landesebene werden an dem eingeschlagenen Kurs festhalten, werden die Arbeitsmarktreform unvermindert im Sinne der Betroffenen umsetzen; denn der Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist der wirksamste Kampf gegen rechtsextreme Gesinnung. Diesen Kampf werden wir niemals aufgeben. Wehret den Anfängen!
wird den vorliegenden DVU-Antrag ablehnen. Dieser Antrag ist unglaubwürdig wie seine Autoren. Sie von der DVU geben hier und heute vor, sich für sozial benachteiligte Menschen einzusetzen, aber Ihre wirkliche Mission ist menschenverachtend. An anderer Stelle nämlich wollen Sie ebenfalls benachteiligten Menschen ausländischer Herkunft sämtliche Grundrechte und sozialen Rechte in diesem Land absprechen, obwohl diese Menschen in ihren Herkunftsländern oft Gewalt oder Not erfuhren und hier auf Asyl, auf Achtung ihrer Würde hoffen oder hier sind, weil sie für ihre Kinder anderswo keine Zukunft fanden.
Gerade in den Zeiten des Wahlkampfes war deutlich: Die DVU-Vertreter suchen Sündenböcke, sie fördern rassistische Stimmung, Sozialneid und Gewalt, sie heizen gesellschaftliche Konflikte noch an, ihre Standortdebatten sind nationalistisch, ihre so genannte Sozialpolitik rassistisch, auch wenn es im vorliegenden Text nicht offenbar ist.
Sie wollen Ausgrenzung, Ausweisung, Verletzung von Menschenrechten. Wir sagen: Das sind keine akzeptablen Lösungen in einem demokratisch verfassten Land. Die demokratische Mehrheit in diesem Parlament werden Sie nicht täuschen können. Das hat auch meine Vorrednerin bereits gesagt und in dieser Frage schließe ich mich ihr an.
in der Sie Ihre angeblichen Bemühungen um die berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der so genannten Spätaussiedler, besonders der Kinder und Jugendlichen, ausgerechnet mit deren „Deutschstämmigkeit“ und der „Zugehörigkeit zum deutschen Kulturkreis“ begründeten, dann aber in Ihrer nächsten Anfrage Kinder und Jugendliche anderer ausländischer Herkunft als „Gefahr für Überfremdung“ und als „Kostenfaktor“ sahen. Als ob verantwortliche Politik nicht für jedes Kind Perspektiven im Blick haben sollte, als ob nicht überall auf der Welt Menschen Arbeit brauchten, von der sie am Ende auch leben können!
Ihnen geht es weder um die Ursachen der Massenarbeitslosigkeit noch um soziale Gerechtigkeit. Der wirkliche Zweck Ihrer hysterischen Reden hier ist es, möglichst viele Steuergelder in die Taschen Ihres Chefs und Finanziers Frey in München umzuleiten. Der ist übrigens noch nie mit irgendwelchen Arbeitsbeschaffungsprogrammen oder sozialen Initiativen irgendwo aufgefallen.
Im Hinblick auf die Ablehnung von DVU-Anträgen, Frau Fechner, wird es den von Ihnen vorhin in der Debatte um das Schulgesetz frei erfundenen Sinneswandel bei der PDS niemals geben. Wir werden morgen in diesem Parlament unsere Vorschlä
ge gegen Hartz IV setzen; denn Alternativen zum Sozialabbau gibt es, aber nicht bei der DVU. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin zwar nicht dafür zuständig, die Bildungsdefizite der einzelnen Abgeordneten zu kompensieren, aber im Fall von Frau Dr. Schröder mache ich einmal eine Ausnahme.
Wir sind zur letzten Bundestagswahl nicht in den Bundestag gewählt worden, weil wir gar nicht angetreten sind. Aber ich verspreche Ihnen, im Jahr 2006 werden wir antreten.
Zur Abgeordneten Frau Kaiser-Nicht: Sie sagten, dass Sie unseren Ausführungen, unseren Redebeiträgen diese Menschenverachtung, den Rassismus usw. gar nicht entnehmen könnten, aber Sie wüssten ganz genau, wie menschenverachtend wir seien. Nun frage ich mich allen Ernstes: Woher wollen Sie das denn wissen?
Aber ich meine, ich werde einigen Abgeordneten noch einmal verdeutlichen müssen, warum es wichtig ist, dass dieses HartzIV-Gesetz weg muss. Gerade Sie, Frau Dr. Schröder, müssten als promovierte Arbeitsmarktexpertin wissen, welche negativen Auswirkungen es gerade für die Langzeitarbeitslosen haben wird. Auch in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis gibt es Menschen, die davon betroffen sind. Es ist kein Populismus, wenn wir hier fordern, dass die Hartz-IV-Gesetzgebung weg gehört, und zwar so schnell wie möglich.