Die wissenschaftlichen Beschäftigten bleiben trotzdem noch außen vor. So kommt es beispielsweise zu folgender paradoxen Situation: An einem Kopierer in einer Hochschule kopiert ein Student das Literaturverzeichnis für die Bibliothek, eine Studentin kopiert den Reader für den Professor. Der Erstere wird dabei nach BAT bezahlt, die Letztere leider nicht. Dazu, hier Gerechtigkeit herzustellen und gleichwertige Arbeit auch gleichwertig zu entlohnen, dient unser zweiter Punkt.
Das Land soll für alle studentischen Beschäftigten, die nicht unter den BAT fallen, einen Tarifvertrag aushandeln. Dieser würde eine Rechtslücke schließen, die Situation von Studierenden in Arbeit verbessern und er würde unsere offensichtlich gemeinsamen Forderungen aus den Wahlprüfsteinen der BrandStuVe aufgreifen.
Es gibt seitens der Studierendenschaft und der Gewerkschaften natürlich Vorstellungen über Mindestforderungen in einem solchen Tarifvertrag, zum Beispiel eine Vergütung von 10 Euro pro Stunde, eine Mindestlaufzeit dieser Verträge von mindestens zwei Jahren, eine Mindestarbeitszeit von 40 Stunden pro Monat oder bestimmte Kündigungsfristen. Hier ist unser Antrag bewusst offen formuliert, um ihn nicht zu gefährden und den Verhandlungsspielraum für die Verhandlungspartner offen zu lassen.
Die Verbesserung der Situation von studentischen Beschäftigten ist ein Anliegen, dem anscheinend alle Parteien - zumindest laut Äußerung vor der Landtagswahl - zustimmen können. Unser Antrag ist ein Schritt in Richtung sozialer und rechtlicher Absicherung von studentischen Beschäftigten. Durch diesen Antrag wäre es möglich, seinen Lebensunterhalt durch eine Anstellung an einer Hochschule zu verdienen. Wir sind, was die Formulierung angeht, in diesem Punkt nicht ganz so dogmatisch.
Lassen Sie uns gemeinsam etwas im Sinne der studentischen Beschäftigten tun! Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege von der PDS, das Anliegen, denke ich, teilen wir alle. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte ist etwas, wogegen sich schwerlich etwas sagen lässt. Das will ich auch nicht tun. Als Sozialdemokratin sind mir Tarifverträge äußerst sympathisch; das darf ich Ihnen versichern. So weit zum unproblematischen Teil des Antrages.
Nun kommen wir zum eher problematischen Teil. Sie haben festgestellt, dass die Landesregierung die Änderung des § 3 n) des BAT in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2001 zwar umgesetzt hat, jedoch nicht für studentische Hilfskräfte tut, weil diese nicht in den Bereich der geringfügig Beschäftigten fallen. Das hat unter anderem damit zu tun, dass studentische Hilfskräfte nicht nur dazu da sind, irgendwelche Papiere zu kopieren, sondern ihre Beschäftigung Teil der Ausbildung ist, die dadurch nicht vernachlässigt werden darf.
Man kann es natürlich trotzdem für sinnvoll halten, in diesem Bereich zu einem Tarifvertrag zu kommen. Dazu muss man allerdings auch ehrlich fragen: Wie kommen wir in diesem Bereich zu einem Tarifvertrag? Das können wir nicht allein bewirken. Wir sind in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder. Das heißt, selbst wenn wir als Brandenburger dies ganz gut fänden - Sie haben ja festgestellt, dass sich die Regierungskoalition dem Anliegen nicht prinzipiell verschließt -, bedürfte es der Zustimmung der anderen Mitglieder der Tarifgemeinschaft, um entsprechende Verhandlungen aufnehmen zu können.
Es ist aus meiner Sicht nicht wahrscheinlich, dass von uns angestoßene Tarifverhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen würden. Ich denke, die Situation an den Universitäten und auch die Finanzsituation ist Ihnen bekannt. In Zeiten, in denen wir über mehr Autonomie und mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen und über die Übertragung von Dienstherreneigenschaften reden, ist es fraglich, ob es sinnvoll oder notwendig ist, ausgerechnet einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte zu fordern.
Ich begrüße Ihr Engagement, die Situation von Studierenden und von studentischen Hilfskräften zu verbessern. Ihren Antrag halten wir allerdings nicht für den richtigen Weg und lehnen ihn daher ab. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung ist eine grundlegende Säule für die Entwicklung der Gesellschaft. Leider ist es eine Tatsache, dass in den vergange
nen Jahren der Anteil von Studierenden aus einkommensschwachen Familien von 23 auf 13 % gefallen ist. Nach neuesten Statistiken liegt der Anteil sogar nur noch bei 10 %, und das, obwohl auch von den Politikern der etablierten Parteien die Forderung nach mehr und besser ausgebildeten Fachkräften erhoben wird, um im internationalen Vergleich leistungsfähiger zu werden. Die DVU-Fraktion erklärte bereits mehrfach, dass junge Menschen nicht aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage ausgegrenzt werden dürfen, wenn sie befähigt und willens sind zu studieren.
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag - BAT - wurde, wie von meinen Vorrednern bereits angesprochen, mittlerweile neu gefasst und der § 3 n), der studentische Beschäftigte ausgeschlossen hat, existiert nicht mehr. Deshalb sollte mittelfristig durch die Tarifpartner ausgelotet werden, was in der gegenwärtigen Haushaltssituation machbar ist, welche Beschäftigten zukünftig zusätzlich in den BAT übernommen werden können.
Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Parlaments, in die Tarifautonomie der Hochschulen einzugreifen. Den Tarifparteien jedenfalls sind die aufgeworfenen Fragen bekannt. Sie von der Linkspartei.PDS, wie Sie sich jetzt nennen, spielen sich hier als Moralapostel auf. Nun ja, schließlich stehen Wahlen vor der Tür. Dass Sie aber Ihre Vorschläge mit Sicherheit nicht ernst nehmen, beweist doch die Tatsache, dass Sie seinerzeit den Antrag der DVU-Fraktion betreffs Nichterhebung von Studiengebühren einfach abgelehnt haben. Aber das ist nun einmal der Charakter Ihrer Fraktion. Zu bestimmten Zeiten oder Anlässen macht sich die Sozialmoral populistisch gut. - Danke.
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Dr. Niekisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist einer von denjenigen, die gut gemeint sind. Aber Sie bedenken nicht die Folgen und Nebenwirkungen, zeigen nicht auf, wie die Finanzen akquiriert werden sollen, und vor allem bedenken Sie nicht das Umfeld, die Wirkung und insbesondere den Sinn von Verträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte oder für studentische Hilfskräfte an den Universitäten. Es wird teilweise fast der Eindruck vermittelt, als bewegten sich Studentinnen und Studenten an den Universitäten, die sich für einen Lehrstuhl engagieren, für einen Professor oder eine Professorin arbeiten und dort etwas lernen, in einem rechtlosen Raum. Ich habe eben noch einmal einen Musterarbeitsvertrag ausdrucken lassen. Er hat immerhin einen Umfang von vier Seiten. Dort ist alles ganz genau geregelt: die Vertragsdauer, die Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Vergütung, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses usw. usf. werden beschrieben; es gibt also Sicherheiten.
Wenn man an einer Universität nebenbei eine Tätigkeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft aufnimmt, ist das keine Anstellung, mit der man seinen Lebensunterhalt verdienen soll. Diese Tätigkeit hat also keine soziale, sondern eine pädagogische, eine studentische Funktion, nämlich die, wissenschaftliche Kenntnisse zu vertiefen. Es ist eine Auszeichnung, an einem Lehrstuhl oder für einen Hochschullehrer zu
arbeiten. Ich bin selbst glücklicherweise einmal in einer solchen Situation gewesen. Ich habe dort unter anderem gelernt, mittelalterliche wissenschaftliche Quellen auszuwerten und zu bewerten oder auch sozialhistorische Forschungen anzustellen und zu ermitteln, was sich von gesellschaftlichen Erziehungsmodellen wirklich geschichtsträchtig auswirkt. So etwas hat durchaus geholfen und die Möglichkeit eröffnet, später wissenschaftlich besser Fuß zu fassen. Man hat also zusätzlich eine Chance bekommen. Das muss nicht unbedingt tariflich und vertraglich überreguliert werden.
Das Anliegen, dass man diese Situation verbessern und diese Tätigkeit besser ausstatten kann, sodass studentische Hilfskräfte mehr verdienen, teilen wir. Dafür haben wir uns auch in dem Wahlprüfstein ausgesprochen. Aber es so zu regeln und überzuregulieren, wie Sie es beabsichtigen, ist kein Ansatz, der uns weiterführt. Ich meine, wir sollten begrüßen, dass es im deutschen Hochschulsystem diese Möglichkeit gibt, wissenschaftlich dazuzulernen und sich zu engagieren. Es ist keine Tätigkeit, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten soll; denn sie hat, wie gesagt, keine soziale, sondern vor allem eine wissenschaftliche Funktion. Dieser Verdienst würde übrigens mit Stipendien - auch von privaten Instituten - verrechnet werden. Man bekäme dieses Geld nicht obendrauf, sodass es sich also nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle handelte.
Aus diesen Gründen ist dieser Antrag sachlich nicht gut begründet und wird daher von unserer Fraktion und auch von der Koalition abgelehnt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jürgens sagte andeutungsweise - ich hoffe, ich habe ihn nicht missverstanden -, dass die Hochschulen ohne die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte fast gar nicht mehr existieren könnten.
- Aber das ist etwas ganz Normales. Darauf wollte ich gerade hinaus. - Es ist also keine Erfindung aus Finanznot, sondern etwas Typisches und Klassisches. Eine solche studentische Hilfskraft korrigiert zum Beispiel Übungsaufgaben, denkt sich Übungsaufgaben aus - das habe ich für Physiker gemacht, dabei kann man viel lernen - oder programmiert. Wissenschaftliche Hilfskräfte haben bereits einen Hochschulabschluss. Sie werden auch manchmal für Übungen oder anderes eingesetzt. Das heißt, bei Tätigkeiten von studentischen Hilfskräften geht es in ganz starkem Maße darum, dass der einzelne Student mehr lernt. Es geht um ein Stück Weiterbildung. Es nutzt natürlich auch der Hochschule; sie braucht die Hilfskräfte. Aber das ist ein normaler Zustand, den wir nicht ändern wollen.
Ein weiterer Punkt ist, dass der Studierende dadurch die Möglichkeit hat, an der Hochschule etwas zu verdienen. Das ist unter Umständen wesentlich günstiger für ihn und seine Persön
lichkeitsentwicklung, als irgendwo Lebensmittelkisten auszupacken oder ähnliche Tätigkeiten zu verrichten.
In der Begründung zum Antrag der PDS wird unterstellt, dass sich studentische Beschäftigte nicht in geregelten Arbeitsverhältnissen befinden, und fordert, dies zu ändern. Das ist falsch. Sie sind in geregelten Arbeitsverhältnissen. Sie haben ordentliche Arbeitsverträge. Die Besoldung unterscheidet sich von der der wissenschaftlichen Hilfskräfte, aber es handelt sich um geregelte Arbeitsverhältnisse.
Sie fordern in dem Antrag unter Punkt 1 die Landesregierung auf, die Hochschulen zu ermuntern bzw. Druck auszuüben, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen. Das geht gar nicht, weil die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte von dem genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht betroffen sind. Es gibt also nichts umzusetzen. Das heißt, der Punkt 1 Ihres Antrages entfällt.
Für die Hilfskräfte - sie sind vom Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgenommen - gelten die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte. Brandenburg ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder an diese Richtlinie gebunden und kann diese Regelung ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht einfach eigenständig ändern. Es gibt also nur die Möglichkeit, im Rahmen dieses Tarifverbundes zu diskutieren. Dies geschieht, aber es ist im Ergebnis nicht zu Veränderungen gekommen. Das ist zum Teil problematisch. In diesen Richtlinien sind zum Beispiel Obergrenzen dafür festgelegt, wie viel eine studentische Hilfskraft pro Stunde bekommt. Die Länder sind frei, diese Beträge unterhalb dieser Obergrenzen für ihren Bereich festzulegen. Zwänge man alle Länder auf ein Level, so würden die Autonomie und die Möglichkeiten der Hochschulen eingeschränkt.
Ich sehe beispielsweise die Differenzen zwischen der Entlohnung der Fachhochschul- und der Universitätsstudenten als einen gravierenden Fehler an; dies möchten wir gern ändern. Das ist ein Relikt, das geändert werden muss. Aber über all diese Punkte kann Brandenburg nicht entscheiden; vielmehr sind wir darauf angewiesen, dass wir in der Tarifgemeinschaft den Konsens mit den anderen Ländern finden.
Berlin hat eine Sonderrolle, die allerdings nicht aus den letzten Jahren herrührt. Vielmehr hat Berlin 1986 sozusagen eine eigene Richtlinie bekommen. Im damaligen Westberlin wurde eine Sonderregelung gefunden, die von allen anderen Bundesländern akzeptiert wurde und die die Studierenden dort besser stellte. Diesen Status hat man immer noch; obwohl Berlin jetzt aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten ist, besteht dieses Relikt aus jener Zeit fort, was sich für die Studierenden natürlich günstig auswirkt, aber keine Vorbildwirkung für den beschriebenen Sachverhalt entfaltet.
Außerdem haben Sie in Ihrem Antrag im ersten Anstrich des Punktes 2 Ihren Wunsch formuliert, dass die studentischen Hilfskräfte in die Personalkategorie des nebenberuflich tätigen Personals an Hochschulen im Land eingehen und dass wir deswegen das Brandenburgische Hochschulgesetz ändern sollten. Wir sind völlig frei, dieses Gesetz zu ändern. Das ist jedoch nicht nötig; denn genau das, was Sie fordern, steht seit vielen Jahren in § 56. Ich weiß nicht, seit wie vielen Jahren es dort
Vielen Dank, Frau Ministerin Wanka. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste zu diesem Antrag angelangt.
- Sie sind zwar auf meiner Rednerliste nicht vorgesehen, aber Sie haben Ihre Redezeit noch nicht ausgeschöpft. Haben Sie noch etwas auf der Pfanne?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will ganz kurz außerhalb der Behandlung des Antrags auf den Beitrag von Herrn Nonninger antworten.
Natürlich hat die PDS-Fraktion damals gegen Ihren Antrag zu Studiengebühren gestimmt, weil Sie sich nur gegen die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium ausgesprochen haben. Das ist unserer Fraktion zu wenig; deswegen haben wir Ihren Antrag damals abgelehnt.
Zurück zur Sache, Herr Nonninger, zurück zu unserem Antrag: Frau Geywitz, Sie haben richtigerweise geäußert, dass wir Mitglied im Tarifverbund der deutschen Länder sind; Frau Prof. Wanka hat es eben auch noch einmal angesprochen. Weil Sie immer darauf zurückkommen, dass wir sozusagen auf Bundesebene gebunden seien, erinnere ich an Folgendes: 1995, vor zehn Jahren, hat die PDS-Fraktion bereits einen ähnlichen Antrag zu einem studentischen Tarifvertrag eingebracht. Damals hat Ihr Kollege Dr. Krüger von der SPD gesagt:
„Wir müssen jedoch feststellen, dass eine bundeseinheitliche Regelung bisher nicht zu erreichen war. Die SPDFraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass für diese Berufsgruppe“