Protocol of the Session on June 8, 2005

Um kurzfristig die besonders belasteten Unfallversicherungsträger und die Unternehmen vor allen Dingen der Baubranche bei der Bewältigung ihrer Altlasten wirksamer zu unterstützen, gibt es den Vorstoß auch des Bundes, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Weg zu bringen. Dies wissen Sie sicherlich.

Im Hinblick auf eine langfristige Lösung werden derzeit etwa auch Fragen, wie die Organisation des Arbeitsschutzes ökonomischer und effizienter gestaltet und die gesetzliche Unfallversicherung fortentwickelt werden kann, in Arbeitsgruppen mit dem Bund diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese Arbeitsgruppen sind auf Initiative aller Länder entstanden; in ihnen spiegelt sich als zentraler Punkt die Frage der Reduzierung von Kosten für die Unternehmen und Betriebe wider. Als Land Brandenburg sind wir in beiden Arbeitsgruppen vertreten und arbeiten dort auch sehr intensiv mit. Wenn Sie es wünschen, Herr Karney, werde ich Ihre Kammer darin einbeziehen.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage von Frau Hesselbarth.

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben uns eben ausführlich erklärt, wie kompliziert die ganze Geschichte mit den Berufsgenossenschaften ist. Sie sind ein bürokratisches Monster; ich glaube, dem müssen Sie zustimmen. Die DVU-Fraktion hat bereits am 10. April 2003 in diesem Parlament beantragt, die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften abzuschaffen und den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich privat zu versichern. Alle anderen Fraktionen dieses Landtags haben diesen Antrag abgelehnt. Würden Sie aus heutiger Sicht diese ablehnende Haltung überdenken?

Nein.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für diese präzise Antwort. - Wir kommen zur Frage 340 (Bekämpfung von Informationskriminalität), gestellt vom Abgeordneten Claus.

Die Internetkriminalität in Brandenburg steigt stark an. Doch nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der kürzlich eine Tagung in Kienbaum durchführte, ist Brandenburg hinsichtlich ihrer Bekämpfung personell und in der Ausstattung bundesweit das Schlusslicht. Es wurde kritisiert, dass in Brandenburg die Daten oft erst zwei Jahre später untersucht werden könnten und somit häufig sogar Verjährung drohe. Auch sei die Technik oft schon beim Kauf nicht mehr auf dem neuesten Stand und die Fortbildungsmaßnahmen für die Beamten seien mangelhaft. Als vorbildlich wurde dagegen Niedersachsen angeführt.

Ich frage daher die Landesregierung: Bis wann soll das niedersächsische Modell zur Bekämpfung von Informations- und Internetkriminalität auch in Brandenburg eingeführt werden?

Vielen Dank. Die Frage geht an den Innenminister. Bitte, Herr Schönbohm.

Herr Abgeordneter Claus, dass Niedersachsen vorbildlich sei, wurde von einem Vertreter des BDK, der aus Niedersachsen kommt, vorgetragen.

Die Internetkriminalität ist nicht nur in Brandenburg, sondern generell angestiegen. Das Internet ist ja grenzenlos, Grenzen überschreitend. Wir haben uns alle mit dieser Aufgabe in besonderer Weise zu befassen. Vorweg lässt sich aber feststellen, dass wir nicht, wie behauptet wurde, das Schlusslicht sind.

Vor dem Hintergrund der von Ihnen richtig beschriebenen Entwicklung haben wir für den Bereich der I- und K-, also der Informations- und Kommunikationskriminalität, im Innenministerium eine Arbeitsgruppe unter Federführung des dafür fachlich zuständigen Landeskriminalamtes eingesetzt. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie wir mit diesem zunehmenden Kriminalitätsphänomen umgehen können. Für die Auswertung durch das Landeskriminalamt haben wir im Jahre 2004 26 zusätzliche Einzelplatz-PCs beschafft und eingesetzt. Eben hieß es, sie seien schon bei der Beschaffung veraltet gewesen. Das kann ich nicht bewerten. Wir kaufen marktgängige Modelle, so wie sie verfügbar sind. Wir entwickeln keine eigenen Modelle; dies werden wir auch in Zukunft nicht tun. Daher kann ich Ihre Bemerkung nicht nachvollziehen.

Wir haben durch die Fachhochschule der Polizei im Jahr 2004 Lehrgänge angeboten, um die Mitarbeiter entsprechend zu

schulen, damit sie mit diesem Kriminalitätsphänomen umgehen können. Im Rahmen der Innenministerkonferenz haben wir in den Gremien zur Bekämpfung der Internetkriminalität einen Entwurf eines bundeseinheitlichen Aus- und Fortbildungskonzepts für I- und K-Kriminalität behandelt; dieses Thema wird jetzt weitergeführt. Wir gehen davon aus, dass dieses Konzept künftig auch der Brandenburger Polizei eine entsprechende Orientierung für die Aus- und Fortbildung geben wird. Nach Beschlussfassung ist eine zeitnahe Umsetzung unter Berücksichtigung von Kosten- und Personalaspekten sowie der Lageentwicklung auf diesem Kriminalitätsfeld beabsichtigt.

Das in der Frage genannte niedersächsische Modell zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität lehnt sich an diesen Entwurf an; es ist also keine grundlegende Neuheit.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Claus, bitte.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Sie sprachen selber an, dass diese Art der Kriminalität nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit oder sogar weltweit zunimmt. Wie viele Delikte im Bereich von Informations- und Kommunikationskriminalität wurden nach Erkenntnis der Landesregierung bei der Brandenburger Polizei seit Jahresbeginn ermittelt und auf welche Deliktarten verteilen sie sich?

Herr Abgeordneter, Sie werden verstehen, dass ich diese Frage nicht beantworten kann. Ich hätte einen Computer mitbringen müssen, um Ihre Frage eingeben und entsprechende Daten herausziehen zu können. Ich werde die Frage schriftlich beantworten.

(Claus [DVU]: Danke!)

Vielen Dank, Herr Innenminister. - Wir setzen mit der Frage 350 (Justiz ermittelt seit einem Jahr gegen Hesco) fort, die die Abgeordnete Dr. Schröder sozusagen mit sich selbst gegen die Frage 341 getauscht hat.

Es geht um die Firma Hesco. Die Zeit vergeht; erinnern wir uns: Seit April 2004 gibt es einen begründeten Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen die Eigentümer der Firma Hesco aus Luckenwalde wegen Insolvenzverschleppung, Unterschlagung, Subventionsbetrugs und anderer Delikte. Den Geschäftsführern wird vorgeworfen, in einem Fördervorgang der Investitionsbank des Landes Brandenburg subventionserhebliche Tatsachen nicht mitgeteilt zu haben. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft fehlten zudem Geschäftsunterlagen. Es bestand außerdem der Verdacht, dass Bücher entweder nicht ausreichend geführt oder Unterlagen unterschlagen wurden. Der „Spiegel“ berichtete seinerzeit, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Zuwendungsbescheid an Hesco über 930 000 Euro aufgrund dieser Vorgänge widerrufen wollte, am Ende aber auf die Rückforderung verzichtete.

Ich frage daher die Landesregierung: Zu welchen Erkenntnissen ist in diesem Zusammenhang nunmehr die Staatsanwaltschaft Potsdam gelangt?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Justizministerin. Bitte, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Schröder, namens der Landesregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: In dem von der Staatsanwaltschaft Potsdam im Zusammenhang mit der Firma Hesco geführten Ermittlungsverfahren dauern die sehr aufwendigen Ermittlungen noch an. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen in einem noch laufenden Verfahren keine näheren Auskünfte über die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft erteilen kann.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Ministerin, ich bitte Sie noch um etwas Geduld.

Die Aktenlage ist ziemlich übersichtlich, wie ich aufgrund eigener Akteneinsicht weiß.

(Frau Funck [CDU]: Warum fragen Sie dann überhaupt? Das ist unglaublich!)

Daher kann ich mir gar nicht erklären, warum ein Verfahren, das so übersichtlich ist, über ein Jahr dauert. Also stellen wir fest: Das Ermittlungsverfahren gegen Hesco ist nicht abgeschlossen. Stimmen Sie mir darin zu? Demzufolge gibt es weiterhin Verdachtsmomente. Welche Gründe stehen einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens bis heute entgegen und zu welchen Vorwürfen wurde im Einzelnen konkret Stellung genommen? Bitte beantworten Sie diese Fragen.

Das kann ich leider nicht. Ich verweise noch einmal darauf, dass die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Das habe ich in meiner Antwort eben schon gesagt. Über ein nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren kann ich natürlich keine Auskunft geben.

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Das ist bezeichnend!)

Ich sehe übrigens einer Bewerbung von Ihnen bei der Staatsanwaltschaft sehr optimistisch entgegen.

(Heiterkeit bei der CDU - Frau Dr. Schröder [SPD]: Kei- ne Chance!)

Das sind Perspektiven. - Wir setzen mit der Frage 342 (Milli- onenbürgschaft für den Frachtflughafen Cottbus-Drewitz) der Abgeordneten Tack fort.

In diesem Monat sollen die Verträge mit dem US-Investor des geplanten internationalen Frachtflughafens in Cottbus-Drewitz unterzeichnet werden. Der Brandenburger Wirtschaftsminister soll dem Investor eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Welche Position bezieht sie zur geplanten Bürgschaft für den USInvestor am Flugplatz Cottbus-Drewitz unter dem Aspekt der möglichen Konkurrenz zum größten Infrastrukturprojekt der Landesregierung, dem Flughafen BBI in Berlin-Schönefeld?

Wir sind gespannt, Herr Wirtschaftsminster.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, zunächst möchte ich betonen, dass jedes Unternehmen vom Wirtschaftsministerium auf Wunsch umfassende Unterstützung bekommt, insbesondere wenn es darum geht, Ansiedlungen auf den Weg zu bringen. Das sollte gute Dienstleistungspraxis sein. Ich frage mich aber manchmal, warum das in Einzelfällen falsch verstanden wird. Ich habe zwei Möglichkeiten: Ich kann den Investor bitten, unter www.wirtschaft.brandenburg.de nachzuschauen, oder ich kann ihm eine Wegleitung geben. Die örtlich handelnden Wirtschaftsförderer erwarten das regelmäßig von mir. Insofern handelt es sich um eine Hinleitung zu dem, was als nächster Schritt für eine mögliche Ansiedlung am Flughafen Drewitz realisiert werden könnte.

Sollte die Erie Drewitz International GmbH meinem Vorschlag folgen und einen Bürgschaftsantrag stellen - ich sage ausdrücklich, dass das keine Zusage, sondern eine Wegleitung ist -, wird dieser das übliche Verfahren durchlaufen und dem Landesbürgschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Zu dem Vorhaben, am Flughafen Drewitz ein Fracht- und Logistikzentrum aufzubauen, hat sich die Landesregierung mehrfach geäußert. Es ist ein Vorhaben, das sich im Rahmen dessen, was für die Entwicklung des Flughafens Drewitz in Planung ist, vollzieht. Insofern befinden wir uns in Übereinstimmung und nicht in Konkurrenz zur Entwicklung des Flughafens Berlin Brandenburg International in Schönefeld.

Darüber hinaus ist auf unser Anraten hin eine Abstimmung erfolgt. Ich weiß, dass die beteiligten Unternehmer bzw. deren Vertreter mit den Verantwortlichen des Flughafens Schönefeld in Kontakt stehen. Das Ziel besteht darin, eine Win-win-Situation zu erreichen. - Danke schön.

Es gibt Nachfragebedarf. Frau Tack, bitte.

Herr Minister, Sie haben gesagt, es gebe keine Konkurrenz zu Schönefeld. Dennoch will ich nachfragen, ob Sie eine Konkurrenz sehen, insbesondere was den künftigen Frachtflugverkehr in Schönefeld betrifft.

Die zweite Nachfrage: Inwieweit besteht Übereinstimmung zwischen dem Vorhaben, den Frachtflugverkehr in Drewitz anzusiedeln, und dem Luftverkehrskonzept der Landesregierung?

Die Dritte Nachfrage: Welche Position bezieht die Landesregierung zur Absicht der EU-Kommission, das Subventionsrecht hinsichtlich der Förderung von Regionalflughäfen neu zu regeln, das heißt Subventionen abzubauen, um Wettbewerbsgleichheit zwischen den Regionalflughäfen herzustellen?

Ich beginne mit der Beantwortung der letzten Frage. Das ist ein Umstand, der sich aus einer Analyse des europaweiten Geschehens ergibt. Wir werden unsere Position einbringen und nachweisen, dass wir insoweit nichts Falsches tun. Wir sind den Entscheidungsgremien in Brüssel aber „ausgeliefert“, was die Konsequenzen angeht. Ich beantworte da konkrete Fragen. Es ist ein Thema von Dauer, dass ein Fördertatbestand hochgefahren wird, während ein anderer aus Gründen der Struktur- bzw. Marktentwicklung heruntergefahren wird. Der Entscheidung müssen wir einfach entgegensehen. Damit ist klar, dass sich die Förderung, wenn überhaupt, nur unter diesem Schirm vollziehen kann; denn das ist die Rahmen setzende Regelung.

Zu Ihrer ersten Frage: Sie kennen das für den BBI konzipierte Frachtaufkommen. Das Frachtflughafenkonzept in Drewitz wird inhaltlich mit den übrigen Konzepten abgestimmt. Die Beteiligten sind insoweit in einem Dialog. Ich möchte den Ergebnissen von dieser Stelle aus nicht vorgreifen. Sie wissen aber, dass ich peinlichst darauf aus bin, alle Risiken im Zusammenhang mit dem BBI abzuwenden und damit auch im Umgang mit Drewitz sicherzustellen, dass insoweit keine Konkurrenz entsteht, sondern eher dem Konzept einer ergänzenden Funktionswahrnehmung gefolgt wird. Der Stand der gegenwärtig geführten Verhandlungen, die Ansiedlung zu realisieren bzw. das Konzept auszuformen, lässt es noch nicht zu, eine abschließende Bewertung vorzunehmen, schon gar nicht von dieser Stelle aus.

Damit ist auch Ihre weitere Frage beantwortet: Wir bewegen uns inhaltlich in Übereinstimmung mit den Rahmensetzungen und den verkehrsrechtlichen Vorgaben des Flughafens Drewitz. Deshalb sehen wir den von Ihnen vermuteten Widerspruch nicht, Frau Tack.

Ich freue mich, dass Sie vorläufig zufrieden sind, Frau Tack.

(Frau Tack [PDS]: Das kann man so nicht sagen!)

Ich stelle fest, dass auch die zweite Stunde der heutigen Plenarsitzung vorüber ist, und entlasse Sie in die wohlverdiente Mittagspause. Wir sehen uns um 13 Uhr hier im Plenarsaal wieder.